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In Kosovo kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden. Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Kosovo nicht gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die Hygiene ist im Allgemeinen unzureichend. Medikamente müssen in jedem Fall privat erworben werden. Ärzte bieten häufig verbesserte Privatbehandlung an, sofern man den gewünschten Preis zahlt. Seit einigen Jahren tritt in Südserbien sowie Kosovo vereinzelt auch das hämorrhagische Kongo-Krim-Fieber auf. Auch in Kosovo ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Übertragungen auf Menschen sind bisher nicht bekannt.
Innenpolitische Lage Kosovo hat sich am 17.02.2008 für unabhängig erklärt und sich dabei zur vollständigen und lückenlosen Umsetzung des sog. Ahtisaari-Pakets, insbesondere im Bereich Minderheitenschutz verpflichtet. Die völkerrechtliche Anerkennung durch Deutschland ist am 21.02.2008 erfolgt, die der wichtigsten Partner in EU und NATO ebenfalls in derselben Woche. In Kosovo (außer im mehrheitlich von Kosovo-Serben bewohnten Nordteil) ist die Lage derzeit grundsätzlich ruhig, bleibt aber angespannt. Wegen gewalttätiger gegen UNMIK und KFOR gerichteter Ausschreitungen wird derzeit von Fahrten in den nördlichen Teil des Kosovo dringend abgeraten. Es ist in diesem Zusammenhang auch zu Schusswaffengebrauch und Explosionen gekommen. An den Grenzübergängen zu Serbien kam es nach der Unabhängigkeitserklärung mehrfach zu Ausschreitungen. Es ist weiterhin mit gewalttätigen Demonstrationen in den mehrheitlich von Kosovo-Serben bewohnten Gebieten zu rechnen. Es wird empfohlen, sich auch über die lokalen Medien über die Sicherheitslage vor Ort zu informieren. Reisen über Land / Kriminalität Bei Nachtfahrten durch Kosovo besteht ein erhöhtes Risiko: U.a. mindere Qualität des Straßenbelags sowie der Straßen- und Kfz-Beleuchtung erfordern höchste Aufmerksamkeit. Fahrzeuge sollten wegen häufiger Diebstähle, Aufbrüche und der Möglichkeit anderer Übergriffe möglichst nur in verschlossenen Garagen oder auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Im geparkten Fahrzeug sollten keine Reisedokumente oder Wertsachen oder anderes Gepäck zurückgelassen werden. Im gesamten Kosovo besteht außerhalb der (und z.T. unmittelbar neben den) ständig befahrenen Straßen und Wegen Minengefahr. Im Kosovo befinden sich mehrere hunderttausend illegale Schusswaffen in Privatbesitz; die Hemmschwelle zu deren Einsatz ist vergleichsweise niedrig. Menschenansammlungen in der Öffentlichkeit sollten gemieden werden. In Kosovo sind einverständliche sexuelle Handlungen unter Erwachsenen (abhängig von der Fallkonstellation ab 18 oder ab 16 Jahren Alter) grundsätzlich straffrei. Eine Differenzierung nach homo- oder heterosexuellen Handlungen findet nicht statt. An das Merkmal des Einverständnisses setzt das kosovarische Strafrecht strenge Maßstäbe; beispielsweise führt jede Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Strafbarkeit. Die Förderung der Prostitution unter Ausnutzung einer wirtschaftlichen Abhängigkeit wird z.B. mit Freiheitsstrafe bis zu 8 Jahren bestraft. EisenbahnKosovo hat durch die gebirgige Lage und die wirtschaftliche Rückständigkeit bedingt nur ein kleines Schienennetz von 333 Kilometern für den öffentlichen Nahverkehr. Hinzu kommen 97 Kilometer, die lediglich industriell genutzt werden. Die Eisenbahngesellschaft Hekurudhat e Kosovës/Kosovske eleznice (HK/K) betreibt derzeit einige Strecken, die größere Städte miteinander verbinden. Im vorrangig von Serben bewohnten Nordkosovo hat Anfang März 2008 die serbische Eisenbahn S den Betrieb übernommen. StraßenverkehrEs gibt derzeit 1.925 Kilometer Haupt- und Landstraßen, Autobahnen gibt es nicht. Jedoch liegt bereits ein Entwurf für eine Autobahn von Mërdare nach Morinë vor, die Kosovo mit Albanien verbinden soll. Als Baubeginn wurde Frühjahr 2006 angegeben. Die Hauptverkehrsstraßen sind gut befahrbar. Viele Orte sind nur auf Feldwegen oder Schotterstraßen zu erreichen. Die Zahl der registrierten Fahrzeuge wird mit 215.504 für 2002 angegeben (Pkw, Lkw, Busse, Motorräder und Traktoren inklusive). Damit kämen auf ein registriertes Fahrzeug acht Bewohner. Die Statistik-Behörde von Kosovo nimmt allerdings an, dass die Zahl der tatsächlich in Kosovo verkehrenden Fahrzeuge deutlich höher ist, weil ein großer Teil davon in anderen Ländern angemeldet ist. FlugverkehrDer einzige zivile Flughafen von Kosovo liegt bei Pritina. Er fertigte im Jahr 2002 insgesamt 844.098 Passagiere ab; in diesem Zeitraum gab es 4171 Flüge von und nach Pritina. Die lokale Fluggesellschaft Kosova Airlines fliegt von Hamburg, Hannover, Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart, München und Zürich nach Pritina. Die Einfuhr von Bargeld nach Kosovo ist in unbeschränkter Höhe möglich. Beträge über 10.000 Euro müssen jedoch bei der Einfuhr deklariert werden. Bei Nichtbeachtung droht ein Strafzoll in Höhe von 25%, bezogen auf den Wert der nicht deklarierten Geldmenge. Die Einfuhr von Waren unterliegt folgenden Beschränkungen:
Personen unter 17 Jahren dürfen weder Alkoholika, noch Tabakwaren einführen. Bei der Einfuhr von humanitären Gütern ist vorab eine Sondergenehmigung der UNMIK einzuholen, ansonsten werden bei deren Einfuhr nach Kosovo die regulären Zollabgaben fällig. Für die Einfuhr von Fahrzeugen gelten gesonderte Zollvorschriften. Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge, die älter als acht Jahre sind (Berechnungsgrundlage ist der Zeitpunkt der Erstzulassung), nicht nach Kosovo eingeführt werden. Weitere Hinweise zu besonderen Zollvorschriften können zudem auf der englischsprachigen Webseite der Zollbehörden im Kosovo unter www.unmikcustoms.org eingesehen werden. |
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