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Politisches System Nominell ist Syrien eine Demokratische Sozialistische Republik. Oberstes Exekutivorgan und gleichzeitig Staatsoberhaupt ist der alle 7 Jahre zu wählende Staatspräsident (seit 17.07.2000: Bashar Al-Assad). Er ernennt ein Kabinett, das vom Ministerpräsidenten geleitet wird (Dr. Muhammad Naji Otri seit September 2003). Die Volksversammlung (Parlament) besteht aus 250 Abgeordneten, von denen 135 der herrschenden Ba'ath-Partei und 32 den mit der Ba'ath in der "Nationalen Progressiven Front" zusammengeschlossenen Blockparteien angehören. 83 Abgeordnete sind als "Unabhängige" gewählt, bilden aber keine echte Opposition. Die Wahlen am 2. März 2003 ließen das System unverändert. Im neuen Parlament finden sich jedoch viele neue Gesichter und insgesamt jüngere Abgeordnete, insbesondere aus Wirtschaftskreisen. Mit Hilfe der Konstruktion der Blockpartei sozialistischen Vorbilds soll der unzutreffende Eindruck erweckt werden, dass Syrien über ein Mehrparteiensystem verfügt. Gerichtswesen 1 Oberstes Kassationsgericht, 13 Berufungsgerichte in den Provinzen, 227 Schnellgerichte, 72 Gerichte erster Instanz Verwaltung Syrien ist seit 1987 in 14 Gouvernorate (muhafazat, singular: muhafazah) unterteilt, die nach dem jeweiligen Hauptort benannt sind.Anteile an der Syrischen Wüste haben die Regionen Nr. 2, 6 (jeweils Ostteil) und vor allem 13; weitere Wüstengebiete liegen in den Gouvernoraten Nr. 12 und 14. Der Bezirk al-Qunaitira (Kuneitra) auf den Golanhöhen ist seit 1967 größtenteils von Israel besetzt. Die Region um Iskenderun (Alexandrette), bis zur Eingliederung in die Türkei Sandschak Alexandrette genannt, gehört seit 1939 zur Türkei, wird allerdings ebenfalls von Syrien beansprucht.
* = Stadt Damaskus Regierungspartei Baath-Partei; daneben als Blockparteien zur "Progressiven Nationalen Front" zusammengeschlossen: Arabische Sozialistische Partei, Arabische Sozialistische Union, Arabische Sozialistische Einheitsbewegung, Kommunistische Partei Syriens, Syrisch-Arabische Sozialistische Union, Vereinigte Sozialistisch-Demokratische Partei, Arabische Demokratische Union, Nationaler Pakt, Syrische Sozialistische Nationalpartei Opposition keine legal organisierte Opposition Gewerkschaften Allgemeine Föderation der Arbeitergewerkschaften (Dachverband von rund 20 staatlich kontrollierten Einzelgewerkschaften); Allgemeiner Bauernbund; Berufsverbände Mitgliedschaft in internationalen Organisationen, (Beitrittsdatum) Vereinte Nationen (24.10.1945); UNESCO (16.11.1946), ITU (28.06.1962), WMO (15.08.1952), ILO (30.10.1961), IBRD (10.04.1947), IDA (Weltbank; 28.06.1962), IAEO (06.06.1963), IFC (Weltbank), IMF (10.04.1947), WHO (07.04.1948), UPU (01.01.1966), FAO, UNIDO (21.06.1985), Arabische Liga (1945), Islamische Konferenzorganisation (1970), OAPEC (1968), Blockfreienbewegung Einreise Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum ist grundsätzlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin oder dem Syrischen Honorarkonsul in Hamburg zu beantragen. Eine Erteilung an der Grenze ist nur für Gruppenreisende möglich, deren deutscher Reiseveranstalter mit einem syrischen Partner zusammenarbeitet. Die Gruppenreisenden erhalten ein kostenloses Visum. Deutsche, die ohne Visum anreisen, müssen Syrien regelmäßig mit dem nächsten Flugzeug wieder verlassen. Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum an der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung beantragen. Reisedokumente Benötigt wird ein Reisepass oder vorläufiger Reisepass. Kinderreisepässe bzw. Kinderausweise werden ebenfalls anerkannt, müssen aber unabhängig vom Alter des Kindes immer mit Lichtbild versehen sein. Gleiches gilt für den Eintrag eines Kindes im Reisepass eines Elternteils. Für alle genannten Reisedokumente gilt, dass diese bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein müssen. Verlängerung des Aufenthaltes Bei einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Gewöhnlich lautet der syrische Stempel im Reisepass, der zur Vorsprache verpflichtet, noch auf 15 Tage (Altregelung). Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden. Einreise mit PKW oder Motorrad Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug wird dieses an der Grenze im Reisepass des Fahrers/Eigentümers eingetragen. Dessen Wiederausreise ist dann ebenfalls nur zusammen mit diesem Fahrzeug möglich. Hinweise für Doppelstaater Worauf Männer mit doppelter Staatsangehörigkeit achten müssen: Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, mussten bei der besuchsweisen Einreise bisher damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen wurden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen konnten. Seit 2001 ist eine Einreise für im Ausland lebende syrische Staatsangehörige, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben (oder die keine Freistellung haben) für die Dauer von maximal drei Monaten möglich. Die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung ist schriftlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Probleme sind hierzu nicht bekannt.
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