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Verwaltung

Montenegro ist in 21 (Groß-)Gemeinden (opštine, Sg. opština) gegliedert, wobei Niksic nach Fläche und Podgorica nach Bevölkerung die größte ist.

Gemeinde km2 Einwohner
Andrijavica 283 6 384
Bar 598 45 223
Berane 717 40 885
Bijelo Polje 924 57 124
Budva 122 16 095
Cetinje 910 18 749
Danilovgrad 501 16 400
Herceg Novi 235 33 971
Kolašin 897 9 975
Kotor 335 23 481
Mojkovac 367 10 274
Nikšic 2 065 76 671
Plav 486 21 604
Pljevlja 1 346 36 918
Plužine 854 4 294
Podgorica 1 441 179 403
Rožaj 432 27 562
Šavnik 553 2 972
Tivat 46 13 991
Ulcinj 255 26 435
Žabljak 445 4 245

Regierung und Opposition

Regierung: Bündnis aus DPS (Demokratische Partei der Sozialisten), SDP (Sozialdemokratische Partei) und DUA (Demokratische Union der Albaner), verfügt über 41 von 80 Abgeordnetensitzen.

Opposition: Fraktionsgemeinschaft „Serbische Liste“(Vorsitz: Andrija Mandic) besitzt 12 Parlamentssitze, Listenverbindung aus SNP (Sozialistische Volkspartei, Vorsitz: Srdjan Milic)), NS (Volkspartei) und DSS (Demokratische Partei Serbiens) verfügt über 11 Parlamentssitze; Movement for Changes (Vorsitz: Nebojša Medojevic) über 11 Sitze; Bosniakische Partei über 2 Sitze, Kroatische Bürgerinitiative, Demokratischer Bund der Montenegriner und Albanische Alternative über jeweils 1 Sitz.

Gewerkschaften

Überwiegend betriebsbezogene Gewerkschaften


Mitgliedschaft in internationalen Organisationen u. a.

Montenegro hat inzwischen überall erfolgreich die Neuaufnahme beantragt, darunter in die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, die OSZE und der Europarat


Einreise

Reisedokumente

Für die Einreise nach Montenegro besteht für deutsche Staatsangehörige Passpflicht. Der Reisepass muss mindestens für die geplante Aufenthaltsdauer gültig sein. Da ein visumsfreier Aufenthalt bis zu 90 Tagen zulässig ist, gehen die montenegrinischen Grenzbehörden erfahrungsgemäß davon aus, dass auch die Gültigkeitsdauer des Reisepasses mindestens 90 Tage betragen muss.

Die Einreise mit einem deutschen Bundespersonalausweis ist ebenfalls grundsätzlich möglich. Hierbei wird an der Grenze ein kostenloser touristischer Passierschein („Turisticka Propusnica“ ausgestellt. Er berechtigt zum Aufenthalt in Montenegro von bis zu 30 Tagen. Um bürokratischen Aufwand an der Grenze zu vermeiden, ist aber in jedem Fall eine Einreise mit Reisepass vorzuziehen.

Der Kinderausweis wird zur Einreise nach Montenegro uneingeschränkt anerkannt.

Visum

Die Einreise nach Montenegro ist unabhängig vom Aufenthaltszweck bis zu einer Dauer von 90 Tagen visumsfrei. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss im Lande eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.

Doppelstaater

Personen, die neben der deutschen auch die montenegrinische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den montenegrinischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise montenegrinische Reisedokumente zu benutzen.

Polizeiliche Anmeldung

Ausländer müssen sich in Montenegro innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthaltes polizeilich anmelden. Verstöße gegen diese Meldepflicht werden gelegentlich geahndet. Bei Unterkunft in einem Hotel wird die Anmeldung von diesem übernommen.


Zuständige Vertretungen

Botschaft in Deutschland
post.gif (1410 Byte) Dessauerstraße 28/29, 10963 Berlin
Internationale Vorwahl (030) 252 91 996
ausrufezeichen2.jpg (945 Byte) Die konsularische Betreuung montenegrinischer Staatsangehöriger wird auf der Grundlage eines "Memorandum of Undertanding" zwischen Montenegro und der Republik Serbien vom 12. Februar 2007 durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Republik Serbien übernommen. Das Memorandum umfasst nicht die Erteilung von Einreisevisa für Montenegro.
dland_k1.gif (247 Byte) Botschaft in Montenegro
post.gif (1410 Byte) Herzegovacka 10, 81000 Podgorica
Internationale Vorwahl (00381 81) 66 72 85
Internationale Domäne aussenstelle_pg@cg.yu
Amtsbezirk Montenegro
ausrufezeichen2.jpg (945 Byte) Keine Wahrnehmung von Rechts- und Konsularaufgaben. Keine Erteilung von Visa.
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