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Politisches System In der Russischen Föderation sind 21 Republiken der 1991 untergegangenen Sowjetunion zusammengefaßt: Tschetschenien und Tatarstan haben den Föderationsvertrag nicht unterschrieben, die Tataren haben aber anerkannt, daß ihre Republik Teil der Russischen Föderation ist. Föderative demokratische Republik mit Verfassung von 1993. Allgemeines Wahlrecht ab 18 Jahre. Besonders große Exekutive Macht des Präsidenten, der zugleich auch Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist. Er wird jeweils für 6 Jahre direkt gewählt, ernennt den Ministerpräsidenten, die wichtigsten Minister und kann Dekrete mit Gesetzeskraft erlassen. Zwei-Kammern-Parlament mit Staatsduma (450 Abgeordnete, für 4 Jahre direkt gewählt) und Föderationsrat (178 Abgeordnete, jeweils 2 Vertreter pro Territorium, benannt für 4 Jahre). Den deutschen Wortlaut der Verfassung können Sie hier lesen.Seit Januar 2002 wird der Föderationsrat nicht mehr durch die Gouverneure und die regionalen Parlamentspräsidenten gestellt, sondern durch vom jeweiligen Gouverneur oder Regionalparlament entsandte Vertreter. Um den Gouverneuren dennoch ein Mitspracherecht in der föderalen Politik zu erhalten, schuf der Präsident am 01.09.2000 per Erlass den Staatsrat. Dieses Gremium ohne Verfassungsvollmachten tagt unter Leitung des Präsidenten und gibt der Exekutive Empfehlungen zu aktuellen politischen Fragen und zu Gesetzesprojekten. Putin hat die (seit 1996) direkten Gouverneurswahlen landesweit wieder abgeschafft. Nach einem am 15.12.2004 in Kraft getretenen Gesetz schlägt der Präsident nunmehr den Kandidaten für ein Gouverneursamt vor; dieser Vorschlag unterliegt der Bestätigung durch das jeweilige Regionalparlament. Erfolgt die Bestätigung bis zur dritten Lesung nicht, hat der Präsident das Recht, das Regionalparlament aufzulösen. Verwaltung 89 Föderationssubjekte
Regierungsnahe Parteien "Einheitliches Russland", Gerechtes Russland Zusammensetzung der gewählten Staatsduma "Einheitliches Russland" (315 Sitze), Gewerkschaften Föderation Unabhängiger Gewerkschaften Russlands (FNPR, 44
Mitgliedsgewerkschaften mit insgesamt circa 38 Millionen Mitgliedern) Mitgliedschaften in Internationalen Organisationen Vereinte Nationen (ständiger Sitz im VN-Sicherheitsrat: UdSSR seit 1945, Russland seit 24.12.1991), IWF seit Mai 1992, IBRD Weltbank, seit Mai 1992, IDA seit Mai 1992, Nordatlantischer Kooperationsrat (UdSSR seit seiner Gründung 1991), GUS seit Dezember 1991, OSZE seit Unterzeichnung der Schlussakte von Helsinki 1975, Ostseerat, seit seiner Gründung im März 1992, Europarat, seit 28.02. 1996, Asiatisch-Pazifische Wirtschaftskooperation (APEC), seit 1998, Shanghai Fünf / Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit seit Gründung 1996, G8, Vollmitgliedschaft seit 2002 (außer der Ebene der Finanzminister) Einreise Reisedokumente Das Gesetz verlangt einen sechs Monate über die Reise hinaus gültigen Reisepass, für Kinder unter 16 Jahren einen Kinderausweis, der stets mit Lichtbild versehen sein muss, bzw. einen Kinderreisepass oder einen Eintrag in den Reisepass eines Elternteils. Ab Vollendung des 5. Lebensjahres muss aber bei Eintrag im Reisepass eines Elternteils auch zwingend ein Passfoto im Reisepass der Eltern sein. Da in deutsche Reisepässe beim Kindereintrag grundsätzlich nie ein Passfoto eingeklebt wird, ist der Eintrag im Reisepass eines Elternteiles nur für Kinder bis Vollendung des 5. Lebensjahres möglich. Krankenversicherungspflicht Für Deutsche besteht außerdem bei Reisen nach Russland Krankenversicherungspflicht. Bei den russischen Auslandsvertretungen ist eine Liste der akzeptierten Versicherungsunternehmen erhältlich. Bei der Visabeantragung muss ein Versicherungsschein vorgelegt werden. Näheres entnehmen Sie bitte der Homepage der Russischen Botschaft (www.russische-botschaft.de). Visum Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumpflicht sowohl bei Ein- als auch bei Ausreise, sowie bei Transitreisen, z.B. nach Kasachstan. Das Visum muss vor der Einreise bei einer der russischen Auslandsvertretungen beantragt und eingeholt werden. Das seit 01.06.2007 gültige EU Russland - Visaerleichterungsabkommen sieht für bestimmte Personengruppen (enge Verwandte; Geschäftsleute; Angehörige offizieller Delegationen; Schüler, Studenten und mitreisendes Lehrpersonal; Teilnehmer an wissenschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Veranstaltungen; Journalisten; Personen, die Soldatengräber oder zivile Gräber besuchen; Fahrer, die Fracht oder Fahrgäste auf internationalen Strecken befördern sowie Angehörige des Zugbegleitpersonals in internationalen Zügen, die in Mitgliedstaaten fahren; Teilnehmer an Austauschprogrammen von Partnerstädten) die Möglichkeit gewisser Reiseerleichterungen vor. Reisende dieser Personengruppen sollten sich bei der Visumbeantragung auf das Abkommen berufen und die für sie geltenden speziellen Bestimmungen erfragen. Hinweise zu diesem Abkommen finden Sie auf der Internetseite der deutschen Botschaft Moskau. Seit dem 17.10.2007 gelten außerdem für Aufenthalte nicht-touristischer Art neue Bestimmungen im russischen Visumsrecht. Demnach ist, ähnlich wie in den Schengenstaaten, eine Einreise mit einem Geschäfts- oder einem humanitären Visum nur noch für 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen möglich. Ein längerer Aufenthalt erfordert die Beantragung eines russischen Arbeitsvisums. Vor dem 17.10.2007 ausgestellte Visa sind laut Mitteilung des hierfür zuständigen Föderalen Migrationsdienstes von der Neuregelung nicht betroffen. Der Botschaft sind aber Einzelfälle bekannt geworden, in denen es trotzdem zu Problemen kam. Visaverlängerungen sind in der Regel nicht möglich. Bei Vorliegen besonderer Ausnahmegründe (z.B. eigene Erkrankung ) muss eine notwendige Verlängerung rechtzeitig in Verbindung mit einer entsprechenden Bescheinigung des behandelnden Arztes / über den Einlader (z.B. den russischen Partner des deutschen Reisebüros vor Ort) beim Föderalen Migrationsdienst am Ort der Registrierung beantragt werden. Ausreise Eine Ausreise aus der Russischen Föderation ohne gültiges Visum ist nur im Ausnahmefall möglich ( z.B. bei Passverlust). Im Falle eines Passverlustes innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums während der Reise muss bei der Ausreise ein von der Botschaft (bzw. der örtlich zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland) ausgestelltes Reisedokument (Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland, Pass) und das Protokoll der zuständigen russischen Polizeidienststelle (Miliz) vorgelegt werden. Sofern das Visum bereits abgelaufen ist, muss außerdem (in der Regel unter Beteiligung der einladenden Organisation) ein Ausreisevisum bei der zuständigen russischen Innenbehörde (FMS) am Aufenthaltsort beantragt werden. Migrationskarte / Registrierung Ausländer müssen sich mittels einer vor der Einreise auszufüllenden Migrationskarte bei der Einreise registrieren lassen. Die Karte wird bei der Einreisepasskontrolle abgestempelt und verbleibt im Pass des Reisenden. Die Migrationskarte muss beim Verlassen des Landes wieder abgegeben werden. Es besteht zudem Anmelde- / Registrierungspflicht nach der Einreise. Die Anmeldung / Registrierung muss innerhalb von drei Werktagen bei der zuständigen Migrationsbehörde (FMS) über den Einlader (z.B. den russischen Partner des deutschen Reisebüros) erfolgen, welches das Visum beschafft hat (unter einladende Organisation im Visum aufgeführt). Hierfür wird die zuvor bei der Einreise ausgefüllte und abgestempelte Migrationskarte benötigt. Möglich ist seit 15.01.2007 eine Registrierung per Post. Dem zweifach auszufüllenden An- / Abmeldeformular sollten zusätzlich eine Kopie der abgestempelten Migrationskarte, eine Reisepasskopie (Personaldatenseite), eine Kopie des Visums und eine Kopie der Passseite mit dem Einreisestempel beigefügt werden. Der untere Abschnitt des Formulars verbleibt als Nachweis der Registrierung beim Antragsteller. Vor der Ab- oder Weiterreise ist der untere Abschnitt bei der Post ebenfalls abzugeben. Sämtliche Portogebühren (Einschreibebrief) gehen zu Lasten des Antragstellers. Das Risiko für Verlust / nicht rechtzeitige Absendung / verspäteten Eingang der Dokumente bei der zuständigen russischen Behörde liegt allein beim Antragsteller. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren möglicherweise nicht in jeder Postfiliale angeboten wird. Die möglichen Strafen bei Verletzungen der An- und Abmeldepflicht betragen bei Privatpersonen zwischen RUB 2.000,00 und RUB 5.000,00 verantwortlich ist diejenige Person, welche die An- und Abmeldeformalitäten durchführt. Es wird daher nochmals dringend empfohlen, sich unverzüglich nach der Ankunft in der Russischen Föderation an die im Visum angegebene einladende Organisation (den Einlader) zu wenden und die Verfahrensweise der An- und Abmeldung zu klären. Sofern vom eigentlich geplanten und auch im Visum genannten Aufenthaltsort aus eine mehrtägige Reise/Ausflug geplant ist, muss eine entsprechende Abmeldung bei der Registrierungsstelle erfolgen. Bei einem Aufenthalt an einem Ort von mehr als drei Tagen muss dort eine Anmeldung erfolgen bei Abreise die entsprechende Abmeldung. In der Russischen Föderation gibt es nach wie vor für Ausländer gesperrte Städte und Gebiete und in regionaler Zuständigkeit gesperrte Bereiche, die nicht abschließend veröffentlicht sind. Die zuständige Stelle, durch die die Registrierung erfolgen muss (z.B. Hotel oder die zuständige Innenbehörde, z.B. FMS), erteilt Auskunft über die örtlichen Sperrgebiete. Zuständige Vertretungen
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