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Politisches System Konstitutionelle Erbmonarchie seit 1849 mit Verfassung von 1953. Wahlrecht ab 18 Jahre. Ein-Kammer-Parlament mit 179 Sitzen (davon je 2 Vertreter Grönlands und der Färöer), Wahl alle 4 Jahre.Verwaltung Dänemark ist als Einheitsstaat in 5 mit 98 Kommunen mit direkt gewählten Kreistagen und Kommunalvertretungen gegliedert. Ämter und Kommunen führen Aufgaben staatlicher Auftragsverwaltung aus und besitzen nur begrenzte originäre Zuständigkeiten. Die Kreistage und Gemeindevertretungen werden in direkter Wahl für vier Jahre gewählt. Da Dänemark ein parlamentarisches Einkammersystem besitzt, kommt den kommunalen Dachorganisationen, dem Kreistagsverband (Amtsradsforeningen) und dem Gemeindeverband (Kommunernes Landsforening) eine wichtige Bindegliedfunktion zu Regierung und Parlament zu.
Zu Dänemark gehören auch Grönland und Färöer. Regierungsparteien
Opposition
Weitere Parteien
Faröer:
Grönland:
Gewerkschaften Gewerkschaftsbund: LO ("Landsorganisationen") als Dachverband der Einzelgewerkschaften, daneben Angestellten- und Beamtenverbände Mitgliedschaft in internationalen Organisationen Vereinte Nationen (1945, Mitglied im VN-SR in 2005/6), NATO (1949), Europarat (1949), Nordischer Rat (1952), OECD (1961), EG (1973), Ostseerat (1992) sowie in allen wichtigen Sonderorganisationen der Vereinten Nationen, OSZE Einreise Deutsche Staatsangehörige können mit gültigem Reisepass oder Personalausweis sowie mit vorläufigem Reisepass nach Dänemark einreisen. Kinder können bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr mit Kinderausweis bzw. Kinderpass oder mit Eintragung in den Reisepass der Eltern nach Dänemark einreisen. .Ferner werden auch die seit dem 01.11.2007 für Kinder ab dem vollendeten zwölften Lebensjahr ausgestellten Personalausweise als Reisedokumente anerkannt. Kinderausweise, die ein Ausstellungsdatum bis zum 31.10.2004 besitzen, konnten bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr auch ohne Lichtbild ausgestellt werden und sind auch weiterhin ohne Lichtbild gültig. Kinderausweise werden für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr ohne Lichtbild anerkannt. Im Hinblick auf die Sicherheitskontrollen in den dänischen Flughäfen ist bei einer Weiterreise per Flugzeug in ein Land, das nicht Mitglied des Schengener Abkommens ist, die Mitnahme eines Reisepasses erforderlich. Dies gilt auch für Grönland und die Färöer Inseln.
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