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Politisches System

Die Republik Lettland ist eine parlamentarische Demokratie westlichen Musters und ein Zentralstaat. Die Gemeinden haben einen relativ begrenzten Kreis von Zuständigkeiten. Die Verfassung ("Satversme") aus dem Jahr 1922 wurde am 21.08.1991 wieder in Kraft gesetzt (den Wortlaut der Verfassung finden Sie hier). Einzelne Verfassungsbestimmungen wurden seither geändert (Wahlalter jetzt 18, Amtszeit des Parlaments nunmehr vier Jahre). Die Grundrechte sind in einem 1992 beschlossenen Gesetz niedergelegt. Im Rahmen der weiteren Verfassungsreform sollen sie in die Verfassung integriert werden.

Wichtigstes Staatsorgan ist das aus einer Kammer bestehende Parlament ("Saeima"). Es verfügt über sehr weitgehende Kompetenzen, auch bei der Bestellung von Amtsträgern: So wählt es z.B. sämtliche Richter. Der Staatspräsident - derzeit Frau Vaira Vike-Freiberga in einer zweiten Amtszeit- wird gleichfalls durch das Parlament gewählt. Ihm obliegen nicht nur repräsentative Aufgaben, sondern auch die folgenden politischen Rechte und Aufgaben:

  • Vergabe des Auftrags zur Regierungsbildung
  • Recht zur Gesetzesinitiative
  • Zurückverweisung von verabschiedeten Gesetzen zur erneuten Behandlung durch das Parlament
  • Einberufung von außerordentlichen Kabinettssitzungen
  • Recht, die Auflösung der Saeima in die Wege zu leiten (allerdings Bestätigung durch Referendum erforderlich; bei negativem Ausgang des Referendums automatische Entlassung des Staatspräsidenten)

Die jetzige Staatspräsidentin, Vaira Vike-Freiberga, wirkt seit ihrem Amtsantritt im Jahre 1999 gestützt auf ihre große Popularität aktiv an der Gestaltung der Außen- und Innenpolitik mit. Sie hat sich durch ihre Amtsführung großes Ansehen erworben und spielt eine bedeutende Rolle. Sie wurde 2003 für weitere vier Jahre gewählt.

Der Ministerpräsident und alle Minister bedürfen des Vertrauens der Saeima und können auch einzeln durch ein Misstrauensvotum gestürzt werden. Zwischen den Sitzungsperioden des Parlaments kann die Regierung Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen. Diese müssen jedoch nachträglich durch das Parlament bestätigt werden.


Verwaltung

7 Stadtbezirke, 26 Landbezirke

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Regierungsparteien

Volkspartei, Lettlands Erste Partei/Lettischer Weg, Grüne/Bauern-Union, Für Vaterland und Freiheit (Koalition verfügt über 59 von 100 Sitzen im Parlament)

Opposition

Neue Zeit, Harmoniezentrum, Menschenrechtsbündnis

Gewerkschaften

Dachorganisation "Verband der freien Gewerkschaften Lettlands" (LBAS) mit 25 Einzelgewerkschaften: Medizinische Betreuung und Krankenpflege, Holz, Metall, Bildung und Wissenschaft, Industrie, Bau u.a.

Arbeitgeberverband

Dachorganisation "Arbeitgeberkonföderation Lettlands" (LDDK) mit 20 Regional- und Fachverbänden sowie ca. 50 Einzelunternehmen der privaten Wirtschaft


Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

1991: OSZE, UNO, UNCTAD, ECOSOC, IPU, ODIHR (Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE), IRU, UNESCO, FAO, ITU, ILO, WHO, NAKR (Nordatlantischer Kooperationsrat, später abgelöst durch Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat)
1992: PIARC (Welt-Straßenverband), Council of Baltic Sea States, International Policemen Association, IBRD, Economic Committee of Europe, IMF, OIE (Internationales Tierseuchenamt), OSShD (Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen in Osteuropa), IUR (international Union of Radioecology), UPU, WMO (Weltorganisation für Meteorologie), IDA (Internationale Entwicklungsorganisation; Weltbank), ICAO, IFC (Internationale Finanz-Corporation; Weltbank), Interpol, UNDP, 1993: IABSE (International Association of Bridge and Structural Engineering), EPPO (European and Mediterranean Plant Protection Organisation), WIPO (Weltorganisation für Geistiges Eigentum), ECAC (Europäische Zivilluftfahrt-Konferenz), IMO (Internationale Seeschifffahrts-Organisation), UNICEF, MIGA (Multilaterale Investitions-Garantie Agentur; 1994: WEU (Westeuropäische Union; assoziierter Partner), UEEIV (Union Europäischer Eisenbahn-Ingenieur-Verbände); 1995: Europarat, INMARSAT (International Maritime Satellite Organisation); 1997: IOM (Internationale Organisation für Migration); 1999: WTO, 2004: NATO, Europäische Union


Einreise

Reisedokumente / Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen visums- und aufenthaltsgenehmigungsfreien Aufenthalt bis zu 90 Tagen pro Halbjahr einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Sowohl der vorläufige Reisepass als auch der vorläufige Personalausweis werden anerkannt.

Der deutsche Kinderausweis bzw. Kinderreisepass muss unabhängig vom Alter des Kindes mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils wird in der Regel nicht als ausreichend betrachtet. Es wird dringend empfohlen, einen Kinderausweis oder Kinderreisepass mitzuführen.  Kinder können auch mit Europapässen, vorläufigen Pässen, oder Personalausweisen einreisen.

Für einen Aufenthalt von über 90 Tagen ist eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.

Einreise mit dem Pkw

Bei der Einreise mit dem Pkw sind neben dem Führerschein in der Regel auch die Fahrzeugpapiere vorzuweisen; die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen, um ggf. den bestehenden Versicherungsschutz des Pkw nachweisen zu können.


Zuständige Vertretungen

Botschaft in Deutschland
post.gif (1410 Byte) Hildebrandstraße 5, 10785 Berlin
Internationale Vorwahl 030-25 46 06 00
Internationale Domäne www.estemb.de
Embassy.Berlin@mfa.ee
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Uerdinger Straße 58, 40474 Düsseldorf
Internationale Vorwahl 0211-43 22 37
Internationale Domäne estonianconsulate@metallnrw.de
Amtsbezirk Land Nordrhein-Westfalen
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Gut Keferloh 1a, 85630 Grasbrunn bei München
Internationale Vorwahl 089-46 23 14 30
Internationale Domäne estonianconsulate.bayern@klmunich.de
Amtsbezirk Freistaat Bayern
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Badestraße 38, 20148 Hamburg
Internationale Vorwahl 040-4 50 40 26
Internationale Domäne est-hc-hh@foni.net
Amtsbezirk Land Hamburg
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Dänische Straße 3-5, 24103 Kiel
Internationale Vorwahl 0431-5 13 23
Amtsbezirk Land Schleswig-Holstein
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Porschestraße 4, 71634 Ludwigsburg
Internationale Vorwahl 07141-3 08-202
Amtsbezirk Baden-Württemberg
dland_k1.gif (247 Byte) Botschaft in Estland
post.gif (1410 Byte) Toom-Kuninga 11, 15048 Tallinn
Internationale Vorwahl (00372) 627 53 00
Internationale Domäne www.tallinn.diplo.de
tallinn@germany.ee

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