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Politisches System
Das Schweizerische Staats- und Regierungssystem beruht auf drei konstitutiven
Elementen, deren Ineinandergreifen die Besonderheit der schweizerischen Innenpolitik
ausmacht:
- dem ausgeprägten föderalistischen Charakter des Bundesstaates: Gemäß der
Verfassung vom 18. April 1999 (in Kraft seit 01.01.2000) besteht die Schweizerische
Eidgenossenschaft aus dem "Schweizervolk" und den Kantonen, die souverän sind,
soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung eingeschränkt ist (20 Voll-
und 6 Halbkantone).
- der Institution des Referendums (Volksentscheid): Nach der Schweizer Verfassung
übt der Souverän, das Volk, durch das Institut des Referendums die Kontrolle über
praktisch die gesamte Gesetzgebung aus; das Volk kann die von Regierung und Parlament oder
durch Volksinitiative vorbereiteten Vorlagen ablehnen oder korrigieren
("obligatorisches" Referendum). Durch Volksinitiativen, die von mindestens
100.000 Stimmberechtigten unterstützt werden, können Total- oder Teilrevisionen der
Bundesverfassung verlangt werden.
- Ein "fakultatives" Referendum bedarf der Unterstützung von 50.000
Stimmberechtigten oder von acht Kantonen, die eine Volksabstimmung über Bundesgesetze und
Völkerrechtliche Verträge verlangen.
- den zentralen Institutionen in Bern (die drei "Eidgenössischen
Räte"), deren politisch-legislativer Spielraum durch Referendum und Kantonsgewalt
erheblich eingeschränkt ist: Bundesrat (Regierung) sowie Nationalrat und Ständerat, die
zusammen die Bundesversammlung (Gesamtparlament) bilden.
Der Bundesrat (Bundesregierung) ist oberste Exekutivbehörde der Schweiz. Er
besteht aus sieben Bundesräten (Departementchefs, d.h. Ministern) und arbeitet als
Kollegialorgan ohne Regierungschef; je einer der Bundesräte wird in jährlichem Turnus
Vorsitzender (Bundespräsident), behält zugleich jedoch sein Ressort bei. Die Bundesräte
werden alljährlich von der Bundesversammlung (Nationalrat und Ständerat gemeinsam)
bestätigt; im Fall von Rücktritten werden Nachfolger hinzu gewählt.
Der Bundesrat ist nicht im deutschen Sinne parlamentarisch verantwortlich, d.h.
von einer Mehrheit im Parlament abhängig. Er regiert weiter, auch wenn das Parlament
einzelne Gesetzesvorlagen ablehnen sollte (Misstrauensvotum nicht bekannt). Der Grund für
dieses Verhältnis zwischen der Regierung und dem Parlament liegt darin, dass die
abschließende Entscheidung über alle wichtigen Schritte von Regierung und Parlament
letztlich beim Referendum des Volkes liegt.
Das Parlament besteht aus zwei Kammern, Nationalrat (Volksvertretung) und
Ständerat (Vertretung der Kantone). Beide tagen nur viermal jährlich jeweils drei Wochen
(Sessionen), Abgeordnete üben ihren Zivilberuf aus. Der Nationalrat ist die erste der
beiden gesetzgebenden Kammern mit 200 Mitgliedern (Nationalräte); er wird alle vier Jahre
in allgemeiner, gleicher und direkter Wahl nach dem Proporzsystem vom Volk gewählt. Der
Ständerat ist die zweite Kammer mit 46 Mitgliedern (Ständerat = Vertreter der Kantone,
zwei pro Kanton, einer pro Halbkanton), die gleichberechtigt an der Gesetzgebung mitwirkt
(d.h. kein "overruling" der Länderkammer durch die erste Kammer möglich).
Die schweizerische Regierung wird traditionell als die stabilste demokratische
Exekutive der Welt angesehen. Die Grundlage dafür ist das sorgfältig ausbalancierte
System von Regelungen, die in Regionalproporz und im Kollegialitätssystem ihre wichtigste
Ausprägung finden und die seit 1959 durch die so genannte "Zauberformel"
ergänzt werden, nach der die vier großen Parteien gemeinsam den siebenköpfigen
Bundesrat stellen (zwei Freisinnige, FDP, zwei Sozialdemokraten, SP, zwei Angehörige der
Christlichen Volkspartei, CVP, und ein Angehöriger der Schweizer Volkspartei, SVP). Nach
den letzten Wahlen verlangte die SVP als nunmehr stärkste Partei einen zweiten Sitz und
setzte ihn auf Kosten der CVP durch.
Verwaltung
26 Kantone
| Kanton |
Hauptstadt |
Fläche in qkm |
| Zürich |
Zürich |
1 729 |
| Bern |
Bern |
5 961 |
| Luzern |
Luzern |
1 493 |
| Uri |
Altdorf |
1 077 |
| Schwyz |
Schwyz |
909 |
| Obwalden |
Sarnen |
491 |
| Nidwalden |
Stans |
276 |
| Glarus |
Glarus |
685 |
| Zug |
Zug |
239 |
| Fribourg |
Fribourg |
1 671 |
| Solothurn |
Solothurn |
791 |
| Basel-Stadt |
Basel |
37 |
| Basel-Landschaft |
Liestal |
517 |
| Schaffhausen |
Schaffhausen |
299 |
| Appenzell Ausserrhoden |
Herisau |
243 |
| Appenzell Innerrhoden |
Appenzell |
173 |
| St. Gallen |
St. Gallen |
2 026 |
| Graubünden |
Chur |
7 105 |
| Aargau |
Aarau |
1 404 |
| Thurgau |
Frauenfeld |
991 |
| Ticino |
Bellinzona |
2 812 |
| Vaud |
Lausanne |
3 212 |
| Valais |
Sion |
5 225 |
| Neuchatel |
Neuchatel |
803 |
| Geneve |
Geneve |
282 |
| Jura |
Delemont |
837 |
Parteien
Dem föderalistischen Aufbau entsprechend legen die kantonalen Partei-
organisationen Wert auf weitgehende Autonomie. Die Bundesparteien sind deshalb relativ
schwache Organisationen. Erst die Verfassung von 1999 erwähnt die Parteien als
Mitwirkende an der Meinungs- und Willensbildung des Volkes. Sie erhalten keine staatliche
Unterstützung.
- Die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP) fühlt sich als bürgerliche
Staatspartei und direkte Erbin der Radikal-Liberalen, die 1848 den Bundesstaat gründeten.
- Die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) ist trotz mehrerer
Modernisierungsversuche immer noch in erster Linie Vertreterin der katholischen,
ländlichen Bevölkerung der Innerschweiz. Ihr Wähleranteil geht zurück. Um den
Anhängerschwund Richtung SVP aufzufangen, setzt die Parteiführung neuerdings wieder auf
konservative Werte.
- Die Sozialdemokratische Partei (SP) erhielt 1943 einen ersten, 1959 einen
zweiten Sitz im Bundesrat. Die Partei verfolgt im Parlament einen links-grünen Kurs und
fördert seit Jahren systematisch die Frauen in der Politik. Flügelkämpfe und
Finanzprobleme mindern ihren Einfluss.
- Die Schweizerische Volkspartei (SVP) bedient mit Erfolg neben den konservativen
Wählern in Landwirtschaftsgebieten auch das städtische Rechtsbürgertum der
Deutschschweiz.
- Die Liberale Partei der Schweiz (LP), liberal-konservativ und ein bisschen
elitär, findet Anhänger und Wähler in den großen Städten der Westschweiz und in
Basel.
- Die Schweizer Demokraten (SD, patriotisch-fremdenfeindlich) und die Lega dei
Ticinesi (Lega, populistisch-rechtsbürgerliche Bewegung im Tes-sin) politisieren am
rechten Rand des politischen Spektrums.
- Die Partei der Arbeit (PdA, kommunistisch) hat nach 1989 auch in den
Großstädten jede Bedeutung verloren.
- Die Grünen, von denen es diverse Farbvarianten gibt, kämpfen um ihr
politisches Überleben. Ihre Mobilisierungskraft bei Wahlen ist noch intakt.
Einreise
Deutsche Staatsangehörige können mit Reisepass,
vorläufigem Reisepass oder mit Personalausweis in die Schweiz einreisen. Für Kinder bis
zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr ist die Einreise mit Kinderausweis möglich. Kinder
können auch mit dem seit 2004 ausgestellten Kinderreisepass für Kinder bis zum
vollendeten zwölften Lebensjahr oder mit Eintragung in den Reisepass eines Elternteils
einreisen.
Auch bis zu einem Jahr abgelaufene Reisepässe (nicht
abgelaufene vorläufige Reisepässe!) oder Kinderausweise sowie gültige vorläufige
Personalausweise werden anerkannt. Die seit 2004 ausgestellten Kinderreisepässe müssen
bei der Reise in die Schweiz gültig sein.
Das Reisedokument für Ausländer mit gültiger deutscher
Aufenthaltserlaubnis wird anerkannt, allerdings sind die entsprechenden Visumsvorschriften
zu beachten. Ausgenommen von der Visumspflicht sind Inhaber eines deutschen Reiseausweises
für Flüchtlinge gemäß Übereinkunft von London vom 15.10.1946 oder Genfer Konvention
vom 28.07.1951. Weitere Informationen unter: www.eda.admin.ch (Visa-Einreise-Zoll
anklicken).
Über die Voraussetzungen für längerfristige
Aufenthalte in der Schweiz sollten sich Interessierte bei der für sie zuständigen
schweizerischen Auslandsvertretung informieren bzw. die Informationen des Bundesamtes für
Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) unter www.imes.admin.ch einsehen.
Ein Merkblatt zum Abkommen über die
Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und den Mitgliedsstaaten der Europäischen
Union finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft Bern.
Zuständige
Vertretungen
| Botschaft in Deutschland |
 |
Otto-von-Bismarck-Allee 4 A, 10557 Berlin |
 |
030-3 90 40 00 |
 |
www.botschaft-schweiz.de |
| Generalkonsulat
in Deutschland |
 |
Leipziger Straße 116, 01127 Dresden |
 |
0351-89 44 40 |
 |
Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen |
| Generalkonsulat
in Deutschland |
 |
Ernst-Gnoss-Straße 25, 40219 Düsseldorf |
 |
0211-4 58 87 00 |
 |
Land Nordrhein-Westfalen |
| Generalkonsulat
in Deutschland |
 |
Zeil 5, 5. OG., 60313 Frankfurt am Main |
 |
069-17 00 28-0 |
 |
Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland |
| Generalkonsulat
in Deutschland |
 |
Rathausmarkt 5, 20095 Hamburg |
 |
040-30 97 82-0 |
 |
Länder Hamburg, Bremen, Niedersachsen und
Schleswig-Holstein |
| Generalkonsulat
in Deutschland |
 |
Brienner Straße 14, 80333 München |
 |
089- 2 86 62 00 |
 |
Land Bayern |
| Honorarkonsulat
in Deutschland |
 |
Hirschstraße 22 (Eingang Neue Brücke), 70173 Stuttgart |
 |
0711-22 29 43-0 |
 |
Vertretung@stu.rep.admin.ch |
 |
Land Baden-Württemberg |
| Honorarkonsulat
in Deutschland |
 |
Theodor Ludwig-Straße 26, 79312 Emmendingen, Freiburg i.
Br. |
 |
07641-92 41 12 |
 |
Freiburg i. +Br. im Land Baden-Württemberg |
Botschaft
in der Schweiz |
 |
Willadingweg 83, 3006 Bern |
 |
(0041 31) 359 41 11 |
 |
www.bern.diplo.de |
 |
Schweiz und Liechtenstein. Konsularischer Amtsbezirk :
Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Basel-Land, Basel-Stadt,
Bern, Freiburg, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden,
Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen, Solothurn, Tessin, Thurgau, Uri, Zürich und Zug sowie
Fürstentum Liechtenstein. Der Leiter der Vertretung ist zugleich als Botschafter im
Fürstentum Liechtenstein mit Sitz in Bern akkreditiert. |
| Generalkonsulat
in der Schweiz |
 |
28 C, chemin du Petit-Saconnex, 1209 Genf |
 |
(0041 22) 730 11 11 |
 |
www.genf.diplo.de |
 |
Kantone Genf, Waadt und Wallis |
| Honorarkonsulat
in der Schweiz |
 |
Badischer Bahnhof, Schwarzwaldallee 200, 4058 Basel |
 |
(0041 61) 6 93 33 03 |
 |
konsular@deutsches-konsulat-bs.ch |
 |
Kantone Basel-Stadt und Basel-Land |
| Honorarkonsulat
in der Schweiz |
 |
Via Soave 9, 6900 Lugano |
 |
(00419 1) 922 78 82 |
 |
Kanton Tessin |
| Honorarkonsulat
in der Schweiz |
 |
Freigutstrasse 15, 8002 Zürich |
 |
(0041 1) 201 72 22 |
 |
Kantone Schwyz und Zürich |

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