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Während der Sommermonate sollten sich Reisende in Waldgebiete von ihrem Arzt hinsichtlich der Schutzimpfung gegen Zeckenbisse (FSME ) beraten lassen. Ferner ist eine Hepatitis A - und Hepatitis B - Impfung empfehlenswert. Das mit Polen bestehende Sozialversicherungsabkommen im Bereich der Krankenversicherung sieht keine Leistungen für Besucher und Touristen vor. Gesetzlich Versicherten wird empfohlen, sich vor Abreise nach Polen das E- 111-SI-Formular bei ihrer Krankenkasse zu besorgen. Ärztliche Leistungen müssen sofort in bar bezahlt werden. Touristische Informationen für Ihre Reise nach Polen sind erhältlich beim Polnischen Informationszentrum für Touristik, Kurfürstendamm 71, 10709 Berlin, Tel. ( 030 ) 21 00 92 Grenzgebiet zu Russland Hinweis für Touristen, insbesondere Wanderer, im Grenzgebiet Polen-Russland (Gebiet Kaliningrad): Die grüne Grenze ist an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinander liegende Grenzsteine markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die russische Grenzpolizei und mehrjähriger Haftstrafe rechnen. Kriminalität Wie in vielen anderen Reiseländern auch sollten wertvoller Schmuck, Uhren, Kameras, Pässe und Brieftaschen/Geldbörsen möglichst nicht sichtbar getragen werden. Gepäck sollte niemals unbeaufsichtigt bleiben. Insbesondere auf den vielbefahrenen Strecken Görlitz-Breslau (A 4), Frankfurt/Oder-Warschau sowie in Großstädten kann es zu Diebstahl oder Raub von Kfz kommen (Vorsicht vor Diebstahl auf unbewachten Parkplätzen und vor vorgetäuschten Unfällen!). Totalschaden oder Verlust (Diebstahl) des KfZ führt unter Umständen zu abgabenrechtlichen Problemen. Die Mitgliedschaft in einem Automobilclub oder der Abschluss einer speziellen Versicherung (Auslandsschutzbrief) wird daher dringend angeraten. Humanitäre Hilfstransporte durch und nach Polen können von der Deutschen Botschaft in Warschau beim polnischen Grenzschutz und Zollamt angemeldet werden. Wird dies gewünscht, so müssen der Botschaft mindestens eine Woche vor Abfahrt die folgenden Informationen mitgeteilt werden:
Der Leitfaden für Hilfsgutlieferungen nach Osteuropa/GUS, der vom Arbeiterwohlfahrt-Bundesverband in Kooperation mit dem Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V. herausgegeben wird, enthält wertvolle Hinweise. Gdansk (Danzig) Dieser wichtige Ostseehafen ist eine geschichtsträchtige Stadt. Als Besucher sollte man sich das Rathaus, die restaurierten Renaissancehäuser vor allem in der Langen Gasse und am Langen Markt, das Goldene Tor (17. Jh.), das Krantor (15. Jh.) und die riesige gotische Marienkirche ansehen. Der Badeort Sopot (Zoppot) hat den längsten Pier Europas (500 m). Ausflüge: Die bewaldete Hel-Halbinsel, die kaschubische Seenplatte und die Schmalspurbahn an der Weichsellandzunge sind leicht zu erreichen. Die Ritterorden-Burgen in Malbork (Marienburg), Gnien sowie das Nikolaus-Kopernikus-Museum in Torun, seinem Geburtsort, sind besonders sehenswert. Kraków (Krakau) Masuren Szczecin
(Stettin) Warszawa
(Warschau) Wrozlaw
(Breslau) Sitten & Bräuche Familienstruktur Im Allgemeinen heiraten Frauen mit 18 bis 20 Jahren, Männer mit 21 oder später. Absolventen von Fachschulen und Universitäten gehen generell erst nach dem 25. Lebensjahr eine Ehe ein. Frisch vermählte Paare leben oft einige Jahre bei ihren Eltern und werden oft auch finanziell unterstützt. Städtische Familien haben durchschnittlich ein bis zwei Kinder, während in ländlichen Gebieten oft drei oder vier Kinder vorhanden sind. In den meisten Haushalten übernehmen Kinder schon früh Verantwortung. Da in der Regel beide Eltern berufstätig sind, machen sich die Kinder ihr Frühstück oft selbst und gehen alleine zur Schule. Ältere Kinder reinigen die Wohnung, kochen mitunter und passen häufig auf jüngere Geschwister auf. Die finanzielle Situation der meisten Familien zwingt beide Eltern dazu, sich am Gelderwerb zu beteiligen. Dabei übernehmen Frauen jedoch den Hauptteil der häuslichen Pflichten, obwohl die meisten außer Haus berufstätig sind. Erwachsene Kinder kümmern sich oft um ihre alt gewordenen Eltern. Umgangsformen Zur Begrüßung schütteln Erwachsene einander die Hände. Zur Vorstellung eines Mannes verwendet man die Anrede Pan (Herr) vor dem Nachnamen, bei einer Frau Pani (Frau). Ein Titel wird vor dem Nachnamen genannt. Bei formellen Gesprächen oder im Geschäftsleben wird der Titel auch allein benutzt. Befreundete Erwachsene reden einander erst nach Absprache beim Vornamen an. Kinder und Jugendliche werden generell mit Vornamen angesprochen. Gute Freundinnen küssen einander auch zur Begrüßung auf die Wange. Häufige Grußformeln sind Dzien dobry (Hallo oder Guten Morgen) Dobry wieczór (Guten Abend) und Do widzenia (Auf Wiedersehen). Unter Freunden und Verwandten sind unangekündigte Besuche üblich, besonders auf dem Land. Formelle oder längere Besuche werden geplant. Polen laden oft Freunde zum Abendessen oder einfach zu Kuchen und Tee ein und feiern gerne zu besonderen Gelegenheiten. Zu Einladungen jeglicher Art ist es gebräuchlich, eine ungerade Anzahl Blumen mitzubringen, die vor der Übergabe ausgepackt werden. Gelegentlich werden Gäste auch für mehrere Stunden in eine Kawiarnia, eine Art Café, das neben einheimischen Spezialitäten auch französisches Gebäck anbietet, ausgeführt. Doch meistens, zum Teil aus finanziellen Gründen, bewirtet man Gäste zu Hause. Wegen des frühen Arbeitsbeginns dauern Besuche an Wochentagen normalerweise nicht länger als bis 23.00 Uhr. An Wochenenden bleiben Gäste jedoch länger. Freizeit Fußball ist in Polen sehr beliebt. Viele betreiben Leichtathletik, Radfahren, Tischtennis, Skilaufen, Basketball, Volleyball und verschiedene Individualsportarten. Bridge ist ein beliebtes Kartenspiel. In fast allen größeren Städten gibt es Diskotheken, in Warszawa findet man auch Nachtklubs. Mit ihren 17 Theatern und drei Opernhäusern spiegelt die Hauptstadt die große Musik- und Theatertradition des Landes wieder. Glas, Emaillewaren, handgewobene Läufer, Silberartikel, handgearbeiteter Schmuck, Folklorepuppen, Holzschnitzereien sowie Ton- und Metallskulpturen. Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Fr 06.00-18.00/19.00 Uhr. Reisebüros können für Sportvereine, Jugendorganisationen und Schulklassen Hobbyurlaube auf Booten oder Wassersporturlaube an den masurischen Seen organisieren. Wintersport- und Reiterferien sind ebenfalls sehr beliebt. Wintersport: Die beliebtesten Wintersportorte sind Zakopane in der Tatra und Krynica und Szczyrk im Beskidy-Gebirge. Die Skisaison ist von November bis Mai. Auf den gefrorenen Wasserwegen kann man sehr gut eissegeln. Die Tatra bietet auch herrliche Wandermöglichkeiten. Angeln: Ein Angelschein kann gegen eine Gebühr beantragt werden. Segeln: Die Masurischen Seen (Mazury) sind das beliebteste Segelgebiet. Schwimmen: In den meisten Städten gibt es Schwimmbäder. An der Ostseeküste und in den Masurischen Seen kann man ebenfalls gut schwimmen. Reitsport und Pferderennen: Die größten Reitsportzentren und Pferdebahnen befinden sich in Warszawa (Sluzewiec), Sopot, Raculka (bei Zielona Gora), Wroclaw, Bialy Bor (bei Slupsk) und Ksiaz (bei Walbrzych). Es ist nicht in der Rechnung enthalten und beträgt ca. 10% des Betrages. Der Konsum von Alkohol und anderen Rauschmitteln in der Öffentlichkeit ist verboten. Die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind, wie in Deutschland, verboten. Bestimmte gekennzeichnete militärische Anlagen oder Ämter dürfen nicht fotografiert werden. Hinweis für Touristen, insbesondere Wanderer, im Grenzgebiet Polen-Russland (Gebiet Kaliningrad): Die grüne Grenze ist an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinander liegende Grenzsteine markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die russische Grenzpolizei und mehrjähriger Haftstrafe rechnen.
Die meisten internationalen Hotelketten sind in Polen vertreten. Vorausbuchung empfiehlt sich in der Hauptsaison. Weitere Auskünfte erteilt u. a. das Fremdemverkehrsamt (Marburger Straße 1, D-10789 Berlin, Tel: (030) 210 09 20. Telefax: (030) 21 00 92 14, E-Mail: info@polen-info.de, Internet: http://www.polen-info.de, Mo-Fr 09.00-12.00 (Publikumsverkehr) und 14.00-16.00 Uhr; Polnisches Fremdenverkehrsamt Österreich/Schweiz , Mariahilfer Straße 32-34/102, A-1070 Wien, Tel: (01) 524 71 91. Telefax: (01) 524 71 91 20., E-Mail: polska@netway.at,Mo-Do 08.30-17.00 Uhr, Fr 08.30-15.00 Uhr) sowie der Polnische Hotelverband, 28 Krucza Street, PL-00-522 Warszawa. Tel: (022) 622 69 92. Telefax: (022) 622 69 91.Kategorien: Es gibt fünf Kategorien: Luxusklasse, 4 Sterne, 3 Sterne, 2 Sterne und 1 Stern. Die Touristenhotels, Pensionen und Motels sind ebenfalls in verschiedene Kategorien aufgeteilt. PENSIONEN: Drei Kategorien gibt es in allen Städten. Sie werden von den regionalen Fremdenverkehrsämtern betrieben, die auch die Buchungen vornehmen. JUGENDHERBERGEN: Es gibt etwa 1200 Jugendherbergen. Weitere Informationen vom Polnischen Jugendherbergsverband, Ul. Chocimska 28, PL-00-791 Warszawa. Tel: (022) 49 81 28. Telefax: (022) 49 83 54. CAMPING: Polen hat über 200 Campingplätze. 75% bieten 220 V-Stromanschlüsse, und einige haben 24 V-Anschlüsse für Wohnwagen. Wasch- und Speiseräume, Lebensmittelkioske und Restaurants gehören ebenfalls zur Standardausstattung. Campingplätze sind in zwei Kategorien eingeteilt. In der 1. Kategorie ist jeder Stellplatz mindestens 100 qm groß, der Platz ist beleuchtet, und die Rezeption ist ganztägig besetzt. Die Saison dauert von Mitte Mai bis Ende September. Mit dem Ausweis des Campingverbands (FICC) erhält man 10% Ermäßigung. FLUGZEUG: Inlandflüge werden von LOT Polish Airways
(LO) (Internet: http://www.lot.com)
angeboten, die alle größeren Städte anfliegt. Von Warszawa gibt es Verbindungen nach
Gdansk, Katowice, Kraków, Poznan, Rzeszow, Wroclaw und Szczecin. Weitere Auskünfte von
den LOT-Stadtbüros in Frankfurt/M. (Tel: (069) 69 07 21 09. Telefax: (069) 24 00
10 29), Wien (Tel: (01) 96 00 75 50. Telefax: (01) 96 00 74 60) und Zürich (Tel: (01) 258
32 81. Telefax: (01) 258 32 82). InterRail-Paß und EURO DOMINO-Netzkarte sind auch in Polen
gültig. Verkehrsbestimmungen: Anschnallpflicht. Es ist Pflicht, ein Warndreieck mitzuführen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist 50 km/h in geschlossenen Ortschaften, 90 km/h auf Landstraßen und 110 km/h auf Autobahnen. Vom 1. November bis 31. März muß man auch tagsüber mit Abblendlicht fahren. Promillegrenze: 0,2. Der Pannendienst des polnischen Kfz-Klubs PZM ist unter der Telefonnummer 981 zu erreichen. Polski Zwiazek Motorowy (PZM) can be called on 981 nationwide for assistance. For further information, contact Polski Zwiazek Motorowy, Pulawska 28, 02-513 Warsaw (tel: (22) 496 904; fax: (22) 496 915). Eine ADAC-Auslands-Notrufstation ist eingerichtet. Sie bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken- und Unfallschutzes Hilfeleistungen bezüglich Hotels, Mietwagen, Fahrzeug- oder Krankenrücktransporte. Die Notrufstation ist Mo-Fr 08.00-18.00, Sa und So 09.00-17.00 Uhr besetzt (Tel: (022) 622 20 60. Internet: http://www.adac.de). Unterlagen: Fahrzeugpapiere, Führerschein und grüne Versicherungskarte. Der nationale Führerschein reicht aus. Straßenverkehr Steuert der Halter eines Kfz nicht selbst das Fahrzeug oder fährt darin als Passagier mit, benötigt der Fahrer des Fahrzeugs unbedingt eine Bescheinigung, in der der Halter dem Fahrer die Erlaubnis erteilt, das Fahrzeug zu nutzen und damit nach Polen zu reisen. Wird ein Fahrer eines nicht in Polen zugelassenen Kfz ohne eine solche Bescheinigung angetroffen, muss mit einer Geldbuße gerechnet werden. Ein Muster für eine solche Bescheinigung finden Sie auf der Homepage der polnischen Botschaft Berlin, www.berlin.polemb.net bei Konsularinformationen-Rechtsinformationen. Das Mitführen der Grünen Versicherungskarte ist nicht mehr Pflicht. Dennoch empfiehlt es sich, die Grüne Versicherungskarte mitzuführen, da sie erfahrungsgemäß die Abwicklung im Schadensfall erheblich erleichtert. Der Abschluss eines Auslandsschutzbriefes für Kraftfahrzeuge wird empfohlen, da bei einem Unfall sehr hohe Kosten für den Rücktransport des Fahrzeuges nach Deutschland entstehen, bzw. sehr hohe Gebühren für den Fall der Verschrottung in Polen anfallen können. Bei Alkohol am Steuer gilt die 0,2-Grenze. Auch geringfügige Überschreitungen können bereits mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Mit Führerscheinentzug und Fahrzeugsicherstellung ist zu rechnen. Seit 17.04.2007 besteht gesetzliche Pflicht, in Polen ganztägig mit Abblendlicht zu fahren. Diese Regelung betrifft alle Kraftfahrzeuge. Das Telefonieren während der Fahrt ist verboten. Erlaubt ist die Benutzung einer Freisprechanlage. Vignette Der Erwerb der fahrzeugbezogenen Gebührenkarten (Vignette) ist bei den polnischen Grenz- und Binnenzollämtern, an bestimmten Tankstellen sowie bei den polnischen Gewerbeorganisationen möglich. Gebührenkarten, die vor dem 01.01.2002 nach den früheren Bestimmungen erworben wurden, gelten bis zu ihrem Ablaufdatum. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Gebührenkarte korrekt ausgefüllt ist, da ansonsten bei Kontrollen Geldbußen erhoben werden. Insbesondere bei deutschen und westeuropäischen Bussen werden diese Vignetten häufig bei Verkehrskontrollen genau kontrolliert. Wichtig sind insbesondere: Deutlich lesbare Fahrzeugnummer und exakte Angabe der Geltungsdauer. LKW- / Omnibusverkehr Unternehmen des Straßentransports und Spediteure werden seit dem 1.9.2005 inPolen finanziell entlastet. Halter von Nutzfahrzeugen mit einer Nutzlast ab 3,5 t sindvon der Zahlung einer Abgabe auf den mautpflichtigen Streckenabschnitten derAutobahnen A2 und A4 befreit, wenn sie eine gültige Vignette (entrichteteStraßennutzungsgebühr gemäß Art. 42 des Gesetzes über Straßentransport)besitzen. Seit der Eröffnung moderner Grenzübergänge wie z.B. Kukuriky/Brest werden alle Lkw auf ihr Lade- bzw. Leergewicht überprüft. Vereinzelt kommt es dabei zu Problemen, da die Wiegeprotokolle, die bei der Einreise nach Polen vorgenommen worden sind, nicht mit denen bei der Ausreise übereinstimmen. Die LKW-Fahrer müssen bei festgestellter Überladung mit hohen Nachzahlungen rechnen. Für Lkw über 12 t gilt an polnischen Feiertagen Neujahr, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, 3. Mai, Pfingstsonntag, Fronleichnam, 15. August, 1. November, 11. November, 25. und 26. Dezember von 7.00 bis 22.00 Uhr sowie am Vortag von 18.00 bis 22.00 Uhr Fahrverbot (gilt nicht für humanitäre Hilfstransporte und Busse). In den Sommermonaten Juni bis September gelten zusätzlich Fahrverbote am Sonntag von 07.00 bis 22.00 Uhr, im Juli und August darüber hinaus auch am Freitag von 18.00 bis 22.00 Uhr und am Samstag von 07.00 bis 14.00 Uhr. LKW mit einem Gesamtgewicht von 16 t und mehr dürfen im Stadtgebiet von Warschau in der Zeit von 07.00 bis 10.00 Uhr und von 16.00 bis 18.00 Uhr nur mit einer speziellen Genehmigung fahren (Anordnung der Warschauer Stadtverwaltung). Für den LKW-Transitverkehr in Warschau sind besondere Einschränkungen in Kraft: Lastwagen über 16 t dürfen nur in der Zeit von 18.00 bis 22.00 Uhr und nur auf bestimmten Straßenzügen fahren. Für Dienstleistungen mit im Ausland angemeldeten Bussen in Polen muss Beförderungssteuer (sog. Pauschalsteuer) an der Grenze entrichtet werden, da diese Steuer im Gegensatz zum innerdeutschen Busverkehr nicht bereits im Fahrpreis einbegriffen ist. Die Beförderungssteuer beträgt 20 PLN pro Person und Einfahrt. Ausführliche Informationen zu grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Omnibussen, die in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, finden Sie auf der Internetseite der Botschaft : www.warschau.diplo.de, im Bereich Rechts- und Konsularinformationen. Es wird empfohlen, sich vor der Abreise über eventuelle neue Regelungen zu informieren. Bei zusätzlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Deutsche Botschaft in Warschau oder informieren sich auf der Website der Botschaft unter www.warschau.diplo.de STADTVERKEHR: In allen Städten gibt es gute Busnetze, Straßenbahnen und
Oberleitungsbusse, die auch in die Vororte fahren. Das städtische Nahverkehrssystem in
Warszawa umfaßt Busse, Straßenbahnen und Vorortzüge. Es bestehen Einheitstarife, und
Fahrkarten können im voraus gekauft werden. Taxis sind in den meisten Städten vorhanden.
Es gibt Taxistände, man kann Taxis jedoch auch telefonisch bestellen. Zwischen
23.00-05.00 Uhr, an Wochenenden und für Fahrten außerhalb der Stadt wird ein Zuschlag
erhoben. Trinkgeld: Taxifahrer erwarten 10%.
Ein in Deutschland zugelassenes Kfz, das nicht nur zu Urlaubszwecken nach Polen verbracht wird, ist, wenn eine Abmeldung der deutschen Zulassung nicht bereits in Deutschland erledigt wurde, bei einer polnischen Zulassungsbehörde auf ein polnisches Kennzeichen anzumelden. Die polnische Stelle leitet die Information über die Anmeldung in Polen an das deutsche Kraftfahrtbundesamt weiter. Vor der Anmeldung muß das Kfz vom polnischen TÜV geprüft werden. Bei der Anmeldung wird in der Regel der Kraftfahrzeugschein/ die Zulassungsbescheinigung Teil II von der polnischen Behörde einbehalten. Für jedes Fahrzeug ist außerdem eine gültige polnische Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Für jedes nach Polen eingeführte Kfz wird seit 2006 eine 'Recyclinggebühr' in Höhe von 500,- PLN erhoben. Diese Gebühr wird, selbst wenn das Fahrzeug wieder ausgeführt wird, nicht zurückerstattet. Die Ein- und Ausfuhr von 10.000 Euro oder mehr ist in der EU deklarationspflichtig. Die Ausfuhr von Gegenständen (z. B. Bücher, Kunstgegenstände, Schmuck, Möbel), aus der Zeit vor 1945 unterliegt besonderen Regelungen. Es wird deshalb empfohlen, vor einem Kauf eines solchen Gegenstandes, der nach Deutschland mitgenommen werden soll, die Ausfuhrmöglichkeit zu prüfen. Bei der Wiedereinreise nach Deutschland ist zu beachten, dass die Freimenge für Zigaretten bis zum 31.12.2008 auf 200 Stück begrenzt ist. Weitere zollrechtliche Informationen - unter anderem für Umzüge von Deutschland nach Polen erhalten Sie unter www.zoll.de . |
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