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Dänemark ist ein Wohlfahrtsstaat, die medizinische Versorgung wird von den öffentlichen Kassen gewährleistet. Zu diesem Zweck wird allen Personen, die bei einer dänischen Gemeinde angemeldet werden, eine Krankenversicherungskarte (sygesikringsbevis) ausgestellt. Diese öffentliche medizinische Versorgung umfasst jedoch keine Zahnbehandlungen. Für diese ist gegebenenfalls eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Das Gesundheitswesen kann den Bedarf allerdings nicht immer decken. Grundsätzlich können zwar alle Arten von Operationen in Kopenhagen durchgeführt werden, mit zum Teil langen Wartezeiten für Operationen oder besondere Untersuchungen ist allerdings zu rechnen. EU-Bürger und Bürger von Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die sich vorübergehend in Dänemark aufhalten, haben einen Anspruch auf medizinische Erstversorgung. Als Nachweis des Behandlungsanspruches ersetzt seit dem 01.06.2004 eine europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) das früher übliche Formblatt E 111. Während insbesondere die Notfallbehandlung in Krankenhäusern nach Vorlage der Krankenversicherungskarte kostenlos erfolgt, ist die Behandlung in Arztpraxen häufig direkt zu zahlen und anschließend mit der deutschen Krankenversicherung abzurechnen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufendhaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen. Sitten & Bräuche Familienstruktur Viele junge Paare leben schon vor der Hochzeit zusammen; das Zusammenleben ohne Trauschein wird vom Staat als offizielle Lebensgemeinschaft anerkannt. Die typische Familienform in Dänemark ist die Kleinfamilie mit durchschnittlich einem oder zwei Kindern. Da häufig beide Elternteile berufstätig sind, lernen die Kinder schon recht früh, selbständig zu sein. Die dänischen Arbeitnehmer beziehen eines der höchsten Durchschnittseinkommen der Welt. Allerdings zahlen die Erwerbstätigen auch hohe Steuern, durch die umfangreiche Sozialleistungen wie Angebote zur Kinderbetreuung oder der Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsurlaub finanziert werden. Die Scheidungsrate ist eine der höchsten in Nordeuropa. Umgangsformen Beim Kennenlernen oder bei formellen Anlässen gibt man sich zur Begrüßung die Hand. Ansonsten legen die Dänen auf diese Geste keinen großen Wert. Bekannte begrüßen sich häufig mit Davs, was so viel wie Hallo bedeutet, während junge Leute sich mit Hej begrüßen und auch verabschieden. Goddag (Guten Tag) ist eine formellere Grußformel. Der Gebrauch der Vornamen ist weit verbreitet. In Dänemark ist es nicht unüblich, Freunden einen spontanen Besuch abzustatten. Die Dänen sind unkomplizierte Gastgeber. Pünktlichkeit ist für die Dänen außerordentlich wichtig. Wenn auch nur die Gefahr besteht, dass man sich unter Umständen um 15 Minuten verspäten könnte, wird der Gastgeber telefonisch informiert. Freizeit Mitte des 19. Jahrhunderts führten britische Arbeiter, die beim Bau einer Eisenbahnstrecke halfen, das Fußballspiel in Dänemark ein. Die neue Sportart fand rasch viele begeisterte Anhänger, und heute ist Fußball Nationalsport. Um die Jahrhundertwende machten die Dänen ihrerseits den Fußball in Deutschland bekannt. Weitere beliebte Sportarten sind Handball, Badminton, Tennis, Schwimmen, Segeln und seit kurzem auch Golf. Nach der Einführung des ersten privaten Fernsehsenders 1988 und aufgrund der steigenden Zahl von Kabelprogrammen, sehen die Dänen wesentlich mehr fern als früher, als man landesweit nur ein einziges staatliches Programm mit begrenzter Sendedauer empfangen konnte. Die in Kopenhagen angebotenen kulturellen Veranstaltungen erfreuen sich eines regen Zuspruchs. Allgemeine Informationen zum ausländischen Recht erteilt das Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln. Verbindliche Auskünfte zu speziellen strafrechtlichen Bestimmungen können direkt beim dänischen Justizministerium erbeten werden. Ein Merkblatt zur Rechtsverfolgung sowie zur Untersuchungshaft in Dänemark und eine unverbindliche Liste mit Anschriften deutschsprachiger Rechtsanwälte in Dänemark können bei der Botschaft angefordert werden. Waffen unterliegen grundsätzlich einem Einfuhrverbot. Eine Ausnahme besteht für Jagd- und Sportwaffen sowie für die dazugehörige Munition bei einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten. Voraussetzung hierfür ist der europäische Waffenpass, in dem die betreffende Waffe eingetragen ist, sowie eine Einladung zur Jagd oder zu einem Schießwettbewerb in Dänemark. Das Führen von Messern ist auf öffentlichen Plätzen verboten. Anders als in Deutschland sind auch das Führen, der Handel und die Einfuhr von Tränengasspray verboten. Strom Dänemark
Grönland
Seit dem 01.05.2004 beträgt die gesetzliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf dänischen Autobahnen 130 km/h. Die Promillegrenze beträgt 0,5 Promille. Eine Überschreitung dieser Grenzen hat ebenso wie falsches Parken hohe Strafen zur Folge. Persönliches Gepäck und ein Kraftfahrzeug können bei Reisen innerhalb der EU ohne Zollabgaben eingeführt werden. Seit dem 01.10.2004 gelten auch in Dänemark neue Einreiseregelungen für bestimmte Haustiere, die sich auf die Verordnung (EG) Nr. 998/2003 stützen. Hiernach muss für gewisse Haustiere (Hunde, Katzen und Frettchen), die innerhalb der EU reisen, ein Europäischer Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt worden ist und aktuelle Informationen über die erfolgten Impfungen des Haustieres enthält. Damit ein Europäischer Heimtierausweis für die Haustiereinfuhr nach Dänemark ausgestellt werden kann, muss das Haustier eine Identifikationstätowierung erhalten oder einen Mikrochip zur Identifizierung eingepflanzt bekommen haben. Zudem muss mindestens drei Wochen vor der Abreise eine Tollwutimpfung erfolgt sein. Diese Regeln gelten grundsätzlich auch für Haustiere, die weniger als drei Monate alt sind. Die kurz- oder mittelfristige Einfuhr von Haustieren auf die Färöer Inseln ist nicht gestattet. Die permanente Einfuhr von Haustieren auf die Färöer Inseln durch Personen, die ihren Wohnsitz dort haben, ist unter bestimmten Umständen erlaubt. Auch für Grönland gelten besondere Einfuhrbestimmungen in Bezug auf Haustiere. Weitere Auskünfte erteilt die dänische Lebensmittelbehörde (Fødevarestyrelsen; Email: fvst@fvst.dk , Internet: www.fvst.dk ). Bei Reisen durch bzw. nach Schweden, Irland, Großbritannien und Malta gelten bis zum 3. Juli 2008 Sonderregelungen. Weitere Informationen hierzu sind auf den jeweiligen nationalen Homepages erhältlich:
Weitere Informationen können Sie im Internet auf der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft unter www.verbraucherministerium.de entnehmen. |
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