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Der deutsch-sowjetische Friedensvertrag von Brest-Litowsk 1918 bescherte den Letten erstmals in ihrer Geschichte politische Unabhängigkeit. Lettische Kommunisten proklamierten in Moskau eine lettische Sowjetrepublik. Die Räteregierung und die bolschewistischen Truppen wurden von reichsdeutschen Freikorps sowie englischen und polnischen Truppen vertrieben. Im Frieden von Riga 1920 erkannte Rußland "für ewige Zeiten" die Unabhängigkeit an. 1922 gab sich Lettland eine erste Verfassung. Im geheimen Zusatzprotokoll zum deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt von 1939 fiel Lettland an die Sowjetunion, die das Land als Lettische SSR 1940 annektierte und umgehend 34.000 Letten deportieren ließ. Der deutschen Besatzung 1941 bis 1944, der 120.000 Juden und Widerstandskämpfer zum Opfer fielen, folgte nach Kriegsende Stalins Strafgericht: etwa 120.000 Letten, der Kollaboration mit den Nazis verdächtigt, wurden zwischen 1945 und 1953 nach Mittelasien und Sibirien deportiert, ebenso viele Nicht-Letten ins Land geholt. Animiert durch Gorbatschows Perestroika entstand 1988 eine lettische Volksfront für demokratische Reformen. Nach deren Wahlsieg proklamierte das neue Parlament am 4. Mai 1990 unter Berufung auf die Verfassung von 1922 die Unabhängigkeit. Doch Gorbatschow annullierte die Unabhängigkeitserklärung. Der Widerstand der zahlreichen ethnischen Russen und Sowjettruppen gipfelte in einer wochenlangen Wirtschaftsblockade und dem Sturm sowjetischer Spezialeinheiten auf das Innenministerium in Riga im Januar 1991. Das Parlament setzte die Unabhängigkeitserklärung am 21. August 1991 in Kraft, 3 Tage später folgte die Anerkennung durch Rußlands Präsidenten Boris Jelzin. |
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