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Verwaltung Montenegro ist in 21 (Groß-)Gemeinden (optine, Sg. optina) gegliedert, wobei Niksic nach Fläche und Podgorica nach Bevölkerung die größte ist.
Regierung und Opposition Regierung: Bündnis aus DPS (Demokratische Partei der Sozialisten), SDP (Sozialdemokratische Partei) und DUA (Demokratische Union der Albaner), verfügt über 41 von 80 Abgeordnetensitzen. Opposition: Fraktionsgemeinschaft Serbische Liste(Vorsitz: Andrija Mandic) besitzt 12 Parlamentssitze, Listenverbindung aus SNP (Sozialistische Volkspartei, Vorsitz: Srdjan Milic)), NS (Volkspartei) und DSS (Demokratische Partei Serbiens) verfügt über 11 Parlamentssitze; Movement for Changes (Vorsitz: Neboja Medojevic) über 11 Sitze; Bosniakische Partei über 2 Sitze, Kroatische Bürgerinitiative, Demokratischer Bund der Montenegriner und Albanische Alternative über jeweils 1 Sitz. Gewerkschaften Überwiegend betriebsbezogene Gewerkschaften Mitgliedschaft in internationalen Organisationen u. a. Montenegro hat inzwischen überall erfolgreich die Neuaufnahme beantragt, darunter in die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, die OSZE und der Europarat Reisedokumente Für die Einreise nach Montenegro besteht für deutsche Staatsangehörige Passpflicht. Der Reisepass muss mindestens für die geplante Aufenthaltsdauer gültig sein. Da ein visumsfreier Aufenthalt bis zu 90 Tagen zulässig ist, gehen die montenegrinischen Grenzbehörden erfahrungsgemäß davon aus, dass auch die Gültigkeitsdauer des Reisepasses mindestens 90 Tage betragen muss. Die Einreise mit einem deutschen Bundespersonalausweis ist ebenfalls grundsätzlich möglich. Hierbei wird an der Grenze ein kostenloser touristischer Passierschein (Turisticka Propusnica ausgestellt. Er berechtigt zum Aufenthalt in Montenegro von bis zu 30 Tagen. Um bürokratischen Aufwand an der Grenze zu vermeiden, ist aber in jedem Fall eine Einreise mit Reisepass vorzuziehen. Der Kinderausweis wird zur Einreise nach Montenegro uneingeschränkt anerkannt. Visum Die Einreise nach Montenegro ist unabhängig vom Aufenthaltszweck bis zu einer Dauer von 90 Tagen visumsfrei. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss im Lande eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Doppelstaater Personen, die neben der deutschen auch die montenegrinische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den montenegrinischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise montenegrinische Reisedokumente zu benutzen. Polizeiliche Anmeldung Ausländer müssen sich in Montenegro innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthaltes polizeilich anmelden. Verstöße gegen diese Meldepflicht werden gelegentlich geahndet. Bei Unterkunft in einem Hotel wird die Anmeldung von diesem übernommen. Zuständige Vertretungen
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