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Politisches System Finnland ist nach seiner neuen, am 1. März 2000 in Kraft getretenen Verfassung eine souveräne Republik. Oberstes Organ der vollziehenden Gewalt sind die Präsidentin der Republik und der "Staatsrat" (Regierung), dessen Mitglieder das Vertrauen des Parlaments genießen müssen. Das Staatsoberhaupt wird in direkter Wahl für eine Amtsperiode von sechs Jahren gewählt. Seit dem 1. März 2000 hat die frühere Außenministerin Tarja Halonen als erste Frau das Amt des finnischen Staatspräsidenten inne. Die Staatspräsidentin ernennt und entlässt den Staatsrat, dem das Parlament jedoch das Vertrauen entziehen kann. Sie ist Oberbefehlshaberin der bewaffneten Streitkräfte. Auch wenn die neue Verfassung die Rolle des finnischen Staatsoberhauptes eingeschränkt hat, verfügt dieses, insbesondere in Sicherheitsfragen, über umfassendere Kompetenzen als etwa der deutsche Bundespräsident. Wenn sie verhindert ist, werden ihre Aufgaben vom Ministerpräsidenten wahrgenommen.Das nur eine Kammer umfassende finnische Parlament (Eduskunta) besteht aus 200 Abgeordneten, die vom Volk nach dem Verhältniswahlsystem auf vier Jahre gewählt werden. Der finnische Staatsrat (Regierung) besteht neben dem Ministerpräsidenten derzeit aus 17 Ministern, von denen zzt. acht Frauen sind. Die Minister werden von der Staatspräsidentin auf Vorschlag des Ministerpräsidenten ernannt. Beim Staatsrat gibt es einen von der Staatspräsidentin ernannten Justizkanzler mit Kabinettsrang, dessen Aufgabe es ist, die Gesetzmäßigkeit der Handlungen des Präsidenten, des Staatsrates, der Gerichte und der öffentlichen Bediensteten zu überwachen. Die finnische Regierung führte Anfang 2005 in neun Ministerien zur Arbeitserleichterung der betroffenen Minister den Posten "Politischer Staatssekretäre" ein. Diese sind im Gegensatz zu den deutschen Parlamentarischen Staatssekretären keine Parlamentsmitglieder, üben aber ansonsten vergleichbare Funktionen aus. Verwaltung Das Land ist in fünf Provinzen (Süd-Finnland, West-Finnland, Ost-Finnland, Oulu, Lappland) und die autonome Provinz Åland eingeteilt. Die zwischen Finnland und Schweden gelegenen Åland-Inseln haben einen Sonderstatus, der der Provinz bestimmte Sonderrechte (u. a. Selbstverwaltung, Schwedisch als Amtssprache, demilitarisierter Status) garantiert. Die Regionen sind Instrumente dezentraler staatlicher Verwaltung mit staatlich eingesetzten Gouverneuren. Sie sind Aufsichtsbehörde der Kommunen und u. a. verantwortlich für die Koordinierung von Polizei und Rettungsdiensten. Die Gouverneure werden für maximal acht Jahre von der Staatspräsidentin ernannt. Die 432 Kommunen sind Selbstverwaltungskörperschaften mit umfassenden Kompetenzen vor allem im Schul-, Gesundheits- und Sozialwesen.
Regierungsparteien Zentrumspartei, Nationale Sammlungspartei, Die Grünen, Schwedische Volkspartei Opposition Sozialdemokratische Partei, Linksbund, Finnische Christdemokraten, Basisfinnen Gewerkschaften Drei Gewerkschaftsdachverbände: Zentralorganisation der finnischen Gewerkschaften (SAK), Zentralorganisation der Gewerkschaften für akademische Berufe (AKAVA), Zentralorganisation der Angestelltengewerkschaften Finnlands (STTK) Mitgliedschaft in internationalen Organisationen Vereinte Nationen und Unterorganisationen, OECD, ESA, EUREKA, Europarat (seit 1989), OSZE, EU (seit 1995), Ostseerat, Nordischer Rat, WTO Einreise Nachdem das Schengener Abkommen am 25. März 2001 auch für Finnland in Kraft getreten ist, sind für Reisende zwischen Deutschland und Finnland die Passkontrollen entfallen. Trotzdem ist jeder Reisende verpflichtet, seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzuführen. Der deutsche Kinderausweis, der Personalausweis für Minderjährige, der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils sowie der deutsche Kinderreisepass werden ohne Einschränkungen zur Einreise nach Finnland anerkannt. Der vorläufige deutsche Personalausweis ist hingegen zur Einreise nach Finnland nicht ausreichend. Hinweis für Reisende, die von Finnland aus eine Reise nach Estland in Erwägung ziehen Als Reisedokument genügt ein gültiger Reisepass oder Personalausweis. Der deutsche Kinderausweis muss unabhängig vom Alter des Kindes mit einem Lichtbild versehen sein. Ist ein Kind lediglich im Pass eines Elternteils eingetragen, muss in diesem ab einem Alter des Kindes von sieben Jahren ein Lichtbild angebracht werden. Um Verzögerungen bei der Einreise zu vermeiden, wird empfohlen, auch schon bei Kindern unter sieben Jahren ein Lichtbild im Reisedokument anbringen zu lassen.
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