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Politisches System

mit einer Verfassung und einem Zweikammersystem (Abgeordnetenhaus und Senat). Staatsoberhaupt ist der Präsident. Der Präsident wird von beiden Kammern des Parlaments auf 5 Jahre gewählt; eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Neben der Vertretung des Staates nach außen stehen ihm u.a. die Ernennung der Regierungsmitglieder und der Leitung der Zentralbank sowie ein Begnadigungsrecht zu. Der erste Amtsträger nach der Staatsgründung war Václav Havel. Die zweite Amtszeit von Präsident Havel endete Anfang Februar 2003. Am 28. Februar 2003 wurde der ehemalige Ministerpräsident und ehemalige Vorsitzende der liberal-konservativen Demokratischen Bürgerpartei (ODS), Václav Klaus, zum neuen Präsidenten der Tschechischen Republik gewählt.

Die 200 Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden alle vier Jahre nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Die letzten Wahlen zum tschechischen Abgeordnetenhaus haben am 14./15. Juni 2002 stattgefunden.

Die zweite Kammer des Parlaments, der Senat, wurde 1996 erstmals gewählt. Jeweils ein Drittel der 81 Senatoren, deren Mandat 6 Jahre andauert, wird per Direktwahl in den Wahlkreisen alle zwei Jahre neu gewählt. Die letzten Senatswahlen haben in zwei Runden am 05./06.11. und 12./13.11.2004stattgefunden. Der Senat kann Gesetze lediglich ändern und an das Abgeordnetenhaus zurückverweisen, das den Senat aber überstimmen kann. Er kann daher Gesetze nicht blockieren, sondern lediglich aufschieben. Nur bei der Wahl des Präsidenten und der Ernennung der Verfassungsrichter spielt der Senat eine entscheidende Rolle.

Den Wortlaut der Verfassung finden Sie in Deutsch hier.


Verwaltung

Tschechien wird seit 2000 in 14 höhere selbstverwaltende Gebietseinheiten gegliedert, die als kraj bezeichnet werden. In älterer Literatur wird kraj als Kreis übersetzt, als deutsche Übersetzungen kommen weiter „Bezirke“ vor, sinnvoll ist auch der Ausdruck „Region“ , den die meisten kraje in ihrer deutschsprachigen Selbstdarstellung verwenden. Im Vergleich mit Deutschland stehen die kraje zwischen den Bundesländern und den Regierungsbezirken (näher zu den Regierungsbezirken); sie werden von einem hejtman (deutsch Hauptmann) geleitet und haben eigene Parlamente.

Die Grenzen der kraje wurden durch das Gebiet der älteren okresy (Sg. okres) definiert, die etwa den österreichischen Bezirken und den deutschen Landkreisen entsprechen. Okres wird mit Bezirk oder auch mit Kreis übersetzt. Die okresy sind ab dem 1. Januar 2003 keine Verwaltungseinheit mehr. Ihre Kompetenzen wurden teils auf die Regionen (kraj), hauptsächlich aber auf die Kommunen übertragen.

Die Errichtung der "kraje" war nach dem Sturz der kommunistischen Regierung im Jahre 1989 lange politisch umstritten und der heutige Zustand wurde Anfangs oft als misslungen kritisiert. Es wurde ausgesetzt, dass die kraje zu klein sind und daher politisch zu schwach. Es wurde auch kritisiert, dass die Grenzen der kraje nicht mit den historischen Grenzen zwischen Böhmen, Mähren und Mährisch Schlesien übereinstimmen. Diese Abgrenzungen sollten angeblich u. a. auch einem Regionalismus der Mährer vorbeugen, die anfangs der 90er Jahre zum Teil eine Autonomie forderten.

Auflistung der Regionen

Die 14 Regionen (kraj) Tschechiens sind:

  1. Hlavní mesto Praha - Hauptstadt Prag
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  2. Stredoceský kraj – Mittelböhmische Region (Sitz in Prag)
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  3. Jihoceský kraj - Südböhmische Region (Sitz in Ceské Budejovice)
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  4. Plzenský kraj - Region Pilsen
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  5. Karlovarský kraj - Region Karlsbad
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  6. Ústecký kraj - Region Aussig
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  7. Liberecký kraj - Region Reichenberg
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8. Královéhradecký kraj - Region Königgrätz
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9. Pardubický kraj - Region Pardubice
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10. Kraj Vysocina - Region Hochland (Sitz in Jihlava)
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11. Jihomoravský kraj - Südmährische Region (Sitz in Brünn)
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12. Olomoucký kraj - Region Olmütz
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13. Moravskoslezský kraj - Region Mährisch-Schlesien (Sitz in Ostrava)
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14. Zlínský kraj - Region Zlín
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Gemeinden

Die Gemeinden (Sg. obec) sind elementare selbstverwaltende Gebietseinheiten. Neben den Aufgaben einer Selbstverwaltung üben die Gemeinden auch die staatliche Verwaltungstätigkeit aus. In dieser Hinsicht werden die Gemeinden nach Ausmaß der Ausübung weiter unterscheiden. Die Zahl der Gemeinden ist etwa 6250.

Die Kommunen mit erweitertem Wirkungsbereich (tschechisch: obec s rozšírenou pusobností) bilden die dritte Verwaltungsebene in Tschechien und sind Zwischenglied der übertragenen staatlichen Verwaltungstätigkeit zwischen den Regionen (kraj) und den Gemeinden. Kommunen mit erweitetem Wirkungsbereich haben gegenüber üblichen Gemeinden mehr Kompetenzen und führen diese auch für andere (kleinere) Orte in einem bestimmten Umkreis aus. Anzahl der Kommunen mit erweitetem Wirkungsbereich ist 205.

Die folgende untergeordnete Verwaltungseinheit ist die Kommune mit beauftragtem Gemeindeamt (tschechisch: obec s povereným obecním úradem). Diese unterscheidet sich von der Kommune mit erweitetem Wirkungsbereich mit einem kleineren Wirkungsumkreis und mit einer kleineren Anzahl der vom Staat übertragenen Verwaltungskompetenzen. Anzahl dieser Kommunen ist 389.


Regierungskoalition

Kabinett aus konservativer ODS (Bürgerdemokraten, 9 Minister einschl. Regierungschef), Christdemokraten (KDU-CSL, 5 Minister) und Grünen (4 Minister), das sich auf zwei Fraktionslose stützt

Opposition

CSSD (Sozialdemokraten), KSCM (Kommunistische Partei Böhmens und Mährens)

Gewerkschaften

CMKOS (Böhmisch-Mährische Gewerkschaftskonföderation): 610.000 Mitglieder (Stand:April 2006), 33 Einzelgewerkschaften
Daneben gibt es weitere kleinere Gewerkschaftsorganisationen, die jedoch im Vergleich zur CMKOS relativ unbedeutend sind.


Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

Europäische Union (seit 1.5.2004), Vereinte Nationen (und Sonderorganisationen außer IFAD - Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung), NATO, WTO (Welthandelsorganisation), OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa), Europarat, OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), CEFTA (Zentraleuropäisches Freihandelsabkommen)


Einreise

Die Personenkontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze entfallen mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zum Schengen-Raum am 21.12.2007 an den Landesgrenzen, Ende März 2008 bei Einreise auf dem Luftwege.

Reisedokumente

Deutsche Staatsangehörige müssen sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass (Europapass, vorläufiger Reisepass) ausweisen. Vorläufige Personalausweise und Kinderausweise ohne Lichtbild werden nicht anerkannt. Sind Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im Reisepass eines begleitenden Elternteils eingetragen, wird kein Lichtbild benötigt.


Zuständige Vertretungen

in Deutschland
post.gif (1410 Byte) Wilhelmstraße 44, 10117 Berlin
Internationale Vorwahl 030-22 63 80
Internationale Domäne www.mzv.cz/berlin
Amtsbezirk Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Generalkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Ferdinandstraße 27, 53127 Bonn
Internationale Vorwahl 0228-9 19 70
Internationale Domäne www.mzv.cz/bonn
Amtsbezirk Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland Pfalz und Saarland
Generalkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Erna Berger-Straße 1, 01097 Dresden
Internationale Vorwahl 0351-65 56 70
Internationale Domäne www.mzv.cz/dresden
Amtsbezirk Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Generalkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Libellenstraße 1, 80939 München
Internationale Vorwahl 089-95 83 72 32
Internationale Domäne www.mzv.cz/munich
Amtsbezirk Länder Bayern und Baden-Württemberg
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Eschersheimer Landstraße 22, 60322 Frankfurt am Main
Internationale Vorwahl 069-95 95 73 00
Amtsbezirk Land Hessen
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Feldbrunnenstraße 72, 20148 Hamburg
Internationale Vorwahl 040-41 35 24 96
Amtsbezirk Länder Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Karlstraße 9, 90403 Nürnberg
Internationale Vorwahl 0911-2 05 95 19
Amtsbezirk Mittel-, Ober-, Unterfranken und Oberpfalz im Land Bayern
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Friedrichstraße 1, 18057 Rostock
Internationale Vorwahl 0381-45 90 445
Amtsbezirk Land Mecklenburg-Vorpommern
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Kernerstraße 50, 70182 Stuttgart
Internationale Vorwahl 0711-22 41 70
Amtsbezirk Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland
dland_k1.gif (247 Byte) Botschaft in Tschechien
post.gif (1410 Byte) Vlašská 19, Malá Strana, Prag 1
Internationale Vorwahl (00420 2) 57 11 31 11, 57 53 14 81
Internationale Domäne www.deutsche-botschaft.cz

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