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Die medizinische Versorgung im Lande ist in den großen Städten mit Europa zu vergleichen, kann aber gelegentlich technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Typhus, evtl. auch gegen Japan-Enzephalitis sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden. HIV / Aids ist im Lande ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen. Gelegentlich wird für längere Aufenthalte ein HIV-Testergebnis verlangt. Vor der Abreise wird hierzu Rücksprache mit der koreanischen Botschaft empfohlen. Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden. Militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden. Drogendelikte werden mit hohen Haftstrafen geahndet. Das koreanische Recht kennt die Unterscheidung zwischen "harten" und "weichen" Drogen nicht. Ebenso wenig sieht das koreanische Recht ein Absehen von Strafe beim Besitz geringer Mengen illegaler Drogen vor. In Großstädten und Urlaubsorten gibt es zahlreiche moderne Touristenhotels, die bei der Regierung registriert sind. Fast alle Zimmer haben Bad, Heizung und Klimaanlage. Die meisten Hotels bieten Speisesäle, Konferenzräume, Bars, Souvenirgeschäfte, Cocktailbars, Friseur- und Schönheitssalons sowie Freizeit- und Fitneßeinrichtungen. Kategorien: Die Einstufung erfolgt nach Standard und Serviceangebot. Als Qualitätssymbol dient die Hibiskusblüte, die Nationalblume Koreas. Die Klassifizierung reicht von 5 (Luxusklasse) bis zu 2 Hibiskusblüten (3. Klasse). Weitere Auskünfte von der Korea National Tourism Organization KNTO (s. Adressen) oder vom Korea Hotel Reservation Center, PO Box 1099, Fort Lee, NJ 07024. Tel: (0914) 426 73 35. Telefax: (0914) 426 73 38. (Internet: http://www.khrc.com). Ein Bedienungszuschlag von 10% und 10% Mehrwertsteuer sind in der Hotelrechnung enthalten. Trinkgeld ist nicht üblich. YOGWANS: Preiswerte koreanische Gasthäuser. Man schläft auf traditionelle Art auf einer kleinen Matratze mit hartem Kopfkissen auf dem Ondol, dem geheizten Fußboden. Es gibt auch Zimmer im westlichen Stil.FERIENHÄUSER: Gibt es in den Badeorten, die Preise sind jedoch hoch und die Einrichtungen oft begrenzt. JUGENDHERBERGEN: Gegenwärtig gibt es 14 Jugendherbergen in Korea, hauptsächlich in Seoul, Kyongju, Pusan, Puyo und Sokcho. Adresse des Jugendherbergsverbands: Korea Youth Hostel Association, Room 409, Chokson Hyundai Building, 80 Chokson-dong, Chongro-ku, Seoul 110-052. Tel: (02) 725 30 31. Telefax: (02) 725 31 13. (E-Mail: inform@kyha.or.kr; Internet: http://www.kyha.or.kr) CAMPING: Zeltplätze gibt es landesweit. FLUGZEUG: Korean Air (KE) und Asiana Airlines
(AAR) verbinden Seoul regelmäßig mit allen größeren Städten des Landes sowie der
Insel Cheju do. Mit Wirkung vom 1. Januar 2002 können Geschäftsreisende und Touristen aus
Deutschland, die im Besitz eines gültigen internationalen Führerscheins sind, in
Verbindung mit dem regulären deutschen Führerschein einen PKW in Korea fahren und auch
anmieten. Für Personen, die sich länger als ein Jahr in Korea aufhalten möchten, ist
jedoch zu beachten, dass der internationale Führerschein nur zum Fahren innerhalb des
ersten Jahres nach der Einreise berechtigt. Wer sich länger als ein Jahr in Korea
aufhält, muss deshalb den deutschen Führerschein in einen koreanischen Führerschein
umschreiben lassen.
Weitere Fahrzeiten: Die Fahrt mit dem Schiff von Pusan nach Cheju dauert 11 Std. (nur 3 Std. 30 mit der Superexpressfähre), von Mokp'o nach Cheju 5 Std. 30. Mit der Bahn fährt man 40 Min. von Pusan nach Kyongju, mit dem Auto 1 Std. Die Einfuhr von Waffen ist untersagt. Devisen (Bargeld) dürfen nur bis zu einer Höhe von US-Dollar 10.000 ein- bzw. ausgeführt werden. Darüber hinausgehende Beträge müssen beim koreanischen Zoll angemeldet werden. Haustiere (Hunde und Katzen), die aus Deutschland eingeführt werden, benötigen ein Tiergesundheitszeugnis und einen Nachweis, dass sie vor mindestens 30 Tagen gegen Tollwut geimpft wurden. Werden diese Nachweise nicht erbracht, werden die Haustiere in Quarantäne genommen. Zum Schutz vor Tierseuchen in Europa (BSE, Maul- und Klauenseuche, Vogelgrippe) ist die Einfuhr von Fleisch- und Wurstwaren sowie Milchprodukten streng verboten. Untersagt ist ebenso die Einfuhr von Obst und Gemüse sowie von Nüssen und Reis. |
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