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Politisches System Bundesstaatliche Wahlmonarchie mit parlamentarischen Ansätzen. Nationaler Bundesrat (Al-Majlis Al-Ittihadi Al-Watani/Federal National Council) mit 40 auf zwei Jahre ernannten Abgeordneten (beratende Funktion). Höchstes Bundesorgan ist der Oberste Rat (Al-Majlis Al-Ala/Supreme Council), dem die Herrscher der sieben Emirate angehören. Die Zuständigkeiten des Bundes erstrecken sich auf Auswärtige Angelegenheiten, Polizei, Verteidigung, Geheimdienst, Verkehrswesen, Erziehung, Gesundheit, Währung sowie Pass- und Ausländerrecht. In der Praxis üben jedoch die einzelnen Emirate weiterhin auch in diesen Bereichen großen Einfluss aus. Das Emirat Dubai hat eine eigene Polizei. Auf wirtschaftlichem Gebiet, und hier besonders im Erdölsektor, ist die Autonomie der Emirate unangetastet. Verwaltung 7 Emirate (Abu Zaby (Abu Dhabi), 'Ajman, Al Fujayrah, Ash Shariqah (Sharjah), Dubayy (Dubai), Ra's al Khaymah, Umm al Qaywayn)Abu Dhabi ist das Größte der sieben Emirate. Die gleichnamige Hauptstadt liegt auf einer Insel, die durch einen Damm mit dem Festland verbunden ist. Mit gewaltigem Aufwand wurde die Küstenpromenade in eine Grünzone verwandelt. Bis heute ist Abu Dhabi auch Hauptstadt der Föderation. Der Palast des Emirs befindet sich jedoch in Al Ayn. Diese 150km östlich in der Wüste gelegene Oasenstadt ist auch Sitz einer modernen Universität. An ihr unterrichten und forschen Professoren aus der gesamten arabischen Welt.Dubai, das im Gegensatz zu Abu Dhabi eine alte Stadt- und Handelstradition besitzt, hatte bereits vor den ersten Erdölfunden mit einem ehrgeizigen Programm den Flug- und den Seehafen ausgebaut. Port Rashid hat sich zu einem Umschlagplatz von Gütern aller Art für die gesamte Region entwickelt. Schiffe aus Europa und Fernost löschen hier ihre Fracht, die dann mit kleinen Booten oder per Lkw weiter verteilt wird. Während des Golfkrieges lief ein Teil der iranischen Importe über den Hafen von Dubai. Dabei erwiesen sich die traditionellen Dhaus wie geschaffen für den Transport von Schmuggelwaren zu abgelegenen Buchten der nur 140km entfernten iranischen Golfküste. Das Emirat Ash Shariqah ist wegen seines Cricketstadions bekannt. Dort treten die besten Mannschaften der Welt bei hoch dotierten Turnieren gegeneinander an. Im Gegensatz zu Dubai und Abu Dhabi ist dieses Emirat jedoch tief verschuldet. Der Bau eines eigenen Flughafens und die Eröffnung einer eigenen Fernsehstation haben sich als zu kostspielig erwiesen. Während Ash Shariqah nur geringe Öleinnahmen hat und deshalb versucht, durch Tourismus die Staatseinnahmen zu verbessern, wurden in den kleinsten Emiraten bisher keine Rohstofflager entdeckt. Die Emirate Ajman, Ra's al Khaymah und Umm al Qaywayn liegen weiter nördlich Richtung Ausgang des Persischen Golfs, der Meerenge von Hormus. In diesen Scheichtümern leben nur etwa 10% der Einwohner der Emirate. Sie sind auf die Unterstützung durch Abu Dhabi angewiesen. Ra's al Khaymah war einst das gefürchtete Seeräuberzentrum der Region. Strategische Bedeutung für die Föderation hat das Emirat Al Fujayrah, da es am Indischen Ozean liegt. Während der Kämpfe im Golfkrieg entluden immer mehr Schiffe im Hafen von Al Fujayrah, da die Einfahrt in die Gewässer des Golfs zu gefährlich war. Parteien, Gewerkschaften keine Mitgliedschaften in Internationalen Organisationen Vereinte Nationen und Sonderorganisationen, Arabische Liga, OPEC (Organisation der Erdöl exportierenden Staaten), OAPEC (Organisation der arabischen Erdöl exportierenden Staaten), GCC (Golf-Kooperationsrat), OIC (Organisation der Islamischen Konferenz), ROPME (Regionale Organisation zur Erhaltung der Meeresumwelt), IFAD (Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung), WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum), IAEA (Internationale Atomenergie-Agentur), ITU (Internationale Fernmeldeunion), UPU (Weltpostverein), ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation), IMF (Internationaler Währungsfonds), FAO (VN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation), ILO (Internationale Arbeitsorganisation), WHO (Weltgesundheitsorganisaiton), WTO (Welthandelsorganisation), GAOCMAO (Organisation für Gegenseitige Hilfe der Ölunternehmen des Golfgebietes) Einreise Visum Derzeit werden Visa für u.a. deutsche Staatsangehörige unmittelbar bei der Einreise in die VAE unter folgenden Bedingungen erteilt: 1. Die Maßnahme gilt für Besuchervisa (Touristen). Ein Visum ist 60 Tage gültig, beginnend vom Einreisetag. Es besteht die Möglichkeit, das Visum um 30 Tage zu verlängern. 2. Das Visum wird bei der Einreise kostenlos erteilt, bei der Verlängerung fallen jedoch Gebühren von derzeit 500 DHS an. 3. Bei Ein- und Ausreise müssen Formulare dann ausgefüllt werden, wenn die Besucher bisher nicht datenmäßig in den VAE erfasst sind. 4. Visumsinhabern ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten. 5. Es gelten die jeweils gültigen Gesetze der VAE für Einreise und Aufenthalt von Ausländern. 6. Diese Verordnung gilt für die Inhaber von Reisepässen sowie amtlichen Pässen." Es ist möglich, dass bei der Einreise biometrische Daten (z.B. Iriserkennung) aufgenommen werden. Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten vor der Ausreise in jedem Falle bei der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin die aktuellen Einreiseerfordernisse erfragt werden. Ein Überschreiten des zugestandenen Aufenthaltszeitraums hat an der Dauer der Überschreitung orientierte Geldbußen (derzeit 100,- DHS pro Tag) zur Folge. Reisedokumente Die Einreise in die VAE ist nur mit einem Reisepass oder einem vorläufigen Reisepass möglich. Der Reisepass/vorläufige Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein. Die Einreise mit Personalausweis oder einem Reiseausweis als Passersatz ist nicht möglich. Die neuen deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Aussenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin bereits anerkannt, ebenso weiterhin die alten deutschen Kinderausweise, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Wegen der z.T. noch uneinheitlichen Praxis seit Einführung der Kinderreisepässe wird jedoch ein eigener Reisepass empfohlen. Für den langfristigen nichttouristischen Aufenthalt ist in jedem Falle ein eigener Reisepass für Kinder erforderlich. Bei Verlust/Diebstahl eines deutschen Reisepasses kann ein Ersatzpass (vorläufiger Reisepass) durch die Deutsche Botschaft Abu Dhabi bzw. das Deutsche Generalkonsulat Dubai ausgestellt werden. Dafür ist unbedingt die Vorlage einer Passverlustanzeige bei der Polizei (bzw. in Abu Dhabi der Abu Dhabi Immigration Authority ) erforderlich, da die Flughafenbehörden eine anschließende Ausreise aus den VAE ebenfalls nur bei Vorlage dieser Passverlustanzeige zusammen mit dem ausgestellten Ersatzpass gestatten. Für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt das Auswärtige Amt keine Gewähr. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Verbindliche Einreiseinformationen erteilt die Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin.
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