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Zypern


Politisches System

Die Republik Zypern ist eine präsidiale Demokratie. Grundlage des Staatsaufbaus ist die Verfassung vom 16. August 1960. Sie ist Teil der Abkommen von Zürich und London, mit denen Zypern seine staatliche Unabhängigkeit erhielt.

Die Exekutivgewalt wird vom Präsidenten ausgeübt, der gleichzeitig Staatsoberhaupt und Regierungschef ist. Er wird alle fünf Jahre direkt vom Volk gewählt. Die Gesetzgebung liegt beim Abgeordnetenhaus der Republik Zypern, einem Einkammerparlament mit zur Zeit 80 Sitzen (56 griechischzyprische und 24 türkischzyprische Abgeordnete), das ebenfalls alle fünf Jahre gewählt wird. Seit 1964 haben keine türkischzyprischen Abgeordnete mehr an Parlamentssitzungen teilgenommen. Ihre Sitze bleiben vakant. Es bestehen Pläne, das Abgeordnetenhaus auf 100 Sitze zu vergrößern. Die rechtsprechende Gewalt ist zweistufig aufgebaut: Das höchste Gericht (Supreme Court) ist Berufungs- und Revisionsinstanz gegenüber der allgemeinen Eingangsinstanz der Bezirksgerichte.


Verwaltung

Zentralverwaltung mit 6 Distrikten (2 davon in den besetzten Gebieten)


Regierungsparteien

  • Democratic Party DIKO (Mitte-Rechts, 9 Sitze);
  • AKEL (kommunistisch, 20 Sitze);
  • EDEK (sozialistisch, 4 Sitze);

Oppositionsparteien

  • Democratic Rally DISY (konservativ, 19 Sitze);
  • United Democrats EDI (liberal, 1 Sitz); Grüne (1 Sitz);
  • Europäische Partei (EUROKO: 2 Sitze)

Gewerkschaften

  • Pancyprian Labour Federation PEO (kommunistisch, ca. 40%)

  • Cyprus Workers Confederation SEK (Mitte, ca. 35%)

  • Cyprus Democratic Labour Federation DEOK (sozialdemokratisch, ca. 5%)

  • Pancyprian Public Employees Trade Union – PASYDY (ca. 8%)

  • Cyprus Union of Bank Employees – ETYK (ca. 2,5%)

Türkisch-zyprischer Teil der Insel:

  • Föderation der türkischzyprischen Gewerkschaften TÜRK-SEN (sozialdemokratisch);

  • Föderation der revolutionären Gewerkschaften –(radikalsozialistisch)


Mitgliedschaft der Republik Zypern in wichtigsten internationalen Organisationen

Vereinte Nationen, ECE (VN-Wirtschaftskommission für Europa), FAOFAOFAOFAO, UNESCO, WHO, WTO, ILOILOILOILO, IPU, Weltbank, IWF, Europarat, Commonwealth, Bewegung der Blockfreien.
EU Mitglied seit dem 1. Mai 2004


Einreise

Republik Zypern

Die Einreise ist mit einem deutschen Reisepass oder Bundespersonalausweis bis zu einer maximalen Aufenthaltsdauer von drei Monaten möglich.

Wer einen längeren Aufenthalt beabsichtigt, muss innerhalb von drei Monaten nach der Einreise bei der zuständigen Einwanderungsbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies gilt auch für längere Aufenthalte im Norden.

Der Kinderausweis mit Lichtbild und der neue Kinderreisepass werden bis zum Alter von 16 Jahren anerkannt. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist bis zum Alter von 16 Jahren ausreichend. Die Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis ist möglich, sofern dieser mit einem Lichtbild versehen ist.

Alleinreisende Minderjährige müssen durch einen Mitarbeiter der Fluggesellschaft, mit der das Kind reist, begleitet werden und am Zielflughafen von Angehörigen oder Freunden abgeholt werden, die eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorweisen müssen. Die Unterschrift der Erziehungsberechtigten muss beglaubigt sein. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist möglich.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.

Das Anlaufen und die Nutzung von Häfen oder Flughäfen im Norden gilt in der Republik Zypern als illegal. Die Regierung der Republik Zypern behält sich weiter vor, die „illegale Einreise“ zu bestrafen. Wenn sich aus Schiffspapieren oder sonstigen Dokumenten ergibt, dass vor dem Anlaufen oder der Nutzung eines Hafens im Süden ein solcher im Norden angelaufen oder genutzt wurde, muss mit Problemen bis hin zu strafrechtlichen Verfahren gerechnet werden. Der Botschaft ist allerdings kein Fall einer Verurteilung bekannt.

Reisen innerhalb Zyperns (Nord – Süd und Süd – Nord), Einreise in den Nordteil Zyperns:

Die EU hat durch Ratsverordnung 866/2004/EK vom 29.04.2004 (Text unter http://www.europa.eu.int/eur-lex/lex/JOHtml.do?uri=OJ:L:2004:161:SOM:DE:HTML) ab 01.05.2004 Erleichterungen bei der Überquerung der Demarkationslinie durch Personen und Waren vorgesehen. Die Regierung der Republik Zypern hat auf dieser Basis die Praxis des "innerzyprischen Reiseverkehrs" neu festgelegt. Sie behält sich das Recht vor, die Nutzung von Häfen und Flughäfen im Norden als „illegale Einreise“ zu bestrafen. Der Botschaft ist allerdings kein Fall einer Verurteilung bekannt.

Unter diesem Vorbehalt können sich EU-Bürger–unabhängig vom Einreiseort - auf der Insel frei bewegen. Der Übergang über die Grüne Linie ist aber nur an bestimmten Übergängen möglich, die jeweils aktuell bei den zyprischen Behörden zu erfragen sind. Die Öffnung weiterer Übergänge ist in Planung.

Derzeit sind dies (nach ihren griechischen Namen):                  

  • Ledra Palace in Nikosia (nur zu Fuß),
  • Agios Dometios in Nikosia (zu Fuß und mit Kfz),
  • Pergamos bei Pyla (zu Fuß und mit Kfz),
  • Strovilia bei Agios Nikolaos (zu Fuß und mit Kfz),
  • Zodhia bei Astromeritis (nur mit KfZ).

Beim Übergang findet in beiden Richtungen jeweils eine Identitätskontrolle (Reisepass oder Personalausweis) statt. Für den Nordteil der Insel wird allerdings ein Visum benötigt, das man am Übergang beantragt (z.Zt. unter Angabe von Name, Vorname, Ausweisnummer) und bei Rückkehr in den Süden wieder abzugeben hat.

Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Dauer von Besuchsaufenthalten im Norden. Eine Aufenthaltsgenehmigungspflicht besteht ab einem Aufenthalt von drei Monaten. Eine Einreise aus dem Ausland in den Norden der Insel ist mit einem bei Einreise gültigen Reisepass oder Bundespersonalausweis möglich.

Die Fahrt mit einem Mietwagen vom Südteil in den Nordteil der Insel, und zurück, ist grundsätzlich möglich, vorausgesetzt die Mietwagenfirma lässt dies zu. Allerdings muss am Übergang eine Kfz-Haftpflichtversicherung für die Dauer des Aufenthaltes im Norden abgeschlossen werden (Achtung: diese umfasst keine Schäden am gemieteten Auto selbst).

Mit Mietwagen, die im Nordteil der Insel gemietet wurden, ist die Überfahrt in den Südteil nicht möglich. Dies geht nur mit einem Privat-Pkw, wobei hierfür eine entsprechende Versicherung in der Republik Zypern notwendig ist, die ebenfalls am Übergang erhältlich ist.

Nach der Trennungslinien-Verordnung der EU (866/2004, geändert durch VO 293/2005) können Waren für den persönlichen Gebrauch bis zu einem Wert von 135,- € (ca. 80 CYP) vom Norden in den Süden verbracht werden. Zum persönlichen Gebrauch gehören nicht mehr als 40 Zigaretten und ein Liter Spirituosen. Entsprechendes gilt für die Einreise vom Süden in den Norden. Die Überquerung der Grünen Linie mit lebenden Tieren oder Tierprodukten ist verboten. Das Verbringen von Diesel-Treibstoff vom Norden in den Süden ist aus umweltrechtlichen Gründen verboten.

Aufgrund der faktischen Teilung kann die Botschaft Nikosia konsularischen Schutz im Nordteil der Insel nur unter erschwerten Bedingungen und u.U. nicht im erforderlichen Umfang leisten. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass es keine direkten telefonischen Verbindungen zwischen Norden und Süden gibt. Viele deutsche Mobiltelefone mit Roaming-Funktion funktionieren aber auch im Nordteil. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter.

Reisen mit Tieren

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen („Reisen mit Heimtieren“) des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.


Zuständige Vertretungen

in Deutschland
post.gif (1410 Byte) Wallstraße 27, 10179 Berlin
Internationale Vorwahl 030-3 08 68 30
Internationale Domäne www.zypern.com
Generalkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Rothenbaumchaussee 3, 20148 Hamburg
Internationale Vorwahl 040-4 10 74 97
Internationale Domäne cyconsulate-hamburg@t-online.de
Amtsbezirk Länder Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Honorarkonsulat in  Deutschland
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Internationale Vorwahl 0228-4 44 70 50
Internationale Domäne info@consulate-cyprus.com
Amtsbezirk Land Nordrhein-Westfalen
Honorarkonsulat in  Deutschland
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Internationale Vorwahl 069-96 36 68 88
Internationale Domäne konsulat.zypern@cc-pr.com
Amtsbezirk Länder Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Baden-Württemberg
Honorarkonsulat in  Deutschland
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Internationale Vorwahl 089-48 57 64
Internationale Domäne info@horn-muenchen.de
Amtsbezirk Land Bayern
dland_k1.gif (247 Byte) Botschaft in Zypern
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Internationale Vorwahl (00357 2) 2 45 11 45
Internationale Domäne www.nikosia.diplo.de
Honorarkonsulat in  Deutschland
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Amtsbezirk Verwaltungsdistrikt Limassol und Paphos

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