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Politisches System Konstituelle Monarchie. Abgeordnetenhaus mit 500 und Senat mit 200 gewählten Mitgliedern Gerichtswesen 1 Oberster Gerichtshof, 1 Appellationsgericht, 1 Strafgericht, 1 Zivilgericht, Provinzgerichte Verwaltung Die heutige Verwaltungsgliederung in Provinzen, Kreise, Kommunen und Dörfer erfolgte unter König Rama V. Chulalongkorn 1897. Allerdings wurden zahlreiche Provinzen später neu geschaffen oder verändert. Die 76 Provinzen sind zu 5 Regionen zusammengefasst: Norden, Nordosten (Isaan), Zentralregion, Osten und Süden. Die Zuordnung der Provinzen zu den Regionen ist nicht einheitlich, so kann eine Provinz manchmal der einen, manchmal einer benachbarten Region zugeordnet sein. Die Provinzen sind in Amphoe und King Amphoe, diese wiederum in Tambon und dann in Mubaan unterteilt. Der Name einer Provinz entspricht dem Namen ihrer Hauptstadt. Die Amphoe von Bangkok heißen offiziell Khet, werden aber manchmal fälschlicherweise auch Amphoe genannt. Im Zuge der Errichtung des neuen Großflughafens Bangkok ist auch die Schaffung einer neuen Provinz im Gespräch: sie soll aus den Khet Lat Krabang und Prawet sowie aus den zu Samut Prakan gehörenden Amphoe Bang Phli und Bang Sao Thong bestehen. Als Name ist Nakhon Suvarnabhumi vorgesehen. Die Provinz soll bis 2007 gebildet werden und wird wohl eine Sonderverwaltungszone sein.
Regierungsparteien People's Power Party (PPP), Puea Paendin, Chart Thai, Ruam Jai Thai Chart Pattana, Matchimathipataya Party Opposition Democrat Party Gewerkschaft In Dachverbänden organisiert fast 900 Einzelgewerkschaften in der Privatwirtschaft (über 200.000 Mitglieder) Einreise Reisedokumente Reisende benötigen neben einem gültigen Reisepass, dessen verbleibende Gültigkeitsdauer bei Einreise mindestens sechs Monate betragen muss, ein bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket. Die Einreise von Kindern ist nur mit einem eigenen EU- oder vorläufigen Reisepass möglich. Die thailändischen Behörden haben bislang den deutschen Kinderreisepass offiziell nicht anerkannt. Bisher sind der Botschaft aber keine Fälle bekannt geworden, in denen Inhabern von Kinderreisepässen die Einreise verweigert wurde. Die Einreise mit einem Kinderausweis ist nicht möglich. Die Betroffenen müssen daher in aller Regel die sofortige Rück- oder Weiterreise antreten. Wenn Kinder nur im Pass der Eltern eingetragen sind, können Probleme bei der Einreise auftreten. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Kinder deshalb nur mit einem eigenen EU-Reisepass oder einem eigenen vorläufigen Reisepass einreisen. Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen. Visum Bei Aufenthalten in Thailand von einer Dauer bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein vor der Einreise zu beantragendes Visum erforderlich. Innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten können von den thailändischen Grenzbehörden (Immigration) mehrere Einreise- und Aufenthaltserlaubnisse mit einer Gültigkeitsdauer von jeweils bis zu maximal 30 Tagen in den Reisepass eingestempelt werden. Die Gesamtaufenthaltsdauer darf 90 Tage pro Halbjahr nicht überschreiten. Diese Aufenthaltsberechtigung kann nicht verlängert werden. Deutsche, die beabsichtigen, sich länger als 30 Tage in Thailand aufzuhalten, bedürfen vor der Einreise eines von einer thailändischen Auslandsvertretung ausgestelltes Visum. Für Aufenthalte bis zu 60 Tagen wird ein "Tourist Visa" benötigt. Ein "non immigrant visa" berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen. Touristen und Non-Immigrant Visa werden in der Praxis um 30 Tage verlängert. Wichtiger Hinweis Entgegen der Information einiger bekannter Reiseführer sollte eine Verlängerung des thailändischen Visums keinesfalls durch ein Reisebüro oder sonstige Vermittler vorgenommen werden. Ein Visum kann und darf nur bei dem thailändischen Bureau of Immigration bzw. an den Grenzübergängen erneuert werden. Reisebüros etc. verkaufen hier in aller Regel Fälschungen, was bei der späteren Ausreise des öfteren zu Verhaftungen nicht nur wegen overstay sondern auch wegen gefälschter Visa führt. Bei nicht rechtzeitiger Ausreise VOR Ablauf der Gültigkeit des Visums (sog. "overstay") sind Strafgebühren von 500.- Baht je Aufenthaltstag ohne Visum zu bezahlen, höchstens jedoch 20.000.- Baht und es hat die sofortige Ausreise zu erfolgen. Können die Strafgebühren nicht entrichtet werden, erfolgt üblicherweise die gerichtliche Verurteilung zu einer Geldstrafe, die entweder bezahlt oder bei Nicht-Zahlung mit einem Tag Gefängnis für je 200.- Baht der Strafe abgesessen werden muss. Anschließend erfolgen Ausweisung und (zwangsweise) Abschiebung in das Heimatland. In diesen Fällen und bei overstay von mehr als 40 Tagen - können längere (bis zu einem Jahr befristete) Wiedereinreisesperren verhängt werden. Die Botschaft kann diese Gebühren auch bei mittellosen Personen keinesfalls übernehmen. Näheres zu den Einreisebestimmungen für Thailand kann bei der thailändischen Botschaft in Berlin erfragt werden und auch der Website www.immigration.go.th entnommen werden. Diese Website informiert auch über die Voraussetzungen für die Beantragung von Daueraufenthaltsgenehmigungen, Gebühren usw. Seit dem 01.04.01 müssen alle Passagiere in Thailand vor dem Boarding von Flugzeugen ihre Identität nachweisen. Ist im Flugschein die Schreibweise des Namens nicht identisch mit der im Pass des Reisenden, wird u.U. der Zutritt zum Flugzeug verweigert und evtl. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese Regelung gilt nicht für Transitpassagiere. Auch wenn bei der Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, führen die thailändische Immigration in Zweifelsfällen (z.B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordern auch nähere Angaben oder sogar Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft. Alle Angaben vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch die thailändischen Behörden.
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