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Politisches System Nach der politischen Wende von 1989/90 wurde auch das ungarische Staatswesen erneuert. Am 23.10.1989 trat die modifizierte Verfassung in Kraft. Sie ist an der klassischen Aufgabenteilung zwischen Staatsoberhaupt, Parlament und Regierung orientiert und hat unter anderem das deutsche Grundgesetz von 1949 zum Vorbild. Die Regierung ist dem Parlament verantwortlich, für die Regierungstätigkeit trägt der Ministerpräsident Verantwortung. Um die größtmögliche Stabilität der Regierung zu gewährleisten, wurde die Institution des konstruktiven Misstrauensvotums geschaffen. Dem ungarischen Parlament kommen eine Reihe zentraler Aufgaben zu: Es wählt den Präsidenten der Republik, den Ministerpräsidenten, die Mitglieder des Verfassungsgerichts, den Ombudsmann der Minderheiten, den Präsidenten des Obersten Gerichts und den Generalstaatsanwalt. Die 386 Abgeordneten des ungarischen Einkammer-Parlaments werden für vier Jahre gewählt. Es gilt ein gemischtes Wahlsystem. Im August 2001 wurde der parteilose Professor Ferenc Mádl vom Parlament zum Staatspräsidenten gewählt. Eine Neuwahl des Staatspräsidenten steht im Jahre 2005 an. Verwaltung Ungarn ist in 19 Komitate (Gespanschaften) und 24 Städte mit Komitatsrecht (darunter die Hauptstadt Budapest) eingeteilt. Regierung
Opposition
Gewerkschaften MSzOSz (Konföderation der Gewerkschaftsverbände Ungarns, Liga) Mitgliedschaft in internationalen Organisationen EU, ILO, IMF, UNO, UNESCO, FAO, UNICEF, WHO, UNHCR, ITU, GATT, WMO, UPU, ICAO, IMO, UNCTAD, UNDP, UNIDO, WIPO, INTERSPUTNIK, UNEP, OSCE, IFC, Weltbank, EBRD, Europarat, CEFTA, OECD, NATO, WTO, Internationaler Strafgerichtshof, Internationaler Seegerichtshof, EFTA, Visegrád-Staaten Einreise Reisedokumente Reisende sind verpflichtet, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mitzuführen. Dies gilt unverändert auch nach dem Beitritt Ungarns am 21.12.2007 zum sogenannten Schengenraum, mit dem die Grenzkontrollen weggefallen sind. Die Kontrollen an den Flughäfen entfallen mit dem Flugplanwechsel Ende März 2008. Auch ein vorläufiger Personalausweis bzw. Reisepass werden anerkannt. Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein. Alternativ ist für Minderjährige bis zur Vollendung des 16. Lebesjahres auch eine Eintragung in einen der Reisepässe der Eltern möglich. Für Weiterreisen in andere Länder wird dringend empfohlen, die jeweiligen Einreisevorschriften zu beachten. So ist zum Beispiel für die Weiterreise nach Serbien zwingend ein Reisepass erforderlich. Einreise mit Tieren Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden, für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen), gilt seit Oktober 2004 folgende Regelung: Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Zuständige Vertretungen
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