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Politisches System Nach der Verfassung von 1944 ist Island eine Republik. Staatsoberhaupt und Oberhaupt der Evangelisch Lutherischen Staatskirche ist der in direkter Wahl auf vier Jahre gewählte Staatspräsident. Dem Parlament (Althing) gehören 63 nach dem Verhältniswahlrecht gewählte Abgeordnete an. Das Parlament besteht nur aus einer Kammer, die Unterteilung in zwei Kammern wurde 1991 abgeschafft.Verwaltung Island ist in 8 Regionen gegliedert. Diese dienen vornehmlich statistischen Zwecken. Die Amtsgerichtsbezirke folgen auch dieser Einteilung.
Die acht Regionen werden traditionell in 22 Regierungsbezirke und 20 kreisfreie Gemeinden (8 kaupstaðir, 7 bæir, 1 borg und 4 weitere) gegliedert. Bis 1996 gab es einen 23. Kreis, Vestur-Ísafjarðarsýsla (Code-Nr. 4700), der dann durch Eingemeindung aller seiner verbliebenen Gemeinden in die Gemeinde Ísafjarðarbær aufgelöst wurde. Man hat sich bei der Einteilung in Regierungsbezirke vor allem an der geographischen Aufteilung des Landes orientiert. Schließlich wurden diese Einheiten weiter unterteilt und im 20. Jahrhundert waren sie 23 geworden. Als im 18. Jahrhundert sich in Island Städte und Orte bildeten, erfand man, d.h. die damals dänische Landesverwaltung, ein festlandseuropäischen Gebräuchen ähnliches Marktrecht und verlieh dies kreisfreien Orten, die ihrerseits keinem solchen Verwaltungsbezirk angehörten, auch wenn sie geographisch gesehen in einem solchen lagen. Regierungsparteien Koalition von Unabhängigkeitspartei (liberal-konservativ) und Sozialdemokratischer Allianz (sozialdemokratisch) Opposition Fortschrittspartei (linksliberal-genossenschaftlich), Linke/Grüne (links-sozialdemokratisch), Freie Liberale Partei Gewerkschaften Branchengewerkschaften und Gewerkschaftsbund - ASÍ - (mehr als 90% der abhängig Beschäftigten sind organisiert) Mitgliedschaft in internationalen Organisationen FAO (seit 1945), Vereinte Nationen (seit 1946), NATO (seit 1949), Europarat (seit 1949), Nordischer Rat (seit 1952), EFTA (seit 1960), OECD (seit 1961), UNESCO (seit 1964), OSZE (seit 1975/1992), Barentssee-Rat (seit 1993), EWR (seit 1994), WTO (seit 1995), Ostsee-Rat (1995), Arktischer Rat (seit 1996), seit Oktober 2002 wieder Mitglied in der internationalen Walfangkommission Neben diesen Mitgliedschaften ist für Island das Verteidigungsabkommen mit den USA (seit 1951) besonders wichtig. Einreise Reisedokumente Für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten kann die Einreise mit Reisepass oder Personalausweis erfolgen. Dieser muss mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Einreise für Kinder auch mit Eintrag in den Reisepass eines Elternteils möglich, Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr können auch mit dem seit 2004 augestellten Kinderreisepass einreisen. Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Aufenthaltsdauer Deutsche Staatsangehörige können bis zu drei Monate in Island bleiben. Arbeitssuchende, deutsche Staatsangehörige dürfen bis zu sechs Monate bleiben. Bei längerem Aufenthalt muss eine Arbeitsgenehmigung beantragt werden. Diese kann auch nach der Einreise beantragt werden. Kontaktieren Sie diesbezüglich die isländische Ausländerbehörde http://www.utl.is/english . Für weitere Informationen kann bei der Botschaft ein Merkblatt angefordert werden.
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