![]() Themen |
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Serbien (einschließlich Kosovo) nicht gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die Hygiene lässt im Allgemeinen zu wünschen übrig. Lediglich in der Hauptstadt Belgrad existiert eine Reihe von Privatkliniken und -praxen mit zufriedenstellender Ausstattung. Serbische medizinische Einrichtungen erheben für die Behandlung von Ausländern oft im Vergleich zu Inländern erheblich höhere Gebühren. Eine kostenlose Behandlung auf Auslandskrankenschein / Patientenkarte ist nicht möglich. Auch im Kosovo entspricht die medizinische Versorgung nicht westeuropäischem Standard. Medikamente müssen in jedem Fall privat erworben werden. Ärzte bieten häufig verbesserte Privatbehandlung an, sofern man den gewünschten Preis zahlt. In Serbien einschliesslich Kosovo sind Frühsommer-Meningoenzephalitis sowie Borreliose endemisch. Seit einigen Jahren tritt in Südserbien sowie Kosovo vereinzelt auch das hämorragische Kongo-Krim-Fieber auf. Seit März 2006 sind auch in Serbien vereinzelte Fälle von aviärer Influenza (Vogelgrippe) bei Wildtieren aufgetreten. Übertragungen auf Menschen sind bisher nicht bekannt. Innenpolitische Lage Kosovo hat sich am 17. Februar 2008 einseitig für unabhängig erklärt. Am 20. Februar 2008 hat die Bundesregierung Kosovo völkerrechtlich anerkannt. Insbesondere im Rahmen einer Großdemonstration gegen die Unabhängigkeit Kosovos in der Belgrader Innenstadt am 21. Februar 2008 kam es zu heftigen Ausschreitungen gegen in- und ausländische Ziele, darunter auch die deutsche Botschaft. Auch an den Grenzübergängen zwischen Serbien und Kosovo kam es in den Tagen nach der Unabhängigkeitserklärung mehrfach zu gewalttätigen Ausschreitungen. Mit weiteren Demonstrationen muss gerechnet werden. Die Sicherheitslage kann sich daher rasch ändern. Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, ihr Verhalten darauf einzustellen und Menschenansammlungen nach Möglichkeit zu meiden. Unter Umständen kann es geboten sein, sich nicht als Ausländer zu erkennen zu geben. In Teilen Südserbiens (Region um Presevo, Bujanovac und Medvedja) ist von einer latent gespannten Sicherheitslage auszugehen. Auswirkungen der weiteren Entwicklungen im Kosovo auf die albanisch besiedelten Regionen Südserbiens sind nicht auszuschließen. Generell wird bei Reisen nach Serbien empfohlen, sich durch die Medien über die aktuelle Lage unterrichtet zu halten. Informationen über aktuelle Ereignisse sind in englischer Sprache auf den Internetseiten des Fernsehsenders B92 unter www.b92.net oder der Tageszeitung Blic unter www.blic.co.yu verfügbar. Reisen über Land / Kriminalität Bei Nachtfahrten durch Serbien besteht ein erhöhtes Risiko: U.a. mindere Qualität des Straßenbelags sowie der Straßen- und Kfz-Beleuchtung erfordern höchste Aufmerksamkeit. Fahrzeuge sollten wegen häufiger Diebstähle, Aufbrüche und der Möglichkeit anderer Übergriffe möglichst nur in verschlossenen Garagen oder auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Im geparkten Fahrzeug sollten keine Reisedokumente oder Wertsachen oder anderes Gepäck zurückgelassen werden. In Serbien befinden sich mehrere hunderttausend illegale Schusswaffen in Privatbesitz; die Hemmschwelle zu deren Einsatz ist vergleichsweise niedrig. Menschenansammlungen in der Öffentlichkeit sollten gemieden werden. Geld / Kreditkarten In Serbien kann nicht überall mit Kreditkarten ausländischer Banken bezahlt werden. Die Geldversorgung über EC-Karte ist außerhalb der Großstädte und der touristisch erschlossenen Gebiete nur begrenzt möglich. Es wird daher empfohlen, bei Reisen in diese Gebiete ausreichend Bargeld mit sich zu führen. Offizielle Währung in Serbien ist der Dinar. Der derzeitige Umrechnungskurs liegt etwa bei 80,- Din = 1,- Euro. Der Euro ist in Serbien nicht als Zahlungsmittel zugelassen; Zahlungen in ausländischer Währung an Deviseninländer sind nicht zulässig. Sitten & Bräuche Familienstruktur Die Hochzeitsfeierlichkeiten haben in der Regel einen weltlichen Charakter. In den ländlichen Regionen sind die Hochzeitsfeiern wesentlich aufwendiger gestaltet als in den Städten. Eine Hochzeit auf dem Land dauert zumeist mehrere Tage, die Kosten dafür werden von der Familie der Braut getragen. In den weniger von Traditionen geprägten städtischen Gebieten ist es üblich, dass die Kosten geteilt werden. In den ländlichen Regionen erhält die Braut normalerweise eine Mitgift in Form von Haushaltsgegenständen oder Geld, und die Eltern des Bräutigams schenken ihr meistens ein Schmuckstück. Bei den Albanern ist es üblich, dass die Eltern des Bräutigams den Brauteltern einen Preis für deren Tochter bezahlen, wobei die Braut keine Mitgift bekommt. Die Menschen in Serbien legen zwar großen Wert auf den Zusammenhalt der Familie, dennoch sind Scheidungen und erneute Eheschließungen nicht ungewöhnlich. In der Regel haben Familien, die in ländlichen Regionen leben, mehr Kinder als die Familien in den Städten. Obwohl die Montenegriner viele Charaktereigenschaften mit den Serben gemeinsam haben, gelten sie als traditionsbewusster. In ländlichen Familien leben nicht selten drei Generationen unter einem Dach. Nach der Hochzeit zieht das junge Paar zu den Eltern des Bräutigams. Aufgrund der Wohnungsknappheit in den Städten kann es auch hier vorkommen, dass die Jungvermählten eine Zeit lang bei den Eltern wohnen, dann allerdings meist bei denen der Braut. Landesweit ist es üblich, dass beide Ehepartner arbeiten, während die Großeltern oder Verwandte die Betreuung der Kinder übernehmen. Umgangsformen Wenn man einer Person vorgestellt wird, gibt man sich die Hand, nennt seinen Nachnamen und sagt Drago mi je (Sehr erfreut). Bekannte geben sich die Hand oder küssen sich auf die Wangen und sagen entweder Zdravo (Hallo) oder Dobar dan (Guten Tag). Freizeit Kulturelle Veranstaltungen in den Städten sind relativ preiswert und werden meist gut besucht. Die beliebtesten Sportarten sind Fußball, gefolgt von Basketball, Volleyball, Schwimmen und Skifahren. Auch Segeln oder Rudern auf den zahlreichen Seen oder Flüssen sind verbreitete Freizeitbeschäftigungen. Im Gegensatz zur früheren Gesetzeslage sind seit 01.01.2006 sexuelle Handlungen an Minderjährigen (i.e. Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres) in jedem Falle strafbar. Der Erwerb, Verkauf oder Besitz von Drogen wird in Serbien streng geahndet. Dies gilt auch für ausschließlich zum Eigenbedarf bestimmte kleinere Mengen. Im Kosovo sind einverständliche sexuelle Handlungen unter Erwachsenen (abhängig von der Fallkonstellation ab 18 oder ab 16 Jahren Alter) grundsätzlich straffrei. Eine Differenzierung nach homo- oder heterosexuellen Handlungen findet nicht statt. An das Merkmal des Einverständnisses setzt das kosovarische Strafrecht strenge Maßstäbe; beispielsweise führt jede Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Strafbarkeit. Die Förderung der Prostitution unter Ausnutzung einer wirtschaftlichen Abhängigkeit wird z.B. mit Freiheitsstrafe bis zu 8 Jahren bestraft.
Deluxe-Hotels stehen im wesentlichen in Belgrad und vor allem auf der exklusiven Urlaubsinsel Sveti Stefan zur Verfügung. Hotels der anderen Kategorien bieten oft sehr begrenzten Service. Die besten Hotels sind häufig ausgebucht. Vorausbuchung wird dringend empfohlen. Preise sind hoch und ausländische Besucher müssen in harter Währung bezahlen. Kategorien: Deluxe, A-, B-, C- und D-Klassse. Pensionen der 1., 2. und 3. Klasse findet man überall. Gasthäuser, die auch Zimmer anbieten, gibt es an den meisten Hauptstraßen. BAHN: Bahnverbindungen innerhalb Serbiens
sind oft ausgebucht und gelten i. allg. als eher unzuverlässig und unsicher. Folgende
Orte sind mit dem Zug erreichbar: Subotica, Novi Sad, Belgrad, Nis, Pristina und Bar. Führerschein, Kfz-Dokumente und Kfz-Haftpflicht Für den Transit durch bzw. den vorübergehenden Aufenthalt in Serbien wird der deutsche Führerschein (EU-Papier bzw. Kartenformat) anerkannt. Die Ausstellung eines internationalen Führerscheins ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Sofern der Fahrer des Kfz nicht identisch mit dem in den Kfz-Dokumenten eingetragenen Halter ist, muss eine beglaubigte Vollmacht des Halters mitgeführt werden. Die grüne Versicherungskarte gilt seit 01.03.2002 wieder für Serbien, sofern die Länderangabe "YU, SCG oder SRB" auf der Karte eingetragen und nicht gestrichen ist. Der Abschluss einer zusätzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung bei einer serbischen Haftpflichtversicherung ist somit im Regelfall nicht mehr erforderlich. Sofern keine Grüne Versicherungskarte mit entsprechendem Eintrag vorliegt, kann an den Grenzübergängen weiterhin gegen eine Prämie von derzeit ca. 110,- Euro (zahlbar in Dinar) für PKW (+ ggfls. Zuschläge für Anhänger oder Wohnwagen) eine Haftpflichtversicherung für 30 Tage abgeschlossen werden. Ohne gültige Haftpflichtversicherung wird die Einreise per PKW nach Serbien verweigert. Kfz-Unfälle Bei Verwicklung von Ausländern in Kfz-Unfälle kommt es insbesondere bei Fällen von Personenschäden regelmäßig zur Inhaftierung ausländischer Fahrzeugführer und insbesondere bei Todesfolgen auf serbischer Seite nach gerichtlicher Feststellung der Schuld zu Verurteilungen mit mehrjährigen Haftstrafen, die entgegen deutscher Rechtsprechung - nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Daher wird dringend empfohlen, sämtliche Verkehrsregeln insbesondere die geltenden Höchstgeschwindigkeiten (Landstraßen 80 km/h, Autobahnen 120 km/h) - streng zu beachten und umsichtig und ausgeruht zu fahren. Bei jedem Unfall muss in Serbien die Polizei gerufen werden, die ein Schadensprotokoll anfertigt, das für Versicherungszwecke und ggf. Zollverfahren bei der Ausreise unerlässlich ist. Die Promillegrenze in Serbien beträgt 0,5. Wegen der Schuldzuweisung bei Unfällen und der damit verbundenen möglichen Inhaftierung in Serbien wird jedoch dringend empfohlen, im Straßenverkehr ganz auf Alkohol zu verzichten! Straßenbenutzungsgebühren Bei Reisen in oder durch Serbien sind Mautgebühren zu zahlen. Landstraßen sind gebührenfrei. Autobahnen sowie autobahnähnlich ausgebaute Straßen hingegen gebührenpflichtig, wobei für Ausländer ungefähr doppelte Preise erhoben werden wie für Inländer. Pkw mit ausländischen Kennzeichen müssen derzeit auf der Transitstrecke Subotica - Belgrad - Nis-Leskovac für die Hin- und Rückreise jeweils den Gegenwert von ca. 30,- Euro, Pkw mit Anhänger und Kleinbusse je ca. 40,- Euro an Maut zahlen. Für die Transitstrecke Sid-Belgrad-Nis-Leskovac fällt derzeit jeweils der Dinar-Gegenwert von 25,- Euro bzw. 35,- Euro an Mautgebühren an. Die Maut kann in Serbien bisher nur mit Bargeld bezahlt werden. Es wird Zahlung in Landeswährung empfohlen, da bei Zahlung in Euro ein Rundungsaufschlag anfällt. Für die Zahlung der Maut in Euro bzw. für den an den Grenzen möglichen Geldtausch sollten kleine Scheine und Münzen mitgeführt werden. Von einem Ausweichen auf Landstraßen zur Umgehung der Mautgebühr wird wegen des schlechten Straßenzustandes abgeraten. Informationen sind auch über die Vertretung des ADAC in Belgrad (Tel.: 00381-11-2422 801/707) erhältlich. Kraftstoffversorgung Die Kraftstoffversorgung - auch mit bleifreiem Benzin - ist in allen Landesteilen grundsätzlich gewährleistet. Die Qualität des angebotenen Kraftstoffs lässt indes häufig zu wünschen übrig. Bei Dieselmotoren sollte ggf. der qualitativ höherwertige Eurodiesel
getankt werden. Mit gelegentlichen Engpässen (insbesondere bei Dieselöl) muss gerechnet
werden. Transitreisenden wird deshalb empfohlen, vor Grenzübertritt vollzutanken.
Die Einfuhr von Bargeld in Landeswährung in die Republik Serbien ist auf 120.000 Dinar (nur in Banknoten bis 1.000 Dinar Nennwert) beschränkt. Die Einfuhr von Devisen nach Serbien ist in unbeschränkter Höhe möglich. Beträge ab dem Gegenwert von 5.000,- Euro sind bei der Einreise unbedingt anzumelden und der darüber ausgestellte Beleg bis zur Ausreise aufzubewahren. Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden bei der Ausreise mit Devisenbeschlagnahmung geahndet. Reisegepäck und Waren des persönlichen Bedarfs können nach Serbien vorübergehend zollfrei eingeführt werden, müssen jedoch wieder ausgeführt werden. Bei bestimmten Gegenständen (Kameras, Laptops o.ä.) bestehen zahlenmäßig Beschränkungen. Zur Vermeidung von Problemen bei der Wiederausfuhr wird empfohlen, höherwertige Gegenstände bei der Einreise anzumelden und die Zollbehörden um Fertigung einer beglaubigten Einfuhrliste zu bitten. Die Ein- und Durchfuhr von Benzin und Dieselkraftstoff in Kanistern ist in Serbien nur bis zu einer Menge von 5 l zulässig. Weiterhin bestehen in Serbien für folgende Warengruppen Beschränkungen bei der zollfreien Einfuhr: · Alkoholika (2 l Wein oder 1 l Spirituosen über 22%) · Tabakwaren (200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak) · 1 l Parfum oder Eau de Toilette Gegenstände von archäologischem oder künstlerischem Wert dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörde ausgeführt werden. Dies gilt auch für Jagdtrophäen. Haustiere dürfen nur mit gültigem Gesundheits- und Impfnachweis eingeführt werden. (Jagd-) Waffen mit zugehöriger Munition können in Serbien nur im Rahmen von in Serbien organisierter Gruppenreisen ein- und ausgeführt werden. In den Kosovo dürfen Jagd- oder Sportwaffen nicht eingeführt werden. Funkgeräte dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörden eingeführt und genutzt werden. |
Navigation
|