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Sitten & Bräuche Strafrecht Strom Unterkunft
Verkehr -Zoll - -

Gesundheit

Sinnvolle Impfungen sind: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und sinnvoll sein, ebenso gegen die durch Zecken übertragene . Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Insektenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können bestimmte Infektionserkrankungen / Durchfälle vermieden werden. Die Behörden verlangen von Ausländern gelegentlich einen HIV-Test ( i.d.R. nur bei Aufenthaltsdauer über 3 Monaten).

Eine Reiseapotheke ist insbesondere für Reisen außerhalb von Minsk wichtig.

Infolge des Reaktorunglücks von Tschernobyl wurden Gebiete besonders in den südöstlichen Landesteilen stark radioaktiv belastet. Ein kurzfristiger Aufenthalt in dieser Region ist aber inzwischen nach Auskunft des Bundesamts für Strahlenschutz unbedenklich. Aus Vorsorgegründen sollten jedoch Pilze, Beeren, Süßwasserfische und Wild gemieden werden.

Der Genuss von Leitungswasser ist nicht zu empfehlen. Aufgrund der starken chemischen Belastung kann es auch zu unangenehmen Hautreizungen kommen.


Literatur


Sitten & Bräuche

Nachtleben

Minsk hat ein vielfältiges Kulturleben, Oper, klassisches Ballett, Theater, Zirkus und Marionettentheater stehen zur Auswahl. Im Kulturzentrum kann man die mitreißenden Volkstänze erleben. Brest hat ebenfalls eine Bühne und ein Marionettentheater.

Einkaufstipps

Korbwaren, dekorative Holzkästchen, bemalte Teller und andere Kunstgewerbeartikel sind schöne Andenken. In Minsk gibt es besondere Läden, in denen man mit harter Währung bezahlen kann. Hier werden Armbanduhren, Kameras, Wein, Spirituosen, Pelze, Keramik, Glasartikel, Schmuck und Spielsachen - nur gegen Fremdwährungen und Kreditkarten - angeboten. Auch typisch russische Souvenirs wie die Matrjoschkas, die buntbemalten Holzpuppen, sind hier erhältlich. Sogar einen echten Samowar kann man erstehen. In allen anderen Geschäften muß in der Landeswährung bezahlt werden. Auf dem Skarina Prospekt in Minsk gibt es zwei große Kaufhäuser. Fast alle Geschäfte haben sonntags geschlossen; die speziellen Devisen-Läden sind jedoch normalerweise täglich geöffnet. Für Antiquitäten, andere wertvolle Gegenstände, Kunstwerke und Manuskripte braucht man eine Exportgenehmigung. Generell empfiehlt es sich, Kassenbons bis zur Ausreise aufzubewahren, da sie unter Umständen dem Zoll vorgezeigt werden müssen. Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Sa 09.00-18.00 Uhr. In größeren Städten sind Geschäfte die gesamte Woche über geöffnet, einige rund um die Uhr. 

Sport

In Minsk, einem der Austragungsorte der Olympischen Spiele 1980, stehen gute Sportanlagen zur Verfügung. Tennis, Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen, Fußball und Eishockey sind nur einige der Sportarten, die betrieben werden können. Im Raubitschier Sportzentrum gibt es ebenfalls gute Einrichtungen. Ausgezeichnete Skilanglaufpisten in herrlicher Umgebung bietet ein Naturschutzgebiet in der Nähe des Minsker Campingplatzes. Schlittschuhlaufen kann man sowohl auf natürlichen Bahnen wie auch auf künstlicher Eisbahn. Gute Wandermöglichkeiten bestehen im ganzen Land. Das Braslaver Seengebiet im Norden und Nordwesten der Republik ist ideal für Ferienvergnügen im eigenen Boot. Viele der insgesamt 30 Seen sind durch Kanäle verbunden.

Trinkgeld

10% sind üblich. In einigen Hotels in Minsk und anderen Großstädten werden 10-15% für Bedienung auf die Rechnung aufgeschlagen.

Umgang

Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Alle Haus- und Stadtbesuche werden von Intourist organisiert. Gastfreundschaft ist selbstverständlich. Firmengeschenke werden gern angenommen. Nichtraucherzonen sind gekennzeichnet.


Strafrecht

Nach dem zum 01.01.2001 in Kraft getretenen weißrussischen/belarussischen Strafgesetzbuch kann bei besonders schweren Verbrechen, wie u. a. bei Mord, terroristischen Akten, Hochverrat, die Todesstrafe verhängt werden. Nach Angaben von weißrussischen/belarussischen Menschenrechtsorganisationen wurde in den vergangenen Jahren in mehreren Fällen die Todesstrafe sowohl verhängt als auch vollzogen.

In Belarus verhängte Haftstrafen können mangels einer entsprechenden völkerrechtlichen Vereinbarung nicht in Deutschland verbüßt werden.

Trotz der geographischen Nähe zur  Europäischen Union begegnen Reisende in Belarus/Weißrussland einem System eigener Wertvorstellungen sowie gesetzlicher und administrativer Bestimmungen, die oft erheblich von westlichen Vorstellungen abweichen. Reisende sollten sich daher besonders intensiv  auf den Aufenthalt in Belarus vorbereiten. Die Botschaft Minsk hält auf ihrer Internetseite Merkblätter zu besonderen Problemstellungen bereit.

Das Auswärtige Amt weist zunächst und mit besonderer Deutlichkeit darauf hin, dass Reisende nach Belarus in ihrem eigenen Interesse strikt alle dort geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten sollten. Rechtsvorschriften und Strafmaß entsprechen häufig nicht Regelungen in den Staaten der Europäischen Union. Dies gilt insbesondere für Rauschgift- und Sexualdelikte.

Ausländische Staatsangehörige, insbesondere Angehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, unterliegen der besonderen Aufmerksamkeit staatlicher Organe.

Mit gesellschaftlicher Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften kann man nicht rechnen.

Die Promillegrenze liegt in Belarus bei 0,0. Zuwiderhandlungen könnten zur Ausweisung führen. Wegen der unzureichenden notärztlichen Versorgung und der hohen Unfallgefahr empfiehlt sich eine besonders vorsichtige Fahrweise. Von nächtlichen Autofahrten über Land wird wegen schlechter Straßenverhältnisse abgeraten.

Bei der Ein- und Ausreise mit dem PKW über aus und nach Polen kann es zu sehr langen Wartezeiten an der Grenze kommen. „Schleuser“ bieten immer wieder an, gegen Bezahlung den Grenzübertritt zu beschleunigen. Bei Problemen an der Grenze kann man unter einer zentralen Beschwerdenummer bei den belarussischen Grenztruppen in Minsk anrufen (+375-17 216 2281, russischsprachig).

Bitte bedenken Sie besonders:

Gesetzliche Vorschriften können sich durch Präsidialerlasse (Dekrete) schnell und ohne Vorankündigung ändern.

Es gibt in Belarus keine öffentlichen oder privaten Stellen, die ausländischen Touristen zur Behebung einer vorübergehenden Notlage, z.B. finanzieller Art, Hilfe gewähren. Die Verhältnisse in Krankenanstalten etc. entsprechen oft nicht westlichem Standard. Die Versorgung mit Geld ist durch Bankautomaten etc. flächendeckend gewährleistet. Bitte informieren Sie sich über die Besonderheiten der Berechtigung zum Führen eines Kfz im belarussischen Straßenverkehr.


Unterkunft

3- und 2-Sterne-Hotels gibt es in Minsk, Brest, Grodno, Mogilew und Witebsk. In Pinsk und anderen regionalen Zentren stehen 1-Sterne-Hotels zur Verfügung. Das Hotel Jubilejnaja (3 Sterne) in Minsk bietet Kabelfernsehen, Post, Wechselstube, Zeitungskiosk, Frisör, Schönheitssalon, Sauna, bewachten Parkplatz, Kasino, Restaurant mit internationaler und regionaler Küche, Bar, Schnellimbiß sowie Konferenzeinrichtungen. Geschäftsleute können die Telefaxgeräte benutzen. Das ebenfalls in der Stadtmitte gelegene Hotel Planeta (2 Sterne) bietet ähnliche Einrichtungen. Weitere Informationen vom Minsker Hotelverband, Pr. Masherova 31, Minsk. Tel: (0172) 26 77 81, 23 85 87. Telefax: (0172) 26 77 80; oder Minsktourist, Ul. Tankavaya 30, Minsk. Tel: (0172) 23 73 60. Telefax: (0172) 23 98 68. Das Minsky am Minsker Stadtrand ist ein Motel, dem ein Campingplatz angeschlossen ist. Tennisplätze, Sauna und gute Langlaufpisten im nahegelegenen Naturschutzgebiet Priluksij sorgen für Abwechslung. Campingplätze sind ansonsten nur vereinzelt vorhanden.


Verkehr

FLUGZEUG: Inlandflüge von Minsk nach Brest, Grodno und in andere wichtige Städte. Wegen Treibstoffknappheit kann es jedoch zu Verzögerungen im Flugverkehr kommen. Inlandflughafen ist Minsk 1.
 
BAHN: Das Schienennetz umfaßt 5590 km. Es gibt regelmäßige Zugverbindungen zwischen allen größeren Städten.
 
BUS/PKW: Das Straßennetz umfaßt 50.964 km, von denen 50.100 km asphaltiert sind. Bus: Es gibt zahlreiche Busverbindungen zwischen allen größeren Städten. Busse sind sehr günstig, jedoch oft überfüllt, und man muß häufig lange für Fahrkarten anstehen. Urlaubsreisen mit Pkw oder Wohnmobil sind möglich. Unterlagen: Gültiger Reisepaß mit gültigem Visum; internationaler Führerschein; Unterlagen mit der genehmigten Reiseroute, den Übernachtungsorten und den (Miet-) Wagenpapieren; Transporterlaubnis und Durchfahrtgenehmigung; Touristenpapiere. Es empfiehlt sich, alle genannten Unterlagen in einer notariell beglaubigten Übersetzung immer mit sich zu führen. Bei Aufenthalten von bis zu 12 Monaten sollte der Wagen beim Zollamt oder der nächsten Polizeidienststelle registriert werden. Entfernungen: Minsk - Moskau: 700 km, Minsk - St. Petersburg: 900 km, Minsk - Kiew: 650 km. Verkehrsbestimmungen: Es gelten die in Westeuropa allgemein üblichen Verkehrsregeln und Schilder. Striktes Alkoholverbot (0,0%). Höchstgeschwindigkeiten: 60 km/h (geschlossene Ortschaften), 90 km/h (Landstraßen).
 
STADTVERKEHR: Die öffentlichen Verkehrsmittel sind gut und preiswert. Die U-Bahn (Metro) verkehrt zwischen 06.00 und 01.00 Uhr, Busse, Straßenbahn und Oberleitungsbusse 05.35-00.55 Uhr. U-Bahnfahrscheine sind an allen Bahnhöfen erhältlich, Busfahrkarten sind auch für Straßenbahnen und Oberleitungsbusse gültig. Man kann sie beim Fahrer oder an jeder Station kaufen. Die gelbgrünen Taxis (zu erkennen am grünen Licht auf der rechten Seite der Windschutzscheibe) kann man auf der Straße anhalten, telefonisch bestellen oder an Taxiständen finden.


Zoll

Zollfrei dürfen eingeführt werden:

  • Waren, die nicht zu Geschäftszwecken bestimmt sind, (außer Lebensmitteln, Fahrzeugen, Anhängern, Möbeln), deren Zollwert 1.000 Euro (für nicht teilbare Waren – 1200 Euro) und deren Gesamtgewicht 50 kg (für nicht teilbare Waren – 80 Kg) nicht übersteigt, einschließlich: 1 Liter Spirituosen, 1 Liter Bier, 200 Stück Zigaretten bzw. 200 gr. Tabak pro Person über 18 Jahre; 5 Stück Schmuck, 1 Armbanduhr, 3 Stück Kleidung aus echtem Leder und /oder Pelz, 4 Reifen
  • aus den Ländern außerhalb der GUS dürfen bis zu 5 kg Lebensmittel pro Person eingeführt werden.
  • Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung für die Frist von 3 Monaten
  • ein Päckchen im Monat pro Person aus dem Ausland mit dem Zollwert bis zu 100,- Euro (für nicht teilbare Waren – 120,- Euro)

Zollpflichtig dürfen eingeführt werden:

  • Lebensmittel mit einem Gewicht zwischen 5 kg und 30 kg; die Zollgebühren betragen 30% des Zollwertes, jedoch mindestens 2 Euro pro Kg
  • für Lebensmittel mit einem Gewicht über 30 kg ist eine Zollgebühr von 50% des Zollwertes zu entrichten, jedoch mindestens 3 Euro pro kg.
  • Waren, die nicht zu Geschäftszwecken bestimmt sind (außer Spirituosen, Bier, Lebensmitteln, Tabak, Schmuck, Armbanduhren, Kleidungsstücken aus echtem Leder/Pelz, Kfz und Anhängern) mit einem Zollwert von 1000 bis 10000 Euro (für nicht teilbare Waren – bis zu 12000 Euro) mit einem Gesamtgewicht von 50 (80) Kg bis 200 (250) Kg, werden besteuert mit 30% des Zollwertes, jedoch mindestens mit 2 Euro pro 1 Kg Gewicht.
  • Waren, die nicht zu Geschäftszwecken bestimmt sind (außer Spirituosen, Bier, Lebensmitteln, Tabak, Schmuck, Armbanduhren, Kleidungsstücken aus echtem Leder/Pelz, Kfz und Anhängern) mit einem Zollwert über 10000 Euro (für nicht teilbare Waren – bis zu 12000 Euro) mit einem Gesamtgewicht über 200 (250) Kg, werden besteuert mit 60% des Zollwertes, jedoch mindestens mit 4 Euro pro 1 Kg Gewicht.
  • Bier, Schmuck, Armbanduhren, Kleidungsstücke aus echtem Leder/Pelz über die o.g. Stückzahl werden besteuert mit 60% des Zollwertes, jedoch mit mindestens 4 Euro pro 1 Kg Gewicht; Spirituosen von 1 bis zu 10 Litern werden besteuert mit 20,- Euro pro 1 Liter.

Zollgebühren werden auch für Haushaltsgeräte erhoben, z.B.:

Bügeleisen: 30% des Zollwertes, mindestens aber 2 Euro pro Stück etc.

Für Rindfleisch und Erzeugnisse daraus besteht ein Einfuhrverbot.

Zudem wurde mit Wirkung vom 11. August 2007 eine vorübergehende Einfuhrbeschränkung für sämtliche Fleischerzeugnisse im Gepäck und Handgepäck in das Hoheitsgebiet der Republik Belarus einführt.

Die Gewichtsobergrenze für persönliches Gepäck bei Einreise gilt unabhängig davon, mit welchem Transportmittel der Reisende eintrifft. Bei der Einreise am Flughafen wird das Gepäck gewogen und bei Überschreiten des Limits eine Zollgebühr erhoben. Auch bei Einreise per Pkw wird an den Grenzübergängen verstärkt kontrolliert und u.a. die Einfuhr von Lebensmitteln, ergänzend zu bereits bestehenden strikten veterinärmedizinischen Regeln und Hygienevorschriften, gewichtsmäßig überprüft. Bei größeren Mengen Lebensmitteln werden auch diese mit Zollgebühren belegt.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass diese Vorschriften je nach Gutdünken des Dienst habenden Zollbeamten strikt oder großzügig gehandhabt werden.

Aus gegebenem Anlass weist das Auswärtige Amt darauf hin, dass die weißrussischen Zollbehörden selbst bei kleinsten Verstößen gegen die geltenden Vorschriften sehr harte Strafen bis zur Konfiszierung der betreffenden Gegenstände unabhängig von ihrem Wert verhängen. Hierzu zählen auch die Fristen für die Wiederausfuhr von Pkw mit deutscher Zulassung, die genauestens einzuhalten sind, und die Bestimmungen über die erforderlichen Dokumente, die mit größtmöglicher Sorgfalt ausgefüllt werden sollten. Auch Fahrzeuge, Maschinen und hochwertige Konsumgüter können von Beschlagnahmen betroffen sein. Eine besonders strikte Kontrolle der Einhaltung geltender Vorschriften ist bei der vorübergehenden Einfuhr und dem Transit von Waren (insbesondere Fahrzeugen aller Art) zu beobachten. Erfahrungsgemäß wird eine vom Zoll veranlasste Konfiszierung unmittelbar anschließend gerichtlich bestätigt.

Es wurden zunehmend Fälle bekannt, in denen Computer oder Laptops ausländischer Reisender mit der Begründung allgemeiner Sicherheitserwägungen an der Grenze beschlagnahmt wurden.

Bitte beachten Sie besonders:

Weder das Auswärtige Amt noch die Botschaft Minsk können im Fall von Konfiszierungen weder auf administrative Zoll-Verfahren noch auf gerichtliche Verfahren Einfluss nehmen. Es wird Ihnen dringend geraten, sich sofort anwaltlich vertreten zu lassen. Auf der Internetseite der Botschaft Minsk finden Sie ein Merkblatt für Kraftfahrzeughalter und- fahrer sowie eine Rechtsanwaltsliste.

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