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Politisches System Die Verfassung von Bosnien-Herzegowina ist in Annex 4 des Friedensabkommens von Dayton festgelegt. Danach überwölbt Bosnien und Herzegowina als Gesamtstaat die beiden sog. Entitäten "Föderation von Bosnien und Herzegowina" und "Republika Srpska". In die Zuständigkeit des Gesamtstaats fallen gemäß Verfassung die Außenpolitik und der Außenhandel, die Zoll- und Währungspolitik, Migrationsfragen, internationale Strafverfolgung, Telekommunikation und Luftverkehrshoheit. Alle anderen Bereiche (einschließlich Verteidigung) werden auf der Ebene der Entitäten geregelt. Die Präsidentschaft besteht aus je einem bosniakischen (muslimischen), kroatischen und serbischen Bosnier; der serbisch-bosnische Kandidat wird auf dem Territorium der Republika Srpska, die beiden anderen auf dem Territorium der Föderation Bosnien und Herzegowina gewählt. Der Vorsitz in der Präsidentschaft wechselt alle 8 Monate. Das am 5. Oktober 2002 gewählte Präsidium besteht zur Zeit aus Dragan Covic (kroat. Bosnier, HDZ), Sulejman Tihic, (Bosniake, SDA) und Borislav Paravac (serb. Bosnier, SDS; er folgte im März 2003 dem direkt gewählten Mirko Sarovic, SDS, nach, der vom Hohen Repräsentanten wegen seiner politischen Verantwortung für illegale Waffenteilexporte in den Irak aus dem Amt entfernt worden war. Der Gesamtstaat wird durch eine schwache - Zentralregierung geleitet; maximal zwei Drittel der Minister dürfen aus der Föderation BiH kommen. .Nach zweimaligen Reformen umfaßt die Gesamtstaatsregierung nunmehr 8 Ministerien: Äußeres, Sicherheit, Außenhandel und Wirtschaftsbeziehungen, Finanzen, Transport und Kommunikation, Inneres, Justiz, Menschenrechte und Flüchtlinge. Das Parlament des Gesamtstaats besteht aus zwei Kammern: dem Repräsentantenhaus und der Völkerkammer. Das Repräsentantenhaus besteht aus 42 unmittelbar auf dem gesamten Gebiet Bosniens und Herzegowinas gewählten Abgeordneten (davon 28 Abgeordnete aus der Föderation Bosnien und Herzegowina, 14 aus der Republika Srpska). Die Völkerkammer, deren entscheidende Funktion gfls. die Wahrung der sog. vitalen Interessen" der drei ethnischen Gruppen ist, besteht aus 15 Abgeordneten (je fünf Bosniaken, kroatische und serbische Bosnier). Alle registrierten politischen Parteien sind zum Wahlkampf in beiden Landesteilen berechtigt. Verwaltung Bosnien-Herzegowina besteht seit dem Dayton-Vertag aus dem Jahre 1995 aus zwei "Entitäten", der Föderation Bosnien-Herzegowina (Federacija Bosna i Hercegovina, auch bekannt als Bosniakisch-Kroatische Föderation) und der Serbischen Republik (Republika Srpska). Der Distrikt um die nordbosnische Stadt Brcko gehört zu keiner der Entitäten, sondern untersteht direkt dem Gesamtstaat.Regierungsparteien
Opposition
Gewerkschaften Bund unabhängiger Gewerkschaften, Einzelgewerkschaften Mitgliedschaft in internationalen Organisationen Vereinte Nationen, IWF, WB, CEI, OSZE, WIPO, WHO, UNIDOUNIDO, UPU, ICAO, UNESCOUNESCO, IMO, WTO, IFADIFAD, FAO, ITU, WMO, IAEA, ILOILO, IMF, IBRD, IDA, IFC, MIGA, WFP, UNEPUNEP, UNICEFUNICEF, UNDP, EBRD, Stabilitätspakt, Europarat Einreise Reisedokumente Die Einreise nach Bosnien und Herzegowina ist mit einem gültigen Reisepass, vorläufigem Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass oder Eintrag im Reisepass eines Elternteils möglich. Visum Ein Visum wird nicht benötigt. Einreise mit Pkw Bei Einreisen mit dem PKW muss die grüne Versicherungskarte vorgelegt werden, die in ganz Bosnien und Herzegowina gültig ist. Registrierung Es besteht eine Registrierungspflicht. Ausländische Staatsangehörige müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise polizeilich melden. Bei Hotelunterkunft erfolgt die polizeiliche Anmeldung üblicherweise durch das Hotel. Reisende, die keine Hotelunterkunft gebucht haben , wenden sich an die nächst gelegene Polizeidienststelle. Bei Versäumnis drohen Geldbußen, schlimmstenfalls Abschiebung. Dies gilt nicht für Aufenthalte im Rahmen der Implementierung des Daytoner Friedensabkommen (Diplomaten, EU, UNO, EUFOR, UNHCR etc.). Haustiere Die Einreise mit Haustieren ist problemlos. Es müssen der Internationale Impfausweis und eine amtstierärztliche Bescheinigung vorlegt werden. Einreise mit Omnibussen Bei Gelegenheitsfahrten mit Omnibussen benötigt das Unternehmen für die Einreise nach BiH ein ASOR-Fahrtenblatt. Für den grenzüberschreitenden Linienverkehr mit Kraftomnibussen wird eine Genehmigung benötigt. Diese Genehmigungen werden regelmäßig zwischen den zuständigen deutschen und bosnischen Stellen ausgetauscht. Die in Deutschland dafür zuständige Stelle ist das Bundesamt für Güterverkehr in Köln.
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