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Türkische Justiz strengt Verbot der
Regierungspartei an 31.03.2008. Das türkische Verfassungsgericht hat gestern das Verbotsverfahren gegen die regierende Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei (AKP) von Premierminister Recep T. Erdogan offiziell eröffnet. Das Gericht nahm die Anklageschrift des Staatsanwalts am Kassationsgerichtshof an, der das Verbot am 14. März beantragt hatte. Damit ist in der Türkei zum ersten Mal der Weg frei für das Verbot einer Regierungspartei. Außerparlamentarisch wurden Regierungen dort bisher nur durch Staatsstreiche des Militärs gestürzt, weshalb namhafte Kommentatoren sich nicht scheuen, von einem Richterputsch zu sprechen. Die religiös-konservative AKP regiert in der Türkei seit fünf Jahren mit absoluter Mehrheit im Parlament. Bei den Wahlen im Juli letzten Jahres baute sie ihren Stimmenanteil auf 47 Prozent aus. Jetzt muss sie innerhalb eines Monat ihre Verteidigungsschrift einreichen und darin beweisen, dass sie nicht zum Hort anti-laizistischer Umtriebe geworden ist. Mit diesem Vorwurf wurde zuletzt im Juni 2001 die islamistische Tugendpartei verboten. Im Zentrum des Verbotsantrags steht die jüngste Verfassungsänderung, die Studentinnen erlaubt, an der Universität das Kopftuch zu tragen. Dieser Beschluss war mit den Stimmen der AKP und der nationalistischen MHP gefasst worden. Gegen die MHP strengte die Staatsanwaltschaft aber kein Verfahren an. Bis gestern hatten Erdogan und seine Partei noch geglaubt, das Gericht würde die Anklage nicht annehmen. Grund für die Hoffnung war das Gutachten zur Anklageschrift, welches jedem offiziellen Verfahren vorgeschaltet ist. Der juristische Berichterstatter Osman Can hatte darin schwere Defizite der Anklage bemängelt und das Gericht auch auf die Option hingewiesen, die Anklage zurückzuweisen. Wenn Parlamentsbeschlüsse zur Begründung für Parteischließungen herangezogen würden, werde damit die Gewaltenteilung ausgehebelt, rügte der Berichterstatter. Er monierte außerdem, dass selbst Staatspräsident Abdullah Gül durch das Verfahren mit Politikverbot bedroht wird und dass Schuldvorwürfe aus anhängigen Strafverfahren bereits als belastende Beweise angeführt worden sind, obwohl die Urteile noch ausstehen. Über alle diese Einwände hat das Gericht sich jetzt hinweggesetzt, lediglich die Immunität des Staatspräsidenten will es achten. Um ihrem Verbot zu entgehen, sinnt die AKP jetzt auf eine baldige Verfassungsänderung. Sie soll Verbote von Parteien nur dann zulassen, wenn diese Parteien Gewalt anwenden, propagieren oder verherrlichen. Auf diesem Wege hofft die AKP, das gegen sie selbst gerichtete Verfahren aushebeln zu können. Die Rechtsnationalen von der MHP, die die AKP bei der jetzt inkriminierten Verfassungsänderung zur Freiheit für das Kopftuch unterstützt haben, halten sich diesmal aber zurück. Für eine Verfassungsreform bliebe der AKP so nur der Weg über eine Volksabstimmung. Doch Oppositionsführer Deniz Baykal von der sozial-nationalen CHP droht unverhüllt, dass dieser Schritt einen Putsch der Armee nach sich ziehen könnte. Im Ausland ist das Image der Türkei dahin, seit der Verbotsantrag bekannt wurde. Für einen Euro müssen mittlerweile zwei statt 1,7 Lira gezahlt werden, Wirtschaftsberater wie JP Morgan Chase warnen ausdrücklich vor neuen Investitionen in dem Land. Und die EU? Ein Bruch demokratischer Standards würde die EU zwingen, in ihren Beziehungen zur Türkei nach Alternativen Ausschau zu halten, sagte am Sonntag Erweiterungskommissar Olli Rehn. |
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