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Die medizinische Grundversorgung ist zumeist befriedigend. Estland ist Endemiegebiet der Frühjahr-Sommer-Meningo-Encephalitis (FSME), so dass für Risikogruppen und bei Langzeitaufenthalten eine vorherige Schutzimpfung nach ärztlicher Beratung angezeigt sein kann. Es besteht in Estland für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung soweit dringend erforderlich bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen.Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslands-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z.B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen. Kriminalität Das Baltikum wird als Touristenziel immer beliebter. Damit geht einher, dass an touristisch besonders beliebten Plätzen die Kleinkriminalität (insbesondere Taschendiebstähle) zunimmt. Es sollten daher die gängigen Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden:
Notfallrufnummern Die lettische Tourismusagentur bietet für Touristen eine Notfall-Hotline an. Unter der kostenfreien Rufnummer 220 330 00 erfahren Sie rund um die Uhr auf Englisch, Lettisch oder Russisch, wohin Sie sich wenden können, um Hilfe zu bekommen. Auch die deutsche Botschaft in Riga ist in Notfällen über den Bereitschaftsdienst rund um die Uhr für Sie erreichbar. Die Notfallrufnummer der Botschaft an Abenden und Wochenenden lautet 00371-29 46 64 56. Führerscheine Der am 01.01.1999 eingeführte EU-Führerschein wird in Lettland anerkannt. Inhaber älterer deutscher Führerscheine sollten einen internationalen Führerschein mitführen. Sitten & Bräuche Familienstruktur Viele Paare leben bereits vor ihrer Hochzeit oder ihr ganzes Leben ohne Trauschein zusammen. Geheiratet wird weltlich, aber immer mehr Paare lassen sich auch kirchlich trauen. Frisch verheiratete Paare leben meistens noch eine zeitlang bei ihren Eltern, bis sie sich eine finanzielle Basis geschaffen haben. Die Familien haben meist sind ein bis drei Kinder. Die Großfamilie nimmt weiterhin einen wichtigen Stellenwert ein und Großeltern betreuen häufig ihre Enkel, wenn deren Eltern arbeiten. Eltern unterstützen ihre erwachsenen Kinder finanziell entsprechend ihrer Möglichkeiten. Dafür kümmern sich die Kinder um ihre Eltern, wenn diese in Rente gehen. In Pflegeheimen wohnen deshalb nur die älteren Menschen, die keine Verwandten mehr haben. In den Städten leben die Familien in Wohnungen oder kleinen Einfamilienhäusern mit Garten. Familien in ländlichen Gebieten leben auf Bauernhöfen in größeren Häusern. Umgangsformen Esten begrüßen sich mit einem einfachen Tere (Hallo) und geben sich die Hand. Eine Unterhaltung beginnt häufig mit den Floskeln Kuidas käsi käib? (Wie geht es dir?) oder Kuidas läheb? (Was machst du?). Weitere Begrüßungsformen sind Tere hommikut (Guten Morgen) und Tere õhtut (Guten Abend). Fremde, ältere und Autoritätspersonen werden mit dem Personalpronomen teie gesiezt. Mit dem Pronomen sina duzen sich Freunde und Verwandte. Freizeit Beliebte Sportarten sind Volleyball, Segeln, Schlittenfahren, Schlittschuhlaufen, Schwimmen und Radfahren. Tallinn bietet eine große Auswahl an Restaurants, Cafés und Bars. Im Theater werden auch Opern und Ballette inszeniert. Hübsche Souvenirs sind Bernstein und Kunstgewerbeartikel aller Art. Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Fr 09.00/10.00-18.00/19.00 Uhr (Warenhäuser bis 20.00/21.00 Uhr), Sa 10.00-16.00 Uhr. Basketball ist die beliebteste Sportart. Fußballspiele sind ebenfalls gut besucht. Ausgezeichnete Wander- und Wassersportmöglichkeiten. Gute Loipen für Ski-Langlauffans. Zuschläge für Bedienung sind in den Rechnungen enthalten. Die Taxifahrpreise enthalten ebenfalls bereits ein Trinkgeld. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Esten sind sehr stolz auf ihre Kultur und Geschichte, dies sollte man als Besucher respektieren. Der Besitz jeglicher Drogen ist in Lettland nicht gestattet und wird strafrechtlich mit vergleichsweise höheren Strafen als in Deutschland geahndet. In Lettland gilt die 0,5 Promillegrenze. Fahren unter Alkoholeinfluss wird strafrechtlich sehr streng mit hohen Strafen bis zum Entzug des Führerscheins und Ordnungshaft geahndet. Das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten. Ausnahme hiervon bildet lediglich der Ausschank alkoholischer Getränke in Straßencafes etc.
FLUGZEUG: Binnenflugverkehr zwischen Tallinn und den
Inseln Saaremana und Hiiumaa (allerdings nicht während der Wintermonate). Lettland ist Mitgliedstaat des Washingtoner Artenschutzabkommens. Von der Einfuhr von bestimmten Wildtier- und Wildpflanzenarten sowie von daraus gewonnenen Produkten ist daher abzusehen. Die zollrechtlichen Vorschriftenn für Reisende lehnen sich weitgehend an die in vielen europäischen Staaten üblichen Regelungen an. Die Ausfuhr von künstlerisch oder historisch bedeutsamen, vor 1947 geschaffenen Objekten unterliegt Beschränkungen. Eventuell müssen Sie eine Ausfuhrgenehmigung beantragen, die Sie von der Staatlichen Inspektion zum Schutz der Kulturdenkmäler (Pils iela 20, Riga, Tel.: 00371 67224519, www.mantojums.lv) erhalten können. Die Einfuhr folgender Waren im Rahmen einer Besuchs- und Geschäftsreise ist abgabenfrei möglich:
Genauere Informationen über die lettischen Zollvorschriften erhalten Sie in englischer Sprache unter www.vid.gov.lv . Bei der Einfuhr von Haustieren ist die neue EUVerordnung ( Verordnung 998/2003) zu beachten. Danach müssen Heimtiere zur eindeutigen Identifikation tätowiert oder elektronisch gekennzeichnet sein. Bei der Einreise ist ferner ein internationaler Impfpass für Ihr Haustier mitzuführen. Eine Tollwutimpfung ist vorgeschrieben. Alle Arten von Waffen unterliegen der Anzeigepflicht bei Einreise. Die Vorlage entsprechender Waffentragegenehmigungen ist erforderlich. |
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