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Politisches System Im Dezember 1991 verabschiedete das slowenische Parlament eine neue Verfassung nach dem Vorbild westlicher Demokratien. Damit verbunden war eine grundlegende Reform des Parlaments (Einführung eines Zweikammersystems). Die Verfassung garantiert das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, die Menschen- und Bürgerrechte sowie den Schutz der Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten. Entsprechend der slowenischen Verfassung repräsentiert der Staatspräsident die Republik Slowenien und ist gleichzeitig Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Der Staatspräsident wird vom slowenischen Volk in einer allgemeinen, unmittelbaren und geheimen Wahl auf fünf Jahre gewählt, mit der Möglichkeit einer einmaligen Wiederwahl. Staatspräsident der Republik Slowenien ist seit dem Dezember 2002 Dr. Janez Drnovek. Das Parlament der Republik Slowenien besteht aus zwei Kammern: Staatsversammlung und Staatsrat. Die Staatsversammlung der Republik Slowenien besteht aus 90 in unmittelbarer und geheimer Wahl nach dem Verhältniswahlrecht unter Einbeziehung von Elementen des Mehrheitswahlrechts gewählten Abgeordneten. Zwei Abgeordnete der Staatsversammlung repräsentieren die nationalen Minderheiten der Ungarn und der Italiener. Der Staatsrat der Republik Slowenien ist die Vertretung sozialer, wirtschaftlicher, beruflicher und lokaler Interessenverbände. Er hat 40 Mitglieder, darunter je 4 Vertreter der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Bauern, der Gewerbetreibenden und der selbstständigen Berufe, 6 Vertreter nichtkommerzieller Aktivitäten sowie 22 Lokalvertreter. Der Staatsrat hat in erster Linie eine beratende Funktion. Verwaltung Slowenien ist in 213 Gemeinden (slowenisch obcine, Sg. obcina), darunter elf Stadtgemeinden, gegliedert. Allerdings wird über die Schaffung von Regionen nachgedacht. Parlamentsparteien Regierungskoalition:
Opposition
Gewerkschaften
Mitgliedschaft in Internationalen Organisationen Europäische Union (seit 1. Mai 2004), Europäische Atomgemeinschaft (seit 1. Mai 2004), NATO (seit 29. März 2004), VN (seit 22. Mai 1992), WHO (seit 7. Mai 1992), UNESCO (22. Mai 1992), UNICEF (22. Mai 1992), FAO (8. November 1993), ILO (29. Mai 1992), UNCTAD (22. Mai 1992), IWF (15. Januar 1993), Weltbank (15. Januar 1993), WIPO (Weltorganisaiton für geistiges Eigentum, 12. Juni 1992), ITU (Internationale Fernmeldeunion, 16. Juni 1992), UPU (Weltpostverein, 27. August 1992), ICAO (13. Juni 1992), WTO (4. Oktober 1993/30. Juli 1995), IBRD (Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, 25. Februar 1993), ECE (Wirtschaftskommission für Europa, 22. Mai 1992), OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, 24. März 1992), NATO (29 März 2004), PfP (Partnerschaft für den Frieden, 19. Juni 1995, 17. Februar 1996), Euro Atlantic Partnership Council (Mai 1997), Europarat (14. Mai 1993), EBRD (23. Dezember 1992), CEFTA (Mitteleuropäisches Freihandelsabkommen, 1. Januar 1996), EEA (Europäische Umwelt-Agentur, Juni 2001), EUROPOL (1. Oktober 2001). Einreise Reisedokumente / Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis. Mitreisende Kinder müssen entweder im Reisepass eines Elternteils eingetragen sein oder einen eigenen Kinderreisepass mitführen. Auch der Personalausweis für Kinder ist ein anerkanntes Grenzübergangsdokument. Unabhängig vom Einreisezweck ist ein Aufenthalt von bis zu drei Monaten möglich. Wenn der Aufenthalt drei Monate übersteigt, muss bei der zuständigen Verwaltungseinheit eine Aufenthaltserlaubnis-EU eingeholt werden. Hinweise für in Deutschland lebende Drittstaatsangehörige Für in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafte Drittstaatsangehörige wird darauf hingewiesen, dass deutsche Aufenthaltstitel oder Sichtvermerke anderer Staaten (z.B. Kroatien) seit dem Beitritt Sloweniens zum Schengenraum am 21.12.2007 zwar grundsätzlich, aber nicht in jedem Einzelfall zur Einreise nach oder zum Transit durch Slowenien anerkannt werden. Es ist in jedem Falle ein jeweiliges eventuelles Visumerfordernis auf der Grundlage des Schengen-Besitzstandes bei der zuständigen Auslandsvertretung der Republik Slowenien in Deutschland zu prüfen. Für den Fall einer Einreise oder eines Transits mit gültigem Schengenvisum ist in jedem Fall vor Antritt der Reise die Zahl der möglichen Einreisen in das Schengengebiet zu prüfen. Aus Kroatien kommend sind für die Einreise nach oder den Transit durch Slowenien für eine problemlose Rückkehr in das Schengengebiet zumindest zwei auf dem Visaetikett ersichtliche Einreisen notwendig. Hinweis für Kroatien-Reisende Ungültige Reisedokumente berechtigen grundsätzlich nicht zur Einreise, auch dann nicht, wenn lediglich ein Transit durch Slowenien und eine Weiterreise nach Kroatien geplant ist. Wird man aufgrund ungültiger oder fehlender Reisedokumente durch die slowenischen Grenzbehörden (bei der Ausreise aus dem EU-/Schengenraum) zurückgewiesen, ist zusätzlich mit einem Bußgeld in Höhe von 40,00 Euro auf der Grundlage des Grenzpolizeigesetzes der Republik Slowenien zu rechnen. Werden Reisende bei Einreisekontrollen der kroatischen Grenzbehörden ,ohne oder mit ungültigen Reisedokumenten angetroffen, wird ihnen neben einer Zurückweisung zusätzlich für die Dauer von zwei Tagen ein Einreiseverbot in die Republik Kraotien auferlegt (§ 35 Absatz 4 des kroatischen Ausländergesetzes - wirksam seit 01.01.2008). Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt unbedingt bei einer der slowenischen Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland über die aktuellen Ein- und Durchreisenbestimmungen zu informieren. Zuständige Vertretungen
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