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Politisches System Seit der Unabhängigkeit 1831 konstitutionelle Monarchie. In der Verfassungsreform von 1992/93 wurde eine sehr komplizierte, förderative Staatsform festgeschrieben. Das Land ist politisch in Regionen (Flandern, Wallonien, Brussels) und sogenannte Gemeinschaften (eine flämische, eine französische, eine deutschsprachige) gegliedert. In diesen Regionen und Gemeinschaften arbeiten eigene parlamentarische Körperschaften (die Räte) und Teilregierungen. Es besteht Wahlpflicht. Zwei-Kammern-Parlament mit Abgeordnetenkammer (Direktwahl der 150 Mitglieder auf 4 Jahre) und Senat, dessen 72 Mitglieder zum Teil gewählt, zum Teil ernannt werden. Der Senat hat im wesentlichen beratende Funktion. Staatsoberhaupt ist der König (seit 1993 Albert II.), der den Premierminister, die Ministerpräsidenten der Regionen und die Minister der nationalen Regierung ernennt. Er ist dabei an die Vorschläge der Abgeordnetenkammer gebunden. Die Regierung wird paritätisch aus flämischen und wallonischen Parlamentariern gebildet. Die Wallonen haben Vetorecht, da sie in beiden Häusern in der Minderheit sind (den Wortlaut der Verfassung finden Sie hier).Verwaltung Der seit 1970 begonnene, etappenweise Föderalisierungsprozess hat am 17.02.1994 zu einer grundlegenden Umgestaltung der Verfassung geführt: Belgien wurde zum Bundesstaat. Die Regionen (Flandern, Wallonien, Brüssel) erhielten eigene Parlamente (Räte) und Regierungen sowie eigene Finanz- und Steuerhoheit. Ihre Räte erhielten rechtsetzende Befugnisse. Sie werden - zeitgleich mit den Wahlen zum Europäischen Parlament - direkt auf fünf Jahre gewählt. Die Ministerpräsidenten und Minister werden ihrerseits von den Räten gewählt und sind ihnen verantwortlich. Die Regionen sind dabei für "gebietsbezogene" Materien wie Wirtschaft, Verkehr, Bodennutzung, Städte- und Straßenbau, Forsten, Jagd, Fischerei, sozialen Wohnungsbau, Energieversorgung und Denkmalpflege zuständig. Seit 01.01.2002 haben sie zudem die Zuständigkeit für Landwirtschaft, Außenhandel, Waffenexport, Entwicklungshilfe, Gemeindeaufsicht und eine Reihe spezieller Steuergebiete erhalten. Generell sind sie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten auch für die Pflege der internationalen Beziehungen zuständig und können diesbezüglich sogar Verträge schließen. Diese letzte Reform verschiebt den Zuständigkeitsschwerpunkt der doppelten belgischen Föderation (Regionen und Gemeinschaften) zugunsten der Regionen. Die Provinzen werden gänzlich den Regionen unterstellt, die damit ein noch höheres Maß an Autonomie erhalten. Die Gemeinschaften (Flämische, Französische und Deutschsprachige Gemeinschaft) verfügen analog zu den Regionen über eine eigene Exekutive und Legislative. Sie sind zuständig für die Bereiche Kultur und Erziehung einschließlich des Hochschulwesens und für so genannte "personenbezogene" Angelegenheiten wie Gesundheit, Soziales, Jugend, Sport, Medien und Tourismus. Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung sind dagegen weiter national geregelt. Die Flämische Gemeinschaft ist mit Flandern deckungsgleich; Rat und Exekutive sind mit denen der Region Flandern fusioniert (Sitz in Brüssel). Die Französische Gemeinschaft umfasst das Gebiet von Wallonien und Brüssel; hier besteht keine Fusion zwischen Gemeinschaft (Sitz Brüssel) und Region (Sitz Namur); allerdings sind seit 1995 zwei Minister aus Wallonien und ein Minister aus Brüssel-Hauptstadt Mitglieder der Regierung der Gemeinschaft. Die Deutschsprachige Gemeinschaft in Ostbelgien (ca. 70.000 Personen) gehört zur Region Wallonien und hat ihren Regierungssitz in Eupen. Sie genießt zudem einen besonderen Minderheitenschutz. Die Region Flandern (niederl.: Vlaams Gewest oder Vlaanderen) umfasst das niederländische Sprachgebiet im Norden Belgiens. Hauptstadt ist Brüssel, das aber selbst nicht auf dem Gebiet der Region Flandern liegt. Die Region Flandern ist in 5 Provinzen gegliedert: Antwerpen, Flämisch-Brabant (Vlaams-Brabant), Limburg, Ostflandern (Oost-Vlaanderen) und Westflandern (West-Vlaanderen). Die Region Wallonien (französ.: Région wallonne oder Wallonie) umfasst das französische Sprachgebiet im Süden und das deutsche Sprachgebiet im Osten Belgiens Hauptstadt ist Namur. Die Region Wallonien ist ebenfalls in 5 Provinzen gegliedert: Hennegau (Hainaut), Lüttich (Liège), Luxemburg (Luxembourg), Namur, Wallonisch-Brabant (Brabant wallon) Hinzu kommt noch die Hauptstadtregion Brüssel. In der Abgeordnetenkammer vertretene Parteien Regierungsparteien in der Reihenfolge ihrer Fraktionsstärke (Sitze) in der Kammer:
Der Bündnispartner von CD&V, die Niew Vlaamse Alliantie gemäßigte flämische Nationalisten (6), trat nicht in die Regierung ein. Oppositionsparteien in der Reihenfolge ihrer Fraktionsstärke (Sitze) in der Kammer:
Gewerkschaften Confédération des Syndicats Chrétiens de Belgique (CSC) = Algemeen Christelijk Vakverbond van België (ACV) (christlich), Fédération Générale du Travail de Belgique (FGTB) = Algemeen Belgisch Vakverbond (ABVV) (sozialistisch), Centrale Générale des Syndicats Libéraux de Belgique (CGSLB) = Algemene Centrale der Liberale Vakbonden van België (ACLVB) (liberal) Mitgliedschaft in internationalen Organisationen BENELUX, BITD, EBRD, ECE, EEA, ESA, EU, EUROCONTROL, Europarat, FAO, IAEA, ICAO, IIFC, IIT, ILO, IMCO, IMF, NATO, OAU, OECD, OSZE, UNESCO, UNO, UPU, Weltbank, WEU, WHO, WMO, WTO (i.d.R. von Anfang an) Einreise Deutsche können mit einem gültigen deutschen Reisepass oder einem gültigen (auch vorläufig ausgestellten) Bundespersonalausweis nach Belgien einreisen. Deutsche Kinderausweise werden anerkannt, ab dem vollendeten 10. Lebensjahr mit Lichtbild; Kinder unter 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils mit Lichtbild eingetragen sind. Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden, für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen), gilt ab 01. Oktober 2004 folgende Regelung:Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten.Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft des Königreichs Belgien in Deutschland.
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