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Politisches System Das Großherzogtum Luxemburg ist eine parlamentarische Demokratie in Form einer konstitutionellen Erbmonarchie. Die Verfassung, die ihre heutige Form am 17. Oktober 1868 erhielt, wurde zuletzt 1997 revidiert. In einem wichtigen Reformschritt wurden 1996 die Aufgaben des Staatsrats beschränkt und eine Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit eingeführt. Staatsoberhaupt ist seit Oktober 2000 Großherzog Henri. Er ist verheiratet mit Großherzogin Maria Teresa. Die Luxemburger sehen in der großherzoglichen Familie ein Symbol ihrer Unabhängigkeit. Der Großherzog verfügt formal über weitreichende exekutive und legislative Befugnisse; er ernennt und entlässt die Regierung, vollzieht alle Gesetze, nimmt aber faktisch nahezu ausschließlich repräsentative Aufgaben wahr. Der Großherzog ist überparteilich. Von seinem Recht, die Abgeordnetenkammer (das Parlament) aufzulösen, hat er noch keinen Gebrauch gemacht. Die Gesetzgebung obliegt der Abgeordnetenkammer. Seit 1919 besteht Wahlpflicht für alle Bürger über 18 Jahre. Nach der letzten Wahl am 13. Juni 1999 gehören der Kammer 60 auf fünf Jahre gewählte Abgeordnete an. Der Staatsrat hat 21 vom Großherzog ernannte Mitglieder, die ihm bis zur Vollendung ihres 72. Lebensjahres angehören können. Er wirkt mit bei der Gesetzgebung. Sein Veto bei Gesetzentwürfen hat eine auf drei Monate begrenzte aufschiebende Wirkung. Verwaltung Das Großherzogtum Luxemburg umfasst 118 Städte und Gemeinden, die in 12 Kantone und drei Distrikte zusammengefasst sind (Luxemburg, Diekirch und Grevenmacher). Die Gemeinden sind Selbstverwaltungskörperschaften, die allerdings der Rechtsaufsicht der vom Großherzog ernannten Distriktskommissare unterliegen. Der Urbanisierungsgrad ist in Luxemburg sehr hoch; etwa 92 Prozent der Einwohner leben in Städten (2003), die jedoch überwiegend Land- und Kleinstädte sind. Größte Stadt ist die Hauptstadt Luxemburg (lux.: Lëtzebuerg) mit etwa 82.200 Einwohnern (Großraum 110.000). Da sich ein Ort nur per Gesetz als Stadt bezeichnen darf, hat Luxemburg lediglich zwölf Städte, denen die Stadtrechte oft bereits im Mittelalter verliehen wurden. Die größeren Städte liegen im Südwesten in der Minette-Region, in der sich die Eisen- und Stahlindustrie des Großherzogtums konzentriert. Dies sind unter anderem Esch-sur-Alzette (28.200), Differdingen (19.000), und Düdelingen (17.800). Im Norden Luxemburgs gibt es hingegen mehrere kleine Städte, die meist Hauptorte eines Kantons sind. Um die beiden Städte Diekirch (6500) und Ettelbrück (7500) bildet sich die Nordstad, der größte Ballungsraum im Norden Luxemburgs, der neben der Hauptstadt und Esch-sur-Alzette als dritter Entwicklungspol des Großherzogtums gilt.
Parteien Parteienspektrum entspricht weitgehend dem deutschen, auch programmatisch. Regierung und Opposition Nach den Wahlen vom 13.06.2004 wurde eine neue Regierungskoalition aus Christlich-Sozialer Volkspartei (CSV, 24 Sitze) und Luxemburgischer Sozialistischer Arbeiterpartei (LSAP, sozialdemokratisch, 14 Sitze) gebildet. Stärkste Oppositionspartei sind die Liberalen (Demokratische Partei, DP, 10 Sitze), gefolgt von den Grünen (Déi Greng, 7 Sitze) und der Alternativen Demokratischen Reformpartei (ADR, rechtskonservativ, 4 Sitze). 1 unabhängiger Abgeordneter. Gewerkschaften Onofhängege Gewerkschaftsbond Letzebuerg (OGBL sozialistisch), Lëtzebuerger Chreschtleche Gewerkschaftsbond (LCGB), Fédération des Employés Privés (FEP), Neutraler Handwierker Verband (NHV), Association Luxembourgeoise des Employés de Banque et dAssurance (ALEBA), Fédération Nationale des Cheminots, Travailleurs du Transport, Fonctionnaires et Employés Luxembourgeois (FNCTTFEL), Confédération Générale de la Fonction Publique (CGFP), Dachverband CGT Mitgliedschaft in internationalen Organisationen CCD, EU, Europarat, FAO, IAEA, ICAO, ILO, ITU, IWF, OSZE, NATO, OECD, UNESCO, UNO, UPU, Weltbank, BENELUX, WHO, WMO, WTO. Einreise Reisedokumente Luxemburg ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Deutsche können demnach mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen Reisepass oder einem gültigen (auch vorläufig ausgestellten) Bundespersonalausweis sichtvermerksfrei einreisen. Deutsche Kinderausweise bzw. Kinderpässe werden uneingeschränkt anerkannt; Kinder unter 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind. Kinder ab 12 Jahren dürfen auch mit einem deutschen Personalausweis einreisen. Reiseausweise nach dem Londoner Abkommen und der Genfer Flüchtlingskonvention werden anerkannt. Einreise mit Tieren Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden, für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen), gilt ab 01. Oktober 2004 folgende Regelung:Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten.Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet unter:http://europa.eu.int/comm/food/animal/liveanimals/pets/index_de.htmsowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMELV) unter www.bmelv.de Zuständige Vertretungen
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