![]() Themen |
Politisches System Präsidialrepublik. Verfassung von 19932. Allgemeines Wahlrecht ab 18 Jahre. Das Parlament, der Nationalrat mit 150 Abgeordneten, wird alle 4 Jahre vom Volk gewählt, der Präsident alle 5 Jahre vom Nationalrat.Verwaltung Eine 2001 durchgeführte Verwaltungsreform schuf 8 regionale Selbstverwaltungsgebiete.
Der Banskobystrický kraj (Neusohler Landschaftsverband) ist ein Verwaltungsgebiet in der Slowakei. Er grenzt an Ungarn sowie an den Nitriansky kraj, den Trenciansky kraj, den ilinský kraj, den Preovský kraj und den Koický kraj. Er ist mit 9.455 km² der flächenmäßig größte Bezirk der Slowakei und hat 662.121 Einwohner (2001). Die Hauptstadt ist Banská Bystrica (Neusohl), andere wichtige Städte sind Zvolen (Altsohl), Lucenec, Rimavská Sobota (Groß-Steffelsdorf) sowie die alten Bergwerksstädte Kremnitz (Kremnica) und Schemnitz (Banská tiavnica). Der Bezirk wird vom Slowakischen Erzgebirge durchzogen und ist nicht zuletzt deswegen reich an alten Bergwerksstädten. Hauptfluss ist der Hron, der Ipel' bildet die Grenze zu Ungarn. Beide münden in die Donau. Im Süden ist die ungarische Sprachgruppe stark vertreten.
Der Bratislavský kraj (Bratislavaer Landschaftsverband) ist ein Verwaltungsgebiet im Südwesten der Slowakei, rund um die Hauptstadt Bratislava (Pressburg). Er hat eine Fläche von 2.053 km² und 599.015 Einwohner (2001). Er grenzt im Westen an Niederösterreich und das Burgenland, im Süden an Ungarn, im Norden und Osten an den Trnavsky kraj. Im westlichen Teil der Hauptstadt mündet die March, die die Westgrenze bildet, in die Donau, die die Südgrenze bildet. In der Mitte des Verwaltungsgebiets erheben sich die Kleinen Karpaten, ein Ausläufer des Karpatengebirges.
Der Koický kraj (Kaschauer Landschaftsverband) ist ein Verwaltungsgebiet in der südöstlichen Slowakei. Er grenzt an Ungarn sowie an den Banskobystrický kraj und den Preovský kraj. Er hat eine Fläche von 6.753 km² und 766.012 Einwohner (2001). Die Hauptstadt ist Koice (Kaschau). Im Kraj befindet sich der östliche Teil des Slowakischen Erzgebirges, das wiederum zu den Karpaten gehört. Hauptfluss ist der Hornád. Im Osten (Landschaft Zemplín) wird die Landschaft flacher (Ostslowakisches Tiefland) und schließt an die Große Ungarische Tiefebene an. Im Nordwesten hat der Bezirk Anteil an der Zips.
Der Nitriansky kraj (Neutraer Landschaftsverband) ist ein Verwaltungsgebiet (Landschaftsverband) in der südwestlichen Slowakei. Er grenzt im Süden an Ungarn sowie im Westen an den Trnavský kraj, im Norden an den Trenciansky kraj und im Osten an den Banskobystrický kraj. Er hat 6.343 km² und 713.422 Einwohner (2001). Die Hauptstadt ist Nitra (Neutra), andere wichtige Städte sind Topolcany, Nové Zámky (Neuhäusel), Komárno (Komorn) und Levice (Lewenz). Im Norden hat das Gebiet noch Anteil an Ausläufern der Karpaten und wird nach Süden hin flach (Donautiefland). Die Südgrenze bildet die Donau, andere wichtige Flüsse sind Waag, Nitra und Hron. Im Süden ist die ungarische Sprachgruppe mit einem bedeutenden Anteil vertreten, Komárno gilt als ihr wichtigstes Zentrum.
Der Preovský kraj (Eperieser Landschaftsverband) ist ein Verwaltungsgebiet in der nordöstlichen Slowakei. Er grenzt an Polen sowie an den ilinský kraj und den Koický kraj. Er hat eine Fläche von 8.993 km² und 789.968 Einwohner (2001). Hauptstadt ist Preov (Preschau, früher Eperies), andere wichtige Städte sind Poprad (Deutschendorf), Vysoké Tatry, und Humenné. Die Landschaft wird von den Karpaten geprägt. Durch den Bezirk verläuft die Wasserscheide zwischen Donau und Weichsel, sowie die Grenze zwischen den Westkarpaten und den Ostkarpaten. Im Westen hat der Bezirk Anteil an der Landschaft Zips, rund um Preov liegt die Landschaft ari (Scharosch).
Der Trenciansky kraj (Trenciner Landschaftsverband) ist ein Verwaltungsgebiet in der Westslowakei. Er grenzt an Tschechien sowie an den Trnavský kraj, Nitriansky kraj und ilinský kraj. Er hat 4.501 km² und 605.582 Einwohner (2001). Die Hauptstadt ist Trencín, eine andere wichtige Stadt ist Prievidza. Das Gebiet liegt in den Karpaten. Die Weißen Karpaten bilden die Grenze zu Mähren, während die Kleine Fatra das Tal der Waag vom Tal der Nitra trennt.
Der Trnavský kraj (Tyrnauer Landschaftsverband) ist ein Verwaltungsgebiet in der Westslowakei. Er grenzt im Süden an Ungarn, im Nordwesten an Tschechien und Niederösterreich, sowie an den Bratislavský kraj, Trenciansky kraj und Nitriansky kraj. Er hat eine Fläche von 4.158 km² und 551.003 Einwohner (2001). Hauptstadt ist Trnava (Tyrnau), andere Städte sind Pietany, Hlohovec (Freistadtl), Galanta und Dunajská Streda. Das Gebiet ist schmal und langgezogen. Im Nordwesten erreicht es die March und im Süden die Donau; es hat auch Anteil an der Waag. Einen kleinen Teil des Gebietes bilden die Kleinen Karpaten, ein Ausläufer des Karpatengebirges.
Der ilinský kraj (Silleiner Landschaftsverband) ist ein Verwaltungsgebiet in der nördlichen Slowakei. Er grenzt an Tschechien und Polen sowie an den Trenciansky kraj, den Banskobystrický kraj und den Preovský kraj. Er hat eine Fläche von 6.788 km² und 692.332 Einwohner (2001). Hauptstadt ist ilina (Sillein), andere wichtige Städte sind Martin, Ruomberok (Rosenberg) und Liptovský Mikulá (Liptau-Sankt Nikolaus). Das Land ist gebirgig und liegt in den Karpaten. Die Weißen Karpaten bilden die Grenze zu Mähren, die Tatra liegt an der polnischen Grenze. Innerhalb des Bezirks liegen auch die Große und die Kleine Fatra. Hauptfluss ist die Waag, in die die Flüsse Turiec und Orava einmünden. Am Oberlauf der Waag liegt die Landschaft Liptau.
Regierungsparteien Smer-SD, LS-HZDS, SNS Parteien, die im Parlament vertreten sind Smer-SD, "Richtung - Sozialdemokratie"; LS-HZDS, Volkspartei - Bewegung für eine demokratische Slowakei; SDKÚ, Slowakisch-Christdemokratische Union; SMK, Ungarische Koalitions-Partei; KDH, Christlich-demokratische Bewegung; SNS, Slowakische Nationalpartei Gewerkschaften KOZ, Konföderation der Gewerkschaftsverbände der Slowakei Mitgliedschaft in internationalen Organisationen VN, EU; NATO, OSZE, OECD, UNESCO, WHO, ILO, IWF, WTO Einreise Reisedokumente Reisende sind verpflichtet, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mitzuführen. Dies gilt unverändert auch nach dem Beitritt der Slowakei am 21.12.2007 zum sogenannten Schengenraum, mit dem die Grenzkontrollen zu Österreich, Tschechien, Polen und Ungarn weggefallen sind. Die Kontrollen an den Flughäfen entfallen mit dem Flugplanwechsel Ende März 2008. Kinderausweise müssen mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag von Kindern in Reisepässen von Eltern wird akzeptiert. Die neuen Kinderreisepässe werden anerkannt, ebenso Personalausweise für Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres. Registrierung Deutsche Staatsangehörige unterliegen in der Slowakei einer Registrierungspflicht, wenn sie sich länger als 3 Monate im Land aufhalten möchten. Ergänzende Informationen hierzu erhalten Sie auf der Homepage der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Pressburg: http://www.pressburg.diplo.de/Vertretung/pressburg/de/04/Konsularischer__Service/Merkblatt.html Einreise mit Kfz Für die Einreise per Kraftfahrzeug sind die in Deutschland üblichen Papiere erforderlich, empfohlen wird die grüne Versicherungskarte. Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen und Fahrer, die nicht gleichzeitig Halter des Fahrzeugs sind, benötigen eine Ermächtigung des Halters. Die Slowakische Republik ist aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarung verpflichtet, alle in Deutschland gültigen, von deutschen Behörden ausgestellten Führerscheine anzuerkennen. Dies gilt auch für den grauen DDR-Führerschein. Dennoch wird Besitzern älterer Führerscheine empfohlen, entweder einen internationalen Führerschein mitzuführen oder einen neuen nationalen Führerschein ausstellen zu lassen, um Probleme zu vermeiden. Einreise mit Haustieren Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden, für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen), gilt seit 01. Oktober 2004 folgende Regelung: Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet hier sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL). Zuständige Vertretungen
|
a
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(C) erdkunde-wissen.de. Konzept, Gestaltung und Redaktion: erdkunde-wissen.de. Nachdruck, Weiterverarbeitung, Weitergabe an Dritte sowie Veröffentlichung nur mit schriftlicher Genehmigung. Keine Haftung für falsche Angaben, keine Gewähr über die Richtigkeit der Informationen. Haben Sie Fragen, Anregungen oder Kritik? Mailen Sie uns einfach.