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Politisches System

Konstituelle Monarchie. Abgeordnetenhaus mit 500 und Senat mit 200 gewählten Mitgliedern


Gerichtswesen

1 Oberster Gerichtshof, 1 Appellationsgericht, 1 Strafgericht, 1 Zivilgericht, Provinzgerichte


Verwaltung

Die heutige Verwaltungsgliederung in Provinzen, Kreise, Kommunen und Dörfer erfolgte unter König Rama V. Chulalongkorn 1897. Allerdings wurden zahlreiche Provinzen später neu geschaffen oder verändert.

Die 76 Provinzen sind zu 5 Regionen zusammengefasst: Norden, Nordosten (Isaan), Zentralregion, Osten und Süden. Die Zuordnung der Provinzen zu den Regionen ist nicht einheitlich, so kann eine Provinz manchmal der einen, manchmal einer benachbarten Region zugeordnet sein.

Die Provinzen sind in Amphoe und King Amphoe, diese wiederum in Tambon und dann in Mubaan unterteilt. Der Name einer Provinz entspricht dem Namen ihrer Hauptstadt. Die Amphoe von Bangkok heißen offiziell Khet, werden aber manchmal fälschlicherweise auch Amphoe genannt.

Im Zuge der Errichtung des neuen Großflughafens Bangkok ist auch die Schaffung einer neuen Provinz im Gespräch: sie soll aus den Khet Lat Krabang und Prawet sowie aus den zu Samut Prakan gehörenden Amphoe Bang Phli und Bang Sao Thong bestehen. Als Name ist Nakhon Suvarnabhumi vorgesehen. Die Provinz soll bis 2007 gebildet werden und wird wohl eine Sonderverwaltungszone sein.

Kartennummer Stadt
Region Norden (in der Karte grün)
1 Chiang Mai
2 Chiang Rai
3 Kamphaeng Phet
4 Lampang
5 Lamphun
6 Mae Hong Son
7 Nakhon Sawan
8 Nan
9 Phayao
10 Phetchabun
11 Phichit
12 Phitsanulok
13 Phra
14 Sukhothai
15 Tak
16 Uthai Thani
17 Uttaradit
Region Nordost (in der Karte Rosa)
1 Amnat Charoen
2 Buriram
3 Chaiyaphum
4 Kalasin
5 Khon Kaen
6 Loei
7 Maha Sarakham
8 Mukdahan
9 Nakhon Phanom
10 Nakhon Ratchasima
11 Nong Bua Lamphu
12 Nong Khai
13 Roi Et
14 Sakon Nakhon
15 Sisaket
16 Surin
17 Ubon Ratchathani
18 Udon Thani
19 Yasothon
Region Mitte (auf der Karte Gelb)
1 Ang Thong
2 Ayutthaya
3 Krung Thep Mahanakhon (Bangkok)
4 Chai Nat
5 Kanchanaburi
6 Lop Buri
7 Nakhon Nayok
8 Nakhon Pathom
9 Nonthaburi
10 Pathum Thani
11 Phetchaburi
12 Prachuap Khiri Khan
13 Ratchaburi
14 Samut Prakan
15 Samut Sakhon
16 Samut Songkhram
17 Sara Buri
18 Sing Buri
19 Suphan Buri
Region Ost (auf der Karte blau)
1 Chachoengsao
2 Chanthaburi
3 Chon Buri
4 Prachin Buri
5 Rayong
6 Sa Kaeo
7 Trat
Region Süden (auf der Karte Lila)
1 Chumphon
2 Krabi
3 Nakhon Si Thammarat
4 Narathiwat
5 Pattani
6 Phangnga
7 Phatthalung
8 Phuket
9 Ranong
10 Satun
11 Songkhla
12 Surat Thani
13 Trang
14 Yala

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Regierungsparteien

People's Power Party (PPP), Puea Paendin,  Chart Thai, Ruam Jai Thai Chart Pattana,  Matchimathipataya Party

Opposition

Democrat Party

Gewerkschaft

In Dachverbänden organisiert fast 900 Einzelgewerkschaften in der Privatwirtschaft (über 200.000 Mitglieder)


Einreise

Reisedokumente

Reisende benötigen neben einem gültigen Reisepass, dessen verbleibende Gültigkeitsdauer bei Einreise mindestens sechs Monate betragen muss, ein bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket.

Die Einreise von Kindern ist nur mit einem eigenen EU- oder vorläufigen Reisepass möglich. Die thailändischen Behörden haben bislang den deutschen Kinderreisepass offiziell nicht anerkannt. Bisher sind der Botschaft aber keine Fälle bekannt geworden, in denen Inhabern von Kinderreisepässen die Einreise verweigert wurde. Die Einreise mit einem Kinderausweis ist nicht möglich. Die Betroffenen müssen daher in aller Regel die sofortige Rück- oder Weiterreise antreten. Wenn Kinder nur im Pass der Eltern eingetragen sind, können Probleme bei der Einreise auftreten. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Kinder deshalb nur mit einem eigenen EU-Reisepass oder einem eigenen vorläufigen Reisepass einreisen.

Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.

Visum

Bei Aufenthalten in Thailand von einer Dauer bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein vor der Einreise zu beantragendes Visum erforderlich. Innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten können von den thailändischen Grenzbehörden (Immigration) mehrere „Einreise- und Aufenthaltserlaubnisse“ mit einer Gültigkeitsdauer von jeweils bis zu maximal 30 Tagen in den Reisepass eingestempelt werden. Die Gesamtaufenthaltsdauer darf 90 Tage pro Halbjahr nicht überschreiten. Diese Aufenthaltsberechtigung kann nicht verlängert werden.

Deutsche, die beabsichtigen, sich länger als 30 Tage in Thailand aufzuhalten, bedürfen vor der Einreise eines von einer thailändischen Auslandsvertretung ausgestelltes Visum.

Für Aufenthalte bis zu 60 Tagen wird ein "Tourist Visa" benötigt. Ein "non immigrant visa" berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen. Touristen und Non-Immigrant Visa werden in der Praxis um 30 Tage verlängert.

Wichtiger Hinweis

Entgegen der Information einiger bekannter Reiseführer sollte eine Verlängerung des thailändischen Visums keinesfalls durch ein Reisebüro oder sonstige „Vermittler“ vorgenommen werden. Ein Visum kann und darf nur bei dem thailändischen Bureau of Immigration bzw. an den Grenzübergängen erneuert werden. Reisebüros etc. verkaufen hier in aller Regel Fälschungen, was bei der späteren Ausreise des öfteren zu Verhaftungen nicht nur wegen ‘overstay’ sondern auch wegen gefälschter Visa führt.

Bei nicht rechtzeitiger Ausreise VOR Ablauf der Gültigkeit des Visums (sog. "overstay") sind Strafgebühren von 500.- Baht je Aufenthaltstag ohne Visum zu bezahlen, höchstens jedoch 20.000.- Baht und es hat die sofortige Ausreise zu erfolgen. Können die Strafgebühren nicht entrichtet werden, erfolgt üblicherweise die gerichtliche Verurteilung zu einer Geldstrafe, die entweder bezahlt oder bei Nicht-Zahlung mit einem Tag Gefängnis für je 200.- Baht der Strafe abgesessen werden muss. Anschließend erfolgen Ausweisung und (zwangsweise) Abschiebung in das Heimatland. In diesen Fällen – und bei „overstay“ von mehr als 40 Tagen -  können längere (bis zu einem Jahr befristete) Wiedereinreisesperren verhängt werden. Die Botschaft kann diese Gebühren auch bei mittellosen Personen keinesfalls übernehmen.

Näheres zu den Einreisebestimmungen für Thailand kann bei der thailändischen Botschaft in Berlin erfragt werden und auch der Website www.immigration.go.th entnommen werden. Diese Website informiert auch über die Voraussetzungen für die Beantragung von Daueraufenthaltsgenehmigungen, Gebühren usw.

Seit dem 01.04.01 müssen alle Passagiere in Thailand vor dem Boarding von Flugzeugen ihre Identität nachweisen. Ist im Flugschein die Schreibweise des Namens nicht identisch mit der im Pass des Reisenden, wird u.U. der Zutritt zum Flugzeug verweigert und evtl. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese Regelung gilt nicht für Transitpassagiere.

Auch wenn bei der Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, führen die thailändische Immigration in Zweifelsfällen (z.B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordern auch nähere Angaben oder sogar Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft.

Alle Angaben vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch die thailändischen Behörden.


Zuständige Vertretungen

Botschaft in Deutschland
post.gif (1410 Byte) Lepsiusstraße 64-66, 12163 Berlin
Internationale Vorwahl 030-79 48 10
Generalkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Kennedyallee 109, 60596 Frankfurt am Main
Internationale Vorwahl 069-69 86 80
Amtsbezirk Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Christopherstraße 18 - 20, 45130 Essen
Internationale Vorwahl 0201-95 97 93 34
Amtsbezirk Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) An der Alster 85, 20099 Hamburg
Internationale Vorwahl 040-24 83 91 18
Amtsbezirk Länder Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Prinzenstraße 13, 80639 München
Internationale Vorwahl 089-1 68 97 88
Amtsbezirk Länder Bayern und Sachsen
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Pforzheimerstraße 381, 70499 Stuttgart
Internationale Vorwahl 0711-2 26 48 44
Amtsbezirk Land Baden-Württemberg
dland_k1.gif (247 Byte) Botschaft in Thailand
post.gif (1410 Byte) 9 South Sathorn Road, Bangkok 10120
Internationale Vorwahl (0066 2) 287 900 0
Internationale Domäne www.bangkok.diplo.de
info@german-embassy.or.th
ausrufezeichen2.jpg (945 Byte) Bereitschaftsdienst: 01 8456224
Honorarkonsulat in  Thailand
post.gif (1410 Byte) 199/163 Moo 3, Baan Nai Fun 2, Kan Klong Chonpratan Road, Tambon Mae Hia, Amphoe Muan, Chiang Mai 50100
Internationale Vorwahl (0066 53) 83 87 35
Internationale Domäne dekonsul@loxinfo.co.th
Amtsbezirk Provinzen Chiang Mai, Chiang Rai, Mae Hong Son, Lamphun, Lampang, Prae, Nan und Payao
Honorarkonsulat in  Thailand
post.gif (1410 Byte) 100/425 Chalermprakiat R. 9 Road, Rassada / Phuket Town 83000
Internationale Vorwahl (0066 76) 35 41 19
Internationale Domäne www.deutscheskonsulatphuket.com
dirk@junkseilon.com
Amtsbezirk Südthailand mit Ausnahme der Provinz Chumphon

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