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Politisches System mit einer Verfassung und einem Zweikammersystem (Abgeordnetenhaus und Senat). Staatsoberhaupt ist der Präsident. Der Präsident wird von beiden Kammern des Parlaments auf 5 Jahre gewählt; eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Neben der Vertretung des Staates nach außen stehen ihm u.a. die Ernennung der Regierungsmitglieder und der Leitung der Zentralbank sowie ein Begnadigungsrecht zu. Der erste Amtsträger nach der Staatsgründung war Václav Havel. Die zweite Amtszeit von Präsident Havel endete Anfang Februar 2003. Am 28. Februar 2003 wurde der ehemalige Ministerpräsident und ehemalige Vorsitzende der liberal-konservativen Demokratischen Bürgerpartei (ODS), Václav Klaus, zum neuen Präsidenten der Tschechischen Republik gewählt. Die 200 Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden alle vier Jahre nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Die letzten Wahlen zum tschechischen Abgeordnetenhaus haben am 14./15. Juni 2002 stattgefunden. Die zweite Kammer des Parlaments, der Senat, wurde 1996 erstmals gewählt. Jeweils ein Drittel der 81 Senatoren, deren Mandat 6 Jahre andauert, wird per Direktwahl in den Wahlkreisen alle zwei Jahre neu gewählt. Die letzten Senatswahlen haben in zwei Runden am 05./06.11. und 12./13.11.2004stattgefunden. Der Senat kann Gesetze lediglich ändern und an das Abgeordnetenhaus zurückverweisen, das den Senat aber überstimmen kann. Er kann daher Gesetze nicht blockieren, sondern lediglich aufschieben. Nur bei der Wahl des Präsidenten und der Ernennung der Verfassungsrichter spielt der Senat eine entscheidende Rolle. Den Wortlaut der Verfassung finden Sie in Deutsch hier. Verwaltung Tschechien wird seit 2000 in 14 höhere selbstverwaltende Gebietseinheiten gegliedert, die als kraj bezeichnet werden. In älterer Literatur wird kraj als Kreis übersetzt, als deutsche Übersetzungen kommen weiter Bezirke vor, sinnvoll ist auch der Ausdruck Region , den die meisten kraje in ihrer deutschsprachigen Selbstdarstellung verwenden. Im Vergleich mit Deutschland stehen die kraje zwischen den Bundesländern und den Regierungsbezirken (näher zu den Regierungsbezirken); sie werden von einem hejtman (deutsch Hauptmann) geleitet und haben eigene Parlamente. Die Grenzen der kraje wurden durch das Gebiet der älteren okresy (Sg. okres) definiert, die etwa den österreichischen Bezirken und den deutschen Landkreisen entsprechen. Okres wird mit Bezirk oder auch mit Kreis übersetzt. Die okresy sind ab dem 1. Januar 2003 keine Verwaltungseinheit mehr. Ihre Kompetenzen wurden teils auf die Regionen (kraj), hauptsächlich aber auf die Kommunen übertragen. Die Errichtung der "kraje" war nach dem Sturz der kommunistischen Regierung im Jahre 1989 lange politisch umstritten und der heutige Zustand wurde Anfangs oft als misslungen kritisiert. Es wurde ausgesetzt, dass die kraje zu klein sind und daher politisch zu schwach. Es wurde auch kritisiert, dass die Grenzen der kraje nicht mit den historischen Grenzen zwischen Böhmen, Mähren und Mährisch Schlesien übereinstimmen. Diese Abgrenzungen sollten angeblich u. a. auch einem Regionalismus der Mährer vorbeugen, die anfangs der 90er Jahre zum Teil eine Autonomie forderten. Auflistung der RegionenDie 14 Regionen (kraj) Tschechiens sind:
GemeindenDie Gemeinden (Sg. obec) sind elementare selbstverwaltende Gebietseinheiten. Neben den Aufgaben einer Selbstverwaltung üben die Gemeinden auch die staatliche Verwaltungstätigkeit aus. In dieser Hinsicht werden die Gemeinden nach Ausmaß der Ausübung weiter unterscheiden. Die Zahl der Gemeinden ist etwa 6250. Die Kommunen mit erweitertem Wirkungsbereich (tschechisch: obec s rozírenou pusobností) bilden die dritte Verwaltungsebene in Tschechien und sind Zwischenglied der übertragenen staatlichen Verwaltungstätigkeit zwischen den Regionen (kraj) und den Gemeinden. Kommunen mit erweitetem Wirkungsbereich haben gegenüber üblichen Gemeinden mehr Kompetenzen und führen diese auch für andere (kleinere) Orte in einem bestimmten Umkreis aus. Anzahl der Kommunen mit erweitetem Wirkungsbereich ist 205. Die folgende untergeordnete Verwaltungseinheit ist die Kommune mit beauftragtem Gemeindeamt (tschechisch: obec s povereným obecním úradem). Diese unterscheidet sich von der Kommune mit erweitetem Wirkungsbereich mit einem kleineren Wirkungsumkreis und mit einer kleineren Anzahl der vom Staat übertragenen Verwaltungskompetenzen. Anzahl dieser Kommunen ist 389. Regierungskoalition Kabinett aus konservativer ODS (Bürgerdemokraten, 9 Minister einschl. Regierungschef), Christdemokraten (KDU-CSL, 5 Minister) und Grünen (4 Minister), das sich auf zwei Fraktionslose stützt Opposition CSSD (Sozialdemokraten), KSCM (Kommunistische Partei Böhmens und Mährens) Gewerkschaften CMKOS (Böhmisch-Mährische Gewerkschaftskonföderation):
610.000 Mitglieder (Stand:April 2006), 33 Einzelgewerkschaften Mitgliedschaft in internationalen Organisationen Europäische Union (seit 1.5.2004), Vereinte Nationen (und Sonderorganisationen außer IFAD - Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung), NATO, WTO (Welthandelsorganisation), OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa), Europarat, OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), CEFTA (Zentraleuropäisches Freihandelsabkommen) Einreise Die Personenkontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze entfallen mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zum Schengen-Raum am 21.12.2007 an den Landesgrenzen, Ende März 2008 bei Einreise auf dem Luftwege. Reisedokumente Deutsche Staatsangehörige müssen sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass (Europapass, vorläufiger Reisepass) ausweisen. Vorläufige Personalausweise und Kinderausweise ohne Lichtbild werden nicht anerkannt. Sind Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im Reisepass eines begleitenden Elternteils eingetragen, wird kein Lichtbild benötigt. Zuständige Vertretungen
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