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Andengemeinschaft

Comunidad Andina bzw. Sistema Andina de Integración; früher: Andenpakt (Pacto Andino)

Sitz (Sekretariat): Paseo de la República 3895, Lima 18, Peru Tel.: (0051)1-2212222, Fax: -2213329

Gründung: Die Organisation, offiziell als Cartagena-Abkommen (Acuerdo de Cartagena - benannt nach der kolumbianischen Stadt, in der die abschließenden Verhandlungen stattfanden), und auch als Andengruppe (Grupo Andino) oder Andenpakt (Pacto
Andino) bezeichnet, wurde am 26.5.1969 in Bogotá (Kolumbien) durch Bolivien, Chile, Ecuador, Kolumbien und Peru gegründet. Das Cartagena-Abkommen trat im Oktober 1969 in Kraft.

Venezuela trat 1974 bei, Chile trat 1976 aus und Peru zog sich 1992-95 aus dem aktiven Status zurück und erhielt 1997 einen Sonderstatus. Am 10.3.1996 unterzeichneten die Mitgliedstaaten ein Reformprotokoll zum Cartagena-Abkommen, durch das die Organisation unter einem neuen Anden-Integrationssystem (Sistema Andina de Integración) in eine Andengemeinschaft (Comunidad Andina) umgewandelt wurde.

Ziele: Gemeinsamer Markt durch Zollabbau untereinander (am 1.10.1992 beschlossen), gemeinsame Außenzölle (seit 1.2.1995 Zollunion verwirklicht). Laut Reformprotokoll von 1996 verstärkte wirtschaftliche und politische Integration.

Organe (seit 1996): Die seit 1989 jährlich abgehaltenen Gipfeltreffen wurden durch das Reformprotokoll von 1996 als Rat der Präsidenten formalisiert, der die politische Führung der Gemeinschaft stellt. Die Kommission aus bevollmächtigten Vertretern der
Mitgliedstaaten als Rechtsetzungsorgan gleichberechtigter Mitglieder (Entscheidungen mit Zweidrittelmehrheit, bei zentralen Fragen einstimmig) wird durch 2 Konsultativräte aus je 4 Mitgliedern der Unternehmerverbände bzw. der Gewerkschaften der Mitgliedstaaten unterstützt.

Der Außenministerrat tagt jährlich oder bei Bedarf und formuliert die gemeinsame Außenpolitik und koordiniert den Integrationsprozeß.

Das Generalsekretariat (früher Junta/JUNAC) soll die Beschlüsse der Kommission durchführen. Es wird von einem vom Außenministerrat gewählten Generalsekretär (José Antonio García Belaúnde) mit verstärkter Exekutivgewalt geleitet und hat 10 Abteilungen.

Das 1979 gegründete Andenparlament (erste Sitzung 1980) aus je 5 Abgeordneten der Mitgliedstaaten tagt im Turnus in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten und hat beratende Funktion.

Der 1979 gegründete Gerichtshof (Arbeitsbeginn 1984) in Quito (Ecuador) setzt sich aus je einem Richter der Mitgliedstaaten zusammen und dient der Streitschlichtung und der Auslegung der Gesetzgebung.

Arbeitssprache: Spanisch.

Weitere Institutionen der Gemeinschaft sind:

Andine Entwicklungskorporation CAF (Corporación Andina de Fomento) zur Förderung der Integrationsprozesses der Andenstaaten, gegründet 1968 (Arbeitsbeginn 1970), Sitz: Caracas (Venezuela).
Bis 1996 wurden Darlehen von insgesamt 2,25 Mrd. $ vergeben.

Reservefonds FLAIR (Fondo Latinoamericano de Reservas) zur Unterstützung der Zahlungsbilanzen der Mitglieder, gegründet 1978, Sitz: Santa Fé de Bogotá (Kolumbien).
Im Oktober 1995 wurde eine Kapitalerhöhung von 800 Mio. $ auf 1 Mrd. $ beschlossen.

Entwicklung: Die Integrationserfolge der Andengruppe waren in den 70er und 80er Jahren eher spärlich. Sie kam wegen unterschiedlicher Wirtschaftsstrukturen und zeitweiser politischer Rückschritte über Anfangsaktivitäten wie Abstimmungen über Exportmengen und -preise für Rohstoffe (z.B. Kupfer, andere Mineralien, Zucker) nicht hinaus.

Im November 1994 beschlossen 4 der 5 Partner (ohne Peru) die Schaffung einer Zollunion zum 1.2.1995; offiziell gilt seitdem ein gemeinsames Außenzollsystem. Das Freihandelsabkommen sieht neben der schrittweisen Einführung der Zollunion ein gemeinsames System von Außenzöllen für rund 90 % aller Waren vor. Ausnahmen gelten insbesondere für die wirtschaftlich schwächeren Staaten Bolivien und Ecuador. Peru suspendierte die Teilnahme am gemeinsamen Außenzoll, da es im Zuge der Liberalisierung der Wirtschaft besondere Einfuhrzölle einführte.

Auf dem 8. Gipfeltreffen in Trujillo (Peru) vom 8.-10.3.1996 wurde mit der Unterzeichnung des Reformprotokolls (siehe oben "Gründung") eine Restrukturierung des Andenpakts und dessen Ablösung durch die Andengemeinschaft beschlossen. Sie soll neben der wirtschaftlichen v.a. die politische Verschmelzung erleichtern. Die Zusammenarbeit mit dem Mercosur soll verstärkt werden mit dem Ziel einer gemeinsamen amerikanischen Freihandelszone bis zum Jahr 2005 (FTAA).

Das 9. Gipfeltreffen in Sucre (Bolivien) am 22./23.4.1997 fand ohne Peru statt, das am 10.4.1997 seinen Austritt aus der Andengemeinschaft beschlossen hatte. Die Präsidenten der nunmehr 4 Mitgliedstaaten unterzeichneten ein Protokoll, das die Schaffung eines gemeinsamen Marktes der Andenstaaten (Mercado Común Andino) und eine enge Verbindung mit dem Mercosur vorsieht. Panama, das an dem Treffen als Beobachter teilnahm, soll mit "eingebunden" werden. Peru begründete seinen Austritt damit, daß es die Zollsenkungspolitik der Andenstaaten nicht mittragen könne; die Mitgliedschaft in
der Andinen Entwicklungskorporation CAF (Corporación Andina de Fomento) werde jedoch aufrechterhalten.

Auf einer Tagung des Außenministerrats in Quito (Ecuador) am 26.6.1997 wurde bekanntgegeben, daß Peru ein Sonderstatus gewährt werde, der ihm eine weitere Teilnahme an der Andengemeinschaft ermögliche: Die stufenweise Anpassung der Zolltarife zwischen Bolivien, Ecuador, Kolumbien und Venezuela einerseits und Peru andererseits soll zwar im August 1997 einsetzen, jedoch für einzelne Produkte bis zum Jahr 2005 laufen; Peru erhält eine Meistbegünstigung, die den alleinigen Abschluß von Handelsabkommen mit Drittstaaten oder anderen Organisationen (wie Mercosur) ermöglicht, und kann seine derzeitigen Außenzölle von 12-20 % beibehalten.

Bolivien wurde im Mai 1997 assoziiertes Mitglied des Mercosur. Mit dem Mercosur planen auch die übrigen Andenstaaten eine gemeinsame Freihandelszone.

Kooperation mit der EU: Aufgrund eines Abkommens von 1990, das 1994 verlängert wurde, gewährt die Europäische Gemeinschaft den Andenstaaten einen privilegierten Zugang zum europäischen Markt.

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