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Wettlauf zum Pol Es war im Frühjahr 1909, als der damalige US-Präsident William Taft die Nachricht erhielt, sein Landsmann Robert Peary habe als erster Mensch den Nordpol erreicht. Die Antwort des Juristen Taft: "Ich weiß wirklich nicht, was ich mit dem Nordpol anfangen soll..." Wenige Jahre darauf meldeten Russland und Kanada weitgehende Ansprüche auf das Nordpolargebiet an, später schalteten sich weitere Staaten ein. Und der Satiriker Karl Kraus spottete: "Die Entdeckung des Nordpols war unabwendbar. Sie ist eine Idee, die alle Gehirne fassen, und vor allen anderen jene, die nichts mehr fassen können." Spätestens seit kürzlich ein russisches U-Boot am Nordpol eine russische Fahne absetzte und andere Arktis- Anrainer mit Kritik reagierten, ist offensichtlich: Am Pol ist ein Wettrennen um die vermuteten Rohstoffe im Gange. Derzeit beschäftigt das Thema auch den Nafta-Gipfel der USA, Kanadas und Mexiko. Mit der Erderwärmung, so das Kalkül, könnten riesige Ölfelder, Gasvorkommen und Erzlagerstätten zugänglich werden. Auch eine stärkere militärische Nutzung der Arktis wäre möglich. Am völkerrechtlichen Status der Arktis ist bis heute vieles ungeklärt. Seerechtler erzählen gern die Eismord- Geschichte: Da hatte ein US-Amerikaner einen Landsmann auf einer Eisfläche getötet, die vom Festland abbrach - allerdings vom kanadischen. Darauf begannen sowohl die US-Justiz als auch kanadische Behörden zu ermitteln. Am Ende duldete Kanada zwar die Überführung des mutmaßlichen Mörders in die USA - die Grundsatzfrage nach der Zuständigkeit aber blieb offen. Versuche, die Arktis- Region aufzuteilen, gab es mehrfach. Im frühen 20. Jahrhunderts legten mehrere Anrainer - so Kanada 1925, die UdSSR 1926, Dänemark via Grönland 1933 - ihre Grenzen in dem Gebiet nach dem sogenannten Sektorenprinzip fest. Danach wird das Nordpolarmeer rechtlich nicht wie andere Meere behandelt, vielmehr sieht dieses Modell eine völlige territoriale Aufteilung vor. Dabei werden vom östlichsten sowie vom westlichsten Küstenpunkt des Landes Linien zum Pol gezogen. Alle Gebiete innerhalb der Linien sind demnach Teil des Territoriums des jeweiligen Anliegers. Auch den USA und Norwegen wurden Sektoren zugerechnet. Eine allgemein anerkannte, international bindende Vereinbarung nach diesem Modell kam aber nicht zustande. Heute hält vor allem Kanada am Sektorenprinzip fest. Die UdSSR hatte in den 60er-Jahren zwar begonnen, von Schiffen, welche den russischen Sektor auf der Nordpassage zwischen Murmansk und Beringstraße befuhren, eine Transitgebühr zu kassieren. Nicht zuletzt mit Blick auf die Verhandlungen zum Internationalen Seerechtsübereinkommen, das 1982 dann verabschiedet wurde, suchte Moskau jedoch zugleich nach zusätzlichen Argumenten, um seine Ansprüche zu sichern. Die USA betrachteten das Sektorenmodell ohnehin als unvorteilhaft, fiel ihr Abschnitt durch die geographischen Gegebenheiten doch vergleichsweise klein aus. Mit dem Seerechtsübereinkommen wurden auch die Hoheitsbefugnisse von Küstenstaaten generell geregelt. Ausgehend von der Küstenlinie beschreibt die Konvention verschiedene, teils überlappende Zonen für die Ausübung der Hoheitsgewalt. Dabei nimmt die Kontrolle durch den Anrainerstaat mit der Entfernung von der Küste ab und endet regulär nach 200 Seemeilen (370,4 Kilometer). Wendet man diese Regelung auf das arktische Meer an, verbliebe ein großes Gebiet um den Nordpol jenseits der Grenzen nationaler Hoheitsbefugnisse - als "gemeinsames Erbe der Menschheit". Dagegen sträuben sich jedoch nicht nur die Verfechter des Sektorenmodells. Auch das Seerechtsübereinkommen gibt Anrainern die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen jenseits der 200- Meilen-Linie in bestimmten Gebieten das Exklusivrecht auf Rohstoffabbau zu beanspruchen. Entscheidend dafür kann etwa die Frage sein, wie weit die Grenzen des Festlandssockels von der Küstenlinie entfernt liegen. "Die Staaten rund um den Nordpol sind dabei, die Außengrenzen ihres Festlandssockels festzulegen", fasst der Hamburger Seerechtsprofessor Rainer Lagoni die Meldungen der letzten Tage zusammen. Russland fährt zweigleisig: Einerseits wird das Sektorenprinzip nicht aufgegeben. Andererseits aber will Moskau mit dem Nachweis, dass der unterseeische Lomonossow-Rücken zum russischen Festlandsockel zählt, seine Ansprüche jenseits der 200- Meilen-Linie auch nach den Regeln der Seerechtskonvention klarstellen. Ähnlich verhält sich Dänemark, das derzeit eine Expedition in der Region betreibt. Die USA sind der Konvention nicht beigetreten; das könnte künftigen Zugriffsmöglichkeiten auf Seegebiete unnötig einschränken. Die jüngste Entwicklung in der Arktis jedoch hat in Washington eine Debatte um Frage entfacht, ob dies tatsächlich der diesbezüglich beste Weg sei. |
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