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Politisches System Die Marshallinseln haben ein gemischt parlamentarisch-präsidiales System mit einer Kammer. Der Präsident ist zugleich Staatsoberhaupt und Regierungschef. Das Parlament, die "Nitijela", hat als gesetzgebendes Organ 33 Sitze. Die 33 Abgeordneten (Senatoren) werden durch die Bevölkerung (24 Wahlbezirke) für 4 Jahre gewählt. Das aktive Wahlrecht darf ausüben, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Die Senatoren wählen den Regierungschef. Dieser wiederum benennt das Kabinett aus den Mitgliedern des Parlaments. Die letzte Wahl fand im November 2003 statt. Der "Council of Iroij" setzt sich aus 12 Stammesoberhäuptern zusammen, die das Kabinett in Angelegenheiten des Brauchtums und sonstiger traditioneller Themen beraten. Verwaltung 33 Gemeindebezirke (Ailinginae, Ailinglaplap, Ailuk, Arno, Aur, Bikar, Bikini, Bokak, Ebon, Enewetak, Erikub, Jabat, Jaluit, Jemo, Kili, Kwajalein, Lae, Lib, Likiep, Majuro, Maloelap, Mejit, Mili, Namorik, Namu, Rongelap, Rongrik, Toke, Ujae, Ujelang, Utirik, Wotho, Wotje)Parteien Keine organisierten Parteien, lediglich parteiähnliche Vereinigungen oder Interessengruppen Gewerkschaften Keine Mitgliedschaft in internationalen Organisationen Vereinte Nationen, AKP, ADB, FAO, G-77, IAEA, ICAO, ICCT, IWF, IMO, Interpol, ITU, OPCW, SPARTECA, PIF, SPC, UNCTAD, UNESCO, UNFPA, Weltbank, WHO Einreise Deutsche benötigen zur Einreise einen noch mindestens ein Jahr gültigen Reisepass. Touristen erhalten direkt bei der Einreise ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von 30 Tagen (Gebühr derzeit 25 USD, Visa für Geschäftsreisen 50 USD) verlängerbar bis zu 90 Tagen. Hierfür sind ein Nachweis über die Rück- oder Weiterreise auf dem Luft- oder Seeweg (zum Beispiel Flugticket) sowie ausreichende Finanzmittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts während des Aufenthaltes auf den Marshallinseln nachzuweisen. Bei der Ausreise wird eine Flughafengebühr in Höhe von 15 USD (Befreiung für über 60jährige) erhoben. Bei einem Aufenthalt von über 30 Tagen oder bei beabsichtigter Arbeitsaufnahme besteht die Verpflichtung, sich einem HIV-Test zu unterziehen. Ausländische Testergebnisse können unter Umständen anerkannt werden.
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