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Verkehr -Zoll - -

Gesundheit

Es besteht kein Impfzwang für die Einreise nach Usbekistan. Bei Aufenthalten von länger als 3 Monaten wird ein HIV-Test verlangt. Zur eigenen Sicherheit sollte zunächst zusammen mit einem Arzt der Impfschutz überprüft werden. Hierbei ist insbesondere auf einen ausreichenden Impfschutz gegen Polio, Tetanus, Meningokokken-Meningitis A+C, Diphtherie und Hepatitis A (Auffrischungsimpfungen alle 10 Jahre) zu achten. Bei besonderer Exposition können folgende weitere Impfungen empfohlen werden: Hepatitis B (insb. bei Langzeitaufenthalten), Typhus (insb. bei Aufenthalt unter sehr einfachen hygienischen Bedingungen), Tollwut (bei Langzeitaufenthalten mit Tierkontakten). Die medizinische Versorgung in Usbekistan ist mangelhaft. Reisenden wird deshalb die Mitgliedschaft bei einer Rettungsfluggesellschaft empfohlen. Die Mitnahme einer Reiseapotheke mit gängigen Präparaten (z.B. Magen/Darm-Medikamente und Insektenabwehrmittel) wird empfohlen.


Literatur

Reisehinweise

Reisen über Land/ Terrorismus

Die Lage in Usbekistan ist ruhig, dennoch ist weiterhin von einer gewissen Gefährdungslage durch antiwestlich orientierte extremistische Gruppen auszugehen, die in Teilen Zentralasiens operieren. Die Bedrohung richtet sich bislang nicht gegen den Tourismus im Lande. Es wird dennoch empfohlen, sich bei Reisen in Usbekistan umsichtig zu verhalten.

Die Lage im Ferganatal ist seit den Unruhen in Andijan (Mai 2005) ruhig, im östlichen Ferganatal aber nicht vollständig spannungsfrei.

Die usbekischen Behörden haben ihre intensiven Sicherheitsvorkehrungen (check-points, Personenkontrollen) beibehalten. Auch Ausländer werden kontrolliert.

Einige schmale Grenzabschnitte zu Kirgistan und Tadschikistan sind weiterhin vermint.

Innerhalb von drei Tagen müssen sich Ausländer (ausgenommen Diplomaten), die nicht in einem Hotel wohnen, beim UVViOG (Verwaltung für Ein-/Ausreise und Staatsbürgerschaft, ehemals OViR) des jeweiligen Stadtbezirks anmelden. Die Registrierungsquittung ist Voraussetzung für die Buchung von Flügen bzw. Fahrkarten für Reisen im Landesinneren und muss bei der Ausreise vorgelegt werden. Für eine Anmeldung für einen Zeitraum von bis zu einem Monat beträgt die Anmeldegebühr 20 US $.

Geld / Ein- und Ausfuhr von Devisen

Die usbekische Währung ist der Sum. Bei der Mitnahme von Bargeld sind US $ oder € (Banknoten ab Ausgabedatum 1996 in gutem äußeren Zustand) zu empfehlen. Achtung: Der Umtausch auf dem Basar ist verboten. Banken und Wechselstuben der großen Hotels gewähren jedoch in etwa denselben Kurs ohne besondere Formalitäten. Rückumtausch von Sum in $ ist bei Vorlage von entsprechenden Umtauschbelegen über vorangegangenen Dollarverkauf grundsätzlich möglich, zurzeit aber eingeschränkt. Ein Rücktausch in € ist nicht möglich. Travellerschecks und Kreditkarten sind noch unüblich; Geldautomaten gibt es so gut wie nicht.

Die Einfuhr von Devisen nach Usbekistan ist in unbeschränkter Höhe möglich. Über die Deviseneinfuhr muss bei der Einreise eine Zollerklärung in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt werden. Es ist unbedingt darauf zu achten, in der Zollerklärung die mitgeführten Devisen anzugeben. Eine Überschreitung der Summe der seinerzeit eingeführten ausländischen Devisen ist nur unter Vorlage einer Bestätigung der Zentralbank der Republik Usbekistan oder einer bevollmächtigten Bank möglich. Falsche Angaben werden in der Regel mit Geldstrafe geahndet. In Einzelfällen ist es zu einer Verzögerung der Ausreise, auch um mehrere Tage, gekommen.

Verhaltensempfehlungen

Als Verhaltensmaßnahme empfiehlt es sich, abends und nachts nicht allein und auf keinen Fall zu Fuß in einsameren Stadtteilen oder auch zwar zentralen, aber abends wenig frequentierten Orten wie z.B. Unterführungen unterwegs zu sein. Auf den Straßen, insbesondere im Einzugsbereich der führenden Hotels und auf Basaren besteht immer eine gewisse Gefahr, bestohlen zu werden, die Kriminalitätsrate ist aber nicht höher als in Deutschland.

Während des Aufenthaltes in Usbekistan sollten Reisende für den Fall von Identitätskontrollen durch die usbekische Polizei stets ihren Reisepass und ihre Aufenthaltserlaubnis mit sich führen. Kopien dieser Dokumente werden in der Regel nicht akzeptiert. Für Inhaber von Gruppenvisa wird angeraten, stets auch eine Kopie des Gruppenvisums bei sich zu tragen.

Es wird empfohlen, den Pass nur wenn unbedingt erforderlich aus den Händen zu geben.


Strafrecht

In der U-Bahn in Taschkent besteht Fotografierverbot, ebenso auf dem Flughafen und anderen als militärisch geltenden Einrichtungen sowie Ministerien.


Strom

Volt Frequenz (Hz) Bemerkung
220 50 -
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Verkehr

FLUGZEUG: Uzbekistan Airways (HY) fliegt regelmäßig alle größeren Städte in Usbekistan an. Vor jedem Flug muß man sein Ticket am Flughafen von den Auswanderungsbehörden (Ovir) bestätigen lassen. Ausländer müssen alle Flüge in US-Dollar bezahlen, Tickets werden im Büro von Uzbekistan Airways verkauft (gegenüber dem Hotel Rußland, Schota Rustaveli, Taschkent).

Flugzeiten: von Taschkent zu den folgenden Städten (ungefähre Angaben in Std. und Min.):

Termez 1.20
Nukus 2.00
Samarkand 0.40
Navoi 1.00
Namangan 1.40

BAHN: Das Streckennetz umfaßt 3400 km und verbindet Termez, Samarkand, Buchara, das Ferganabecken und Nukus miteinander. In Taschkent gibt es zwei Bahnhöfe (Nord- und Südbahnhof). Die Transkaspische Eisenbahn durchquert das Land auf der Strecke von Tschardschau (Turkmenistan) über Kagan (in der Nähe von Buchara), Samarkand und Dschisak, von wo Anschlußmöglichkeiten nach Taschkent bestehen.

BUS/PKW: In Usbekistan gab es immer wieder Versuche von Verkehrspolizisten, von Reisenden Geld zu erpressen. In der Regel wird die Weiterfahrt nach Zahlung begrenzter Summen im Gegenwert von höchstens 5 € gewährt.

Überlandreisen können wegen des teilweise schlechten Zustands der Straßen und Fahrzeuge schwierig und gefährlich sein. Dies gilt auch für vielbefahrene Strecken wie zum Beispiel die von Buchara nach Samarkand oder von Samarkand nach Taschkent. Von Überlandfahrten bei Nacht wird abgeraten.

Das Straßennetz ist gut ausgebaut. Bus: Alle größeren Städte werden durch Busse verbunden. Taxis und Mietwagen gibt es in allen größeren Städten. Die meisten sind nicht registriert, und Preisvereinbarung im voraus wird empfohlen. Da sich sehr viele Straßennamen geändert haben, sollte man immer den alten und neuen Namen nennen. Mietwagen können für einzelne Fahrten, stunden-, tage- oder wochenweise gemietet werden.

STADTVERKEHR: In Taschkent gibt es Busse, Oberleitungsbusse, Straßenbahnen, Taxis und eine U-Bahn, die 1991 ausgebaut und erweitert wurde. Öffentliche Verkehrsmittel sind sehr preiswert und recht zuverlässig.


Zoll

Es bestehen die international üblichen Ein- bzw. Ausfuhrverbote (Drogen, Waffen) sowie die international übliche Begrenzung der Einfuhr von Tabak und Alkohol. Die Ausfuhr von Antiquitäten (älter als 75 Jahre) ist verboten.

Bitte beachten Sie die obigen Ausführungen zur Ein- und Ausfuhr von Devisen.

Besondere strafrechtliche VorschriftenIn der U-Bahn in Taschkent besteht Fotografierverbot, ebenso auf dem Flughafen und anderen als militärisch geltenden Einrichtungen, wie z.B. Grenzanlagen sowie Ministerien.

Homosexuelle Handlungen von Männern sind strafrechtlich verboten und werden lt. Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe ab drei Jahren geahndet, in der Praxis aber selten vor Gericht gebracht. Das usbekische Strafrecht enthält keine Vorschriften zu sexuellen Handlungen unter Frauen.

Prostitution ist strafbar und wird mit Geldstrafe geahndet, wird aber gleichfalls nur selten gerichtlich verfolgt.

Drogen sind illegal und ihr Besitz, Verbrauch, ihre Ein- und Ausfuhr sowie der Handel sind strafbewehrt. Es gibt in Usbekistan keine Unterscheidung zwischen „harten“ und „weichen“ Drogen.

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