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Bis zum 11. Jahrhundert war die Region Teil verschiedener Reiche (Perser, Griechen, Araber), dann Durchzugsgebiet asiatischer Völker, vor allem der Mongolen. Timur Lenk gelang es im 14. Jahrhundert, ein Reich mit Samarkand als Hauptstadt aufzubauen. Die russische Expansion setzte 1864 ein. Buchara (1868) und Chiwa (1873) wurden zu russischen Protektoraten. Kohand kam 1876 direkt unter Zarenverwaltung. 1918 wurde gewaltsam die Autonome Sowjetrepublik Turkestan gegründet, zu der auch Usbekistan gehörte. Das Land erhielt erst 1929 seine heutigen Grenzen. Am 1. September 1991 erklärte Usbekistan seine Unabhängigkeit. An den Machtstrukturen beim Übergang von der Sowjetrepublik zum unabhängigen Nationalstaat änderte sich wenig. Im Land gib es ethnische Spannungen, Nachbarländer (Tadschikistan, Kirgisien und Kasachstan) erheben Anspruch auf usbekisches Gebiet. Der usbekische Staatschef Islam Karimow (61) wurde bei der Präsidentenwahl am 9.1.2000 erwartungsgemäß mit großer Mehrheit von rund 92% im Amt bestätigt. Nach Angaben der zentralen Wahlkommission in der Hauptstadt Taschkent erhielt Karimow 91,9% der abgegebenen Stimmen. Auf den einzigen Gegenkandidaten, Abdulchafis Dschalalow, entfielen lediglich 4,1% der Stimmen. Karimow steht seit 1991 an der Spitze des mit 24,1 Mio Einwohnern bevölkerungsreichsten Landes Zentralasiens. In einem Referendum wurde seine Amtszeit 1995 bis 2000 verlängert. Nach der Verfassung sind nur zwei aufeinander folgende Amtszeiten als Staatsoberhaupt möglich. Karimow regiert autoritär, eine Opposition ist verboten. Selbst sein einziger Gegenkandidat Dschalalow gab zu, für Karimow gestimmt zu haben. Der usbekische Präsident Islam Karimow hat mit seinem Vornamen nicht viel im Sinn. Er lässt im eigenen Land seit Jahren Krieg führen gegen die "Islamische Bewegung Usbekistans" und andere religiöse Gruppierungen, die er terroristischer Aktionen im Fergana-Tal beschuldigt. Tatsächlich dürfte die repressive, antireligiöse Innenpolitik Karimows den radikalislamischen Bewegungen in Usbekistan Vorschub geleistet haben. Während die Taliban im Nachbarland den Männern das Tragen von Bärten vorschrieben, galt es in Usbekistan als Delikt. Der autoritär regierende Karimow, der den amerikanischen Streitkräften eine Luftwaffenbasis zur Verfügung stellte, fürchtet nichts so sehr wie den Einfluss der Taliban auf sein Land. Religionsgesetze schreiben den muslimischen Usbeken vor, wie, wann und wo sie ihren Glauben ausüben dürfen. Wer sich widersetzt, muss mit drakonischen Strafen rechnen. Auch die Usbeken haben mit "General" Abdul Raschid Dostum einen "ethnischen Vertreter" innerhalb der afghanischen Nord-Allianz. Vier Monate nach Niederschlagung einer Kundgebung in Usbekistan müssen sich seit dem 20.09.2005 15 Demonstranten vor dem Obersten Gericht in Taschkent verantworten. Den zumeist jungen Männern wird vor allem vorgeworfen, in der Provinz Andischan einen "islamistischen Aufstand" organisiert und dabei Zivilisten und Sicherheitskräfte getötet zu haben. Alle 15 bekannten sich angeblich schuldig in allen Anklagepunkten. Amnesty International kritisierte das Vorgehen der Justiz und warf der Regierung schwere Regelbrüche vor. Die Europäische Union hat am 03.10.2005 ein Waffenembargo gegen Usbekistan verhängt und das Kooperationsabkommen ausgesetzt. Außerdem wurde ein Einreiseverbot für Vertreter der usbekischen Regierung erlassen. Die EU-Außenminister reagierten damit auf die Weigerung der usbekischen Regierung, nach der blutigen Niederschlagung eines Oppositionsaufstandes im Mai eine unabhängige Untersuchung zuzulassen. Hunderte Menschen waren bei den Unruhen in Andidschan getötet worden. Ein halbes Jahr nach dem blutig niedergeschlagenen Aufstand in der ostusbekischen Stadt Andischan hat der Oberste Gerichtshof in Taschkent am 14.11.2005 die angeblichen Anführer zu hohen Haftstrafen verurteilt. Wegen "Umsturzversuchs und schwerer Verbrechen" erhielten die 15 Angeklagten am Montag zwischen 14 und 20 Jahren Gefängnis. Der Oberste Richter Bachtijor Shamolow warf ihnen vor, sie hätten einen islamischen Staat errichten wollen. |
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