![]() Themen |
Politisches System Usbekistan wird durch den noch zu sowjetischer Zeit zum Präsidenten gewählten Islam Karimow (seit 24. März 1990) regiert, den früheren Ersten Sekretär der Kommunistischen Partei der usbekischen Sowjetrepublik. Ein Referendum im sowjetischen Stil von 1995 und eine darauf folgende Parlamentsentscheidung erweiterten Karimows Mandat bis zum Jahr 2000. Er wurde am 9. Januar 2000 mit 91,9% der Stimmen wiedergewählt. Die Wahl entsprach nicht den OSZE-Standards. Ein erneutes Referendum im Januar 2002 verlängerte die Amtszeit des Präsidenten bis zum Jahr 2007. Der Präsident ist zugleich Vorsitzender des Ministerkabinetts, das aus Ministerpräsident und gegenwärtig acht Stellvertretenden Ministerpräsidenten sowie 12 Ministern besteht. Diese sind gegenüber den ihnen nachgeordneten Vorsitzenden von Staatskomitees weisungsbefugt. Die Exekutive ist stark zentralisiert. Das Parlament Olij Madschlis (Oberste Versammlung, Einkammerparlament) hat eine schwache Stellung. Im Rahmen einer Parlamentsreform wird das usbekische Parlament ab Dezember 2004 in ein Zwei-Kammer-Parlament umgewandelt. Die in ihm bislang vertretenen vier Parteien sind allesamt regierungsnah und weitgehend auf Initiative des Staatspräsidenten gegründet worden. Eine parlamentarische Opposition existiert daher nicht. Die drei Oppositionsbewegungen "Erk", "Birlik" und Ozod Dekhkanlar (Freie Bauern) sind nicht zugelassen, ebenso wenig viele Nichtregierungsorganisationen, die sich für Demokratisierung und Menschenrechte einsetzen. Im März 2002 wurde die Unabhängige Menschenrechtsorganisation Usbekistans, im März 2003 die Menschenrechtsorganisation "Ezgulik" vom usbekischen Justizministerium registriert. Verwaltung Der Präsident ernennt direkt die Gebietsgouverneure (Hokime) der 13 Gebiete (Vilojate).12 Provinzen (Andijon Wiloyati, Bukhoro Wiloyati, Farghona Wiloyati, Jizzakh Wiloyati, Khorazm Wiloyati (Urganch), Namangan Wiloyati, Nawoiy Wiloyati, Qashqadaryo Wiloyati (Qarshi), Samarqand Wiloyati, Sirdaryo Wiloyati (Guliston), Surkhondaryo Wiloyati (Termiz), Toshkent Wiloyati), 1 autonome Republik (Qoraqalpoghiston (Nukus)), 1 Stadt (Toshkent Shahri) Parteien Parlamentarische (sämtlich regierungstreu, zum Teil auf Initiative des Staatspräsidenten gegründet); in der Gesetzgebenden Kammer wie folgt vertreten:
Opposition Außerparlamentarische, nicht zugelassene Parteien:
Gewerkschaften Einheitsgewerkschaft "Profsojusy" Mitgliedschaft in internationalen Organisationen Mitglied der Vereinten Nationen und der meisten Sonderorganisationen der Vereinten Nationen (nicht FAO); OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa), IWF (Internationaler Währungsfonds), WB (Weltbank), (nicht GATT, WTO), EBRD (Europäische Bank für Wiederaufbau- und Entwicklung), ADB (Asiatische Entwicklungsbank), IsDB (Islamische Entwicklungsbank), NATO-Partnerland (Partnerschaft für den Frieden und Euro-Atlantischer Partnerschaftsrat), Beobachterstatus in Islamischer Konferenz, GUS (Gemeinschaft Unabhängiger Staaten). Daneben Mitglied in Regionalorganisationen SCO (Schanghai-Organisation für Zusammenarbeit), CSTO (Organisation des Kollektiven Sicherheitspakts), EurAsEC (Eurasische Wirtschaftsgemeinschaft), EurASec, ECO (Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit), CACO (Zentralasiatische Organisation für Zusammenarbeit). Einreise Die Einreise nach Usbekistan ist nur mit einem gültigen Visum möglich, das vor Reiseantritt durch die Auslandsvertretungen der Republik Usbekistan in Deutschland für einen genau umrissenen Zeitraum erteilt wird Die an Afghanistan angrenzenden Provinzen sind teilweise für ausländische Touristen gesperrt. Betroffen sind einzelne Bezirke, nicht jedoch die Städte Termes, Kitab, Schachrisabs und Kamaschin selbst. Diplomaten, Vertreter von internationalen Organisationen und Hilfsorganisationen sowie Journalisten dürfen diese Gebiete mit Sonderausweis bereisen. Der Sonderausweis ist im Rahmen des Visumverfahrens bei den diplomatischen oder konsularischen Vertretungen der Republik Usbekistan zu beantragen, wird aber zumeist von der Protokollabteilung des Außenministeriums in Taschkent ausgestellt. Visumsbestimmungen stellen die Vertretungen der Republik Usbekistan innerhalb von drei Werktagen Visa ohne Einladung und ohne nachgewiesene Hotelbuchung aus. Für Visa mit darüber hinaus gehender Gültigkeit werden weitere Unterlagen verlangt. Vereinzelt wird dennoch eine Einladung verlangt; es empfiehlt sich, in diesen Fällen auf Einhaltung der obigen Regelung zu bestehen. Falls zeitweilige Aufenthalte in Nachbarstaaten mit anschließender Rückkehr nach Usbekistan beabsichtigt sind, muss unbedingt ein Visum mit mehrfacher Einreisemöglichkeit beantragt werden. Nachträgliche Änderungen sind zumeist nicht möglich. Der Kinderausweis wird uneingeschränkt anerkannt. Eine Visumserteilung am Flughafen Taschkent bei der Einreise ist nicht möglich. Jeglicher visumsfreie Transitaufenthalt in Usbekistan ist untersagt, ausgenommen ein Aufenthalt im Transitraum des Taschkenter Flughafens. Ein Grenzübertritt auf dem Landweg für Personen, Transportmittel, Waren und sonstiges Eigentum ist nur von 7.00 Uhr morgens bis 22.00 Uhr abends möglich. Während der Nachtstunden erfolgt keine Grenzabfertigung und die Grenzübergänge sind geschlossen. Im Luft- und Eisenbahnverkehr wird die Grenzkontrolle uneingeschränkt 24 Stunden lang durchgeführt.
|
a
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||