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Politisches System

Kroatien ist seit der Verfassungsreform Ende 2000/Anfang 2001 eine stabile parlamentarische Demokratie. Das Parlament ("Sabor") hat 151 Abgeordnete; die zweite Kammer des Parlaments (die Vertretung der Regionen) wurde im März 2001 abgeschafft.  Die Verfassung folgt dem Grundsatz der Gewaltenteilung und enthält einen umfangreichen Katalog von Grundrechten und Grundfreiheiten. Die Judikative ist unabhängig, die Bestimmungen über das Verfassungsgericht sind in einem eigenen Abschnitt der Verfassung niedergelegt. Die weiteren Änderungen der Verfassungsreform betrafen vor allem die Kompetenzverteilung zwischen den zentralen Staatsorganen und verfolgten in erster Linie das Ziel, Befugnisse des Staatspräsidenten auf Regierung und (in geringerem Umfang) Parlament zu verlagern. Die Konzentration politischer Macht beim Präsidenten, die die frühere, auf die Person von Franjo Tudjman zugeschnittene Verfassung enthielt, wurde damit beseitigt. Allerdings behält der direkt gewählte Präsident weiterhin wichtige Kompetenzen in der Außenpolitik, im Zusammenhang mit Regierungsbildung und Parlamentswahlen sowie bei der Kontrolle von Militär und Nachrichtendiensten. Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung wird garantiert, Provinzgouverneure und -vertretungen werden gewählt. Die neu eingeführten Verfassungsbestimmungen, die eine Stärkung der Provinzen und Kommunen bewirken sollen, werden schrittweise verwirklicht.


Verwaltung

Zentralstaat, 20 Provinzen (kroatisch: županija, deutsch: "Gespanschaften" oder "Komitate") plus besonderer Verwaltungseinheit Zagreb, 543 teilweise sehr kleine Städte und Gemeinden; seit Juli 2001 Umsetzung der Verwaltungsreform mit dem Ziel einer Dezentralisierung und der Stärkung der lokalen Selbstverwaltung

Name Verwaltungssitz
Gespanschaft Zagreb Zagreb
Gespanschaft Krapina-Zagorje Krapina
Gespanschaft Sisak-Moslavina Sisak
Gespanschaft Karlovac Karlovac
Gespanschaft Varaždin Varaždin
Gespanschaft Koprivnica-Križevci Koprivnica
Gespanschaft Bjelovar-Bilogora Bjelovar
Gespanschaft Primorje-Gorski kotar Rijeka
Gespanschaft Lika-Senj Gospic
Gespanschaft Virovitica-Podravina Virovitica
Gespanschaft Požega-Slawonien Požega
Gespanschaft Brod-Posavina Slavonski Brod
Gespanschaft Zadar Zadar
Gespanschaft Osijek-Baranja Osijek
Gespanschaft Šibenik-Knin Šibenik
Gespanschaft Vukovar-Srijem Vukovar
Gespanschaft Split-Dalmatien Split
Gespanschaft Istrien Pazin
Gespanschaft Dubrovnik-Neretva Dubrovnik
Gespanschaft Medimurje Cakovec
Stadt Zagreb

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Regierungsparteien (83 Sitze)

  • HDZ - Kroatische Demokratische Gemeinschaft, konservativ, 66 Sitze,

  • Bündnis HSS (Bauernpartei)/HSLS (Sozial-liberale Partei) 6 + 2 Sitze. 

Regierungskoalition wird unterstützt von:

  • HSU – Rentnerpartei, 1 Sitz,

  • allen 8 Minderheitenabgeordneten (unter anderem 3 Serbische Partei)

Opposition (70 Sitze)

  • SDP - Sozialdemokratische Partei,  56 Sitze;
  • HNS - Volkspartei-Liberale Demoraten, links-liberal,  7 Sitze; 
  • Regionalparteien IDS (3 Sitze)und HDSSB (3 Sitze);
  • HSP - Partei des Rechts, rechtsaußen, 1 Sitz

Gewerkschaftsverbände

Bund der unabhängigen Gewerkschaften (SSSH); Kroatische Gewerkschaftsvereinigung (HUS); Konföderation unabhängiger Gewerkschaften (KNSH)


Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

Vereinte Nationen seit 22.05.1992; seit 1.1.2008 nichtständiges Mitglied im VN-Sicherheitstrat; OSZE seit 22.03.1992; Zentraleuropäische Initiative seit 18.07.1992; Internationaler Währungsfonds (IWF) seit 14.12.1992; Europarat seit 06.11.1996; WTO (Welthandelsorganisation) seit 2000; NATO-"Partnerschaft für den Frieden" seit 25.5.2000; außerdem: Stabilitätspakt für Südosteuropa, Südosteuropäischer Kooperationsprozess (SEECP); Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit EU am 29.11.2001 unterzeichnet; seit 01.02.2005 in Kraft; seit 17./18.06.2004 Beitrittskandidat zur Europäischen Union; 3.10.2005 Beginn der Beitrittsverhandlungen


Einreise

Für die Einreise nach Kroatien ist ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis erforderlich. Ein vorläufiger Personalausweis wird nicht anerkannt. Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen besteht keine Visumspflicht (sofern keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird).

Für die Weiterreise nach Serbien und Montenegro wird ein Reisepass benötigt. Ein vorläufiger Reisepass wird ebenfalls anerkannt, die Einreise mit Personalausweis nach Serbien und Montenegro ist jedoch nicht möglich.

Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt. Nach den geltenden kroatischen Vorschriften ist auch für Kinder ein Ausweis mit Lichtbild vorgeschrieben. Die Eintragung von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ebenfalls ausreichend.

Das Einreisedokument (Personalausweis / Pass / Kinderausweis) muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Alleinreisende Minderjährige müssen bei der Ein- und Ausreise eine beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit sich führen.

Die Einverständniserklärung muss folgende Angaben enthalten:

  •  die vollständigen persönlichen Daten der/des Sorgeberechtigten und des Kindes,
  •  Grund und Dauer des Aufenthalts
  •  sowie eine Gültigkeitsfrist der Erklärung

und muss - wenn sie in Deutsch verfasst ist - von einer amtlich beglaubigten Übersetzung in die kroatische oder englische Sprache begleitet sein.

Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportgewehren besteht eine Anmeldepflicht (erfolgt durchEintragung in das Reisedokument).

Nach dem kroatischen Ausländergesetz vom 01.06.2004 müssen Ausländer nachweisen können, dass sie über ausreichende Mittel verfügen. Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz 100 €, bei nachgewiesener Buchung 50 €). Der Nachweis kann in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks oder anderen finanziellen Mitteln erfolgen.


Zuständige Vertretungen

Botschaft in Deutschland
post.gif (1410 Byte) Ahornstraße 4, 10787 Berlin
Internationale Vorwahl 030-21 91 55 14
Internationale Domäne info@kroatische-botschaft.de
Generalkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Corneliusstraße 53, 40215 Düsseldorf
Internationale Vorwahl 0211-3 36 80 62
Amtsbezirk Land Nordrhein-Westfalen
Generalkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Am Weingarten 25, 60487 Frankfurt am Main
Internationale Vorwahl 069-7 07 10 12
Amtsbezirk Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
Generalkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Hermannstraße 16, 20095 Hamburg
Internationale Vorwahl 040-317 40 39, 317 41 39
Amtsbezirk Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern
Generalkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Oberföhringer Straße 6, 81679 München
Internationale Vorwahl 089-98 25 21/22
Amtsbezirk Land Bayern
Generalkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Liebenzeller Straße 5, 70372 Stuttgart-Bad Cannstatt
Internationale Vorwahl 0711-95 57 10, 95 57 119
Amtsbezirk Land Baden-Württemberg
dland_k1.gif (247 Byte) Botschaft in Kroatien
post.gif (1410 Byte) Ulica grada Vukovara 64, 10000 Zagreb
Internationale Vorwahl (00385 1) 630 01 00, 630 01 01, 630 01 02, 630 01 04
Internationale Domäne www.DeutscheBotschaft-Zagreb.hr
deutsche.botschaft.zagreb@inet.hr
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Split
Amtsbezirk Gemeinden Split, Solin, Kastela, Trogir, Brac, Hvar, Vis, Lastovo, Omis, Makarska, Imotski, Vrgorac, Sinj, Ploce, Sibinik, Biograd na moru, Zadar, Drnis, Knin, Benkovac, Obrovac und Graca
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