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Politisches System

Das Großherzogtum Luxemburg ist eine parlamentarische Demokratie in Form einer konstitutionellen Erbmonarchie. Die Verfassung, die ihre heutige Form am 17. Oktober 1868 erhielt, wurde zuletzt 1997 revidiert. In einem wichtigen Reformschritt wurden 1996 die Aufgaben des Staatsrats beschränkt und eine Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit eingeführt.

Staatsoberhaupt ist seit Oktober 2000 Großherzog Henri. Er ist verheiratet mit Großherzogin Maria Teresa. Die Luxemburger sehen in der großherzoglichen Familie ein Symbol ihrer Unabhängigkeit. Der Großherzog verfügt formal über weitreichende exekutive und legislative Befugnisse; er ernennt und entlässt die Regierung, vollzieht alle Gesetze, nimmt aber faktisch nahezu ausschließlich repräsentative Aufgaben wahr. Der Großherzog ist überparteilich. Von seinem Recht, die Abgeordnetenkammer (das Parlament) aufzulösen, hat er noch keinen Gebrauch gemacht.

Die Gesetzgebung obliegt der Abgeordnetenkammer. Seit 1919 besteht Wahlpflicht für alle Bürger über 18 Jahre. Nach der letzten Wahl am 13. Juni 1999 gehören der Kammer 60 auf fünf Jahre gewählte Abgeordnete an. Der Staatsrat hat 21 vom Großherzog ernannte Mitglieder, die ihm bis zur Vollendung ihres 72. Lebensjahres angehören können. Er wirkt mit bei der Gesetzgebung. Sein Veto bei Gesetzentwürfen hat eine auf drei Monate begrenzte aufschiebende Wirkung.


Verwaltung

Das Großherzogtum Luxemburg umfasst 118 Städte und Gemeinden, die in 12 Kantone und drei Distrikte zusammengefasst sind (Luxemburg, Diekirch und Grevenmacher). Die Gemeinden sind Selbstverwaltungskörperschaften, die allerdings der Rechtsaufsicht der vom Großherzog ernannten Distriktskommissare unterliegen.

Der Urbanisierungsgrad ist in Luxemburg sehr hoch; etwa 92 Prozent der Einwohner leben in Städten (2003), die jedoch überwiegend Land- und Kleinstädte sind. Größte Stadt ist die Hauptstadt Luxemburg (lux.: Lëtzebuerg) mit etwa 82.200 Einwohnern (Großraum 110.000). Da sich ein Ort nur per Gesetz als „Stadt“ bezeichnen darf, hat Luxemburg lediglich zwölf Städte, denen die Stadtrechte oft bereits im Mittelalter verliehen wurden. Die größeren Städte liegen im Südwesten in der Minette-Region, in der sich die Eisen- und Stahlindustrie des Großherzogtums konzentriert. Dies sind unter anderem Esch-sur-Alzette (28.200), Differdingen (19.000), und Düdelingen (17.800). Im Norden Luxemburgs gibt es hingegen mehrere kleine Städte, die meist Hauptorte eines Kantons sind. Um die beiden Städte Diekirch (6500) und Ettelbrück (7500) bildet sich die Nordstad, der größte Ballungsraum im Norden Luxemburgs, der neben der Hauptstadt und Esch-sur-Alzette als dritter Entwicklungspol des Großherzogtums gilt.

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Parteien

Parteienspektrum entspricht weitgehend dem deutschen, auch programmatisch.

Regierung und Opposition

Nach den Wahlen vom 13.06.2004 wurde eine neue Regierungskoalition aus Christlich-Sozialer Volkspartei (CSV, 24 Sitze) und Luxemburgischer Sozialistischer Arbeiterpartei (LSAP, sozialdemokratisch, 14 Sitze) gebildet. Stärkste Oppositionspartei sind die Liberalen (Demokratische Partei, DP, 10 Sitze), gefolgt von den Grünen (Déi Greng, 7 Sitze) und der Alternativen Demokratischen Reformpartei (ADR, rechtskonservativ, 4 Sitze). 1 unabhängiger Abgeordneter.

Gewerkschaften

Onofhängege Gewerkschaftsbond Letzebuerg (OGBL sozialistisch), Lëtzebuerger Chreschtleche Gewerkschaftsbond (LCGB), Fédération des Employés Privés (FEP), Neutraler Handwierker Verband (NHV), Association Luxembourgeoise des Employés de Banque et d’Assurance (ALEBA), Fédération Nationale des Cheminots, Travailleurs du Transport, Fonctionnaires et Employés Luxembourgeois (FNCTTFEL), Confédération Générale de la Fonction Publique (CGFP), Dachverband CGT


Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

CCD, EU, Europarat, FAO, IAEA, ICAO, ILOITU, IWF, OSZE, NATO, OECD, UNESCO, UNO, UPU, Weltbank, BENELUX, WHO, WMO, WTO.


Einreise

Reisedokumente

Luxemburg ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.

Deutsche können demnach mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen Reisepass oder einem gültigen (auch vorläufig ausgestellten) Bundespersonalausweis sichtvermerksfrei einreisen.

Deutsche Kinderausweise bzw. Kinderpässe werden uneingeschränkt anerkannt; Kinder unter 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind. Kinder ab 12 Jahren dürfen auch mit einem deutschen Personalausweis einreisen.

Reiseausweise nach dem Londoner Abkommen und der Genfer Flüchtlingskonvention werden anerkannt.

Einreise mit Tieren

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden, für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen), gilt ab 01. Oktober 2004 folgende Regelung:Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.

Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten.Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet unter:http://europa.eu.int/comm/food/animal/liveanimals/pets/index_de.htmsowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMELV) unter www.bmelv.de


Zuständige Vertretungen

Botschaft in Deutschland
post.gif (1410 Byte) Klingelhöferstraße 7, 10785 Berlin
Internationale Vorwahl 030-2 63 95 70
Internationale Domäne berlin.amb@mae.etat.lu
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Klenzestraße 101, 80469 München
Internationale Vorwahl 089-20 24 22 02
Amtsbezirk Länder Bayern und Thüringen
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Borngasse 34, 52064 Aachen
Internationale Vorwahl 0241-40 36 56
Amtsbezirk Stadt Aachen, Kreise Aachen, Düren und Heinsberg im Land Nordrhein-Westfalen
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Am Zollstock 12, 61352 Bad Homburg
Internationale Vorwahl 06172-40 28 80
Amtsbezirk Land Hessen sowie Land Rheinland-Pfalz ohne die Regierungsbezirke Koblenz und Trier
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Auf den Delben 35, 28237 Bremen
Internationale Vorwahl 0421-6 48 44 84
Amtsbezirk Bremen
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Hohe Straße 12, 01069 Dresden
Internationale Vorwahl 0351-4 70 09 16
Amtsbezirk Land Sachsen
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Jägerhofstraße 10, 40479 Düsseldorf
Internationale Vorwahl 0211-4 98 13 36
Amtsbezirk Land Nordrhein-Westfalen mit Ausnahme der Stadt Aachen sowie der Kreise Aachen, Düren und Heinsberg
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Neuer Jungfernstieg 20, 20354 Hamburg
Internationale Vorwahl 040-35 06 01 50
Amtsbezirk Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Rathenaustraße 7, 30159 Hannover
Internationale Vorwahl 0511-64 91 75
Amtsbezirk Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Königstraße 28 (im Königsbau), 70173 Stuttgart
Internationale Vorwahl 0711-2 29 11 36
Amtsbezirk Land Baden-Württemberg
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Herzogenbuscher Straße 12, 54292 Trier
Internationale Vorwahl 0651-97 77 90
Amtsbezirk Reg-Bez. Trier und Koblenz im Land Rheinland-Pfalz
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Bismarckstraße 57, 66333 Völklingen
Internationale Vorwahl 06898-10 34 98
Amtsbezirk Land Saarland
dland_k1.gif (247 Byte) Botschaft in Luxemburg
post.gif (1410 Byte) 20-22, avenue Emile Reuter, 2420 Luxemburg
Internationale Vorwahl (00352) 45 34 45-1
Internationale Domäne www.luxemburg.diplo.de
deutschebotschaft@luxe.auswaertiges-amt.de

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