![]() Themen |
Politisches System Präsidialrepublik seit 1994. Allgemeines Wahlrecht ab 18 Jahren. Parlamentswahl alle 4 Jahre. Nationalversammlung mit Oberhaus (Republikrat - 64 Vertreter der Regionen, 8 vom Präsidenten ernannt) und Unterhaus (Repräsentantenhaus - 100 Mitglieder). Die auf den Präsidenten zugeschnittene Verfassung - er ernennt den Premierminister und die Ressortchefs; er kann allein Erlasse und Anordnungen verabschieden oder Referenden ansetzen - nutzte der gegenwärtige Amtsinhaber für eine Reihe von Veränderungen: 1996 ließ er sich in einem Referendum seine Amtszeit von 5 auf 7 Jahre verlängern, löste danach das bis dahin "Oberster Sowjet" genannte Parlament auf und schuf sich ein Zwei-Kammer-Parlament. Den Wortlaut der Verfassung in Englisch finden sie hier.Verwaltung 6 Regionen und Hauptstadt
Regierungsparteien
Opposition (zum Teil aufgelöst, verboten oder befinden sich im Gründungsverfahren)
Gewerkschaften Föderation der Gewerkschaften von Belarus; Kongress der demokratischen Gewerkschaften von Belarus; zahlreiche Einzelgewerkschaften, zum Teil nicht zu einem Dachverband gehörend Mitgliedschaft in internationalen Organisationen Vereinte Nationen, EBRD, IAO (Internationale Arbeitsorganisation), IAEO, IWF, OSZE, EAPC (Euro-Atlantischer Partnerschaftsrat), PfP (Partnerschaft für den Frieden), UNESCO, UNICEF, Weltbank, WHO Einreise Die rechtliche und administrative Ausgestaltung des Visum- und Aufenthaltsrechts für ausländische Staatsangehörige nach/in Belarus folgt einem dreistufigen Aufbau:
Sofortvisa können an den Minsker Flughäfen seit 01.01.2005 für Touristen und Geschäftsreisende erteilt werden. Die Gebühren liegen zwischen 50 US$ und 140 US$. Der Reisende muss unter genauer Angabe zur einladenden Person oder Organisation den Reisezweck durch Einladungen, Hotelbuchungen, Voucher etc. in russischer Sprache nachweisen. Seit In-Kraft-Treten des Beschlusses des Ministerrates Nr. 73 vom 20.01.2006 am 05.02.2006 müssen ausländische Staatsangehörige ausreichende Mittel für die Finanzierung ihres Aufenthaltes in der Republik Belarus sowie für die Ausreise von ca. 11 pro Aufenthaltstag nachweisen auf folgende Weise (alternativ):
Im Fall des Verlustes der Migrationskarte wenden Sie sich bitte sofort an die nächstgelegene belarussische Ausländerbehörde (Verwaltung bzw. Abteilung für die Angelegenheiten der Staatsangehörigkeit und Migration). Für Transitreisende gilt, dass die Migrationskarten (identischen Formats) der Russischen Föderation und der Republik Belarus gegenseitig anerkannt werden. Im Zusammenhang mit der Registrierung ist zu beachten: Von allen Ausländern und Staatenlosen, die sich länger als drei Werktage in Belarus aufhalten, wird auch weiterhin eine Registrierung bei der Ausländerbehörde (Verwaltung für Angelegenheit der Staatsangehörigkeit und Migration, das frühere OWIR) verlangt. Normalerweise wird die Registrierung von dem Hotel, in dem der Reisende untergebracht ist, vorgenommen. Bei Privatunterkunft muss der Reisende die Registrierung innerhalb von drei Werktagen selbst vornehmen. Hierzu werden benötigt:
Die Registrierung kann üblicherweise innerhalb eines Tages erledigt werden. Besonderheiten bei Ein- und Ausreise: Deutsche vorläufige Pässe und deutsche Kinderpässe werden bei Ein- und Ausreise anerkannt, ebenso Eintragungen von Kinder unter 16 Jahren in den Pass eines Elternteils bei gemeinsamem Grenzübertritt. Das Reisedokument muss bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des belarussischen Visums gültig sein. Eine notariell beglaubigte und mit Apostille versehene Erklärung in russischer Sprache wird verlangt, wenn ein minderjähriges Kind nur von einem sorgeberechtigten Elternteil begleitet wird. Bei Begleitung durch Dritte oder unbegleiteten Reisen Minderjähriger ist eine entsprechende Erklärung des/der Sorgeberechtigten erforderlich. Bei Reisen nach Belarus besteht für Ausländer Krankenversicherungspflicht. Policen ausländischer Krankenversicherungsgesellschaften werden erfahrungsgemäß bei Einreise nur anerkannt, wenn sie folgende Kriterien erfüllen: a) Gültigkeit in Belarus für die gesamte Aufenthaltsdauer des / der Reisenden b) Deckungsbetrag von mindestens 5.000 EURO Die Vorlage dieser Voraussetzungen muss aus der Versicherungspolice ersichtlich sein oder aus einem separaten Schreiben der Versicherungsgesellschaft hervorgehen. Oft verlangen die belarussischen Behörden eine Übersetzung der Unterlagen ins Russische. Die Belarussische Botschaft in Deutschland hält ein Merkblatt zur Visabeantragung sowie eine Liste mit akzeptierten deutschen Versicherungsunternehmen bereit. Die Pflichtkrankenversicherung kann auch bei Einreise an den Grenzübergängen bei einer lizenzierten belarussischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Der Versicherungsbeitrag beläuft sich auf ca. 0,5 US-Dollar pro Aufenthaltstag. Zuständige Vertretungen
|
a
|
|||||||||||||||||||||||||||||||
(C) erdkunde-wissen.de. Konzept, Gestaltung und Redaktion: erdkunde-wissen.de. Nachdruck, Weiterverarbeitung, Weitergabe an Dritte sowie Veröffentlichung nur mit schriftlicher Genehmigung. Keine Haftung für falsche Angaben, keine Gewähr über die Richtigkeit der Informationen. Haben Sie Fragen, Anregungen oder Kritik? Mailen Sie uns einfach.