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Politisches System

Das Schweizerische Staats- und Regierungssystem beruht auf drei konstitutiven Elementen, deren Ineinandergreifen die Besonderheit der schweizerischen Innenpolitik ausmacht:

  • dem ausgeprägten föderalistischen Charakter des Bundesstaates: Gemäß der Verfassung vom 18. April 1999 (in Kraft seit 01.01.2000) besteht die Schweizerische Eidgenossenschaft aus dem "Schweizervolk" und den Kantonen, die souverän sind, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung eingeschränkt ist (20 Voll- und 6 Halbkantone).
  • der Institution des Referendums (Volksentscheid): Nach der Schweizer Verfassung übt der Souverän, das Volk, durch das Institut des Referendums die Kontrolle über praktisch die gesamte Gesetzgebung aus; das Volk kann die von Regierung und Parlament oder durch Volksinitiative vorbereiteten Vorlagen ablehnen oder korrigieren ("obligatorisches" Referendum). Durch Volksinitiativen, die von mindestens 100.000 Stimmberechtigten unterstützt werden, können Total- oder Teilrevisionen der Bundesverfassung verlangt werden.
  • Ein "fakultatives" Referendum bedarf der Unterstützung von 50.000 Stimmberechtigten oder von acht Kantonen, die eine Volksabstimmung über Bundesgesetze und Völkerrechtliche Verträge verlangen.
  • den zentralen Institutionen in Bern (die drei "Eidgenössischen Räte"), deren politisch-legislativer Spielraum durch Referendum und Kantonsgewalt erheblich eingeschränkt ist: Bundesrat (Regierung) sowie Nationalrat und Ständerat, die zusammen die Bundesversammlung (Gesamtparlament) bilden.

Der Bundesrat (Bundesregierung) ist oberste Exekutivbehörde der Schweiz. Er besteht aus sieben Bundesräten (Departementchefs, d.h. Ministern) und arbeitet als Kollegialorgan ohne Regierungschef; je einer der Bundesräte wird in jährlichem Turnus Vorsitzender (Bundespräsident), behält zugleich jedoch sein Ressort bei. Die Bundesräte werden alljährlich von der Bundesversammlung (Nationalrat und Ständerat gemeinsam) bestätigt; im Fall von Rücktritten werden Nachfolger hinzu gewählt.

Der Bundesrat ist nicht im deutschen Sinne parlamentarisch verantwortlich, d.h. von einer Mehrheit im Parlament abhängig. Er regiert weiter, auch wenn das Parlament einzelne Gesetzesvorlagen ablehnen sollte (Misstrauensvotum nicht bekannt). Der Grund für dieses Verhältnis zwischen der Regierung und dem Parlament liegt darin, dass die abschließende Entscheidung über alle wichtigen Schritte von Regierung und Parlament letztlich beim Referendum des Volkes liegt.

Das Parlament besteht aus zwei Kammern, Nationalrat (Volksvertretung) und Ständerat (Vertretung der Kantone). Beide tagen nur viermal jährlich jeweils drei Wochen (Sessionen), Abgeordnete üben ihren Zivilberuf aus. Der Nationalrat ist die erste der beiden gesetzgebenden Kammern mit 200 Mitgliedern (Nationalräte); er wird alle vier Jahre in allgemeiner, gleicher und direkter Wahl nach dem Proporzsystem vom Volk gewählt. Der Ständerat ist die zweite Kammer mit 46 Mitgliedern (Ständerat = Vertreter der Kantone, zwei pro Kanton, einer pro Halbkanton), die gleichberechtigt an der Gesetzgebung mitwirkt (d.h. kein "overruling" der Länderkammer durch die erste Kammer möglich).

Die schweizerische Regierung wird traditionell als die stabilste demokratische Exekutive der Welt angesehen. Die Grundlage dafür ist das sorgfältig ausbalancierte System von Regelungen, die in Regionalproporz und im Kollegialitätssystem ihre wichtigste Ausprägung finden und die seit 1959 durch die so genannte "Zauberformel" ergänzt werden, nach der die vier großen Parteien gemeinsam den siebenköpfigen Bundesrat stellen (zwei Freisinnige, FDP, zwei Sozialdemokraten, SP, zwei Angehörige der Christlichen Volkspartei, CVP, und ein Angehöriger der Schweizer Volkspartei, SVP). Nach den letzten Wahlen verlangte die SVP als nunmehr stärkste Partei einen zweiten Sitz und setzte ihn auf Kosten der CVP durch.


Verwaltung

26 Kantone

Kanton Hauptstadt Fläche in qkm
Zürich Zürich 1 729
Bern Bern 5 961
Luzern Luzern 1 493
Uri Altdorf 1 077
Schwyz Schwyz 909
Obwalden Sarnen 491
Nidwalden Stans 276
Glarus Glarus 685
Zug Zug 239
Fribourg Fribourg 1 671
Solothurn Solothurn 791
Basel-Stadt Basel 37
Basel-Landschaft Liestal 517
Schaffhausen Schaffhausen 299
Appenzell Ausserrhoden Herisau 243
Appenzell Innerrhoden Appenzell 173
St. Gallen St. Gallen 2 026
Graubünden Chur 7 105
Aargau Aarau 1 404
Thurgau Frauenfeld 991
Ticino Bellinzona 2 812
Vaud Lausanne 3 212
Valais Sion 5 225
Neuchatel Neuchatel 803
Geneve Geneve 282
Jura Delemont 837

Parteien

Dem föderalistischen Aufbau entsprechend legen die kantonalen Partei- organisationen Wert auf weitgehende Autonomie. Die Bundesparteien sind deshalb relativ schwache Organisationen. Erst die Verfassung von 1999 erwähnt die Parteien als Mitwirkende an der Meinungs- und Willensbildung des Volkes. Sie erhalten keine staatliche Unterstützung.

  • Die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP) fühlt sich als bürgerliche Staatspartei und direkte Erbin der Radikal-Liberalen, die 1848 den Bundesstaat gründeten.
  • Die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) ist trotz mehrerer Modernisierungsversuche immer noch in erster Linie Vertreterin der katholischen, ländlichen Bevölkerung der Innerschweiz. Ihr Wähleranteil geht zurück. Um den Anhängerschwund Richtung SVP aufzufangen, setzt die Parteiführung neuerdings wieder auf konservative Werte.
  • Die Sozialdemokratische Partei (SP) erhielt 1943 einen ersten, 1959 einen zweiten Sitz im Bundesrat. Die Partei verfolgt im Parlament einen links-grünen Kurs und fördert seit Jahren systematisch die Frauen in der Politik. Flügelkämpfe und Finanzprobleme mindern ihren Einfluss.
  • Die Schweizerische Volkspartei (SVP) bedient mit Erfolg neben den konservativen Wählern in Landwirtschaftsgebieten auch das städtische Rechtsbürgertum der Deutschschweiz.
  • Die Liberale Partei der Schweiz (LP), liberal-konservativ und ein bisschen elitär, findet Anhänger und Wähler in den großen Städten der Westschweiz und in Basel.
  • Die Schweizer Demokraten (SD, patriotisch-fremdenfeindlich) und die Lega dei Ticinesi (Lega, populistisch-rechtsbürgerliche Bewegung im Tes-sin) politisieren am rechten Rand des politischen Spektrums.
  • Die Partei der Arbeit (PdA, kommunistisch) hat nach 1989 auch in den Großstädten jede Bedeutung verloren.
  • Die Grünen, von denen es diverse Farbvarianten gibt, kämpfen um ihr politisches Überleben. Ihre Mobilisierungskraft bei Wahlen ist noch intakt.

Einreise

Deutsche Staatsangehörige können mit Reisepass, vorläufigem Reisepass oder mit Personalausweis in die Schweiz einreisen. Für Kinder bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr ist die Einreise mit Kinderausweis möglich. Kinder können auch mit dem seit 2004 ausgestellten Kinderreisepass für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr oder mit Eintragung in den Reisepass eines Elternteils einreisen.

Auch bis zu einem Jahr abgelaufene Reisepässe (nicht abgelaufene vorläufige Reisepässe!) oder Kinderausweise sowie gültige vorläufige Personalausweise werden anerkannt. Die seit 2004 ausgestellten Kinderreisepässe müssen bei der Reise in die Schweiz gültig sein.

Das Reisedokument für Ausländer mit gültiger deutscher Aufenthaltserlaubnis wird anerkannt, allerdings sind die entsprechenden Visumsvorschriften zu beachten. Ausgenommen von der Visumspflicht sind Inhaber eines deutschen Reiseausweises für Flüchtlinge gemäß Übereinkunft von London vom 15.10.1946 oder Genfer Konvention vom 28.07.1951. Weitere Informationen unter: www.eda.admin.ch (Visa-Einreise-Zoll anklicken).

Über die Voraussetzungen für längerfristige Aufenthalte in der Schweiz sollten sich Interessierte bei der für sie zuständigen schweizerischen Auslandsvertretung informieren bzw. die Informationen des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) unter www.imes.admin.ch einsehen.

Ein Merkblatt zum Abkommen über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft Bern.


Zuständige Vertretungen

Botschaft in Deutschland
post.gif (1410 Byte) Otto-von-Bismarck-Allee 4 A, 10557 Berlin
Internationale Vorwahl 030-3 90 40 00
Internationale Domäne www.botschaft-schweiz.de
Generalkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Leipziger Straße 116, 01127 Dresden
Internationale Vorwahl 0351-89 44 40
Amtsbezirk Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Generalkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Ernst-Gnoss-Straße 25, 40219 Düsseldorf
Internationale Vorwahl 0211-4 58 87 00
Amtsbezirk Land Nordrhein-Westfalen
Generalkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Zeil 5, 5. OG., 60313 Frankfurt am Main
Internationale Vorwahl 069-17 00 28-0
Amtsbezirk Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
Generalkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Rathausmarkt 5, 20095 Hamburg
Internationale Vorwahl 040-30 97 82-0
Amtsbezirk Länder Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Generalkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Brienner Straße 14, 80333 München
Internationale Vorwahl 089- 2 86 62 00
Amtsbezirk Land Bayern
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Hirschstraße 22 (Eingang Neue Brücke), 70173 Stuttgart
Internationale Vorwahl 0711-22 29 43-0
Internationale Domäne Vertretung@stu.rep.admin.ch
Amtsbezirk Land Baden-Württemberg
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Theodor Ludwig-Straße 26, 79312 Emmendingen, Freiburg i. Br.
Internationale Vorwahl 07641-92 41 12
Amtsbezirk Freiburg i. +Br. im Land Baden-Württemberg
dland_k1.gif (247 Byte) Botschaft in der Schweiz
post.gif (1410 Byte) Willadingweg 83, 3006 Bern
Internationale Vorwahl (0041 31) 359 41 11
Internationale Domäne www.bern.diplo.de
Amtsbezirk Schweiz und Liechtenstein. Konsularischer Amtsbezirk : Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Basel-Land, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen, Solothurn, Tessin, Thurgau, Uri, Zürich und Zug sowie Fürstentum Liechtenstein. Der Leiter der Vertretung ist zugleich als Botschafter im Fürstentum Liechtenstein mit Sitz in Bern akkreditiert.
Generalkonsulat in der Schweiz
post.gif (1410 Byte) 28 C, chemin du Petit-Saconnex, 1209 Genf
Internationale Vorwahl (0041 22) 730 11 11
Internationale Domäne www.genf.diplo.de
Amtsbezirk Kantone Genf, Waadt und Wallis
Honorarkonsulat in der Schweiz
post.gif (1410 Byte) Badischer Bahnhof, Schwarzwaldallee 200, 4058 Basel
Internationale Vorwahl (0041 61) 6 93 33 03
Internationale Domäne konsular@deutsches-konsulat-bs.ch
Amtsbezirk Kantone Basel-Stadt und Basel-Land
Honorarkonsulat in der Schweiz
post.gif (1410 Byte) Via Soave 9, 6900 Lugano
Internationale Vorwahl (00419 1) 922 78 82
Amtsbezirk Kanton Tessin
Honorarkonsulat in der Schweiz
post.gif (1410 Byte) Freigutstrasse 15, 8002 Zürich
Internationale Vorwahl (0041 1) 201 72 22
Amtsbezirk Kantone Schwyz und Zürich

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