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Politisches System

Usbekistan wird durch den noch zu sowjetischer Zeit zum Präsidenten gewählten Islam Karimow (seit 24. März 1990) regiert, den früheren Ersten Sekretär der Kommunistischen Partei der usbekischen Sowjetrepublik. Ein Referendum im sowjetischen Stil von 1995 und eine darauf folgende Parlamentsentscheidung erweiterten Karimows Mandat bis zum Jahr 2000. Er wurde am 9. Januar 2000 mit 91,9% der Stimmen wiedergewählt. Die Wahl entsprach nicht den OSZE-Standards. Ein erneutes Referendum im Januar 2002 verlängerte die Amtszeit des Präsidenten bis zum Jahr 2007.

Der Präsident ist zugleich Vorsitzender des Ministerkabinetts, das aus Ministerpräsident und gegenwärtig acht Stellvertretenden Ministerpräsidenten sowie 12 Ministern besteht. Diese sind gegenüber den ihnen nachgeordneten Vorsitzenden von Staatskomitees weisungsbefugt.

Die Exekutive ist stark zentralisiert. Das Parlament Olij Madschlis (Oberste Versammlung, Einkammerparlament) hat eine schwache Stellung. Im Rahmen einer Parlamentsreform wird das usbekische Parlament ab Dezember 2004 in ein Zwei-Kammer-Parlament umgewandelt. Die in ihm bislang vertretenen vier Parteien sind allesamt regierungsnah und weitgehend auf Initiative des Staatspräsidenten gegründet worden. Eine parlamentarische Opposition existiert daher nicht. Die drei Oppositionsbewegungen "Erk", "Birlik" und Ozod Dekhkanlar (Freie Bauern) sind nicht zugelassen, ebenso wenig viele Nichtregierungsorganisationen, die sich für Demokratisierung und Menschenrechte einsetzen. Im März 2002 wurde die Unabhängige Menschenrechtsorganisation Usbekistans, im März 2003 die Menschenrechtsorganisation "Ezgulik" vom usbekischen Justizministerium registriert.


Verwaltung

Der Präsident ernennt direkt die Gebietsgouverneure (Hokime) der 13 Gebiete (Vilojate).

12 Provinzen (Andijon Wiloyati, Bukhoro Wiloyati, Farghona Wiloyati, Jizzakh Wiloyati, Khorazm Wiloyati (Urganch), Namangan Wiloyati, Nawoiy Wiloyati, Qashqadaryo Wiloyati (Qarshi), Samarqand Wiloyati, Sirdaryo Wiloyati (Guliston), Surkhondaryo Wiloyati (Termiz), Toshkent Wiloyati), 1 autonome Republik (Qoraqalpoghiston (Nukus)), 1 Stadt (Toshkent Shahri)


Parteien

Parlamentarische (sämtlich regierungstreu, zum Teil auf Initiative des Staatspräsidenten gegründet); in der Gesetzgebenden Kammer wie folgt vertreten:

  • Liberal-Demokratische Partei Usbekistans, seit Dezember 2003, 41 Parlamentssitze;
  • Demokratische Volkspartei Usbekistans (Narodno-Demokratitscheskaja Partia Usbekistana), seit September 1991 (Nachfolgepartei der Kommunistischen Partei Usbekistans), 28 Parlamentssitze;
  • Fidokorlar („Selbstaufopferer“), gegründet im Januar 1999 mit national-liberaler Zielsetzung, im April 2000 fusioniert mit Watan Tarakijoti („Fortschritt für die Heimat“), 18 Parlamentssitze;
  • Partei der Nationalen Wiedergeburt („Milliy Tiklanisch“), gegründet 03.06.1995, Ziel: Wiederbelebung der usbekischen Kultur, 11 Parlamentssitze;
  • Adolat („Gerechtigkeit“), gegründet 18.02.1995, aus Hokimiatsgruppierung hervorgegangen, „sozialdemokratisch“ orientiert, 8 Parlamentssitze;
  • Zudem gibt es 24 Parlamentarier unabhängiger Wählerinitiativen

Opposition

Außerparlamentarische, nicht zugelassene Parteien:

  • Birlik ("Einheit"), gegründet im November 1988, national-usbekisch;
  • Erk ("Freiheit"), unter Führung des Schriftstellers Muhammad Salikh, der 1990 bei Präsidentschaftswahl 12,3% der Stimmen erhielt. Lebt seit 1993 im Exil.
  • Ozod Dekhkanlar („Freie Bauern“); vertritt die Interessen der Landbevölkerung.
  • „Sonnenschein-Koalition“: Gründung im April 2005 durch Geschäftsmann Sanjar Umarow; kooperiert mit der Ozod Dekhkanlar und stützt sich auf deren Infrastruktur; vertritt wirtschaftliche und agrarische Interessen.
  • Hisb-ut Tahrir, Partei der islamischen Befreiung, radikal-islamisch

Gewerkschaften

Einheitsgewerkschaft "Profsojusy"


Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

Mitglied der Vereinten Nationen und der meisten Sonderorganisationen der Vereinten Nationen (nicht FAO); OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa), IWF (Internationaler Währungsfonds), WB (Weltbank), (nicht GATT, WTO), EBRD (Europäische Bank für Wiederaufbau- und Entwicklung), ADB (Asiatische Entwicklungsbank), IsDB (Islamische Entwicklungsbank), NATO-Partnerland (Partnerschaft für den Frieden und Euro-Atlantischer Partnerschaftsrat), Beobachterstatus in Islamischer Konferenz, GUS (Gemeinschaft Unabhängiger Staaten). Daneben Mitglied in Regionalorganisationen SCO (Schanghai-Organisation für Zusammenarbeit), CSTO (Organisation des Kollektiven Sicherheitspakts), EurAsEC (Eurasische Wirtschaftsgemeinschaft), EurASec, ECO (Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit), CACO (Zentralasiatische Organisation für Zusammenarbeit).


Einreise

Die Einreise nach Usbekistan ist nur mit einem gültigen Visum möglich, das vor Reiseantritt durch die Auslandsvertretungen der Republik Usbekistan in Deutschland für einen genau umrissenen Zeitraum erteilt wird

Die an Afghanistan angrenzenden Provinzen sind teilweise für ausländische Touristen gesperrt. Betroffen sind einzelne Bezirke, nicht jedoch die Städte Termes, Kitab, Schachrisabs und Kamaschin selbst. Diplomaten, Vertreter von internationalen Organisationen und Hilfsorganisationen sowie Journalisten dürfen diese Gebiete mit Sonderausweis bereisen. Der Sonderausweis ist im Rahmen des Visumverfahrens bei den diplomatischen oder konsularischen Vertretungen der Republik Usbekistan zu beantragen, wird aber zumeist von der Protokollabteilung des Außenministeriums in Taschkent ausgestellt.

Visumsbestimmungen
Für
1.    Touristen mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu einem Monat
2.    Dienst - oder Geschäftsreisende (mit einer Gültigkeitsdauer des Visums bis zu einem Jahr)

stellen die Vertretungen der Republik Usbekistan innerhalb von drei Werktagen Visa ohne Einladung und ohne nachgewiesene Hotelbuchung aus. Für Visa mit darüber hinaus gehender Gültigkeit werden weitere Unterlagen verlangt.

Vereinzelt wird dennoch eine Einladung verlangt; es empfiehlt sich, in diesen Fällen auf Einhaltung der obigen Regelung zu bestehen. Falls zeitweilige Aufenthalte in Nachbarstaaten mit anschließender Rückkehr nach Usbekistan beabsichtigt sind, muss unbedingt ein Visum mit mehrfacher Einreisemöglichkeit beantragt werden. Nachträgliche Änderungen sind zumeist nicht möglich.

Der Kinderausweis wird uneingeschränkt anerkannt.

Eine Visumserteilung am Flughafen Taschkent bei der Einreise ist nicht möglich.

Jeglicher visumsfreie Transitaufenthalt in Usbekistan ist untersagt, ausgenommen ein Aufenthalt im Transitraum des Taschkenter Flughafens.

Ein Grenzübertritt auf dem Landweg für Personen, Transportmittel, Waren und sonstiges Eigentum ist nur von 7.00 Uhr morgens bis 22.00 Uhr abends möglich. Während der Nachtstunden erfolgt keine Grenzabfertigung und die Grenzübergänge sind geschlossen. Im Luft- und Eisenbahnverkehr wird die Grenzkontrolle uneingeschränkt 24 Stunden lang durchgeführt.


Zuständige Vertretungen

Botschaft in Deutschland
post.gif (1410 Byte) Perleberger Straße 62, 10559 Berlin
Internationale Vorwahl 030-39 40 98-0
Internationale Domäne www.uzbekistan.de
botschaft@uzbekistan.de
Generalkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Jahnstraße 15, 60318 Frankfurt am Main
Internationale Vorwahl 069-74 05 54
Amtsbezirk Länder Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Speicherhof 308, 28217 Bremen
Internationale Vorwahl 0421-3 89 22 24
Amtsbezirk Land Bremen
dland_k1.gif (247 Byte) Botschaft in Usbekistan
post.gif (1410 Byte) Scharaf-Raschidow-Kutschassi 15, Taschkent
Internationale Vorwahl (00998 71) 120 84 40
Internationale Domäne www.taschkent.diplo.de
info@taschkent.diplo.de

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