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CITES    

Secretariat for the Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora

Sitz: 15 chemin des Anémones, CH-1219 Genf Tel.: (0041)22-9799139, Fax: -7973417

WWW: http://www.wcmc.org.uk/CITES/english/index.html

Gründung am 3.3.1973 in Washington D.C. zur Überwachung des "Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen" - kurz: Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) -, das 1975 in Kraft trat .

Ziele: Kontrolle bzw. Verbot des gewerbsmäßigen Handels mit und Andenkenerwerbs von Exemplaren gefährdeter Arten freilebender Tiere und Pflanzen.

Drei Schutzkategorien bedrohter Arten sind in Anhängen aufgelistet (heute rund 8000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten):

Anhang I umfaßt die unmittelbar von der Ausrottung bedrohten Pflanzen und Tiere (z.B. Fischotter, Tiger, Pandabär, Unechte Karettschildkröte und der Afrikanische Elefant außerhalb von Botswana, Namibia und Simbabwe); sie dürfen nur in wissenschaftlich begründeten Ausnahmefällen gehandelt werden. Anhang II listet Arten auf, deren Überleben gefährdet ist (z.B. Afrikanischer Elefant in Botswana, Namibia und Simbabwe, Flußpferd, Luchs, Kranich, Kolibri); ein kontrollierter Handel mit Ausfuhrdokumenten ist erlaubt. Anhang III beinhaltet Arten, die ein Staat für sein Gebiet als gefährdet erklärt (z.B. Nasenbär in Uruguay); sie dürfen nur mit Ausfuhrdokumenten gehandelt werden.

Organe: Internationale Artenschutzkonferenz der Vertragsstaaten (in der Regel alle 2 Jahre); Beschlüsse bedürfen der Zweidrittelmehrheit.

Das Sekretariat (eigentliche IGO; durch UNEP verwaltet) wird von einem Generalsekretär geleitet.

Finanzierung des Sekretariats durch Beiträge der Vertragsstaaten und Spenden (u.a. der Pelz- und Lederindustrie!); Kern- Jahreshaushalt ca. 4 Mio. sfr, für Projektfinanzierung ca. 2 Mio. $.

Aktivitäten: Das CITES-Sekretariat überwacht den internationalen Handel mit den im Artenschutzübereinkommen (WA) erfaßten Tieren und Pflanzen und verwaltet das Übereinkommen.

Die 7. CITES-Konferenz der in Lausanne (Schweiz) 1989 beschloß mit 76 gegen 11 Stimmen ein weltweites Handelsverbot für Elfenbein (Ablehnung v.a. durch Botswana, Burundi, Malawi, Mosambik, Simbabwe und die Südafrika) und setzte den Afrikanischen Elefanten in Anhang I des WA.

Die 8. Konferenz in Kyoto (Japan) 1992 beschloß, den Handel mit Tropenhölzern (u.a. brasilianisches Rosenholz) zu verbieten bzw. einzuschränken (Mahagoni), den Heringfang im Nordatlantik zum Schutz der Bestände einzustellen, den nordamerikanischen Schwarzbär und den Braunbär in der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) sowie Tropenvögel besser zu schützen.

Die 9. Konferenz in Fort Lauderdale (USA) 1994 nahm über 60 Tier- und Pflanzenarten neu in das WA auf (so u.a. das Flußpferd in Anhang II) und behielt das Handelsverbot für Elefantenprodukte (darunter ein weltweites Verbot des Elfenbeinhandels) bei.

Auf der 10. Konferenz in Harare (Simbabwe) im Juni 1997 wurde auf Antrag von Botswana, Namibia und Simbabwe mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen, den internationalen Handel mit Stoßzähnen des Afrikanischen Elefanten (Elfenbein) aus diesen Staaten angesichts der Vermehrung der Herden in ihren Wildparks um jährlich 5 % und hoher Lagerbestände an Elfenbein von verendeten oder gezielt erlegten Elefanten in begrenztem Umfang zuzulassen. Die 3 Staaten dürfen ab 1999 59 t Elfenbein unter Überwachung durch ein internationales Kontrollsystem an Japan verkaufen, wo Elfenbein v.a. zum Schnitzen traditioneller Namenssiegel (sog. Hankos) verwendet wird. Der Erlös von mehr als 10 Mio. DM soll für den Wildschutz eingesetzt werden. Der Afrikanische Elefant in diesen 3 Staaten wird somit nicht mehr als vom Aussterben bedrohte Tierart (Anhang I des WA), sondern als gefährdete Tierart (Anhang II) eingestuft.

Ein Antrag Japan, den Handel mit Walen wieder zuzulassen, wurde zurückgewiesen. Insgesamt 5 Anträge Japans und Norwegens, die den Fang bestimmter Walarten (1986 verbotenen; IWC) wieder ermöglichen sollten, erreichten ebenfalls nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Trotz der Fangverbote werden illegal immer noch Wale gejagt.

Das größte Defizit des WA liegt in seiner Umsetzung: CITES-Vorgaben haben bisher nur in einem Drittel der Vertragsstaaten nationale Gesetzeskraft erlangt. Da das WA ein internationales Handelsabkommen ist, kann es auch erst bei Grenzüberschreitungen wirksam werden.

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