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Politisches System Die Republik Lettland ist eine parlamentarische Demokratie westlichen Musters und ein Zentralstaat. Die Gemeinden haben einen relativ begrenzten Kreis von Zuständigkeiten. Die Verfassung ("Satversme") aus dem Jahr 1922 wurde am 21.08.1991 wieder in Kraft gesetzt (den Wortlaut der Verfassung finden Sie hier). Einzelne Verfassungsbestimmungen wurden seither geändert (Wahlalter jetzt 18, Amtszeit des Parlaments nunmehr vier Jahre). Die Grundrechte sind in einem 1992 beschlossenen Gesetz niedergelegt. Im Rahmen der weiteren Verfassungsreform sollen sie in die Verfassung integriert werden. Wichtigstes Staatsorgan ist das aus einer Kammer bestehende Parlament ("Saeima"). Es verfügt über sehr weitgehende Kompetenzen, auch bei der Bestellung von Amtsträgern: So wählt es z.B. sämtliche Richter. Der Staatspräsident - derzeit Frau Vaira Vike-Freiberga in einer zweiten Amtszeit- wird gleichfalls durch das Parlament gewählt. Ihm obliegen nicht nur repräsentative Aufgaben, sondern auch die folgenden politischen Rechte und Aufgaben:
Die jetzige Staatspräsidentin, Vaira Vike-Freiberga, wirkt seit ihrem Amtsantritt im Jahre 1999 gestützt auf ihre große Popularität aktiv an der Gestaltung der Außen- und Innenpolitik mit. Sie hat sich durch ihre Amtsführung großes Ansehen erworben und spielt eine bedeutende Rolle. Sie wurde 2003 für weitere vier Jahre gewählt. Der Ministerpräsident und alle Minister bedürfen des Vertrauens der Saeima und können auch einzeln durch ein Misstrauensvotum gestürzt werden. Zwischen den Sitzungsperioden des Parlaments kann die Regierung Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen. Diese müssen jedoch nachträglich durch das Parlament bestätigt werden. Verwaltung 7 Stadtbezirke, 26 Landbezirke
Regierungsparteien Volkspartei, Lettlands Erste Partei/Lettischer Weg, Grüne/Bauern-Union, Für Vaterland und Freiheit (Koalition verfügt über 59 von 100 Sitzen im Parlament) Opposition Neue Zeit, Harmoniezentrum, Menschenrechtsbündnis Gewerkschaften Dachorganisation "Verband der freien Gewerkschaften Lettlands" (LBAS) mit 25 Einzelgewerkschaften: Medizinische Betreuung und Krankenpflege, Holz, Metall, Bildung und Wissenschaft, Industrie, Bau u.a. Arbeitgeberverband Dachorganisation "Arbeitgeberkonföderation Lettlands" (LDDK) mit 20 Regional- und Fachverbänden sowie ca. 50 Einzelunternehmen der privaten Wirtschaft Mitgliedschaft in internationalen Organisationen 1991: OSZE, UNO, UNCTAD, ECOSOC, IPU, ODIHR (Büro für
Demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE), IRU, UNESCO, FAO, ITU, ILO, WHO,
NAKR (Nordatlantischer Kooperationsrat, später abgelöst durch Euro-Atlantischen
Partnerschaftsrat) Einreise Reisedokumente / Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen visums- und aufenthaltsgenehmigungsfreien Aufenthalt bis zu 90 Tagen pro Halbjahr einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Sowohl der vorläufige Reisepass als auch der vorläufige Personalausweis werden anerkannt. Der deutsche Kinderausweis bzw. Kinderreisepass muss unabhängig vom Alter des Kindes mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils wird in der Regel nicht als ausreichend betrachtet. Es wird dringend empfohlen, einen Kinderausweis oder Kinderreisepass mitzuführen. Kinder können auch mit Europapässen, vorläufigen Pässen, oder Personalausweisen einreisen. Für einen Aufenthalt von über 90 Tagen ist eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich. Einreise mit dem Pkw Bei der Einreise mit dem Pkw sind neben dem Führerschein in der Regel auch die Fahrzeugpapiere vorzuweisen; die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen, um ggf. den bestehenden Versicherungsschutz des Pkw nachweisen zu können.
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