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NATO
Organisation des Nordatlantikvertrags - North Atlantic Treaty Organization - Organisation
du Traité de l'Atlantique du Nord (OTAN)
Sitz (Generalsekretariat): B-1110 Brüssel Tel.: (0032)
2-7074111, Fax: -7074117
WWW: http://www.nato.int/
Gründung am 4.4.1949 in Washington D.C. (USA)
zwischen 12 Staaten Westeuropas und Nordamerikas als Sicherheitsbündnis
gleichberechtigter, nicht überstimmbarer Staaten; ratifiziert am 24.8.1949.
Völkerrechtliche Grundlage ist der Artikel 51 der UN-Charta,
die den Vertragsparteien das Recht der individuellen und kollektiven Selbstverteidigung
zugesteht. Die NATO ist eine IGO mit Einstimmigkeitsprinzip. Sie unterhält keine eigenen
Streitkräfte. Im Frieden unterstehen die Streitkräfte der Mitgliedstaaten größtenteils
nationalem Oberbefehl. Die integrierten Stäbe der NATO-Hauptquartiere, die Einheiten der
integrierten Luftverteidigung, die Flotte der Frühwarnflugzeuge (AWACS) und die 3
ständigen Einsatzflotten (Atlantik, Mittelmeer und ein Minenabwehrverband) sind auch im
Frieden ständig NATO-Befehlshabern unterstellt.
Ziele/NATO-Vertrag: Stärkung der Sicherheit durch
Zusammenarbeit auf politischem, wirtschaftlichem und militärischem Gebiet.
In Artikel 5 vereinbaren die Vertragsparteien, daß ein bewaffneter Angriff gegen eine
oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als Angriff gegen alle angesehen wird
und daß in diesem Fall jede von ihnen der(n) angegriffenen Partei(en) Beistand leistet,
indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen
Parteien die Maßnahmen, einschl. der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für
erforderlich erachtet. Die Beistandspflicht greift gemäß Artikel 6 bei "jedem
bewaffneten Angriff auf das Gebiet eines dieser Staaten in Europa oder Nordamerika, auf
das Gebiet der Türkei oder auf die der
Gebietshoheit einer der Parteien unterliegenden Inseln im nordatlantischen Gebiet
nördlich des Wendekreises des Krebses; auf die Streitkräfte, Schiffe oder Flugzeuge
einer der Parteien, wenn sie sich in oder über diesen Gebieten oder irgendeinem anderen
europäischen Gebiet, in dem eine der Parteien... eine Besatzung unterhält, oder wenn sie
sich im Mittelmeer oder im nordatlantischen Gebiet nördlich des Wendekreises des Krebses
befinden". Zum Beitritt einladen können die Mitgliedstaaten laut Artikel 10 durch
einstimmigen Beschluß "jeden anderen europäischen Staat, der in der Lage ist, die
Grundsätze dieses Vertrags zu fördern und zur Sicherheit des nordatlantischen Gebiets
beizutragen".
Aufgabe in Friedenszeiten ist die Friedenssicherung durch Ausarbeitung von
Verteidigungsplänen, Rüstungszusammenarbeit, Errichtung von Infrastruktur und gemeinsame
Übungen
Seit 1991 verstärkt die NATO ihre politischen Funktionen und hat neue Aufgaben der
Friedenserhaltung und Krisenbewältigung zur Unterstützung der Vereinten
Nationen und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), um
neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen in enger Abstimmung mit anderen Staaten und
internationalen Organisationen zu begegnen.
Organe der NATO:
- Zivile Organisation:
Nordatlantikrat NAC (North Atlantic Council) als höchstes Konsultations- und
Beschlußgremium: Die Staats- und Regierungschefs ("NATO-Gipfel") oder Außen-
bzw. Verteidigungsminister der 16 Mitgliedstaaten treten in der Regel zweimal im Jahr
zusammen. Die NATO-Botschafter in Brüssel fungieren als Ständiger Rat. Im 1963
geschaffenen Ausschuß für Verteidigungsplanung DPC (Defence Planning Committee) legen
die Verteidigungsminister der militärisch integrierten Mitgliedstaaten die
militärpolitische Linie fest. Die 1967 geschaffene Nukleare Planungsgruppe NPG (Nuclear
Planning Group) beschließt die Einsatzplanung der von den Nuklearmächten zur Verfügung
gestellten Systeme. DPC und NPG tagen seit 1993 gemeinsam. Die Nordatlantische Versammlung
aus 188 Parlamentariern der 16 Mitgliedstaaten tagt halbjährlich und dient der
Vorbereitung nationaler Parlamentsentscheidungen. Die Parlamentarier Mittel- und
Osteuropas sowie Zentralasiens nehmen an der Versammlung seit 1990 als assoziierte
Mitglieder teil, haben aber lediglich ein Rederecht. Das Generalsekretariat (=
Internationaler Stab) wird von einem Generalsekretär geleitet - seit 12/1995 Javier
Solana Madariaga (Spanien) - und hat 1260 Mitarbeiter.
Der 1991 geschaffene Nordatlantische Kooperationsrat NACC (North Atlantic Cooperation
Council) aus zuletzt 43 Staaten - den 16 NATO- und 24 der 27 PfP-Staaten (siehe unten
"Partnerschaft für den Frieden"; die traditionell neutralen Staaten Finnland,
Österreich und Schweden beteiligen sich bei friedenserhaltenden Missionen) - zur
Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten aus Mittel- und Osteuropa sowie Zentralasien in
sicherheitspolitisch relevanten Bereichen wurde am 30.5.1997 durch den Euro-Atlantischen
Partnerschaftsrat EAPC (Euro-Atlantic Partnertship Council) abgelöst (siehe unten
"Partnerschaft für den Frieden").
- Integrierte Militärstruktur
Militärausschuß MC (Military Committee): Höchstes militärisches Beratungsgremium der
Stabschefs der an der integrierten Militärstruktur teilnehmenden Mitgliedstaaten,
zugleich vorgesetzte Behörde der Obersten Alliierten Befehlshaber von ACE und ACLANT. Der
MC tagt mindestens zweimal im Jahr und empfiehlt im Frieden Maßnahmen für die gemeinsame
Verteidigung. Wöchentlich treffen sich die von den Stabschefs ernannten ständigen
Militärischen Vertreter MILREP (Military Representative) als Ständiger Militärausschuß
MRC (Military Representative Committee). Ausführendes Organ ist der Internationale
Militärstab IMS (International Military Staff) mit 380 Mitarbeitern (davon 280 Militärs)
Kommandostruktur: Das Vertragsgebiet ist den beiden
Oberkommandos Europa ACE (Allied Command Europe) und Atlantik ACLANT (Allied Command
Atlantic) zugeordnet. Ihre Oberbefehlshaber SACEUR (Supreme Allied Commander Europe; seit
11.7.1997 General Wesley K. Clark, USA, in Personalunion auch Oberkommandierender der
US-Streitkräfte in Europa) und SACLANT (Supreme Allied Commander Atlantic) bilden die
oberste militärische Führung; beide Ämter werden traditionell von US-Offizieren
versehen. Für die von ACE und ACLANT nicht erfaßten Staatsgebiete der USA und Kanada ist die Kanadisch-amerikanische
Regionale Arbeitsgruppe CUSRPG (Canada-US Regional Planning Group) mit Sitz in Arlington
(USA) zuständig.
Partnerschaft für den Frieden: Der NATO-Gipfel in Brüssel
bot am 10.1.1994 den Reformstaaten und den "Neutralen" eine engere
Zusammenarbeit in militärischen und sicherheitspolitischen Fragen mit der Perspektive
einer späteren Aufnahme in das Verteidigungsbündnis an. Beitrittskriterien für die
Partnerschaft für den Frieden PfP (Partnership for Peace) sind eine demokratische
Kontrolle des Parlaments und der Regierung über die Streitkräfte. Sicherheitsgarantien
sind in dem Konzept vorerst nicht enthalten. Seit 1994 wurden mit 27 Staaten
Rahmendokumente unterzeichnet, mit 23 Staaten Ost- und Mitteleuropas sowie den
bündnisfreien Staaten Schweden, Finnland, Österreich und Schweiz: Mitglieder, zukünftige Mitglieder
und die der Partnerschaft für den Frieden beigetretenen Staaten).
Mitglieder: Belgien,
Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland (1974-79 ausgeschieden), Großbritannien, Island, Italien, Kanada, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Rep., Türkei, Ungarn und USA. |
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