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Politisches System Im 120-köpfigen Parlament sind 10 Sitze für Vertreter der Kosovo-Serben, vier Sitze für Roma, Aschkali und Ägypter, drei für Bosniaken, zwei für Türken und einer für Goranen reserviert. An den letzten Parlamentswahlen 2004 (Ergebnis siehe Tabelle) nahmen nur 53,37 % der Wahlberechtigten teil; 99 % der Serben boykottierten die Wahl. Nach den Wahlen bildeten die albanischen Parteien LDK und AAK eine Koalitionsregierung. Die AAK durfte den Premierminister stellen, LDK den Präsidenten, Parlamentspräsidenten und die meisten Minister. Einziger Serbe ist der Minister für Flüchtlingsrückkehr Slavia Petkovic von der Bürgerinitiative Serbien (GIS). Die Serbische Liste für Kosovo und Metohija (SLKM) hatte sich zwar acht Sitze gesichert, boykottiert bislang aber auf Anraten Belgrads die Parlamentsarbeit. Anfang Februar 2006 stellte sie -anderthalb Jahre nach der Wahl- ihre Mitarbeit in Aussicht. Verwaltung Kosovo ist in 30 Großgemeinden aufgeteilt (siehe Tabelle). Zu den Einwohnerzahlen gibt es derzeit nur Schätzungen oder Fortschreibungen älterer Angaben. Genauere Daten sind derzeit nicht verfügbar, 2008 soll in Kosovo eine Volkszählung durchgeführt werden.
Parteien Die Zivilgesellschaft von Kosovo ist entlang ethnischer Linien in die einzelnen Gruppen aufgespalten; dies setzt sich in der kosovarischen Parteienlandschaft fort. Die Parteienlandschaft ist zersplittert, es gibt viele kleine instabile Parteien. Die politischen Parteien von Kosovo, so der UN-Sondergesandte Kai Ede in einem Bericht über die Lage von Kosovo, betrachteten Institutionen und öffentlichen Dienst als ihren Besitz; Politiker fühlten sich nicht der Allgemeinheit verpflichtet; Posten würden auf Grund politischer oder Clan-Zugehörigkeit besetzt. Einreise Reisedokumente / Visum Für die Einreise nach Kosovo besteht für deutsche Staatsangehörige Passpflicht. Der Reisepass muss mindestens für die geplante Aufenthaltsdauer gültig sein. Da ein visumsfreier Aufenthalt bis zu 90 Tagen zulässig ist, gehen die hiesigen Grenzbehörden erfahrungsgemäß davon aus, dass auch die Gültigkeitsdauer des Reisepasses mindestens 90 Tage betragen muss. Für Kinder wird für die Einreise nach Kosovo unabhängig vom Alter des Kindes empfohlen, vor Reiseantritt einen neuen Kinderpass ausstellen zu lassen, sofern der bisherige Kinderausweis kein Lichtbild enthält. Die Einreise nach Kosovo ist nur bis zu einem Aufenthalt von max. 90 Tagen visumsfrei. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss eine Verlängerung der erlaubten Aufenthaltsdauer beantragt werden. Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer sind 15 Tage vor Ablauf der 90-Tage-Frist beim Polizeihauptquartier in Pristina zu stellen. Ein- bzw. Ausreise über Serbien Da an der Grenze zwischen Kosovo und Serbien von den serbischen Behörden keine Einreisestempel erteilt werden, ist eine Ausreise aus Kosovo über Serbien nur dann möglich, wenn vorher auch die Einreise auf dem Landweg über Serbien erfolgt ist und die Gesamtreisedauer 3 Monate nicht übersteigt. Der Aufenthalt in bzw. Transit durch Serbien ohne regulären Einreisestempel stellt einen Verstoß gegen das serbische Ausländerrecht dar und kann zur Festnahme führen. Sofern bei der Einreise nach Kosovo ein Stempel der UNMIK-Grenzbehörden im Reisepass angebracht wurde, wird Reisenden an der Grenze zwischen Kosovo und Serbien von den serbischen Behörden häufig die Einreise verweigert. Botschaften
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