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Politisches System Mazedonien ist eine parlamentarische, rechtsstaatliche Demokratie mit Gewaltenteilung. Das Parlament besteht aus einer Kammer. Die Abgeordneten werden in freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt. Das Parlament hat 120 Sitze. In Mazedonien gilt ein gemischtes Mehrheits- und Verhältniswahlrecht. Der Staatspräsident wird unmittelbar vom Volk auf fünf Jahre gewählt (einmalige Wiederwahl möglich). Er ernennt den Regierungschef, dieser bildet das Kabinett. Er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte, Präsident des Sicherheitsrats und hat im Gesetzgebungsverfahren ein Einspruchsrecht, ist jedoch zur Unterzeichnung verpflichtet, wenn das Gesetz nach erneuter Beratung im Parlament mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder angenommen wird. Die mazedonische Verfassung regelt den Staatsaufbau nach dem Prinzip der Gewaltenteilung. Sie garantiert alle demokratischen Grundrechte und setzt im Bereich der Menschen- und Minderheitenrechte hohe Standards. Die Gerichte sind unabhängig. Verwaltung Seit dem 11. August 2004 ist in Mazedonien ein neues Territorial- verwaltungsgesetz in Kraft, das den Staat in nunmehr 84 Gemeinden (optini) untergliedert. Die durch eine Reform im September 1996 eingerichteten 123 Gemeinden wurden teilweise zusammengefasst, jedoch wurden im Großraum Skopje die bisherigen 8 Gemeinden auf 10 erhöht. Vor der Unabhängigkeit des Landes hatte die zur Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien gehörende Sozialistische Republik Mazedonien aus zuletzt 34 Gemeinden bestanden. Gleichzeitig mit der Schaffung der vielen kleinen Gemeinden 1996 wurde eine übergeordnete Verwaltungsebene, die Region, geschaffen. Mazedonien besteht aus 8 Regionen.
Regierungsparteien Wahlbündnis Für ein besseres Mazedonien (unter der Führung der VMRO-DPMNE, dt.: Innere Mazedonische Revolutionäre Organisation Demokratische Partei der Mazedonischen Einheit): 39 Sitze; DPA (Demokratische Partei der Albaner): 11 Sitze; NSDP (Neue Sozialdemokratische Partei): 6 Sitze; DOM (Demokratischer Wiederaufbau Mazedoniens): 1 Sitz; PEI (Partei für eine Europäische Zukunft): 1 Sitz Opposition Wahlbündnis Gemeinsam für Mazedonien (unter Führung der bisherigen mazedonischen Regierungspartei SDSM Sozialdemokratische Union Mazedoniens): 22; DUI-PDP (Demokratische Union für Integration Partei der demokratischen Prosperität, Albanerpartei): 13 Sitze; VMRO-NP (Innere Mazedonische Revolutionäre Organisation Volkspartei): 3 Sitze Gewerkschaften Dachverband SSM (Sojus na Sindikatite na Makedonija), (15 Branchengewerkschaften); Verband der unabhängigen und autonomen Gewerkschaften (UNASM) Mitgliedschaft in internationalen Organisationen VN (seit 8. April 1993), IWF (seit 21.04.93,
rückwirkend ab Dez. 1992), Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, Weltbank
(IDA Internationale Entwicklungsassoziation, IFC Internationale
Finanz-Corporation und IBRD Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung),
WHO (Weltgesundheitsorganisation, seit 3.5.1993), ITU (internationale Fernmeldeunion, seit
4.5.1993), IRU (International Road TransportUnion, seit April 1993), ILO (Internationale
Arbeitsorganisation, seit 28.5.1993), UNESCO (Organisation der VN für Erziehung,
Wissenschaft und Kultur, seit 28.6.1993), European Broadcasting Union, UPU
(Weltpostverein, seit 12.7.1993), IAEO (internationale Atomenergiebehörde, seit
27.9.1993), UNICEF (VN-Kinderhilfswerk, seit 9/1993), Interpol (4.10.1993), FAO
(VN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation, UNCTAD (VN-Handels- und
Entwicklungskonferenz), UNDP (VN-Entwicklungsprogramm), UNIDO (VN-Organisation für
industrielle Entwicklung), IFAD (Internat. Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung), IMO
(Internat. Seeschifffahrts-Organisation), IPU (Interparlamentarische Union), ICAO
(internat. Zivilluftfahrt-Organisation), WMO (Weltorganisation für Meteorologie), WIPO
(Weltorganisation für geistiges Eigentum), IOC (internat. Olympisches Komitee,
Interparlamentarische Union, Europarat (19.10.95); WTO (Welthandelsorganisation, März
2003), Einreise Es besteht keine Visumspflicht für deutsche Staatsangehörige. Zur Einreise benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass mit noch mindestens sechsmonatiger Gültigkeitsdauer. Die Einreise mit Personalausweis ist nicht möglich. Die frühere Praxis, wonach ausnahmsweise und ohne Rechtsspruch von den mazedonischen Behörden an der Grenze eine touristische Durchfahrtsgenehmigung gegen Zahlung einer Gebühr erteilt werden konnte, wurde mit Wirkung ab 2007 ersatzlos aufgehoben. Berichten zufolge wird vereinzelt die alte Praxis bereits ab November 2006 nicht mehr angewandt. Kinderausweise und Kinderreisepässe werden als Passersatzpapiere akzeptiert; ein in den Reisepass der Mutter eingetragenes Kind braucht keinen eigenen Ausweis. Zuständige Vertretungen
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