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CFA
Afrikanische Währungsgemeinschaft - Franc-Zone - Communauté Financière Africaine
Kontakt: Banque de France, 39 rue Croix-des-Petits-Champs,
F-75000 Paris Cedex 01 Tel.: (0033)1-42923146, Fax: -42923988
Gründung 1948 durch einen Vertrag Frankreichs mit seinen damaligen
afrikanischen Kolonien zur währungspolitischen Zusammenarbeit innerhalb der Franc-Zone.
Vertragsbestimmungen: Das französische Schatzamt garantiert
seit 1948 die feste Parität des Französischen Franc (FF) zum CFA-Franc ("Schwarzer
Franc") von 1:0,5 bzw. seit der französischen Währungsreform 1960 1:50 und gleicht
Leistungsbilanzdefizite der 14 Mitgliedstaaten aus, wobei die Zentralbanken, deren
Direktoren von Paris ernannt werden, im Gegenzug mindestens 65 % ihrer Währungsreserven
auf einem Verrechnungskonto beim französischen Schatzamt deponieren.
Einen Sonderstatus haben die Komoren, die
über eine eigene Zentralbank verfügen. Bei ständiger Überziehung des
Verrechnungskontos müssen die Zentralbanken allerdings Konsolidierungsmaßnahmen treffen,
die Währungsbestände der Banken und Unternehmen zentralisieren und ihre Geldpolitik
straffen. Als Überziehungslimit gelten 20 % der jeweiligen Staatseinnahmen.
Organe: Die 3 Zentralbanken
- Westafrikanische Zentralbank BCEAO (Banque centrale des
états de l'Afrique de l'ouest) für die Mitgliedstaaten der Westafrikanischen
Wirtschafts- und Währungsunion UEMOA (Benin,
Burkina Faso, Cote d'Ivoire, Mali, Niger,
Senegal und Togo),
- Zentralafrikanische Bank BEAC (Banque des états d'Afrique
centrale) für die Mitgliedstaaten der Zentralafrikanischen Zoll- und Wirtschaftsunion
UDEAC (Äquatorial-Guinea, Gabun, Kamerun, Kongo - Brazaville, Tschad und Zentralafrika),
- Zentralbank der Komoren
BCC (Banque centrale des Comores),
Entwicklung: Der CFA-Franc galt Anfang der 90er Jahre je nach
Mitgliedstaat um 20-60 % überbewertet. Importe waren zu billig, Investitionen lohnten
sich kaum, die Kapitalflucht verstärkte sich, Exporte hatten wenig Chancen. Trotz
identischer Strukturreformen stagnierten die CFA-Wirtschaften der Partner Frankreichs seit
Mitte der 80er Jahre, während die einiger Nachbarstaaten um bis zu 4 % jährlich wuchsen.
Im August 1993 suspendierte die französische Regierung einseitig die weltweite, von der
Banque de France garantierte Konvertibilität des CFA-Franc, und beschränkte sie auf die
Mitgliedstaaten der CFA, um einer Kapitalflucht entgegenzuwirken, nachdem Jahr für Jahr
mehrere Milliarden umfassende Summen des "schwarzen Franc" zu Lasten der
französischen Notenbank in harte Devisen eingewechselt worden waren.
Am 11.1.1994 einigten sich 13 CFA-Staats- und Regierungschefs (ohne Komoren) auf einem Gipfel in Dakar (Senegal)
auf Drängen von Weltbank und IWF auf eine Abwertung des CFA-Franc um 50% auf 100
CFA-Franc : 1 FF mit Wirkung vom 12.1.1994. Die Komoren werteten ihren Franc um 33,3 % ab.
Frankreich gewährte einen Schuldenerlaß von rund 25 Mrd. FF und richtete einen mit 300
Mio. FF ausgestatteten sozialen Entwicklungsfonds ein.
Dieser erste Schritt zur Wiederankurbelung der Konjunktur führte in mehreren
Mitgliedstaaten vorübergehend zu einem drastischen Preisanstieg um bis zu 300 %;
inzwischen stabilisierte sich die Inflation in den meisten Staaten wieder auf
Vor-Abwertungsniveau. Da die Löhne und Gehälter 1994 nur geringfügig stiegen, setzte
die Abwertung keine Lohn- Preis-Spirale in Gang. Vorteile ergaben sich für Landwirtschaft
und Industrie: Der Konsum einheimischer Produkte stieg, die Textilindustrie wurde wieder
konkurrenzfähig, die Preissteigerungen für Agrarprodukte wie Kaffee, Kakao und Baumwolle
führten zu einem Produktionsanstieg. |
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