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Wettlauf zum Pol

Das moderne Seerecht wird vor allem durch das Internationale Seerechtsübereinkommen von 1982 bestimmt, das 1994 in Kraft trat. Wesentliches Element sind die Hoheitsbefugnisse der Küstenstaaten. Ausgehend von der Küstenlinie wurden verschiedene Zonen mit abgestufter Hoheitsgewalt festgelegt.

Küstenmeer: Das Gebiet ist maximal 12 Seemeilen (22,2 Kilometer) breit und gehört zum Staatsgebiet, sämtliche Hoheitsrechte gelten. Das jeweilige Land muss allerdings die friedliche Durchfahrt ziviler Schiffe dulden.

Anschlusszone: Sie darf maximal 24 Seemeilen (44,4 Kilometer) betragen. Bis hierhin gelten hoheitliche Rechte wie Zoll-, Steuer- und Einwanderungsbestimmungen, Gesundheitsvorschriften.

Ausschließliche Wirtschaftszone: Sie reicht bis zu 200 Seemeilen ins Meer. Die Staaten haben hier das alleinige Nutzungsrecht für alles, was im Meer und am Boden zu finden ist. Wer diese Ressourcen ebenfalls nutzen will, muss den Staat fragen. Die häufigsten seerechtlichen Streitigkeiten beziehen sich auf die Nutzung der Wirtschaftszone.

Festlandsockel: Unter bestimmten Bedingungen können Staaten bei der Uno Hoheitsrechte beantragen, die sich auf Gebiete jenseits der Ausschließlichen Wirtschaftszone beziehen. Darüber befindet die Internationale Meeresboden-Behörde in Kingston/Jamaika. Diese Gebiete können sich bis rund 350 Seemeilen (648,2 Kilometer) in die See erstrecken und heißen "Juristischer Kontinentalschelf". Dort dürfen dann alle "nicht lebenden Bodenschätze" erschlossen werden.

Hohe See: Sie schließt sich an die 200-Meilen-Zone (370,4 Kilometer) an (bzw. an den Juristischen Kontinentalschelf). Auch für diesen Bereich gilt das Seerechtsübereinkommen, zuständig ist die Uno. Organe für die Umsetzung sind der Internationale Seegerichtshof in Hamburg, die Kontinentalschelf-Kommission in New York sowie die Meeresboden-Behörde.

Die Seerechtskonvention wird nicht von allen Staaten akzeptiert, nicht ratifiziert haben etwa die USA, Venezuela und Aserbaidschan. Andere haben ihren Beitritt mit Vorbehalten verbunden.

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