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Gesundheit Literatur Reisehinweise Reiseziele
Sitten & Bräuche Strafrecht Strom Unterkunft
Verkehr -Zoll - -

Gesundheit

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit EU-Standards noch nicht zu vergleichen und ist vielfach noch technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung mit Gültigkeit auch für dieses Land werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und Typhus, evtl. auch gegen FSME (Frühsommer-Meningoencephalitis), sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.

HIV / Aids ist weltweit, evtl. auch in diesem Lande ein Problem und kann dann eine Gefahr für alle sein, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.

Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können Durchfälle und andere Infektionserkrankungen vermieden werden.

Wegen der immer noch möglichen Gefährdung durch Minen ist man im Wesentlichen auf Angaben der örtlichen Behörden und von ausländischen Helfern angewiesen und sollte seine Aktivitäten anpassen und zurückhaltend planen. So verlässt man sicherheitshalber die asphaltierten Straßen und Wege nicht und vermeidet evtl. gefährliche Touren.


Literatur

Reisehinweise

Bei Reisen nach Bosnien und Herzegowina wird empfohlen, wegen fortbestehender Minengefahr die befestigten Straßen nicht zu verlassen. Von Nachtfahrten wird wegen der ungenügenden Straßenmarkierung und des schlechten Straßenzustands abgeraten.


Sitten & Bräuche

Sport

Jahorina ist der bekannteste Ski- und Kurort des Landes. Angeln: Angelscheine sind in Hotels oder Bezirksämtern erhältlich. Die Vorschriften sind regional verschieden. Informationen sollte man vor Ort einholen. Das Fischen an der Adria ist unbeschränkt, das Fluß- und Seeangeln und Fischen mit anderen Fanggeräten ist jedoch genehmigungspflichtig. Oft kann man auf Anfrage mit einheimischen Bootsbesitzern zum Fischen ausfahren. Fußball gehört zu den beliebtesten Sportarten.


Strafrecht

Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Fotografierverbot besteht nur in den entsprechend gekennzeichneten Bereichen.


Strom

Volt Frequenz (Hz) Bemerkung
220 50 -
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Unterkunft

Es gibt eine Reihe von nationalen und internationalen Hotels, insbesondere in Sarajevo und den größeren Städten. Andere Unterkunftsmöglichkeiten wie Pensionen stehen ebenfalls zur Verfügung. In kleineren Städten haben sich Angebot und Einrichtungen in den letzten Jahren stark verbessert, Hotels und andere Unterkunftsmöglichkeiten finden sich nun fast in allen Teilen des Landes.


Verkehr

Bei Reisen nach Bosnien und Herzegowina wird empfohlen, wegen fortbestehender Minengefahr die befestigten Straßen nicht zu verlassen. Von Nachtfahrten wird wegen der ungenügenden Straßenmarkierung und des schlechten Straßenzustands abgeraten.

Lufthansa fliegt täglich zwischen München und Sarajewo. Über Wien bestehen tägliche Umsteigeverbindungen nach Deutschland mit Austrian Airlines, über Budapest mit Malev. Avio Express fliegt samstags zwischen Düsseldorf und Sarajewo. Nach Frankfurt und München fliegen täglich Adria Airways über Laibach und Croatia über Zagreb.


Zoll

Werden elektronische Geräte mitgeführt, so müssen diese bei der Einfuhr angemeldet werden, die Ausfuhr muss nachgewiesen werden. Devisen können deklariert werden, dies ist aber nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Personen im Besitz einer Waffe werden an der Grenze zurückgewiesen; hierzu existieren Ausnahmeregelungen für die Angehörigen von EUFOR. Für die Einfuhr von Zigaretten und Alkohol gelten dieselben Bestimmungen wie in den Ländern der EU.

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