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Politisches System

Das Königreich Tonga ist eine konstitutionelle Erbmonarchie im Commonwealth. Staatsoberhaupt ist König Taufa’ahau Tupou IV. Die Regierungsgeschäfte werden von einem Premierminister geführt, der vom König auf Lebenszeit ernannt wird. Seit Februar 2000 wird dieses Amt von einem Sohn des Königs, Prinz 'Ulukalala Lavaka Ata, bekleidet, der zugleich Außen- und Verteidigungsminister sowie Minister für Zivilluftfahrt und Kommunikation ist. Daneben gehören neun weitere Minister sowie die Gouverneure der Inselgruppen Ha’apai und Vava’u dem Kabinett an. Höchstes Exekutivorgan ist der sogenannte Privy Council, dem neben dem Kabinett auch der König angehört. Kronprinz ist ein weiterer Sohn des Königs, Tupouto’a.

Die legislative Gewalt wird durch das 30 Mitglieder starke Parlament (Legislative Assembly / Fale Alea) ausgeübt, dem die 12 Kabinettsmitglieder ex officio angehören. Von den übrigen 18 Mitgliedern werden je neun von den 33 Adelsfamilien des Königreichs und neun vom Volk gewählt. Parlamentspräsident ist der vom König aus dem Kreis der Vertreter des Adels ernannte Speaker of the House. Die Legislaturperiode beträgt drei Jahre. Bei den letzten Wahlen am 7. März 2002 entfielen von den allgemein gewählten Volksvertretern auf "prodemokratische" Kandidaten sieben Sitze, auf "traditionalistische" zwei. Durch die spezifische Zusammensetzung des Parlaments ist jedoch eine königstreue Regierungsmehrheit vorgegeben.


Gerichtswesen

Das tongaische Rechtssystem folgt weitgehend dem englischen Common Law. Die (unabhängige) Judikative besteht aus dem Magistrate’s Court, dem Land Court, dem Supreme Court sowie – als oberstem Gericht – dem Court of Appeal. Der Chief Justice of Tonga, der zugleich Vorsitzender des Court of Appeal ist, sowie die übrigen Richter des Court of Appeal und des Supreme Court werden vom König mit Zustimmung des Privy Council ernannt. In Strafsachen besteht ein Recht auf ein Geschworenenverfahren.


Verwaltung

Tonga ist in fünf Verwaltungseinheiten (Divisions) unterteilt (in Klammern die Hauptstadt): Eua (Ohonua), Ha'apai (Pangai), Tongatapu (Nuku'alofa), Vava'u (Neiafu). Die fernen, 650 km nördlich von Tongatapu und 250 km nördlich von Vava'u liegenden Inseln Niuatoputapu und Niuafo'ou gehören zur Division Niuas und werden von der Hauptstadt Hihifo auf Niuatoputapu aus verwaltet.


Opposition

Human Rights and Democracy Movement (HRDM), vormals People’s Party (PP)

Gewerkschaften

Friendly Islands Teachers Union (TIFA)

Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

Vereinte Nationen, Commonwealth, ADB (Asiatische Entwicklungsbank), AKP (Afrikanisch-Karibisch-Pazifischer Staatenbund), ESCAP (UN - Economic and Social Commission for Asia and the Pacific), IBRD (Weltbank - Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung), ICAO (Internationale Zivilluftfahrts-Organisation), ICFTU (Internationaler Bund Freier Gewerkschaften),, ICSID (Weltbank - Internationales Zentrum für Investitionsstreitbeilegung), IDA (Weltbank - Internationale Entwicklungsorganisation), IFADIFAD (Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung), IFC (Weltbank - Internationale Finanzkorporation), IFRCS (Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften), IHO (Internationale Hydrographische Organisation), IMO (Internationale Seeschifffahrts-Organisation), ITU (Internationale Fernmeldeunion), IWF (Internationaler Währungsfonds), OPCW (Organisation für das Verbot chemischer Waffen), PIF (Forum pazifischer Inseln), SPARTECA (Regionales Abkommen für Handels- und Wirtschaftskooperation im Südpazifik), SPC (Sekretariat der Pazifischen Gemeinschaft), UNCTADUNCTAD (VN-Handels- und Entwicklungskonferenz), UNESCOUNESCO (VN-Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur), UNIDOUNIDO (VN-Organisation für industrielle Entwicklung), UPU (Weltpostverein), WHO (Weltgesundheitsorganisation), WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum), WMO (Weltorganisation für Meteorologie), WTO (Welthandelsorganisation; Beobachterstatus)


Einreise

Reisedokumente

Zur Einreise ist ein gültiger Reisepass erforderlich, der Personalausweis genügt nicht. Der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate über den beabsichtigten Aufenthalt in Tonga hinaus gültig sein. Kinderausweise werden nicht anerkannt. Der Eintrag von Kindern im Pass eines miteinreisenden Elternteils ist für Kinder bis zum 15. Lebensjahr ausreichend.

Visum

Touristen aus Deutschland benötigen kein Visum, müssen jedoch ein bestätigtes Rück- oder Weiterflugticket sowie etwaige Visa für das nächste Zielland besitzen und bei Ankunft ausreichende finanzielle Mittel nachweisen können. Ihnen wird bei Einreise gebührenfrei ein Besuchervisum mit einer Gültigkeit von 30 Tagen ausgestellt. Eine Verlängerung (um maximal 5 Monate) kann bei der Einwanderungsabteilung (Immigration Department Nuku’alofa, Tel. (00676) 26970) des Außenministeriums in Tonga beantragt werden. Derzeit beträgt die Gebühr hierfür, unabhängig vom Verlängerungszeitraum, 51,-- Pa'anga.

Eine Änderung des Besuchervisums für einen anderen Aufenthaltszweck ist nur möglich, wenn hierfür vor Einreise die Genehmigung von der Einwanderungsbehörde eingeholt wurde. Visaanträge sind bei der Botschaft des Königreichs Tonga in London zu stellen (s.o.). 

Ein Überschreiten der Gültigkeitsdauer des Visums kann durch Nachzahlen der fälligen Verlängerungsgebühr behoben werden, im Einzelfall aber auch gerichtlich verfolgt und mit Geld- oder Haftstrafen und einer Einreisesperre belegt werden.

Bei allein reisenden Minderjährigen sollte sichergestellt werden, dass die Einreisebehörden von Tonga rechtzeitig von Sorgeberechtigten, Verwandten oder Bekannten in Tonga über die Ankunft informiert werden, um Schwierigkeiten bei der Einreise zu vermeiden.


Zuständige Vertretungen

Botschaft in Großbritannien (zuständig für Deutschland)
post.gif (1410 Byte) 36 Molyneux Street, London W1 H 6AB
Internationale Vorwahl 0044-207-7 24 58 28
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Kalkumer Schlossallee 47, 40489 Düsseldorf
Internationale Vorwahl 0211-2 00 66 92
Amtsbezirk Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Habichtstraße 41, 22305 Hamburg
Internationale Vorwahl 040-61 13 53 75
Amtsbezirk Länder Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
dland_k1.gif (247 Byte) Botschaft in Neuseeland (zuständig für Tonga)
post.gif (1410 Byte) 90-92 Hobson Street, Thorndon, Wellington
Internationale Vorwahl (0064 4) 473 60 63
Internationale Domäne www.wellington.diplo.de
German.Embassy@iconz.co.nz

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