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Andengemeinschaft
Comunidad Andina bzw. Sistema Andina de Integración; früher: Andenpakt (Pacto Andino)
Sitz (Sekretariat): Paseo de la República 3895, Lima 18,
Peru Tel.: (0051)1-2212222, Fax: -2213329
Gründung: Die Organisation, offiziell als Cartagena-Abkommen
(Acuerdo de Cartagena - benannt nach der kolumbianischen Stadt, in der die abschließenden
Verhandlungen stattfanden), und auch als Andengruppe (Grupo Andino) oder Andenpakt (Pacto
Andino) bezeichnet, wurde am 26.5.1969 in Bogotá (Kolumbien) durch Bolivien, Chile, Ecuador, Kolumbien und Peru gegründet. Das Cartagena-Abkommen trat im
Oktober 1969 in Kraft.
Venezuela trat 1974 bei, Chile trat 1976 aus und Peru zog sich 1992-95 aus dem aktiven Status
zurück und erhielt 1997 einen Sonderstatus. Am 10.3.1996 unterzeichneten die
Mitgliedstaaten ein Reformprotokoll zum Cartagena-Abkommen, durch das die Organisation
unter einem neuen Anden-Integrationssystem (Sistema Andina de Integración) in eine
Andengemeinschaft (Comunidad Andina) umgewandelt wurde.
Ziele: Gemeinsamer Markt durch Zollabbau
untereinander (am 1.10.1992 beschlossen), gemeinsame Außenzölle (seit 1.2.1995 Zollunion
verwirklicht). Laut Reformprotokoll von 1996 verstärkte wirtschaftliche und politische
Integration.
Organe (seit 1996): Die seit 1989 jährlich
abgehaltenen Gipfeltreffen wurden durch das Reformprotokoll von 1996 als Rat der
Präsidenten formalisiert, der die politische Führung der Gemeinschaft stellt. Die
Kommission aus bevollmächtigten Vertretern der
Mitgliedstaaten als Rechtsetzungsorgan gleichberechtigter Mitglieder (Entscheidungen mit
Zweidrittelmehrheit, bei zentralen Fragen einstimmig) wird durch 2 Konsultativräte aus je
4 Mitgliedern der Unternehmerverbände bzw. der Gewerkschaften der Mitgliedstaaten
unterstützt.
Der Außenministerrat tagt jährlich oder bei Bedarf und formuliert die gemeinsame
Außenpolitik und koordiniert den Integrationsprozeß.
Das Generalsekretariat (früher Junta/JUNAC) soll die Beschlüsse der Kommission
durchführen. Es wird von einem vom Außenministerrat gewählten Generalsekretär (José
Antonio García Belaúnde) mit verstärkter Exekutivgewalt geleitet und hat 10
Abteilungen.
Das 1979 gegründete Andenparlament (erste Sitzung 1980) aus je 5 Abgeordneten der
Mitgliedstaaten tagt im Turnus in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten und hat beratende
Funktion.
Der 1979 gegründete Gerichtshof (Arbeitsbeginn 1984) in Quito (Ecuador) setzt sich aus je
einem Richter der Mitgliedstaaten zusammen und dient der Streitschlichtung und der
Auslegung der Gesetzgebung.
Arbeitssprache: Spanisch.
Weitere Institutionen der Gemeinschaft sind:
Andine Entwicklungskorporation CAF (Corporación Andina
de Fomento) zur Förderung der Integrationsprozesses der Andenstaaten, gegründet
1968 (Arbeitsbeginn 1970), Sitz: Caracas (Venezuela).
Bis 1996 wurden Darlehen von insgesamt 2,25 Mrd. $ vergeben.
Reservefonds FLAIR (Fondo
Latinoamericano de Reservas) zur Unterstützung der Zahlungsbilanzen der Mitglieder,
gegründet 1978, Sitz: Santa Fé de Bogotá (Kolumbien).
Im Oktober 1995 wurde eine Kapitalerhöhung von 800 Mio. $ auf 1 Mrd. $ beschlossen.
Entwicklung: Die Integrationserfolge der Andengruppe waren in
den 70er und 80er Jahren eher spärlich. Sie kam wegen unterschiedlicher
Wirtschaftsstrukturen und zeitweiser politischer Rückschritte über Anfangsaktivitäten
wie Abstimmungen über Exportmengen und -preise für Rohstoffe (z.B. Kupfer, andere
Mineralien, Zucker) nicht hinaus.
Im November 1994 beschlossen 4 der 5 Partner (ohne Peru) die Schaffung einer Zollunion zum
1.2.1995; offiziell gilt seitdem ein gemeinsames Außenzollsystem. Das Freihandelsabkommen
sieht neben der schrittweisen Einführung der Zollunion ein gemeinsames System von
Außenzöllen für rund 90 % aller Waren vor. Ausnahmen gelten insbesondere für die
wirtschaftlich schwächeren Staaten Bolivien und Ecuador. Peru suspendierte die Teilnahme am gemeinsamen
Außenzoll, da es im Zuge der Liberalisierung der Wirtschaft besondere Einfuhrzölle
einführte.
Auf dem 8. Gipfeltreffen in Trujillo (Peru) vom 8.-10.3.1996 wurde mit der Unterzeichnung
des Reformprotokolls (siehe oben "Gründung") eine Restrukturierung des
Andenpakts und dessen Ablösung durch die Andengemeinschaft beschlossen. Sie soll neben
der wirtschaftlichen v.a. die politische Verschmelzung erleichtern. Die Zusammenarbeit mit
dem Mercosur soll verstärkt werden mit dem Ziel einer gemeinsamen amerikanischen
Freihandelszone bis zum Jahr 2005 (FTAA).
Das 9. Gipfeltreffen in Sucre (Bolivien) am 22./23.4.1997 fand ohne Peru statt, das am 10.4.1997 seinen Austritt
aus der Andengemeinschaft beschlossen hatte. Die Präsidenten der nunmehr 4
Mitgliedstaaten unterzeichneten ein Protokoll, das die Schaffung eines gemeinsamen Marktes
der Andenstaaten (Mercado Común Andino) und eine enge Verbindung mit dem Mercosur vorsieht. Panama, das an dem Treffen als Beobachter
teilnahm, soll mit "eingebunden" werden. Peru begründete seinen Austritt damit, daß es
die Zollsenkungspolitik der Andenstaaten nicht mittragen könne; die Mitgliedschaft in
der Andinen Entwicklungskorporation CAF (Corporación Andina de Fomento) werde jedoch
aufrechterhalten.
Auf einer Tagung des Außenministerrats in Quito (Ecuador) am 26.6.1997 wurde
bekanntgegeben, daß Peru ein Sonderstatus
gewährt werde, der ihm eine weitere Teilnahme an der Andengemeinschaft ermögliche: Die
stufenweise Anpassung der Zolltarife zwischen Bolivien, Ecuador, Kolumbien und Venezuela
einerseits und Peru andererseits soll zwar im August 1997 einsetzen, jedoch für einzelne
Produkte bis zum Jahr 2005 laufen; Peru erhält eine Meistbegünstigung, die den
alleinigen Abschluß von Handelsabkommen mit Drittstaaten oder anderen Organisationen (wie
Mercosur) ermöglicht, und kann seine derzeitigen Außenzölle
von 12-20 % beibehalten.
Bolivien wurde im Mai 1997 assoziiertes Mitglied des Mercosur.
Mit dem Mercosur planen auch die übrigen Andenstaaten eine
gemeinsame Freihandelszone.
Kooperation mit der EU: Aufgrund eines Abkommens von 1990,
das 1994 verlängert wurde, gewährt die Europäische Gemeinschaft den Andenstaaten einen
privilegierten Zugang zum europäischen Markt. |
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