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Die medizinische Versorgung entspricht nicht der in Deutschland gewohnten. Sri Lanka ist ein Entwicklungsland, in dem die tropischen Krankheiten Typhus, Denguefieber, Hepatitis A und Hepatitis B, Japanische Encephalitis und Malaria auftreten. Sinnvolle Impfungen sind : Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und Japanenzephalitis sehr sinnvoll sein. Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes Wasser, nichts lau Aufgewärmtes essen) und konsequenten Mückenschutz können die meisten zum Teil auch gefährlichen Infektionserkrankungen und Durchfälle vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria (Mückenschutz, d.h. u.a. Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung). Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Seit Beginn des Jahres 2008 hat die Zahl terroristischer Anschläge landesweit deutlich zugenommen, auch in Gegenden, die bislang als unproblematisch galten. Deutschen Staatsangehörigen, die sich nicht nur vorübergehend in Sri Lanka aufhalten, wird empfohlen, sich bei der Botschaft zwecks Eintragung in die Deutschenliste zu melden. Der seit Februar 2002 bestehende Waffenstillstandsvertrag zwischen der Regierung und der LTTE ist seit dem 16. Januar 2008 außer Kraft. Seitdem gab es in verschiedenen Landesteilen vermehrt Bombenanschläge mit vielen Toten, auch in der Hauptstadt Colombo, zuletzt bei einem Selbstmordanschlag im Hauptbahnhof. Es muss damit gerechnet werden, dass es zu einer weiteren Verschärfung der Sicherheitslage kommt, auch in Landesteilen, die bislang als unproblematisch galten. Insbesondere Colombo wird in Zukunft mehr gefährdet sein. Nördliche, östliche und südöstliche Landesteile Nachdem die Kampfhandlungen im Osten weitgehend zum Erliegen gekommen sind, hat dort die Armee die Kontrolle übernommen. Aber nach wie vor gibt es ein hohes Maß an Unsicherheit wegen der Anwesenheit paramilitärischer Gruppen und dem Wiedereinsickern von LTTE-Kämpfern. Die jetzt beginnende Vorbereitung regionaler Wahlen wird zu gewalttätigen Auseinandersetzungen rivalisierender Parteien und Gruppen führen, so dass von Reisen in dieses Gebiet abgeraten wird. Der Krieg verlagert sich mittlerweile in den Norden, so dass auch die Gebiete südlich der Demarkationslinie bei Anuradhapura nicht mehr besucht werden sollten. Der Yala-Nationalpark ist nach Bombenanschlägen jetzt wieder geöffnet, von einem Besuch wird jedoch abgeraten. Die Halbinsel Jaffna kann nicht bereist werden. Übrige Landesteile und Hauptstadt ColomboSeit Herbst 2006 hat es auch in den touristisch bevorzugten und vom ethnischen Konflikt bisher weitgehend verschonten Landesteilen im Süden und Südwesten (kulturelles Dreieck, Galle) Anschläge auf militärische Einrichtungen gegeben, die Todesopfer gefordert haben. Hiervon war insbesondere seit Beendigung des Waffenstillstandes im Januar 2008 - mehrfach auch die Hauptstadt Colombo betroffen. Mit weiteren Anschlägen muss gerechnet werden. Vor allem in Colombo ist die starke Präsenz des Militärs unübersehbar. Anordnungen der Sicherheitskräfte an den häufigen Sicherheits-Checkpoints müssen unbedingt befolgt werden. Militärische Einrichtungen und Militärkonvois sind immer wieder Ziel von Anschlägen und sind zu meiden. Reisen über Land Nachtfahrten sind auch aus Gründen der Verkehrssicherheit außerhalb der Städte zu unterlassen; auf die häufig unbeleuchteten Verkehrskontrollpunkte auch innerorts ist besonders zu achten. Hauptverkehrsstraßen bieten eine höhere Sicherheit als weniger kontrollierte Nebenwege und sind deshalb unter den oben genannten Einschränkungen vorzuziehen. Öffentliche Verkehrsmitttel wie Bus und Bahn sollten aufgrund der Anschlagsgefahr gemieden werden. Seereisen Aufgrund von immer wieder auftretenden Fällen von Piraterie in sri lankischen Gewässern wird insbesondere Seglern zu Vorsicht geraten. Das srilankische Recht, insbesondere das Strafrecht, ist auch von ausländischen Touristen in vollem Umfang zu beachten. Hingewiesen wird auf die Bestimmungen über Deviseneinfuhr und ausfuhr, unerlaubten Rauschgift- und Waffenbesitz sowie über Sexualdelikte. Verstöße können drakonische Strafen zur Folge haben. Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) kann außerdem auch in Deutschland bestraft werden, selbst dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde. Sowohl die Ausübung männlicher als auch weiblicher Homosexualität ist in Sri Lanka strafbar. In der Praxis kommt es allerdings in Fällen von Homosexualität unter Erwachsenen so gut wie nie zu Strafverfahren. Die Auswahl an Unterkünften ist groß und reicht von internationalen Spitzenhotels bis hin zu Landhotels (Guest Houses und Rest Houses), die einfach, aber zweckmäßig eingerichtet sind. Informationen über Hotels erteilt die Sri Lanka Tourist Hotels Association, c/o Ceylon Chamber of Commerce, 50 Navan Mawatha, Colombo 2. Tel: (01) 42 17 45/-47. Telefax: (01) 43 74 77. (E-Mail: chamber@sri.lanka.net oder infodiv@sri.lanka.net ; Internet: http://www.chamber.lk). Wer Land und Leute kennenlernen möchte, kann auch in Privathäusern oder auf Tee- oder Gummiplantagen unterkommen. Darüber hinaus gibt es Bungalows in Parks, die vom Department of Wildlife Conservation vermietet werden und einfachen Ansprüchen durchaus genügen. Informationen über Jugendherbergen vom Fremdenverkehrsamt (s. Adressen) sowie von der National Youth Hostel Association of Sri Lanka, 26 Charlemont Road, Colombo 6. Tel: (01) 58 32 50. Telefax: (01) 58 27 43. FLUGZEUG: Der größte Flughafen im Inlandverkehr ist Ratmalana
in Colombo. Es gibt tägliche Verbindungen zu den kleineren Flughäfen in Batticoloa, Gal
Oya, Palali und Trincomalee.
Ausländische Tabakwaren dürfen nicht eingeführt werden. Die Einfuhr von Artikeln, die aus geschützten Tier- und Pflanzenarten hergestellt werden, ist untersagt. Die Ausfuhr von Antiquitäten (alle Gegenstände, die älter als 50 Jahre sind) bedarf der behördlichen Genehmigung. Die Einfuhr und Ausfuhr von Waffen und Drogen ist streng untersagt. Einfuhr von Haustieren Deutsche, die ein Haustier mit nach Sri Lanka nehmen möchten, müssen vor Abreise eine Einfuhrerlaubnis für das Tier einholen. Diese Einfuhrerlaubnis kann entweder über die srilankische Botschaft in Berlin oder direkt beim Department of Animal Production and Health beantragt werden (P.O. Box 13, Peradeniya 204000, Tel. 0094-81-2388189, 0094-91-2388195, Fax.: 0094-81-2388619). Tiere, die ohne Einfuhrerlaubnis in Sri Lanka eintreffen, werden umgehend und kostenpflichtig nach Deutschland zurücktransportiert. |
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