banner_klein.jpg (6301 Byte)

Themen

Afrika
Amerika
Asien
Australien
Europa

Albanien
Andorra
Belgien
Bosnien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Großbritannien
Irland
Island
Italien
Kosovo
Kroatien
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Malta
Mazedonien
Moldawien
Monaco
Montenegro
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Russland
San Marino
Schweden
Schweiz
Serbien
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechien
Türkei
Ukraine
Ungarn
Vatikanstadt
Weißrussland
Zypern


Politisches System

Präsidialrepublik seit 1994. Allgemeines Wahlrecht ab 18 Jahren. Parlamentswahl alle 4 Jahre. Nationalversammlung mit Oberhaus (Republikrat - 64 Vertreter der Regionen, 8 vom Präsidenten ernannt) und Unterhaus (Repräsentantenhaus - 100 Mitglieder). Die auf den Präsidenten zugeschnittene Verfassung - er ernennt den Premierminister und die Ressortchefs; er kann allein Erlasse und Anordnungen verabschieden oder Referenden ansetzen - nutzte der gegenwärtige Amtsinhaber für eine Reihe von Veränderungen: 1996 ließ er sich in einem Referendum seine Amtszeit von 5 auf 7 Jahre verlängern, löste danach das bis dahin "Oberster Sowjet" genannte Parlament auf und schuf sich ein Zwei-Kammer-Parlament. Den Wortlaut der Verfassung in Englisch finden sie hier.


Verwaltung

6 Regionen und Hauptstadt

verwaltung.png (15581 Byte)
  • Hauptstadt Minsk
  • Woblast Brest
  • Woblast Homel
  • Woblast Hrodna
  • Woblast Mahiljou
  • Woblast Minsk
  • Woblast Wizebsk

Regierungsparteien

  • Agrarpartei,  
  • Belarussische Sozial-Sportliche Partei,
  • Kommunistische Partei von Belarus,
  • Liberaldemokratische Partei von Belarus (nur formal oppositionell),
  • Partei für Arbeit und Gerechtigkeit der Republik Belarus,
  • Belarussische Patriotische Partei,
  • Republikanerpartei

Opposition

(zum Teil aufgelöst, verboten oder befinden sich im Gründungsverfahren)

  • Partei der Belarussischen Volksfront,
  • Vereinigte Bürgerpartei,
  • Partei der Kommunisten von Belarus,
  • Belarussische Sozialdemokratische Partei (Gromada) (Vorsitzender: Alexander Kosulin),
  • Belarussische Sozialdemokratische Partei (Narodnaja Gromada),
  • Partei „Belarussische Sozialdemokratische Gromada“,
  • Belarussische Frauenpartei „Nadseja“ (Hoffnung),
  • Konservativ-Christliche Partei der Belarussischen Volksfront,
  • Sozialdemokratische Partei der Volkseintracht,
  • Belarussische Partei „Die Grünen“,
  • Belarussische Christliche Demokratie

Gewerkschaften

Föderation der Gewerkschaften von Belarus; Kongress der demokratischen Gewerkschaften von Belarus; zahlreiche Einzelgewerkschaften, zum Teil nicht zu einem Dachverband gehörend


Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

Vereinte Nationen, EBRD, IAO (Internationale Arbeitsorganisation), IAEO, IWF, OSZE, EAPC (Euro-Atlantischer Partnerschaftsrat), PfP (Partnerschaft für den Frieden), UNESCO, UNICEF, Weltbank, WHO


Einreise

Die rechtliche und administrative Ausgestaltung des Visum- und Aufenthaltsrechts für ausländische Staatsangehörige nach/in Belarus folgt einem dreistufigen Aufbau:

  • Visum, zu beantragen bei den zuständigen belarussischen Auslandsvertretungen,
  • Migrationskarte, auszufüllen bei der Einreise und stets mitzuführen bis zur Ausreise,
  • Registrierung bei der zuständigen belarussischen Innenbehörde innerhalb von drei (Werk-) Tagen nach Einreise.

Sofortvisa können an den Minsker Flughäfen seit 01.01.2005 für Touristen und Geschäftsreisende erteilt werden. Die Gebühren liegen zwischen 50 US$ und 140 US$. Der Reisende muss unter genauer Angabe zur einladenden Person oder Organisation den Reisezweck durch Einladungen, Hotelbuchungen, Voucher etc. in russischer Sprache nachweisen.

Seit In-Kraft-Treten des Beschlusses des Ministerrates Nr. 73 vom 20.01.2006 am 05.02.2006 müssen ausländische Staatsangehörige ausreichende Mittel für die Finanzierung ihres Aufenthaltes in der Republik Belarus sowie für die Ausreise von ca. 11 € pro Aufenthaltstag nachweisen auf folgende Weise (alternativ):

  • Bargeld in Nationalwährung der Republik Belarus bzw. in einer anderen durch die Nationalbank konvertierbaren Währung,
  • Dokumente, die den Erhalt von Zahlungsmittel ermöglichen,
  • eine durch Innenbehörden der Republik Belarus erstellte Einladung für einen befristeten Aufenthalt,
  • Nachweise über die Buchung und Bezahlung einer Unterkunft und der Verpflegung in der Republik Belarus.
  • Garantieschreiben eines Einzelunternehmens bzw. einer juristischen Person über die Übernahme aller im Zusammenhang mit dem Aufenthalt eines Ausländers entstehenden Kosten.
  • Vorhandensein eines Fahrzeuges bzw. von Rückfahrkarten in den Heimatstaat, zum Ort des ständigen Wohnsitzes bzw. in ein drittes Land.
Bitte beachten Sie besonders:

Die Visumspflicht gilt auch für Transitreisende. Die Visumspflicht besteht ebenso für Reisende, die über ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Nachfolgestaat der ehemaligen UdSSR (z.B. für die Russische Föderation) verfügen. Die Visumspflicht bei Einreise in die Republik Belarus besteht trotz der Tatsache, dass bei Einreise aus der Russischen Föderation mangels Grenzkontrollen ein fehlendes Visum zunächst unbemerkt bleiben kann (insbesondere mit der Eisenbahn von Moskau oder St. Petersburg).

Nach geltendem internationalem und innerbelarussischem Recht müssen Personen mit belarussischer Staatsangehörigkeit zur Einreise nach und zum Aufenthalt in Belarus im Besitz eines gültigen belarussischen Passes sein. Das gilt auch für Personen, die neben der belarussischen noch (eine) andere Staatsangehörigkeit(en) besitzen (Doppelstaater). Hierzu können insbesondere gehören: Kinder aus gemischt-nationalen Ehen oder Lebensgemeinschaft, auch dann, wenn sie nicht in Belarus geboren wurden; Spätaussiedler, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Aufnahme im Bundesgebiet erworben haben und Personen, die unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit in den deutschen Staatsverband eingebürgert worden sind. Es wird diesem Personenkreis dringend geraten, sich rechtzeitig vor Reisebeginn bei der Botschaft der Republik Belarus in Berlin, der Nebenstelle  in Bonn oder der belarussischen Passbehörde am Geburts- oder Meldeort genau und verbindlich nach dem möglichen Besitz der belarussischen Staatsangehörigkeit zu erkundigen.

Der Besitz der Staatsangehörigkeit ist unabhängig vom Besitz eines entsprechenden Nationalpasses. Auch Personen, bei denen der Besitz der belarussischen Staatsangehörigkeit erst nach Einreise in das Staatsgebiet festgestellt wird, können erfahrungsgemäß erst nach Erhalt eines belarussischen Passes das Land wieder verlassen.

Der Aufenthalt in militärischen Sperrgebieten, oft in Grenznähe gelegen, ist nur mit einer Sondergenehmigung erlaubt. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrem Gastgeber.

Im Fall des Verlustes der Migrationskarte wenden Sie sich bitte sofort an die nächstgelegene belarussische Ausländerbehörde (Verwaltung bzw. Abteilung für die Angelegenheiten der Staatsangehörigkeit und Migration). Für Transitreisende gilt, dass die Migrationskarten (identischen Formats) der Russischen Föderation und der Republik Belarus gegenseitig anerkannt werden.

Im Zusammenhang mit der Registrierung ist zu beachten:

Von allen Ausländern und Staatenlosen, die sich länger als drei Werktage in Belarus aufhalten, wird auch weiterhin eine Registrierung bei der Ausländerbehörde (Verwaltung für Angelegenheit der Staatsangehörigkeit und Migration, das frühere OWIR) verlangt. Normalerweise wird die Registrierung von dem Hotel, in dem der Reisende untergebracht ist, vorgenommen. Bei Privatunterkunft muss der Reisende die Registrierung innerhalb von drei Werktagen selbst vornehmen. Hierzu werden benötigt:

  • Pass
  • Migrationskarte
  • 2 Passbilder
  • 1 Kopie der wichtigsten Seiten des Reisepasses und des Visums
  • 1 Antrag der einladenden Organisation mit Stempel und Unterschrift (gilt nicht für Privatbesuche)
  • 2 bei der Ausländerbehörde auszufüllende Formulare (nur auf russisch erhältlich)
  • Bankbescheinigung über die Einzahlung der zu entrichtenden Gebühren (Erfassungsgebühr sowie festgelegte Tagessätze)

Die Registrierung kann üblicherweise innerhalb eines Tages erledigt werden.

Besonderheiten bei Ein- und Ausreise:

Deutsche vorläufige Pässe und deutsche Kinderpässe werden bei Ein- und Ausreise anerkannt, ebenso Eintragungen von Kinder unter 16 Jahren in den Pass eines Elternteils bei gemeinsamem Grenzübertritt. Das Reisedokument muss bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des belarussischen Visums gültig sein.

Eine notariell beglaubigte und mit Apostille versehene Erklärung in russischer Sprache wird verlangt, wenn ein minderjähriges Kind nur von einem sorgeberechtigten Elternteil begleitet wird. Bei Begleitung durch Dritte oder unbegleiteten Reisen Minderjähriger ist eine entsprechende Erklärung des/der Sorgeberechtigten erforderlich.

Bei Reisen nach Belarus besteht für Ausländer Krankenversicherungspflicht. Policen ausländischer Krankenversicherungsgesellschaften werden erfahrungsgemäß bei Einreise nur anerkannt, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

a) Gültigkeit in Belarus für die gesamte Aufenthaltsdauer des / der Reisenden

b) Deckungsbetrag von mindestens 5.000 EURO

Die Vorlage dieser Voraussetzungen muss aus der Versicherungspolice ersichtlich sein oder aus einem separaten Schreiben der Versicherungsgesellschaft hervorgehen. Oft verlangen die belarussischen Behörden eine Übersetzung der Unterlagen ins Russische. Die Belarussische Botschaft in Deutschland hält ein Merkblatt zur Visabeantragung sowie eine Liste mit akzeptierten deutschen Versicherungsunternehmen bereit. Die Pflichtkrankenversicherung kann auch bei Einreise an den Grenzübergängen bei einer lizenzierten belarussischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Der Versicherungsbeitrag beläuft sich auf ca. 0,5 US-Dollar pro Aufenthaltstag.


Zuständige Vertretungen

in Deutschland
post.gif (1410 Byte) Am Treptower Park 32, 12435 Berlin
Internationale Vorwahl 030-53 63 59 0
Internationale Domäne www.belarus-botschaft.de
info@belarus-botschaft.de
Außenstelle der Botschaft in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Fritz-Schäffer-Straße 20, 53113 Bonn
Internationale Vorwahl 0228-2 01 13 10
Internationale Domäne bonn@belembassy.org
dland_k1.gif (247 Byte) Botschaft in Belorus
post.gif (1410 Byte) ul. Sacharowa 26, Minsk 220034
Internationale Vorwahl (00375 17) 217 59 00
Internationale Domäne www.germanembassy.org.by
germanembassy@mail.belpak.by

Zurück nachoben.gif (60 Byte)

Wörterbuch
Synonyme
Woxikon - Online Wörterbuch

a
Navigation


Web erdkunde-wissen.de

Allgemeine Informationen
Link-Datenbank
Kommentierte Links

Pol. System & Botschaften
Währung
Klima, Flora & Fauna
Geographie & Fahne
Geschichte & Gegenwart
Bevölkerung
Wirtschaft & Militär
Industrie, Rohstoffe & Landw.
Außenwirtschaft
Verkehr, Umwelt & Energie
Wohlstand & Sicherheit
Entwicklungshilfe
Reiseinformationen

Bildung, Soziales & Kultur
Essen & Trinken
Hintergrundberichte
Medien & Kommunikation

Literatur
Länderfotos
Nationalhymnen

--> Erdkunde
--> Service
--> Seiteninternes

Kommunikation
Gästebuch
Kontakt
Impressum
Suchmaschine

Google
Web http://www.erdkunde-wissen.de

(C) erdkunde-wissen.de. Konzept, Gestaltung und Redaktion: erdkunde-wissen.de. Nachdruck, Weiterverarbeitung, Weitergabe an Dritte sowie Veröffentlichung nur mit schriftlicher Genehmigung. Keine Haftung für falsche Angaben, keine Gewähr über die Richtigkeit der Informationen. Haben Sie Fragen, Anregungen oder Kritik? Mailen Sie uns einfach.