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Politisches System

Im Kleinstaat Liechtenstein, der letzten Erbmonarchie im deutschen Sprachraum, bilden Monarchie und Demokratie eine Symbiose, die in letzter Zeit problematisiert wurde. Nach einer Volksabstimmung im März 2003 stellt eine aktualisierte Version der Verfassung von 1923 das Verhältnis des Fürstenhauses zu Volk und Staat auf eine neue Grundlage.

Fürst und Volk bleiben aber weiterhin Träger der Souveränität. Am 15.08.2004 setzte Fürst Hans-Adam II. seinen Sohn Erbprinz Alois als seinen Stellvertreter ein und übertrug ihm die Amtsgeschäfte des Staatsoberhaupts, bleibt jedoch selbst in dieser Funktion. Im Europarat gab es nach Inkrafttreten der revidierten Verfassung Bestrebungen, Liechtenstein einem Monitoring zu unterziehen, da diese angeblich demokratische Prinzpien verletzte. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates entschied letztlich gegen den Vorstoß.

Laut Verfassung ist die katholische Kirche die liechtensteinische Landeskirche und genießt bestimmte Vorrechte. Am 21. Dezember 1997 wurde mit der Einsetzung des bisherigen Bischofs von Chur als Erzbischof von Vaduz ein neues Erzbistum für das Territorium des Fürstentums Liechtenstein begründet. Im übrigen garantiert die liechtensteinische Verfassung die Religionsfreiheit.

Verwaltung

Liechtenstein ist in 11 Gemeinden unterteilt. 5 Gemeinden gehören dem Wahlkreis Unterland (Schellenberg) an, die restlichen 6 Gemeinden dem Wahlkreis Oberland (Vaduz). Schellenberg und Vaduz waren früher Reichsherrschaften (die Herrschaft Schellenberg wurde 1699 durch die Fürsten von Liechtenstein erworben, und die Grafschaft Vaduz 1712), und in den 1930ern Verwaltungsbezirke. Heute sind es Wahlkreise ohne Verwaltungsfunktion.

Flagge PLZ und Gemeindename Einwohner
(31. Dez. 2006)
Fläche
in km²
Orte
Wahlkreis Unterland (historische Herrschaft Schellenberg)
ruggell.png (1746 Byte) 9491 Ruggell 1920 7,4 Ruggell
schellenberg.png (1230 Byte) 9488 Schellenberg 1032 3,5 Schellenberg
gamprin.png (1853 Byte) 9487 Gamprin 1463 6,1 Gamprin
Bendern
eschen.png (1766 Byte) 9492 Eschen 4141 10,3 Eschen
Nendeln
mauren.png (1715 Byte) 9493 Mauren 3718 7,5 Mauren
Schaanwald
Wahlkreis Oberland (historische Grafschaft Vaduz)
schaan.png (1612 Byte) 9494 Schaan 5747 26,8 Schaan
planken.png (1573 Byte) 9498 Planken 387 5,3 Planken
vaduz.png (1943 Byte) 9490 Vaduz 5070 17,3 Vaduz
triesenberg.png (1638 Byte) 9497 Triesenberg 2566 29,8 Triesenberg, Masescha, Silum,
Gaflei, Steg, Malbun
triesen.png (1813 Byte) 9495 Triesen 4674 26,4 Triesen
balzers.png (2051 Byte) 9496 Balzers 4450 19,6 Balzers
Mäls

Exklaven und Enklaven

Die Gemeinden Liechtensteins weisen trotz ihrer geringen Grösse komplexe Formen in ihrer territorialen Ausdehnung auf. Sieben Gemeinden umfassen neben einem Hauptteil auch eine oder mehrere Exklaven, wie die Gemeindekarte zeigt:

  • Balzers: 2 Exklaven
  • Eschen: 2 Exklaven
  • Gamprin: 1 Exklave
  • Planken: 3 Exklaven, 1 Enklave
  • Schaan: 4 Exklaven, 2 Enklaven
  • Triesenberg: 1 Exklave (um den Ort Malbun)
  • Vaduz: 5 Exklaven

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Regierungsparteien

Fortschrittliche Bürgerpartei (FBP) mit 12 Sitzen; Vaterländische Union (VU) mit 10 Sitzen (große Koalition)

Opposition

Freie Liste mit 3 Sitzen

Gewerkschaft

Liechtensteiner ArbeitnehmerInnenverband (LANV) (für alle Branchen und Berufe zuständig)


Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

Liechtenstein ist Mitglied aller wesentlichen internationalen Organisationen, einschließlich UNO (1990), EFTA (1991), EWR (1995)und WTO (1995), nicht aber der EU und NATO.

Ferner leistet es Beiträge ohne Mitgliedschaft an den Kinderhilfsfonds der UN (UNICEF) und das Hochkommissariat für Flüchtlingswesen (UNHCR)


Einreise

Deutsche Staatsangehörige können mit Reisepass, vorläufigem Reisepass oder mit Personalausweis einreisen. Für Kinder bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr ist die Einreise mit Kinderausweis möglich. Kinder können auch mit dem seit 2004 ausgestellten Kinderreisepass für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr oder mit Eintragung in den Reisepass eines Elternteils einreisen.

Auch bis zu einem Jahr abgelaufene Reisepässe (nicht abgelaufene vorläufige Reisepässe!) oder Kinderausweise sowie gültige vorläufige Personalausweise werden anerkannt. Die seit 2004 ausgestellten Kinderreisepässe müssen bei der Reise in die Schweiz gültig sein.

Das Reisedokument für Ausländer mit gültiger deutscher Aufenthaltserlaubnis wird anerkannt, allerdings sind die entsprechenden Visumsvorschriften zu beachten. Ausgenommen von der Visumspflicht sind Inhaber eines deutschen Reiseausweises für Flüchtlinge gemäß Übereinkunft von London vom 15.10.1946 oder Genfer Konvention vom 28.07.1951. Weitere Informationen unter: www.eda.admin.ch (Visa-Einreise-Zoll anklicken).

Über die Voraussetzungen für längerfristige Aufenthalte in der Schweiz sollten sich Interessierte bei der für sie zuständigen schweizerischen Auslandsvertretung informieren bzw. die Informationen des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) unter www.imes.admin.ch einsehen.

Ein Merkblatt zum Abkommen über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft Bern (www.bern.diplo.de)


Zuständige Vertretungen

Botschaft in Deutschland
post.gif (1410 Byte) Mohrenstraße 42, 10117 Berlin
Internationale Vorwahl 030-52 00 06 30
Internationale Domäne vertretung@ber.rep.llv.li
dland_k1.gif (247 Byte) Honorarkonsul in Liechtenstein
post.gif (1410 Byte) Bendererstraße 2, FL 9494 Schaan
Internationale Vorwahl (00423) 262 04 62
Internationale Domäne zeller@hkzeller.li
Amtsbezirk Fürstentum Liechtenstein

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