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Politisches System Die Niederlande sind eine konstitutionelle Monarchie mit parlamentarischem Regierungssystem. Am 12. Februar 1983 trat ein geändertes Grundgesetz in Kraft, das die bis dahin gültige Verfassung von 1814/48 der Verfassungswirklichkeit anpasste. Staatsoberhaupt ist seit dem 30. April 1980 Königin Beatrix aus dem Hause Oranien-Nassau. Sie bildet zusammen mit dem Ministerrat die Regierung und hat gewisse - nicht genau festgelegte - exekutive und legislative Befugnisse. Der Ministerpräsident ist verfassungsrechtlich Vorsitzender des Ministerrates ohne Richtlinienkompetenz. Seine Stellung und sein Einfluss als Regierungschef verstärken sich aber zunehmend, insbesondere durch seine Rolle in der Europäischen Union. Die gesetzgebende Gewalt liegt bei der Krone und dem Parlament, Generalstaaten genannt, bestehend aus einer Ersten und einer Zweiten Kammer. Die Zweite Kammer, dem Bundestag vergleichbar, geht aus allgemeinen Wahlen mit einer Legislaturperiode von vier Jahren hervor (letzte Wahl am 22. Januar 2003). Gewählt wird nach dem Verhältniswahlrecht (eine Wahlrechtsreform nach deutschem Vorbild - "personalisierte Verhältniswahl" soll bis zum Ende der Legislaturperiode vorgenommen werden). Eine "Fünf-Prozent-Klausel" gibt es nicht. Allerdings muss eine Partei für ein Mandat eine Mindestzahl an Stimmen erhalten. Die Erste Kammer ist nur bedingt mit dem Bundesrat vergleichbar. Sie wird von den Provinzialstaaten (Landtagen der zwölf Provinzen, die am ehesten mit den deutschen Regierungsbezirken vergleichbar sind) gewählt und hat gegenüber der Zweiten Kammer nur ein Zustimmungs- oder Vetorecht (letzte Wahlen in den Provinzen am 11. März 2003, Wahl der Mitglieder - Senatoren - am 26. Mai 2003). Der Staatsrat ist das höchste und älteste beratende Organ der Krone. Vorsitzende ist die Königin. Der Kronprinz hat Sitz im Rat. Der Staatsrat hat ferner einen Vizepräsidenten (der frühere Vorsitzende der Ersten Kammer, Tjeenk Willink) und besteht aus höchstens 28 Mitgliedern. Außerdem können bis zu zehn außerordentliche Staatsräte ernannt werden. Der Rat ist in Abteilungen gegliedert, die jeweils mit Angelegenheiten mehrerer Ministerien befasst sind. Eine Sonderabteilung ist Berufungsinstanz in Verwaltungsstreitverfahren. Die Krone übermittelt dem Staatsrat alle Gesetzesvorlagen zur Begutachtung, bevor sie im Parlament eingebracht werden. Verwaltung 12 Provinzen, 467 Gemeinden als autonome Gebietskörperschaften Die Gemeinden werden von einem gewählten Gemeinderat und einem von der Königin ernannten Bürgermeister verwaltet. Die Regierungskoalition beabsichtigt, bis zum Ende der Legislaturperiode auch den Bürgermeister von den Gemeindeeinwohnern direkt wählen zu lassen. Reichsbeziehungen: Die Niederländischen Antillen und Aruba Die Niederländischen Antillen und Aruba sind jeweils autonome Teile des Königreichs der Niederlande. Sie entscheiden selbstständig über Regierungsform und ihre inneren Angelegenheiten. Für Außen- und Verteidigungspolitik ist Den Haag zuständig. Staatsoberhaupt ist Königin Beatrix der Niederlande. Sie wird auf Aruba und den Rest-Antillen jeweils durch einen Gouverneur vertreten. Aruba und die Antillen entsenden ihrerseits jeweils einen Bevollmächtigten Minister nach Den Haag, der in der niederländischen Regierung Kabinettsrang hat. Die beiden Inselregierungen setzen sich aus dem Gouverneur und dem Ministerrat zusammen. Ministerpräsident und Minister sind nur den frei gewählten Volksvertretungen in Oranjestad und Willemstad verantwortlich. Der Umfang der inneren Autonomie der Antillen und Arubas bleibt umstritten. Auf "Zukunftskonferenzen" 1993 und 1994 konnte keine Einigkeit über eine Änderung des im Reichsstatut niedergelegten Status gefunden werden. Die sozialen Probleme haben die Region zum "Kostgänger" der Zentralregierung gemacht.. Eine von der Regierung 2004 einberufene Kommission hat Empfehlungen vorgelegt, die auf eine Statusänderung der Antillen und Arubas hinaus laufen: Danach soll die Region "Niederländische Antillen" aufgelöst werden, deren größere Inseln Autonomie erhalten, während die kleineren Inseln enger an das Königreich gebunden werden sollen. Eine Entscheidung über die staatsrechtlichen Reformen steht aber noch aus. Auf den fünf Antilleninseln und Aruba (insgesamt ca. 1.000 qkm) leben rund 310.000 Menschen, die mehr als 40 ethnischen Gruppen und verschiedenen Religionen angehören. Mindestens 90.000 weitere Antillaner wohnen in den Niederlanden. Der Exodus von den Antillen in die Niederlande setzt sich fort. Die Amtssprache auf den Inseln unter dem Winde (Aruba, Bonaire und Curaçao) ist Niederländisch. Umgangs- und Verkehrssprache ist hingegen ein lokaler Dialekt auf spanischer Grundlage (Papiament). Auf den Inseln über dem Winde (St. Maarten, Saba und St. Eustatius) ist die Verkehrssprache dagegen Englisch. Schwerpunkt der Wirtschaft ist die Verarbeitung von Erdöl aus Venezuela und Kolumbien. Die Raffinerien von Aruba und Curaçao gehören zu den größten der Welt. Erfolgreiche Bestrebungen sind im Gange, die starke Abhängigkeit von der Erdölwirtschaft durch Aufbau von Industriebetrieben und Förderung des Tourismus abzubauen. Aruba hat reiche Phosphatlager. Die wirtschaftliche Bedeutung der übrigen Inseln (Ackerbau, Fischfang) ist gering. Wichtigste Einnahmequelle ist inzwischen vor allem auf Aruba und St. Maarten der Tourismus geworden. Curaçao, Aruba, Bonaire und St. Maarten verfügen über internationale Flughäfen und gelten als Umschlagplatz im internationalen Drogenhandel. Aruba und Curaçao besitzen Hafenanlagen, die außer für Fahrgastschiffe vor allem für große Öltanker geeignet sind. Die Niederländischen Antillen und Aruba erhalten von der Regierung in Den Haag Entwicklungshilfe. Die Währung ist der Niederländische Antillen-Gulden, für Aruba der Aruba-Gulden. Beide sind an den Wert des US-Dollar gekoppelt. Aufgrund ihrer Lage vor der Küste Südamerikas unterhalten die Inseln unter dem Winde (Aruba, Bonaire und Curaçao) seit jeher rege Kontakte mit Venezuela und Kolumbien. Regierungsparteien
Oppositionsparteien
Gewerkschaften (Mitgliederzahlen Stand 03/2007) Gesamt ca. 1.900.000 27 % der Berufstätigen. Hauptgewerkschaften: FNV: traditioneller Gewerkschaftsbund ca. 1. 200.000, CNV: christlicher Gewerkschaftsbund ca. 340.000, MHP: Beschäftige mittlerer und höherer Ebene ca. 160.000 Mitgliedschaft in internationalen Organisationen Mitglied in allen wichtigen wie: EU, Europarat, NATO, Vereinte Nationen, OSZE, UNESCO, ILO, WHO, FAO, IAEA, WTO, OECD, IWF u.a. Den Haag und Amsterdam sind Sitz der folgenden internationalen Organisationen IGH (Internationaler Gerichtshof), IStGH (Internationaler Strafgerichtshof), ICTY (Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien), PCA (Ständiger Schiedshof für die Beilegung internationaler Konflikte), Haager Konferenz für Internationales Privatrecht, Haager Akademie für Internationales Recht, Europol (Europäisches Polizeiamt), Eurojust (Europäisches Organ zur Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit), OPCW (Organisation für das Verbot von Chemiewaffen), CFC (Common Fund for Commoditites) Einreise Die Niederlande sind Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente Deutsche können mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen Reisepass oder einem gültigen (auch vorläufig ausgestellten) Bundespersonalausweis sichtvermerksfrei einreisen. Bei Flugreisen, deren Ziel außerhalb der Schengener Staaten liegt, ist ein gültiger Reisepass mitzuführen. Deutsche Kinderpässe werden uneingeschränkt anerkannt; Kinder unter 14 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind. Seit dem 1. Januar 2005 benötigen mitreisende Kinder ab 14 Jahren nach niederländischen Vorschriften ein eigenes Reisedokument mit Passfoto. Da der deutsche Kinderreisepass seit dem 1.11.2007 nur noch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt wird, dürfen Kinder ab dem 12. Lebensjahr mit Personalausweis in die Niederlande einreisen. Einreise mit Tieren Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden, für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen), gilt ab 01. Oktober 2004 folgende Regelung:Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten.Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet unter:http://europa.eu.int/comm/food/animal/liveanimals/pets/index_de.htmsowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) unter www.bmelv.de. Niederländische Überseegebiete Für die überseeischen Gebiete Niederländische Antillen und Aruba gelten nicht die gleichen Einreisebestimmungen wie für die Niederlande. Die Einreise mit dem Personalausweis ist nicht möglich; der Reisende muss im Besitz eines gültigen Reisepasses sein. Zuständige Vertretungen
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