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Gesundheit

Die medizinische Versorgung in Turkmenistan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt allen Reisenden nach Turkmenistan einen gültigen Impfschutz gegen Diphtherie, Tetanus, Polio sowie Hepatitis A und Hepatitis B (Auffrischungs-Impfungen alle zehn Jahre). Bei besonderer Gefahrenneigung werden folgende zusätzliche Impfungen empfohlen: Typhus (z.B. bei Aufenthalt unter einfachen hygienischen Bedingungen), Tollwut (z.B. bei Langzeitaufenthalt oder Tierkontakten).

Der Genuß von Leitungswasser ist nicht empfehlenswert; wegen Hygieneproblemen und schlechter Wasserqualität sind Durchfallerkrankungen weit verbreitet.

Eine Grundausstattung an Medikamenten sollte mitgeführt werden, da diese vor Ort nur schwer – außerhalb Aschgabats im Regelfall gar nicht – erhältlich sind.

Reisenden nach Turkmenistan ist dringend eine Mitgliedschaft in einem der deutschen Rettungsflugunternehmen zu empfehlen. In besonders schweren Fällen von Unfall, Krankheit o.ä. ist es unerlässlich, schnellstmöglich ausgeflogen zu werden. Für einen Rettungsflug nach Deutschland sind mindestens 50.000 Euro zu veranschlagen.


Literatur

Reisehinweise

Der US-Dollar ist inoffizielle Zweitwährung, obwohl er – außer an eigens befugten Stellen (z.B. internationalen Hotels, Flughafen) – nicht akzeptiert werden darf. Kreditkarten (nur VISA) werden in Aschgabat von einigen wenigen internationalen Hotels akzeptiert; in den Provinzen sind sie unbekannt. Geldtausch sollte unbedingt bei Banken erfolgen, die Quittungen sollten aufbewahrt werden.


Strafrecht

  • Bestimmte Gebiete des Landes bedürfen einer besonderen Aufenthaltsgenehmigung; der Aufenthalt dort ohne eine solche Genehmigung ist verboten.
  • Das Fotografieren einiger öffentlicher Einrichtungen ist verboten. Das gesamte Filmmaterial kann beschlagnahmt werden.
  • Die Ausfuhr turkmenischer Teppiche ohne entsprechende Genehmigung ist verboten.
  • Homosexuelle Handlungen sind strafbar.
  • Prostitution und Freiertum sind strafbar.

Strom

Volt Frequenz (Hz) Bemerkung
220 50 -
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Unterkunft

Die Bettenkapazität ist relativ begrenzt. Dem Mangel soll jedoch schnell abgeholfen werden; viele neue und luxuriöse Hotels sind seit der Unabhängigkeit in der Hauptstadt gebaut worden. Hotels in Provinzstädten werden modernisiert; der im Westen übliche Komfort sollte nicht erwartet werden - nur in Turkmenbaschi gibt es ein Hotel mit 40 Zimmern, das westlichem Standard entspricht. In Aschchabad wurden in den letzten Jahren mehrere kleine Hotels (15-40 Zimmer) gebaut, die ebenfalls internationales Niveau haben. Ein weiteres Luxushotel, das Ak Altin Plaza Hotel, soll demnächst eröffnet werden. Die größten Hotels in Aschchabad sind das Hotel Aschchabad (Haupttouristenhotel), Hotel Oktjabrskaja und das Hotel Tourist. Das Hotel Jubiljenaja ist meist ausgebucht. Rechnungen müssen in Devisen bezahlt werden.

PENSIONEN: Am Kaspischen Meer gibt es sogenannte Dom Odicha, Erholungsheime für Arbeiter, die auch gelegentlich an Touristen vermietet werden.
 
CAMPING: Die Campingplätze am Kaspischen Meer werden zur Zeit modernisiert.


Verkehr

FLUGZEUG: Turkmenistan Airlines (T5) fliegt Aschchabad, Mary, Tschardschau und Turkmenbaschi an. Flugtickets müssen in Turkmenistan in Devisen bezahlt werden. Flugzeit von Aschchabad nach Mary: 1 Std., nach Tschardschau: 1 Std. 30.
 
BAHN: Die Transkaspische Eisenbahn führt von Turkmenbaschi über Aschchabad und Mary nach Tschardschau und weiter nach Buchara (Usbekistan). Aus Sicherheitsgründen sollte bei nächtlichen Zugfahrten das Abteil verriegelt werden.
 
BUS/PKW: Die Hauptstraße verläuft parallel zur Eisenbahnlinie (s. o.). Außerdem führt eine Straße von Aschchabad nach Norden durch die Karakorum-Wüste (die Strecke durch die Wüste ist 500 km lang) bis nach Taschaus und Kunya-Urgentsch. Fernbus: Es gibt Busverbindungen in alle größeren Städte. Taxi: In allen größeren Städten gibt es Taxis und Wagen mit Chauffeur. Die Mehrzahl hat keine Lizenz; der Fahrpreis sollte unbedingt vorher ausgehandelt werden. Da seit der Unabhängigkeit viele Straßennamen geändert wurden, sollte man das Fahrziel mit dem neuen und dem alten Namen angeben. Mietwagen für Selbstfahrer sollen zur Verfügung stehen. Unterlagen: Internationaler Führerschein.

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