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Politisches System Die Republik Polen ist eine parlamentarische Demokratie mit präsidialen Elementen, die den Prinzipien des Rechts- und Sozialstaates verpflichtet ist und weltanschauliche Neutralität wahrt. Dies regelt die Verfassung vom 17.10.1997, die an die Stelle der Verfassung von 1952 getreten ist, welche bereits 1989/92 in wichtigen Teilen verändert worden war. Die ersten vollständig freien Wahlen fanden am 27.10.1991 statt.Staatsorgane sind Staatspräsident, Ministerrat und Parlament. Der in direkter Wahl für fünf Jahre gewählte Staatspräsident hat auch exekutive Befugnisse: Er ist oberster Befehlshaber der Streitkräfte, hat Mitwirkungsrechte in der Außenpolitik und erheblichen Einfluss bei Personalbesetzungen in Armee und Außenpolitik. Er kann Gesetzesvorhaben mit einem Veto belegen, das durch das Parlament nur mit einer Drei-Fünftel-Mehrheit überstimmt werden kann. Der Ministerrat leitet die Innen- und Außenpolitik der Republik. Er wird mit absoluter Mehrheit vom Parlament gewählt und kann nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum gestürzt werden. Das Parlament besteht aus zwei Kammern, dem Sejm (460 Abgeordnete) und dem Senat (100 Abgeordnete); der Sejm wird nach Verhältniswahlrecht, der Senat nach Mehrheitswahlrecht für je vier Jahre gewählt. Es gibt eine 5%-Hürde für Parteien bzw. eine 8%-Hürde für Parteienbündnisse. Ausnahmeregelungen bestehen zugunsten nationaler Minderheiten, wovon die deutsche Minderheit profitiert. Verwaltung Mit Einführung der Verwaltungsreform zum 1. Januar 1999 wurde die Zahl der Regionen (Woiwodschaften) von 49 auf 16 reduziert; gleichzeitig wurden 314 Kreise (Powiaty) mit 2478 Gemeinden gebildet. Kleinste Selbstverwaltungseinheit ist die Gemeinde. Die Woiwodschaft ist durch eine doppelte, nach Sachgebieten unterteilte Administration gekennzeichnet: Das direkt gewählte Regionalparlament (Sejmik), das über eigene Haushaltskompetenzen verfügt, wählt aus seiner Mitte den Marschall (mit Marschallamt und Woiwodschaftsvorstand). Daneben gibt es den Woiwoden als Vertreter der Zentralregierung. Regierungsparteien Bürgerplattform PO, Volkspartei PSL aktuelle Sitzverteilung im Sejm
Gewerkschaften NSZZ "Solidarnosc", OPZZ (Gesamtpolnische Gewerkschaftsallianz), große Branchengewerkschaften (u. a. für Lehrer, Eisenbahner, Bergarbeiter). Mitgliedschaften in internationalen Organisationen EU, ILO, IMF, UNO, UNESCO, FAO, UNICEF, WHO, UNHCR, ITU, GATT, WMO, UPU, OSShD, ICAO, IMO, UNCTAD, UNDP, UNIDO, WIPO, INTERSPUTNIK, UNEP, IBSFC, HELCOM, OSCE, IFC, Weltbank, EBRD, Europarat, Ostseerat, CEFTA, OECD, NATO Einreise Für Reisen zwischen Deutschland und Polen gilt seit dem EU-Beitritt Polens am 01. Mai 2004 die Reisefreizügigkeit. Am 21.12.2007 ist Polen neben weiteren Staaten dem Schengener Abkommen beigetreten. Dadurch sind die Kontrollen an den Grenzen zu Deutschland entfallen. Reisende müssen bei der Einreise nachweisen können, dass sie über die zur Finanzierung ihres Aufenthalts in Polen erforderlichen Mittel verfügen. Reisedokumente Für die Einreise deutscher Staatsangehöriger ab 16 Jahren ist ein Personalausweis ausreichend. Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit bis zum 16. Lebensjahr dürfen mit eigenem Kinderreisepass oder Kinderausweis mit Lichtbild nach Polen einreisen oder müssen im Reisepass der Eltern eingetragen sein. Doppelstaatsangehörigkeit Deutsche, die auch polnische Staatsangehörige sind, müssen sich gemäß polnischem Recht an der polnischen Grenze und in Polen mit dem polnischen Reisedokument ausweisen. Meldepflicht Ausländer, die sich zu Besuch in Polen aufhalten, müssen sich vor Ablauf von drei Tagen ab der Einreise bei der örtlichen Meldebehörde (Urzad Meldunkowy) anmelden. Bei Aufenthalt in einem Hotel erledigt dieses die Formalitäten. Bei Aufenthalt bei Privatpersonen müssen sich Gast und Gastgeber zur Meldebehörde begeben und die Anmeldung dort erledigen. Einreise mit Haustieren Informationen zur Ein- und Durchfuhr von allen Arten von Haustieren finden sich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Weitere Hinweise und Einreisebestimmungen für Polen können Sie direkt bei den konsularischen bzw. diplomatischen Vertretungen der Republik Polen in Deutschland erhalten. Zuständige Vertretungen
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