![]() Themen |
Politisches System Das Parlament von Serbien besteht aus 91 Abgeordneten. Das Parlament von Serbien wählt den aus fünf Ministern bestehenden Ministerrat und den Präsidenten von Serbien, der zugleich Vorsitzender des Ministerrats ist. Verwaltung Mit der Verfassung von 2006 bekamen die autonomen Regionen Serbiens Vojvodina und Kosovo und Metochien (?????? ? ???????? / Kosovo i Metohija, als Kurzform Kosmet), die von 1974 bis 1989 eine politische Selbständigkeit innerhalb Serbiens und Jugoslawiens besaßen, ihre Autonomie als Provinzen Serbiens zurück. Der restliche Teil Serbiens (mehr als die Hälfte des Landes), der nicht zu diesen beiden Provinzen gehört, bildet keine eigene politische Einheit, weshalb es auch keine offizielle Bezeichnung für ihn gibt. Informell sind die Bezeichnungen Engeres Serbien (serbisch: Ua Srbija) und Zentralserbien gebräuchlich. Unter Slobodan Miloevic war der Autonomiestatus der beiden Provinzen Serbiens aufgehoben und die alte Verfassung von 1945 bis 1974 erneuert worden. Weiterhin wurde ihr Stimmenanteil innerhalb des Staates Jugoslawien auf die Republik Serbien übertragen, was Serbiens Einfluss in politischen und finanziellen Entscheidungen auf Staatsebene stärken sollte. Nach der Wende im Oktober 2000 beschloss 2002 das serbische Parlament das so genannte Omnibus-Gesetz, das unter anderem auch regelt, dass das Regionalparlament der Vojvodina von den Bürgern der Provinz direkt gewählt wird. Kosovo steht seit Juni 1999 unter UN-Verwaltung (UNMIK), so dass die Bestimmungen dort nicht in Kraft treten konnten. Der völkerrechtliche Status ist nach der Unabhängigkeitserklärung vom 17. Februar 2008 zwischen Serbien und den Staaten, die die Provinz bereits anerkannt haben, umstritten. Zu administrativen Zwecken ist Serbien in 25 Bezirke (serb.: Okrug; pl.: Okruzi) gegliedert (einschließlich der Stadt Belgrad). 18 Bezirke liegen im Engeren Serbien und sieben in der Vojvodina. Die örtlichen Selbstverwaltungseinheiten in Serbien sind die optine (Sg. optina, wörtlich Gemeinde, der Größe nach oft eher Landkreise). Von diesen gibt es 108 im Engeren Serbien und 54 in der Vojvodina. Bezirkeim Engeren Serbien:
in der Vojvodina:
Regierung (seit 15.05.2007):
Opposition:
Gewerkschaften
Mitgliedschaft in internationalen Organisationen u. a. Stabilitätspakt für Südosteuropa bzw. Regionaler Kooperationsrat als Nachfolgeorganisation (26.10.2000), Vereinte Nationen (01.11.2000), OSZE (27.11.2000), UNIDOUNIDO (06.12.2000), IWF (20.01.2001), Weltbank (08.05.2001), Europarat (03.04.2003), Mitgliedschaft im Programm "Partnership for Peace" (PfP) der NATO (14.12.2006). Einreise Reisedokumente / Visum Für die Einreise nach Serbien besteht für deutsche Staatsangehörige Passpflicht. Eine Einreise mit Bundespersonalausweis ist in der Regel nicht möglich. Der Reisepass muss mindestens für die geplante Aufenthaltsdauer gültig sein. Da ein visumsfreier Aufenthalt bis zu 90 Tagen zulässig ist, gehen die serbischen Grenzbehörden erfahrungsgemäß davon aus, dass auch die Gültigkeitsdauer des Reisepasses mindestens 90 Tage betragen muss. Der Kinderausweis nach altem Vordruck bzw. der neue Kinderpass werden zur Einreise nach Serbien uneingeschränkt anerkannt, für Reisen über Ungarn wird unabhängig vom Alter des Kindes empfohlen, vor Reiseantritt einen neuen Kinderpass ausstellen zu lassen, sofern der bisherige Kinderausweis kein Lichtbild enthält. Abgelaufene Reisepässe oder Kinderausweise werden grundsätzlich nicht anerkannt. In Serbien sind touristische Reisen bis zu 3 Monaten Dauer visumsfrei (Achtung: Auf diese Dauer werden auch Aufenthalte im Kosovo angerechnet!). Bei längerem Verbleib oder Aufnahme einer Erwerbstätigkeit muss vor Reiseantritt ein Einreisevisum bei einer serbischen Auslandsvertretung eingeholt werden. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung durch die serbischen Inlandsbehörden ist nicht möglich. Da an der administrativen Grenze zwischen dem Kosovo und Serbien von den serbischen Behörden keine Einreisestempel erteilt werden, ist eine Ausreise aus dem Kosovo über Serbien nur dann möglich, wenn vorher auch die Einreise auf dem Landweg über Serbien erfolgt ist und die Gesamtreisedauer 3 Monate nicht übersteigt. Der Aufenthalt in bzw. Transit durch Serbien ohne regulären Einreisestempel stellt einen Verstoß gegen das serbische Ausländerrecht dar und kann zur Festnahme führen. Sofern bei der Einreise in den Kosovo ein Stempel der UNMIK-Grenzbehörden im Reisepass angebracht wurde, wird Reisenden an der administrativen Grenze zwischen dem Kosovo und Serbien von den serbischen Behörden häufig die Einreise verweigert. Hinweise für Transitreisende Insbesondere Transitreisende durch Serbien, etwa mit Reiseziel Griechenland oder Türkei, werden dringend darauf hingewiesen, dass für deutsche Staatsangehörige in Serbien weiterhin Passpflicht besteht (Reisepass mit Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren 90 Tagen; Bundespersonalausweis nicht ausreichend). Selbst wenn in Einzelfällen serbische Grenzbehörden gegen eine Gebühr von ca. 60 Euro Passierscheine ("turisticka propusnica") zur Ein- bzw. Durchreise ausstellen, sind Durchreisende an der mazedonischen Grenze erneut mit dem Problem konfrontiert, da auch dort Passpflicht für deutsche Staatsangehörige besteht. Die mazedonischen Grenzbehörden halten sich streng an die Passpflicht und stellen keine Passierscheine o.ä. Dokumente aus, mit der Folge, dass Transitreisende ohne Reisepass spätestens dann ihre Reise abbrechen müssen bzw. längere Umwege in Kauf nehmen müssen. Hinweise für Personen mit Doppelstaatsangehörigkeit Personen, die neben der deutschen auch die serbische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den serbischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise serbische Reisedokumente zu benutzen. Die allgemeine Wehrpflicht gilt in Serbien auch für dauerhaft im Ausland lebende Staatsangehörige. Männliche Doppelstaatsangehörige im wehrdienstpflichtigen Alter, die in Serbien keinen Militärdienst abgeleistet haben, müssen deshalb bei der Einreise mit Festnahme und strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Meldepflicht Ausländer müssen sich in Serbien innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthaltes polizeilich anmelden. Dabei wird eine Bescheinigung für Nachweiszwecke ausgestellt. Verstöße gegen die Meldepflicht werden u.U. streng geahndet bzw. können zu Problemen bei der Ausreise führen. Bei Unterkunft in einem Hotel wird die Anmeldung von diesem übernommen. Zuständige Vertretungen
|
a
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(C) erdkunde-wissen.de. Konzept, Gestaltung und Redaktion: erdkunde-wissen.de. Nachdruck, Weiterverarbeitung, Weitergabe an Dritte sowie Veröffentlichung nur mit schriftlicher Genehmigung. Keine Haftung für falsche Angaben, keine Gewähr über die Richtigkeit der Informationen. Haben Sie Fragen, Anregungen oder Kritik? Mailen Sie uns einfach.