banner_klein.jpg (6301 Byte)

Themen

Afrika
Amerika
Asien
Australien
Europa

Albanien
Andorra
Belgien
Bosnien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Großbritannien
Irland
Island
Italien
Kosovo
Kroatien
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Malta
Mazedonien
Moldawien
Monaco
Montenegro
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Russland
San Marino
Schweden
Schweiz
Serbien
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechien
Türkei
Ukraine
Ungarn
Vatikanstadt
Weißrussland
Zypern


Gesundheit Literatur Reisehinweise Reiseziele
Sitten & Bräuche Strafrecht Strom Unterkunft
Verkehr Zoll- - -

Gesundheit

In Kosovo kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.

Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Kosovo nicht gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die Hygiene ist im Allgemeinen unzureichend. Medikamente müssen in jedem Fall privat erworben werden. Ärzte bieten häufig verbesserte Privatbehandlung an, sofern man den gewünschten Preis zahlt.

Seit einigen Jahren tritt in Südserbien sowie Kosovo vereinzelt auch das hämorrhagische Kongo-Krim-Fieber auf.

Auch in Kosovo ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Übertragungen auf Menschen sind bisher nicht bekannt.


Reisehinweise

ausrufezeichen2.jpg (945 Byte)Von individuellen, ohne Betreuung von ortsansässigen Gastgebern durchgeführten Reisen nach Kosovo wird nach wie vor abgeraten.

Innenpolitische Lage

Kosovo hat sich am 17.02.2008 für unabhängig erklärt und sich dabei zur vollständigen und lückenlosen Umsetzung des sog. Ahtisaari-Pakets, insbesondere im Bereich Minderheitenschutz verpflichtet. Die völkerrechtliche Anerkennung durch Deutschland ist am 21.02.2008 erfolgt, die der wichtigsten Partner in EU und NATO ebenfalls in derselben Woche.

In Kosovo (außer im mehrheitlich von Kosovo-Serben bewohnten Nordteil) ist die Lage derzeit grundsätzlich ruhig, bleibt aber angespannt. Wegen gewalttätiger gegen UNMIK und KFOR gerichteter Ausschreitungen wird derzeit von Fahrten in den nördlichen Teil des Kosovo dringend abgeraten. Es ist in diesem Zusammenhang auch zu Schusswaffengebrauch und Explosionen gekommen. An den Grenzübergängen zu Serbien kam es nach der Unabhängigkeitserklärung mehrfach zu Ausschreitungen. Es ist weiterhin mit gewalttätigen Demonstrationen in den mehrheitlich von Kosovo-Serben bewohnten Gebieten zu rechnen.

Es wird empfohlen, sich auch über die lokalen Medien über die Sicherheitslage vor Ort zu informieren.

Reisen über Land / Kriminalität

Bei Nachtfahrten durch Kosovo besteht ein erhöhtes Risiko: U.a. mindere Qualität des Straßenbelags sowie der Straßen- und Kfz-Beleuchtung erfordern höchste Aufmerksamkeit.

Fahrzeuge sollten wegen häufiger Diebstähle, Aufbrüche und der Möglichkeit anderer Übergriffe möglichst nur in verschlossenen Garagen oder auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Im geparkten Fahrzeug sollten keine Reisedokumente oder Wertsachen oder anderes Gepäck zurückgelassen werden.

Im gesamten Kosovo besteht außerhalb der (und z.T. unmittelbar neben den) ständig befahrenen Straßen und Wegen Minengefahr.

Im Kosovo befinden sich mehrere hunderttausend illegale Schusswaffen in Privatbesitz; die Hemmschwelle zu deren Einsatz ist vergleichsweise niedrig.

Menschenansammlungen in der Öffentlichkeit sollten gemieden werden.


Strom

In Kosovo sind einverständliche sexuelle Handlungen unter Erwachsenen (abhängig von der Fallkonstellation ab 18 oder ab 16 Jahren Alter) grundsätzlich straffrei. Eine Differenzierung nach homo- oder heterosexuellen Handlungen findet nicht statt. An das Merkmal des „Einverständnisses“ setzt das kosovarische Strafrecht strenge Maßstäbe; beispielsweise führt jede Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Strafbarkeit. Die Förderung der Prostitution unter Ausnutzung einer wirtschaftlichen Abhängigkeit wird z.B. mit Freiheitsstrafe bis zu 8 Jahren bestraft.


Verkehr

Eisenbahn

Kosovo hat – durch die gebirgige Lage und die wirtschaftliche Rückständigkeit bedingt – nur ein kleines Schienennetz von 333 Kilometern für den öffentlichen Nahverkehr. Hinzu kommen 97 Kilometer, die lediglich industriell genutzt werden. Die Eisenbahngesellschaft Hekurudhat e Kosovës/Kosovske Železnice (HK/KŽ) betreibt derzeit einige Strecken, die größere Städte miteinander verbinden. Im vorrangig von Serben bewohnten Nordkosovo hat Anfang März 2008 die serbische Eisenbahn ŽS den Betrieb übernommen.

Straßenverkehr

Es gibt derzeit 1.925 Kilometer Haupt- und Landstraßen, Autobahnen gibt es nicht. Jedoch liegt bereits ein Entwurf für eine Autobahn von Mërdare nach Morinë vor, die Kosovo mit Albanien verbinden soll. Als Baubeginn wurde Frühjahr 2006 angegeben.

Die Hauptverkehrsstraßen sind gut befahrbar. Viele Orte sind nur auf Feldwegen oder Schotterstraßen zu erreichen. Die Zahl der registrierten Fahrzeuge wird mit 215.504 für 2002 angegeben (Pkw, Lkw, Busse, Motorräder und Traktoren inklusive). Damit kämen auf ein registriertes Fahrzeug acht Bewohner. Die Statistik-Behörde von Kosovo nimmt allerdings an, dass die Zahl der tatsächlich in Kosovo verkehrenden Fahrzeuge deutlich höher ist, weil ein großer Teil davon in anderen Ländern angemeldet ist.

Flugverkehr

Der einzige zivile Flughafen von Kosovo liegt bei Priština. Er fertigte im Jahr 2002 insgesamt 844.098 Passagiere ab; in diesem Zeitraum gab es 4171 Flüge von und nach Priština. Die lokale Fluggesellschaft Kosova Airlines fliegt von Hamburg, Hannover, Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart, München und Zürich nach Priština.


Zoll

Die Einfuhr von Bargeld nach Kosovo ist in unbeschränkter Höhe möglich. Beträge über 10.000 Euro müssen jedoch bei der Einfuhr deklariert werden. Bei Nichtbeachtung droht ein Strafzoll in Höhe von 25%, bezogen auf den Wert der nicht deklarierten Geldmenge.

Die Einfuhr von Waren unterliegt folgenden Beschränkungen:

  • Alkoholika (1 l Spirituosen mit über 22% Alkoholgehalt oder 2 l Tafelwein und 2 l Schaumwein, Likörwein bzw. Likör)
  • Tabakwaren (200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak oder 250 g jeder Mischung der genannten Produkte)
  • Parfum oder Eau de Toilette (60 ml Parfum und 250 ml Eau de Toilette)
  • Sonstige, nicht zum Verkauf bestimmte Waren (einschließlich Geschenken und Souvenirs) bis zu einem Wert von 175,- Euro.

Personen unter 17 Jahren dürfen weder Alkoholika, noch Tabakwaren einführen.

Bei der Einfuhr von humanitären Gütern ist vorab eine Sondergenehmigung der UNMIK einzuholen, ansonsten werden bei deren Einfuhr nach Kosovo die regulären Zollabgaben fällig.

Für die Einfuhr von Fahrzeugen gelten gesonderte Zollvorschriften. Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge, die älter als acht Jahre sind (Berechnungsgrundlage ist der Zeitpunkt der Erstzulassung), nicht nach Kosovo eingeführt werden.

Weitere Hinweise zu besonderen Zollvorschriften können zudem auf der englischsprachigen Webseite der Zollbehörden im Kosovo unter www.unmikcustoms.org eingesehen werden.

Wörterbuch
Synonyme
Woxikon - Online Wörterbuch

a
Navigation


Web erdkunde-wissen.de

Allgemeine Informationen
Link-Datenbank
Kommentierte Links

Pol. System & Botschaften
Währung
Klima, Flora & Fauna
Geographie & Fahne
Geschichte & Gegenwart
Bevölkerung
Wirtschaft & Militär
Industrie, Rohstoffe & Landw.
Außenwirtschaft

Verkehr, Umwelt & Energie
Wohlstand & Sicherheit
Entwicklungshilfe

Reiseinformationen

Bildung, Soziales & Kultur
Essen & Trinken

Hintergrundberichte
Medien & Kommunikation

Literatur
Länderfotos
Nationalhymnen

--> Erdkunde
--> Service
--> Seiteninternes

Kommunikation
Gästebuch
Kontakt
Impressum
Suchmaschine