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Die medizinische Versorgung in den Großstädten ist zufriedenstellend, fernab von den Hauptverkehrswegen und außerhalb größerer Städte jedoch eher schwach ausgeprägt. Das Rettungssystem funktioniert im allgemeinen gut. Notfälle müssen zumeist in die beiden Großkliniken in Ljubljana und Maribor verbracht werden. Hier sind alle modernen Untersuchungsmethoden und -geräte vorhanden. Medikamentenengpässe sind nicht zu beobachten. Eigene Medikamente sollten jedoch mitgebracht werden. Es ist davon auszugehen, dass die behandelnden Ärzte regelmäßig über Kenntnisse der englischen, teilweise auch der deutschen Sprache verfügen. Reisende müssen sich darauf einstellen, dass dies im Falle des Pflege- und Versorgungspersonals jedoch nicht grundsätzlich der Fall ist. Gesetzlich Versicherten wird empfohlen, sich vor Abreise nach Slowenien das E-111-Formular oder die Europäische Gesundheitskarte bei ihrer Krankenkasse zu besorgen. Diese sind dem slowenischen Krankenversicherungsträger im Krankheitsfalle zuerst vorzulegen, das Formular dann dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus auszuhändigen. Kosten werden in diesen Fällen dann nicht mehr erhoben. Die Behandlungskosten von privat versicherten Patienten müssen von diesen gegen Rechnung und Behandlungsbefund in der Regel an Ort und Stelle in bar beglichen werden. Reisende sollten sich vor Betrug und Kleinkriminalität in Acht nehmen. Die Kriminalität ist nicht mehr, aber auch nicht weniger verbreitet als in benachbarten süd- bzw. mittelosteuropäischen Ländern. Die Geschichte Ljubljanas, der Hauptstadt Sloweniens,
geht bis in das Zeitalter der Römischen Emona (14 AD) zurück; die Mauern und Fundamente
zweier römischer Villen aus dieser Zeit sind bis heute erhalten geblieben. Die Stadt
selber zieht sich an den Ufern der Ljubljanica entlang. In der Altstadt befindet sich das Rathaus
(Ende des 15. Jh. erbaut, 1718 neu gestaltet). Der Barocke Brunnen (1751) vor
dem Eingang stammt von Francesco Robba und stellt allegorisch Skulpturen der drei Flüsse
aus der Umgebung dar: Sava, Krka und Ljubljanica. Die zweitürmige romanische Kathedrale
Stolnica mit ihren prächtigen Fresken ist ebenfalls einen Besuch wert, Teile der
Kirche stammen aus dem 12. Jahrhundert. Hinter der Kathedrale befindet sich der Marktplatz.
Hier liegt die berühmte »Drachenbrücke«, Zmajski most, deren Drache schon seit
Jahrhunderten das Stadtwappen von Ljubljana ist. Auf der gegenüberliegenden Seite des
Marktes befindet sich die Brücke Tromostovje. Das Schloß liegt auf einem
Hügel, von dessen Turm aus man einen schönen Blick auf die gesamte Stadt hat. Am Ostufer
des Flusses befindet sich das Stadtmuseum mit seiner bedeutenden römischen
Sammlung. Im Universitätsviertel liegt die Ursulinenkirche (1726), das beste
Beispiel des Barocks in Ljubljana. Das Nationalmuseum, die Oper, die Nationalgalerie, die
Städtische Galerie und das Haus der Modernen Kunst mit den Tivoli-Gärten sind
weitere touristische Anziehungspunkte. Sitten & Bräuche Die größeren Städte bieten eine gute Auswahl an Theatern, Kinos und Nachtklubs. Ljubljana hat eine Oper, und Konzerte des Symphonieorchesters finden regelmäßig im großen Saal des Kultur- und Kongreßzentrums statt. In vielen Städten gibt es Amateurtheater und Chöre. Stickereien, Holzschnitzereien und Töpferwaren. Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Fr 08.00-19.00 Uhr, Sa 08.00-13.00 Uhr. Einige Läden haben auch Sonntag vormittags und an Feiertagen geöffnet. Heilbäder gibt es im Osten, Nord- und Südosten des Landes. Die bekanntesten Wintersportorte sind Bled, Bohinj, Vogal, Kranjska Gora und Mariborsko Pohorje (wichtiges Damen-Weltcup-Rennen). Gute Bedingungen für Abfahrten und Langlauf. Slowenien hat herrliche Wandergebiete, insgesamt stehen rund 9000 km markierter Wanderwege zur Verfügung. Einer der schönsten, die Slowenische Transversale, führt durch eine herrliche Berglandschaft. Übernachtungsmöglichkeiten bieten 140 Alpenhütten und die Gasthäuser der größeren Ortschaften. Auch auf Bauernhöfen findet man häufig Unterkunft. Angelscheine sind in Hotels und bei den örtlichen Behörden erhältlich. An der Adriaküste kann man ohne Genehmigung angeln, in anderen Gewässern ist eine Lizenz erforderlich. Weitere Informationen vor Ort. Segeln ist ein beliebter Sport an der Küste. Segelboote können in allen Häfen gemietet werden. Wer mit dem eigenen Boot anreist, muß vorher eine Genehmigung einholen. Radfahren, Rudern in Bergflüssen und Seen, Drachenfliegen und Gleitschirmfliegen sind ebenfalls möglich. In der Nähe von Bled gibt es einen wunderschönen Golfplatz. Weitere schöne Golfplätze findet man in Lipica, Mokrice und Rogaska Slatina. Reiterferien werden in verschiedenen Regionen angeboten. Skifahren ist neben Fußball der beliebteste Publikumssport. In Hotels, Restaurants und Taxis sind 10 % Trinkgeld üblich. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Die üblichen Umgangsformen gelten auch hier, zwanglose Kleidung wird akzeptiert. In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Kinos, Theatern, Ämtern und Wartezimmern ist Rauchen verboten.
Insgesamt stehen in Slowenien über 75.000 Hotelbetten zur Verfügung.
Mittelklasse-Hotels überwiegen, in Ljubljana gibt es ein 5-Sterne-Hotel. Kategorien:
DeLuxe, A-, B-, C- und D-Klasse. Weitere Unterkunftsmöglichkeiten bieten sich in
Privatzimmern, Pensionen, Ferienwohnungen und Ferienhäusern. Ferien auf dem Bauernhof
werden ebenfalls angeboten. Nähere Auskünfte erteilt das Slowenische
Fremdenverkehrsamt (Maximiliansplatz 12A, D-80333 München, Tel: (089) 29 16 12 02,
Telefax: (089) 29 16 12 73, E-Mail: slowenien.fva@t-online.de,
Mo-Do 10.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr, Fr 10.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr; Slowenisches Tourismusbüro, Hilton
Center, Zimmer 261, Landstraßer Hauptstraße 2, A-1030 Wien, Tel: (01) 715 40 10,
Telefax: (01) 713 81 77, E-Mail: slowenien.info@xpoint.at,
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr; Slowenisches Verkehrsbüro, Löwenstraße 54, CH-8001 Zürich, Tel: (01) 212 63 94, Telefax: (01) 212
52 66, E-Mail: adria.slo@bluewin.ch, Mo-Fr
09.00-17.00 Uhr) oder der Slowenische Hotelverband, Vo?njakova 5, Sl-1000,
Ljubljana. Tel: (01) 430 78 20. Telefax: (01) 433 86 59. (E-Mail: slohotels@ntz-nta.si; Internet: http://www.ntz-nta.si/slohotels) FLUGZEUG: Verkehrsflughäfen für den Inlandverkehr gibt
es in Maribor (MBX) im Osten Sloweniens und in Portoroz (POW) an der
Adriaküste.
Straßenbenutzung Die Ost-West-Autobahn A1 zwischen Maribor und Koper ist fertiggestellt, die Nord-Süd-Autobahn A2 zwischen Karawanken-Tunnel / Jesenice und Obreje / Richtung Zagreb ist in den Bereichen bei Bled und bei Novo Mesto / Otocec sowie in der Stadtumgebung von Ljubljana durch die noch andauernden Bauarbeiten unterbrochen. Für alle Teilstücke werden Autobahngebühren erhoben (je nach Streckenlänge zwischen 1,60 Euro und 4,40 Euro für PKW). Fahrverbote / Beschränkungen Seit dem 1. April 2004 gilt in Slowenien für Lastkraftwagen und Fahrzeuge mit einem zulässigen Gewicht von mehr als 7,5 t sowie Landmaschinen, Traktoren und Pferdefuhrwerke ein ganzjähriges Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr sowie während der Tourismussaison vom 15.06. bis 15.09. an Samstagen von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Für folgende Verkehrsverbindungen gilt während der Tourismussaison ein erweitertes Fahrverbot für die vorgenannten Fahrzeuge: Von Ljubljana zur Adriaküste und von dort zur kroatischen Grenze von Postojna über Ilirska Bistrica zum Grenzübergang Jelane an Samstagen von 5.00 Uhr bis 16.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 5.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Während des gesamten Jahres gilt in den Nachtstunden ein Fahrverbot für Landmaschinen, Traktoren und Pferdefuhrwerke. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis. Während des Winters gilt ein Fahrverbot für Lastkraftwagen mit Anhängern, Fahrzeuge mit Gefahrensubstanzen sowie Schwertransporte. Bei Sturm (»Bora«) gilt ein Fahrverbot für Güterverkehr, Fahrzeugkombinationen mit geschlossenem oder mit Plane bedecktem Fahrgestell, Gelenk- und Doppeldeckerbusse, Wohnmobile und Wohnwagen. Vom 15. November bis zum 15. März besteht für alle Fahrzeuge die Pflicht zu Winterreifen, außerdem müssen Schneeketten mitgeführt werden. Die Ein- und Durchfuhr von Gegenständen, die sich für einen Angriff auf Personen eignen, wie z.B. Schlagringe, Messer mit beidseitiger scharfer Klinge, Bajonette, Gummiknüppel (sogenannte "kalte Waffen"), ist auch nach EU-Beitritt Sloweniens strikt verboten. Alle anderen mitgeführten Waffenarten müssen weiterhin beim Grenzübertritt angemeldet werden und bedürfen teilweise einer Sondergenehmigung, die von der Grenzpolizei erteilt wird. |
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